Volltext Seite (XML)
Mts- M Mmckktt für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Ps. einschlietzl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl.' u. der Humor. Beilage »Seifen blasen' in der Expedition, bei wisern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. 4. Schrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung ir»oi Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionspreiS: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 48. Z-Hrgaug. - - Dienstag, den 8. Januar Reinigung der Bürgersteige betreffend. Die Haus- und Grundstücksbesitzer bez. deren Stellvertreter werden erneut an die hnen obliegende Verpflichtung, die Bürgersteige «. Schnittgerinne bis Vormittag- t Uhr von Schnee und Eis zu reiuigen und bei ««Lite mit Sand zu be- Lreue«, mit dem Bemerken erinnert, -atz die Polizeiorgane ermächtigt worden lind, wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung dieser Verpflichtung ohne Weitere« sine Ordnungsstrafe von 1 Mart für jeden Zuwiderhandlungsfall gegen ent- precheude Quittung von dem säumigen Hausbesitzer »der seinem Stellver treter zu erheben. Selbstverständlich bleibt im Falle der Zahlungsverweigerung oder bei wiederholter md andauernder Säumigkeit die Verfügung höherer Strafen Vorbehalten. Eibenstock, am 31. Dezember 1900. Der Rath der Stadt. Hefte. Lpm. Die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrutirungs- stammrolle betreffend. In Gemäßheit der Bestimmungen der §8 25 und 571 der deutschen Wehrordnung oom 22. November 1888 werden die hier aufhältlichen Militärpflichtigen, die a) im Jahre 1881 geboren, sowie b) in den Vorjahren zurückgcstcllt worden sind, iiiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar vis zum 1. Aeöruar 1901 in der hiesigen Rathsregistratur zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Die Militärpflichtigen aus den früheren Jahrgängen haben ihren Loosungsschein, die im Jahre 1881 anderwärts geborenen Militärpflichtigen das Geburtszeugniß mit zur Stelle zu bringen. Sind Militärpflichtige, welche sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitweilig von hier abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsdiener u. s. w.), so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren zu erfolgen. Diejenigen, welche die voraeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft Eibenstock, den 5. Januar 1901. Der Rath der Stadl. Hesse. Müller. Hundesteuer betreffend. Die Hundesteuer in Eibenstock beträgt im Jahre 1901 wie seither 10 Mark, Ivovon nur die Kettenhunde in den in 8 2 Absatz 3 des Hundesteuer-Regulativs vom 15. Juni 1885 besonders aufgeführten Gehöften u. s. w., für die nur eine Steuer von>6 Mark zu entrichten ist, ausgenommen sind. Die Hundesteuer ist bis zum 31. Januar 1801 gegen Entnahme der Hunde iteuermarken von den Hundebesitzern in der Stadtkasse auf das ganze Jahr im Voraus zu nkrichten. Auch werden die Hundebcsitzer in Gemäßheit von 8 3 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betr., hiermit aufgesordert, über die in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Hunde bis zum 10. Januar 1801 schristliche Anzeige anher zu erstatten. Die Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Hierbei ist noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen: Junge Hunde, welche zur Zeit der im Monat Februar und Monat Juli jeden Jahres stattfindcnoen Revision noch gesäugt werden, bleiben für das lausende Halbjahr von der Steuer befreit; in Eibenstock nur vorübergehend, aber mindestens einen Monat sich auf haltende Hundebesitzer, deren Hunde nicht bereits an einem anderen Orte versteuert sind, haben für je einen Hund 3 Mark Steuer zu entrichten; für im Lause des Jahres ange schaffte, noch nicht versteuerte Hunde ist binnen 14 Tagen, von erfolgter Anschaffung an gerechnet, die volle, bez sofern die Anschaffung erst im zweiten Halbjahre erfolgt, die halbe Jahressteuer zu entrichten; dasselbe gilt rücksichtlich solcher bereits versteuerter Hunde, welche ohne Steuermarke in den Besitz eines anderen Herrn übergehen; für einen steuer pflichtigen und an einem anderen Orte mit niedrigerer Hundesteuer bereits versteuerten Hund ist der durch den höheren Steuersatz kicrsclbst hcrvorgerufene Differenzbetrag noch nachzuentrichten; im Falle unverschuldeten Verlustes der Steuermarke wird dem Verlust träger gegen Erlegung von 1 Mk. 50 Pf. eine neue Hundesteuermarke abgegeben. Es wird endlich unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. November 1882 darauf aufmerksam gemacht, daß die Hunde außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Lokalitäten stets die für das lausende Jahr giltige Hundesteuermarke am Halsband tragen müssen, die Besitzer ohne Steuermarke am Halsband betroffener Hunde aber in Gemäßheit gesetzlicher Bestimmung, insoweit keine Steuerhinterziehung vor liegt, mit 3 Mark zu bestrafen sind. Eibenstock, den 7. Januar 1901. Der Rath der Stadt. Bg^ Wafferzins 4. Termin 1900 und Ortsschankqcmerbe- stcuer 1. Halbjahr 1901 sind bei Vermeidung der zwangsweisen Einziehung bis spätestens znm 15. Januar dss. IS. anher zu bezahlen. Eibenstock, den 7. Januar 1901. Der Rath der Stadt. Heft«. Bg. Oesfciillicht Vorbildersammlimg. Die beim letzten Preisausschreiben des vogtl.-crzgeb. Jndustrievereins preisge krönten Arbeiten sind bis 13. Januar in der hiesigen Sammlung öffentlich ausgestellt. llaoblor. Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle betr. Die im Jahre 1881 geborenen männlichen Personen, ingleichen diejenigen, älteren Jahrgängen angehörenden Mannschaften hiesigen Orts, über deren Militärverhällniß noch nicht endgiltig entschieden worden ist, werden hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar vis 1. Ievruar 1901 im hiesigen Gemeindeamte behufs Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Die Militärpflichtigen aus den früheren Jahrgängen haben ihren Loosungsschein, die im Jahre 1881 auswärts geborenen den Geburtsschein mitzubringen. Schönheide, am 5. Januar 1901. Der Gcmcindcvorstand. Haupt. Anmeldung zur Osterausnahme in die Volksschule. Nach Ostern sind der Volksschule diejenigen Kinder zuzuführcn, welche bis mit 14. April d. I. das sechst« Lebensjahr erfüllt haben, auch dürfen, auf Wunsch der Eltern und Erzieher, solche Kinder ausgenommen werden, die bis mit 30. Juni d. I. das gleiche Alter erreichen. Die Anmeldung aller hiernach schulpflichtig werdenden hiesigen Kinder ist im Bi- bliotheksztmmer des Schulhauscs I (Eingang: untere Thür» zu bewirken wie folgt: Montag, den 21. Januar 10—12 Uhr für hier geborene Knaben, » 21. , 2-4 , » , , Mädchen, Dienstag, » 22. , 10—12 „ , alle auswärts geborenen Kinder. Bei hier geborenen Kindern ist nur der Impfschein, für auswärts geborene außerdem die standesamtliche Geburtsurkunde und das pfarramtlich« Tauf zeugnis beizubringen. Etwa vorhandene gerichtliche Verträge über die konfessionelle Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen sind vorzulegen. Erwünscht ist auch Mit teilung über mangelhafte körperliche und geistige Entwickelung der Kinder. Schönheide, den 3. Januar 1901. Die Schuldircktion. Grohmann. Anmeldung sür die Selekta. Eltern, welche gesonnen sind, Kinder von Ostern ab der hiesigen mit der Volksschule verbundenen Selekta zuzuführen, werden ersucht, die Anmeldung Donnerstag, den 24. Januar, vormittags zwischen 10—12 Ilyr in der Expedition des Schulhauses bewirken zu wollen. Schönheide, den 3. Januar 1901. Die Schuldirektion. Grohmann. Im Zeichen des Verkehrs. Man Iheilt die Einwohner Amerika» ihrer Abstammung noch in solche germanischer u. spanischer Abstammung. Die Indianer, die Ureinwohner, kommen ihrer Zahl u. kulturellen Bedeutung nach nicht mehr in Betracht. Nordamerika, mit Aulnahme Mexiko», wird von den deutschen, — Mexiko, Mittel- und Südamerika von spanischen Abkömmlingen bewohnt. In fünfviertel Jahrhunderten, seitdem sich die nordamerikanischen Kolonien von ihrem englischen Mutterland« lo»gerissen halten, ist jenseit» de» großen Wasser» ein sreie» und mächtige» Staatlleben empvrgeblüht, da» sich all mählich vollkommen in die Reihen der Großmächte eingedrängt hat und gegenwärtig gewaltige Ellenbogenfreiheit für sich in An spruch nimmt. Erst vor 50 Jahren haben sich die Per. Staaten bi» an ren großen Ozean autgedehnt, indem sie al« Frucht eine« unge rechten Kriege» Texa», Neumexiko und Kalifornien von Mexiko gewannen. Der Besitz beider Meere»küften regte schon Kamal« m den Ver. Staaten den Wunsch an, beide durch einen großen Seekanal einander zu nähern. Denn um von New-syork nach San Francieco zu kommen, muß man erst um die Südspitze von Amerika herum, wahrend man diesen Weg um vier Fünftel ver kürzen könnte, wenn da« schmale Mittel-Amerika durchstochen würde. Sogleich beim Austauchen der Kanalidee erkannte Eng land die Wichtigkeit der geplanten neuen Wasserstraße und die Nord-Amerikaner, damals politisch noch nicht erstarkt, ja sogar durch den eben beendigten Krieg mit Mexiko momentan geschwächt, muß ten sich auf Andrängen England« zu einem Vertrage (den sog. Clayton-Bulwer Vertrag) verstehen, worin sie sich verpflichteten, den Kanal nur gemeinsam mit England zu erbauen und in Krieg und Frieden seine Neutralität anzuerkennen. Seitdem ist ein halbe» Jahrhundert verfloßen. Viele lau sende von Menschenleben und Hunderte Millionen französischen Geldes hat inzwischen der verkrachte Panamakanal verschlungen. Diese» Unternehmen ist so stark in Mißkredit gekommen, daß Nie- mand mehr an seine Vollendung glaub«, ja, daß auch Nordamerika sich mit Panama nicht befassen mag, sondern jetzt ernstlich an die Anlegung de« Nikaraguakanal« denkt. Denn für die politische Machlentfaltung Nordamerika» ist die Durchstechung der mittel amerikanischen Landenge inzwischen eine Leben«srage geworden. Bi« vor wenigen Jahren hatten die Vereinigten Staaten ihre Hauptbeziehungen nur zu Europa. Inzwischen aber haben sie sich auf den Sandwich- und Samoa-Inseln festgesetzt, der Krieg mit Spanien hat ihnen die Perle der Antillen, Euba, eingebracht, da« den gesammten Handel Mittelamerika« beherrscht, und ihre Interessen bi« nach den fernen Philippinen verlegt, wodurch sic sich sogar genöthigt glaubten, in die chinesischer. Wirren aktiv ein zugreifen. Durch alle diese Dinge haben die Ver. Staaten ein verstärkte« Interesse an der Erbauung de» mittelamerikanischen Kanal«. Al« man aber an die Au-sührung eine« solchen gehen wollte, erinnerte England an den Elahton-Bulwer-Bertrag und im Februar »ergangenen Jahre« kam ein neuer, der Hay-Paunce- sote-Vcrtrag zu stände, worin England auf die Mitwirkung beim Kanalbau verzichtete, Amerika da« Polizeirecht an beiden llfern de» Kanal» zusprach, die Neutralität der Wasserstraße in Krieg und Frieden aber (wie solche beim Suezkanal besteht) aufrecht erhielt. Der amerikanische Senat hat diese Abmachungen gutgeheißen bi» auf die Ncutralitä«»-Klausel- Der Senat fordert für di» Union da« Recht, da« Gebiet, durch welche« der Kanal fließen