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W-chenvlast für WKS-Mf, Lharan-, Nossen, SLeSenlehn nnd die Umgegenden. 8. Sonnabend, den September 1848.^ ^0' Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. Do» di-srr Z-iisckrift krsck-mt M l t t w 0 ch S und Sonnabends -in- Rnn>m-r. L-r Pikis für d-n Bi,rk,liahrg<»>g b-Iläg! >0 Ngr., für welchen bi-selbc von der R-da-tio» in Wilsdruf, den AgcMurcn in Tharaud, Rossen, und Siebenlehn, sowie der Buchdrucker,! von C. (9. anlinkicht und Solin in Meißen bezogen werden kann. Auch nehmen dieselbe» Bekanntmachungen aller Art zur Beförderung an. Die Vcdarrivtl. Ueber Volksbewaffnung. Um über das Wesen der Co m m una lga rd e d. h. der Gemeinde- oderauch Volksbewaff nung ms Klare zu kommen, ist vor allem die Frage zu erörtern, was man denn eigentlich unter Communalgarde oder Volksbewaffnung zu verstehen habe, und die Antwort lautet, dass jeder volljährige Bürger des Staals das Recht und die Pflicht hat, Waffen zu tragen, um damit im Falle der Noth das Vaterland gegen äußere und innere Feinde zu verrheidigcn. Man sollte nun meinen, daß dies Sache der Soldaten sei; indessen ist cs häufig vor- gckommcn, Daß diese von den Fürsten gegen das Volk und dessen Rechte gebraucht worden sind. Wenn nun das Volk wehrlos ist und keine Waffen hat und sie nicht führen kann, so reichen ein paar Handvoll Soldaten hin, um dem Volke alle feine Rechte zu nehmen, sie mögen noch so klar und deut lich in der Derfassungsurkunde ausgedrückt sein. Dagegen wenn das Volk oewaffnet ist und die Waffen zu führen versteht, so können die Soldaten, welche doch in der Minderzahl gegen das Volk sind, nichts ausrichten und wagen cs schon von vorn herein nicht, gegen das waffenkundige Volk aufzu- tretcn. Die Volksbewaffnung dient also zum Schutze und zur Sicherheit der Verfassung und der Dolks- rechte. Die Volksbewaffnung ist nun nicht erst in die« sen Zeiten aufgekommcn, sie hat schon früher be standen, wenigstens bei uns in Deutschland, und es ist wirklich merkwürdig zu sehen, welchen großen Einfluß dieselbe auf den größeren oder geringeren Grad von Freiheit gehabt hat. In den ältesten Zeiten da Haden alle Deutschen Waffen getragen, und Jeder, der ein freier Mann gewesen, der hat sie tragen müssen; ja cs war eine Ehre und ein Vorzug, Waffen tragen zu dürfen und wer sie Nicht tragen durfte, der war kein freier Mann, son dern cur Knecht oder ein Sklave. Damals hat es keinen Unterschied zwischen Soldaten und Bürgern gegeben, londcrn jeder Etaatsgcnosse ist zugleich Soldat gewesen, d. h. hat die Pflicht gehabt, das Vaterland wider dessen Feinde zu vcrthcidigcn. Da mals hatten aber auch die Deutschen eine freie Ver fassung: die Volksverjammlung, d. h. die Versammlung aller freien Manner ist die höchste und oberste Be hörde gewesen. Die hat alle Obrigkeiten gewählt, die hat über Krieg und Frieden entschieden, die hat Gesetze gegeben und Uttheile gesprochen; kurz, sie war Alles in Allem. — Nach und nach ist aber eine Veränderung cingetreten. Vielen ist cs näm lich unbequem geworden, Kriegsdienste zu leisten, entweder weil sie trage waren, oder weil sie nicht immer Zeit dazu halten, oder weil sic als unbemittelte Leute nicht immer den zum Kriegführen nörhigcn Aufwand machen konnten. Die sind nun zurückge blieben und haben sich der Waffen entwölmr. Aber sie sind natürlich nicht so in Ehren gestandest, wie die Andern, welche die Waffen fortgcführt haben, sondern wurden mit Geringschätzung angesehen und behandelt. Auch haben sie das Zurückbleiben r' a Waffendienste nicht so umsonst gehabt, sondern sie haben Etwas dafür entrichten müssen und zwar an Diejenigen, welche beständig den Waffendienst gc- 'eistet haben. Das konnte nun allerlei üin, in der Regel war cs eine Abgabe von Getreide oder sonst etwas. Bald haben sich nun aber Diejenigen, welche den Waffendienst geleistet, viel höher und vornehmer gedünkt, als die Andern, haben sich allerlei gegen sie herausgenommcn und alle ihre Anmaßungen durchgesetzt, weil sie ja die Waffengewalt hatten, die Andern aber, die wehrlosen Leute, sich nicht haben widersetzen können. Diese Waffenlcnte sind nun die Adeligen oder die Ritter geworden und die Andern die Bauern, welche den Rittern haben Frohnden, Zehnten und andere Abgaben entrichten müssen. Auf diese Weise ist die ursprüngliche Gleichheit verschwunden und eine Ungleichheit der Stände ein getreten. Nun sind lange Zeit die Edclleute der mäch tigste Stand gewesen, weil sie allein die Waffen ge- führt haben. Sie allein haben Rechte gehabt, und der König und der Fürst haben nichts lhun dürfen ohne ihre Erlaubniß. Sie haben aber auch nichts ohne sie ausführen können, denn zum Kricgfüh- ren haben sie die Edclleute nolhwcndig gehabt. — Darnach sind die Städte aufgckommen. Die Bür ger in den Städten, die haben auch frei sein wollen und nicht den Edelleuten unterlhan, wie die Bauer« und die Leibeignen. Die haben nun die Elädt^