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o tapfrr könnten. Malten, chen d.m ls Blatt i e st u n g noch eln r.hr und en habe, rrnchtets verblüs- -rdun: Der Ab- ; sei nur »griff ,Ständer Serdun's werden. Gegensatz ?n über ankrekch ie Lag« oird ge- mr Ben intreten p Aus- für dis egraph"^ gemit 250 000 wird in lich dio nd aus- g ersol- n Stotz Kreisen a nicht verlie- Wll- I begin- ;e Küste l. Man Repu- vrcur- cklären, da sich tzt und Grenze b.11. riva. 200.— 074.25 412.02 365 94 92593 631.91 694 — 984.11 785.— 073.16 ateile» iteilen 800.— 200.— 200.— 800 — 05061 785.— 26561 I. W. are, uckerei h«. Amts- und Änzeigeblait für den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Eibenstock, Larkselb, hunörhübel, Neuheide, GberMtzengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterftiitzengrün, wildenthai usw. Tel.-6dr.: Amtsblatt. Verarltwortl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der 5onn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichenTeile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. 11V. Bezugspreis Vierteljahr!. Bl. l .80 einschließl. des „Illustr. Unterhaltungsblatts" und der kumoristischenBcilage„Seifenblasen"in der Expedition, beiunserenBotcnsowiebei allen Reichspostanstalten. ISIS 6,3. Jahrgang. ——- Freitag, den 30. Juni Bekanntmachung über die Tätigkeit der Ateischöeschauer in Sachen der Kteischverlorgung. Unter Aufhebung der Bestimmung in § 1 u der Verordnung über Schlachtgeneh migungen vom 26. April (Sächsische Staatszeitung Nr. 96) und in Punkt 1 a der Be kanntmachung über di« Tätigkeit der Fleischbeschauer in Sachen der Fleischversorgung ! vom 29. April (Sächsische Staatszeitung Nr. 106) wird bestimmt, daß den Fleischbe schauern auch bei Haus- und Notschlachtungen ein vom Viehhandelsverband aus- gestellter Bezugsschein vorzulegen ist. Dresden, den 26. Juni 1916. Ministerium des Innern. Nachdem in letzter Zeit die Fälle ungewöhnlich zugenommen haben, daß das Fleisch von Rindern und Schweinen im wesentlichen nur deshalb für untauglich oder nicht bankwürdig erklärt werden mußte, weil die Schlachtung der Tiere infolge ver späteter Inanspruchnahme tierärztlicher Hilfe ungebührlich verzögert worden war, wer den die Tierbesitzer zur Vermeidung von Verlusten darauf aufmerksam gemacht, daß in derartigen Fällen der Entschädigungsanspruch von feiten der Anstalt für staatliche Schlacht- viehversicheruug auf Grund von § 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 25. April 1906 — GVBl. S. 74 — unter Umständen ganz oder teilweise zurückgewiesen werden kann. Um tunlichst alles zur menschlichen Nahrung geeignete Fleisch dieser auch tatsäch lich zuzuführeu, werden die Kommunalverbände angewiesen, nötigenfalls anzuordnen, daß nicht bankwürdiges Fleisch autzerhalb der Gemeinde oder deS Frei bankbezirkes, in dem-eS angefallen ist, zum Verkauf gebracht wird. Dresden, den 26. Juni 1916. Ministerium des Innern. Verbot des vorzeitigen Einsammeliis von Beeren. I. Das Einsammeln von wildwachsenden Beeren aller Art, insbesondere Heidel-, Preißel- und Himbeeren in unreifem Zustande ist verboten. Weiter ist die Verwendung von Kämmen beim Beereneinsammeln.verboten, da hierbei in der Regel eine große Menge unreifer Beeren mit abgerissen werden. II. Hinsichtlich der Heidel-, Preißel- und Himbeeren wird hiermit bestimmt, daß das Gtnsammeln von s) Heidelbeeren erst vom 15. Juli 1916, b) Himbeeren erst vom 1. August 1916 und e) Preitzelbeeren erst vom 1. September 1916 an zulässig ist und zwar auch nur in der Zeit von früh 7 Uhr bis abends 7 Uhr. Ausdrücklich wird noch darauf hingewiesen, daß auch in der erlaubten Zeit un reife Beeren nicht gesammelt werden dürfen. III. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von § 17 der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Die Erziehungspflichtigen (Eltern, Vormünder) hasten für die Kinder. Die Königliche Amtsyauptmannschaft zu Schwarzenberg und die Königlichen Aorstrevierverwaltungen im Bezirk der Königlichen Kmtsvauptmannschaft Schwarzenberg, am 28. Juni 1916. Fleischversorgung der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung während der Erntezeit. Dem Bezirksverband Schwarzenberg sind auf Veranlassung der Landesfleischstelle vom ViehhandelSverband deS Königreichs Sachsen eine Anzahl Bezugsscheine zur Ver fügung gestellt worden, um den in der Landwirtschaft tätigen Personen während der Erntezeit, höchsten- jedoch auf die Dauer von 6 Wochen, neben ihrem allgemeinen Fletschbezugsrechte eine Fleischzulage zu bewilligen, die im Durchschnitt 250 x Fleisch mit Knochen auf den Kopf und die Woche nicht übersteigen darf Die hiernach zur Verfügung stehende Fleischmenge soll dergestalt zur Verteilt,ng kommen, daß in der Zeit vom 1. Juli bis mit 7. Juli an die in der Heuernte Be schäftigten, in der Zeit vom 7. August bis mik 10. September an die in der Getreide- und Kartoffelernte Beschäftigten Fleischzuschlägt von höchsten- '/, Pfund wöchentlich auSge- geben werden. Die Verteilung des zur Verfügung stehenden Fleische- auf die einzelnen Gemein den und GutSbezirke erfolgt nach Maßgabe der Ernteflächen. Anträge auf Gewährung von Fletschzuschlägen sind bei den Gemeindebehörden zu stelle«. Schwarzenberg, den 24. Juni 1916. Der Bezirksverband der Kgl. Amtshauvtmannschast Schwarzenberg. Amt-Hauptmann Dr. Wimmer. Strcckungsmittel für die Brotherstclluug. Herst ll^ Bezirk-verband steht im Monat Juli «IS Streckung-mittel für die Brot- Weizenschrot zur Verfügung. Die Bäckermeister werden aufgefordert, den erforderlichen Bedarf an Weizenschrot — für die 10°„ige Streckung beim Schwarzbrot und für die 5"/,ige Streckung beim Weißbrot — beim Bezirksverband Schwarzenberg anzumelden. Schwarzenberg, am 28. Juni 1916. Der Bezirksverband der Kgl. Amtshguptmannschast Schwarzenberg. Butter - Bezugsscheme. Nach 8 6 der BundeSratsverordnung über vorläufige Maßnahmen auf dem Ge biete der Fettversorgung vom 8. Juni 1916 dürfen Molkereien vom 1. Juli 1916 ab Butter nach Otten innerhalb des Deutschen Reiches mit der Post oder der Eisenbahn, außer an Behörden, sowie an Kaufleute zum Weiterverkauf, nur gegen vorherige Ein sendung eines Bezugsscheine« verschicken. Zur Ausstellung eines Bezugsscheine- sind im Gebiete des BczirksverbandeS Schwarzenberg die Ottsbehörden des Beziehers zuständig. Anträge auf Ausstellung von Bezugsscheinen sind daher an die Ortsbehörden zu richten. Dabei ist die Zahl der Haushaltung-angehörigen mit anzugeben. Nach 8 6 Absatz 2 der obenerwähnten Bekanntmachung darf der Bezugsschein nur über die Menge lauten, die dem Bezieher (Selbstverbraucher, Anstalten, Gast- und Speisewirtschaften) und den Angehörigen seines Haushalts nach der für die Gemeinden des Bezirksverbandes Schwarzenberg gültigen Verbrauchsregelung in der Zeit, für die die Butter bezogen werden soll, zusteht. Schwarzenberg, am 28. Juni 1916. Der Bezirksverband Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Zucker zur Bienenfütterung. Nach Mitteilung der Rcichszuckerstelle geben die bisher eingereichten Meldungen d«S Bedarfes an Zucker zur Bienenfiitterung vielfach nur den Bedarf für die Frühjahrs fütterung an, während die Anmeldungen für die Herbstfütterung noch fehlen. Um eine rechtzeitige Zuweisung des Zuckers für den Herbstbedarf zu ermöglichen, muß aber die Bearbeitung der Anmeldungen für die Herbstfütterung in der allernächsten Zeit in An griff genommen werden. Die Imker bez. Jmkervereine werden daher aufgefordert, den erforderlichen Zucker bedarf unter gleichzeitiger Angabe der Anzahl der Bienenvölker bis spätestens zum 5. Juki 1916 an unterzeichneter Stelle anzumelden. Schwarzenberg, den 28. Juni 1916. Der Bezirksverband der Kgl. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Die Kriegsmtterstützung ist abzuheben von den Empfängern mit Namrn nur vormittags am Arettag, den 30. Juni 1916, von den Empfängern mit Namen kV—L am Sonnabend, den 1. Jutt 1916. Die Zahlung der Mietsbeihilfen für Angehörige von Kriegsteilnehmer erfolgt an die Vermieter nur Dienstag, den 4. Juli und Mittwoch, den 5. Juli 1916. Gutschriften für Nahrungsmittel können erst ab Donnerstag, den 6. Juli 1916, bewirkt werden. An den obengenannten Tagen nicht abgehobene Beträge werden bi- zur nächsten Auszahlung zurückgestellt. Stadtrat Hivenkock, den 28. Juni 1916. Annahme noch außenstehender Strickarbeiten Freitag, den .30. d. Mts., Vorm. von 9—11 Uhr und nachm. von 2—5 Uhr. Wer mit der Anfertigung noch rückständig ist, beschleunige die Arbeit so, daß die Ablieferung unbedingt am Freitag geschehen kann. Gehen die Socken nicht restlos ein, wird die neue Ausgabe von Aufträgen weiter htnausgeschoben. Stadtrat Kiöenkock, den 28. Juni 1916. Neue Ausweise für die städtische Nahrungs- und Gebranchsmittelverforgung. Gegen Iiückgabe der mit Anmerkungen aller Art überfüllten Ausweiskarten für die Nahrungsmittelversorgung werden Arettag, den 30. Juni 1916, vormittags von 7 Mr ab in der Vebensmittelabteilung des Rathaus»« neue Au-Weife in Gestalt eine« Markenheftes an die Hausbesitzer oder deren erwachsene Beauftragte zur Verteilung an die im Hause untergrbrachten Hall-Haltungen auSgegeben. Die Hefte sind in fünf Farben gehalten und zwar in Weitz (grauer Umschlag) für Hau-Haltungen mit 1 Person, rosa „ „ „ 2—3 Personen, grün „ „ „ 4—5 g-lb „ „ , 6-7 hellblau „ „ „ 8 u. mehr ,