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lscheiM^ Amts Matt des Königs. Amtsgerichts und des Stadtrathes Wulsnih Vorm. 9 Uhr aufzuaeben. Preis für die einspaltige Cor. puSzeile (oder deren Raum) 10 Pennige. Abonnements-Preis Vierteljährl. 1 Mk. 28 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Geschäftsstellen: Ruchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haaseu- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Als Beiblätter:; 1 JlluitrirteS SonntagSblatt (wöchentlich); 2 . Landwirthlchaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Sweiundfüuhigstkv Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in PulSnitz. Mittwoch. 10. Januar IWO. Anmeldung Militärpflichtiger zu den Relrutirungsstammrollen. Die Bürgermeister und Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks werden hiermit veranlaßt, sofort durch vorschriftsmäßige Bekanntmachung und auf sonst ortsübliche Weise Aufforderung wegen Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle chn die hierzu Verpflichteten zu erlassen. Der Verpflichtung zur Anmeldung unterliegen sämmtliche Wehrpflichtige, die im Laufe des Jahres 1900 das 20. Lebensjahr vollenden, sowie diejenigen Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge, über deren Dienstverpflichtungen noch nicht endgültig durch die Ober - Ersatz - Commission entschieden worden ist. Ebenso unterliegen dieser Meldepflicht auch Rekruten, welche bis zum 1. Februar des laufenden Jahres noch keinen Gestellungsbefehl erhalten haben und sich im Besitze eines Urlaubspasses befinden. Die Anmeldung zur Nekrutirungsstammrolle ist in der Zeit Vom 15 Januar bis 1. Februar 1900 zu bewirken und hat bei der Or^sbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, wo der Militärpflichtige seinen Aufenthalt oder Wohnsitz hat Die zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen haben sich, sofern sie nicht bereits vorher zum aktiven Militärdienst emgetreten sind, bei der Ersatzkommission ihres Wohn- und Aufenthaltsortes schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Dafern ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechselt und nach einem anderen Musterungs- oder Aushebungsbezirke verzieht,so hat er düs wegen Berichtigung der Stammrollen rechtzeitig zu melden und zwar bei der Behörde, die ihn in die Stammrolle ausgenommen hat und bei der Stammrollenbehördc des neuen Wohnsitzes. Wer diese vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Die nach A 46 der Wehrordnung anzulegenden Relrutirungsstammrollen sind zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 Mark spätestens bis zum 6. Februar 1900 unter Beifügung der Geburtslisten, der Geburts- und Loosungsscheine für die Geburtsjahrgänge 1880, 1879 und 1878 hier einzureichen. Die Einreichung von Stammrollen älterer Jahrgänge ist nur dann erforderlich, wenn Militärpflichtige aus älteren Geburtsjahren zur Anmeldung kommen sollten. Mit den Stammrollen sind gleichzeitig die etwa eingegange nen Benachrichtigungen über erfolgte Bestrafung Militärpflichtiger einzureichen, nachdem die Bestrafungen zuvor in der Stammrolle eingetragen worden sind. Es sind alle erlittenen Strafen einzutragen, somit auch diejenigen wegen begangener Uebertretungen, ertheiltc Verweise re. Den Führern der Stammrollen wird deshalb hiermit zur besonderen Pflicht gemacht, eilte» jeden sich Anmeldcudeu verantwortlich darüber zu befragen, ob, wauu und wo, sowie mit welcher Strafe er belegt wordeu ist. Nach Ein reichung der Stammrollen erkannte Strafen sind sofort nachträglich hierher anzuzeigen. Die Militärpflichtigen sind in alphabetischer Reihenfolge einzutragen; bis jetzt Gestorbene sind wegzulasseu. In größeren Gemeinden ist bei Anlegung der Stammrolle unter dem letzten Namen jedes Buchstabens genügender Raum zu Nachtragungen frei zu lassen. Die Militär pflichtigen mit gleichen Anfangsbuchstaben werden unter sich nummerirt Von den im Orte geborenen Militärpflichtigen ist ein Geburtsschein nicht zu verlangen. Von den übrigen Militärpflichtigen sind bei der Anmeldung nur standesamtliche Geburtsscheine abzugeben, die für militärische Zwecke unentgeltich ertheilt werden, da eine Rückgabe einmal einge reichter Scheine nicht erfolgen kann. Die Ortsvorstände haben sich hierbei davon zu überzeugen, daß die Angaben des Anmeldenden mit den Angaben auf dein Geburtsscheine genau übereinstimmen. An- und Abmeldungen Militärpflichtiger, die nach Einreichung der Stammrollen erfolgen, sind unter Benutzung eines Ausschnittes aus der Stammrolle sofort hier anzuzeigcn. Den Ortsvorständen liegt weiter die Verpflichtung ob, über Leben und derzeitigen Aufenthalt der in der Gcburtsliste für 1880 verzeichneten militärpflichtigen Personen un gesäumt Erörterungen anzustellen und das Ergebniß in den Stammrollen zu vermerken. Kamenz, am 2. Januar 1900. Der Civil-Vor sitzende der Königlichen Ersatz-Commission des Aushebungs-Bezirkes Kamenz, von Cr-maunsdorff, Amtshanptmann. Die innere politische Lage im neuen Jahre. An einem und demselben Tage, am 9. Januar, nehmen bekanntlich der deutsche Reichstag wie der preußische Landtag ihre Thätigkeit wieder auf; ersterer setzt jetzt allerdings nur seine durch die Weihnachtsferienpause unterbrochenen Arbeiten einfach fort, während letzterer in eine neue Session eintritt. Für beide Parlamente aber steht der anbebende neue Ab schnitt ihrer Wirksamkeit unter einem großen Fragezeichen, welches für den Reichstag durch die signalisirte Flottenvor« läge, für den Landtag durch die in Umarbeitung begriffene, in der vorigen Session gescheiterte Canalvorlage repräsentier wird. Ueber das muthmaßliche parlamentarische Schicksal des neuen FlottengesetzeS läßt sich freilich schon deshalb noch durchaus nicht Bestimmtes sagen, weil der Entwurf desselben dem Reichstage noch nicht zugegangen ist. Zwar wurde da selbst kei der allgemeinen Etatsdebatte die aufgeworfene Frage der abermaligen Flottenverstärkung ziemlich eingehend berührt, schließlich haben jedoch die betreffenden Erörterungen über die Stellungnahme der deutschen Volksvertretung gegen über dem schwebenden Flottenprojecte nichts Greifbares ge zeitigt, und vermochten sie dies auch gar nicht, eben, weil der Reichstag über eine Vorlage, die er noch nicht kennt, sich nicht in, Princip äußern kann. Nur das Eine darf schon als gewiß gelten, daß der Reichstag mit der Entschei dung über die neue Flottenvorlage zugleich sein eigenes Ge schick in der Hand hält, daß eine etwaige Ablehnung der selben sicherlich feine Auflösung zur Folge hoben würde In den Reden, mit denen sich die verschiedenen Regierungs vertreter bei der erstmaligen Etatsverhandlung des Reichstages zur Flottensrage äußerten, vermieden sie es allerdings sorgfältig, eine mögliche Auflösung des Reichsparlaments auch nur zu strei fen, nichtsdestoweniger ist eS zweifellos, daß die verbündeten Re gierungen daS etwaige Scheitern des Flottenverstärkungsgesetzes mit einer solchen einschneidenden Maßregel beantworten würden. Hat doch soeben erst Kaiser Wilhelm in seiner Ansprache bei der militärischen Jahrhundertfeier im Berliner Zeughause abermals seinen unerschütterlichen Entschluß betont, die in Angriff genommene Neuorganisation der deutschen Flotte durchzuführen, sicherlich würde darum der Schirmherr des Reiches, falls dies nöthig werden sollte, zur Verwirklichung des jüngsten Flottenprojectes an die Nation appelliren. Während so der Reichstag im ernsten Zeichen der Flotten frage seine Verhandlungen im neuen Jahre fortsetzt, vollzieht sich der Beginn der neuen Session des preußischen Land tages gleichfalls unter dem Ausblicke auf eine möglicher Weise kommende parlamentarisch-politische CrisiS. Dieselbe war eigentlich schon in der letzten Session des Landtages vorhanden, als über das Schicksal der Canalvorlage im Ab- geordnetcnhause wochenlang hin- und hergestritten wurde, bis das Project endgültig scheiterte. Schon damals wurde vielfach geglaubt, die Negierung würde die Verwerfung des Gesetzentwurfes über den Rhein-Elbe-Canal mit der Auflö sung des Abgeordnetenhauses und Ausschreibung von Neu wahlen beantworten, indessen, t-otz der vorher im Abgeord netenhause geführten drohenden Sprache der Herren Minister, trotz der officiösen Preßkanonade gegen die Canalopposition geschah schließlich weiter nichts, als daß die canalfeindlichen Landräthe und Hoswürdenträger gemaßregelt wurden. In zwischen ist der gescheiterte Entwurf des Canalgesetzes einer noch nicht abgeschlossenen gründlichen Umarbeitung und Er weiterung unterzogen worden, von welcher man regierungs seitig, nach den Aeußerungen der Berliner RegierungSpresse, bestimmt erwartet, daß sie die Conservativen des Abgeord netenhauses bewegen werde, wenigstens zum guten Theil ihren Widerstand gegen den Rhein-Elbe-Canal endlich fahren zu lassen. Außerdem heißt es, die Regierung wolle den Conservativen einen weiteren Beweis versöhnlichen Entgegen kommens geben und die politischen Beamten, welche ihre parlamentarische Bande in der Canalangelegenheit mit dem Verlust ihrer Aemter büßen mußten, nächstens wieder zu Gnaden annehmen. Bis jetzt scheint ab-r weder die in Angriff genommene Erweiterung der Canalvorlage noch die in Aussicht gestellte „Begnadigung" der gemaßregelten Land räthe usw. besonderen Eindruck auf die conservativen Canal gegner zu machen, so daß es vielleicht zu einem nochmaligen scharfen Kampfe im Abgeordnetenhaus« wegen des Canal- unternehmenS kommen wird, bei welchem die Chancen für die Regierung kaum wesentlich günstiger ständen, als im vorigen Jahre. Diesmal dürfte eS jedoch bei einem noch maligen Scheitern der Canalvorlage Ernst mit der Auflösung des Abgeordnetenhauses werden, alsdann würde sich freilich der nachfolgende Wahlkampf mit so wunderlich verkehrten Fronten abspielen, wie dies in Preußen lange nicht mehr dagewesen ist. Oertttche und sächsische Augelegeuheiteu. PulSnitz. Heute wird es wieder einmal gar nicht Tag, so könnte man jetzt alle Morgen auSrufen. Ein leichter Nebel lagert fast Tag für Tag über unserer Gegend. Während man im Januar Helle und klare Luft, verbunden mit einigen Kältegraden, gewöhnt ist und auch gern sieht, müssen wir jetzt ein ordentliches, höchst unerquickliches Novemberwetter über unS ergehen lassen. Nach Falb sol len in dieser Woche einige kalte Tage zn erwarten sein. Da müßte also bald ein Umschwung eintreten. Pulsnitz. Bei dem hiesigen Postamte sind noch 1600 Stück Jahrhundert-Postkarten eingegangen, die von Mittwoch, den 10. Januar ab am Schalter abgegeben werden. — Der erste Schultag im neuen Schuljahre würde diesmal der 23. April sein. Da aber auf diesen Tag Königs Geburtstag fällt, an dem kein Unterricht stattfindet, beginnt daS neue Schuljahr erst am 24 April. — Zum Zwecke des Gebrauches desBadesElster können vom Ministerium deS Innern bedürftige Personen durch 1. Geldbeihilfen, mit deren Bewilligung auch der Genuß freien Bades auf die Dauer von vier Wochen, freie ärztliche Behandlung und Befreiung von der Kurtaxe verbunden ist; 2. bloße Bewilligung freien Bades auf die Dauer von vier Wochen, freie ärztliche Behandlung und Befreiung von der Kurtaxe unterstützt werden. Gesuche sind bis zum 1b. März bet dem Ministerium des Innern anzubringen. — Offene Stellen für Militär-Anwärter (Inhaber des Civilversorgungs-Scheines). Beim Amtsgericht Jöh stadt 15. oder 31. Januar Lohnschreiber, 2—3,50 M. täglich; — beim Amtsgericht Annaberg 1. Februar Diener- gehilfe, 1000 M., 60 M. Bekleidungsgeld, Gehalt steigt bis 1400 M.; — beim Amtsgericht Döbeln Dienergehilfe, 1000 M., 60 M. Bekleidungsgeld; beim Amtsgericht