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pulsmtzerMckendlaN ke^nspnectiee vp. iß Erscheint Dienstag, Donner,tag und Sonnabend. 2m Kolle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgMd welcher Störung de« Betriebe, der Zeitung oder der Besörderungseinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lie- ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierteljährlich M 2—, bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljShrl. M 1.70, monatl. 80 Pf., : du ch die Post bezogen M 2 06 : Wkiis-kWiM »aS Zeitinig Ms- Blatt des Königliche» Amtsgerichts ««d des Stadtrates z» Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 reIegn.-8-k.: lvockendlatt pulsntk Inserate find bis vormittags 10 Uhr auf-u- geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse'« Zeilcnm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Amtshouptmannschaft Ib Pf. Amtliche Zeile iv Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., Reklame : öO Pf. Bei Wiederholungen Rabatt : Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon- kurSfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. ümläülllü Hk üttlfiniü umfassend die Ortschaften: Pulenitz, Pulsnitz M. S., Ballung. Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina vru MMSMiiMSvriic» k'llwfity Weißbach, Ober- und Ni-derltchtenau, Friedersdorf. Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichle-.b rg, Klein. Ditlmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Körsters Erben (Inh. I. W. Mohr), «eschästsstelle: Pul snitz, Bismarckplatz Nr. 266. Schriftleiter: I. W. Mohr In Pulsnitz. Nummer 150 Dienstag, den 18. Dezember 1S17. 69. Jahrgang Amtlicher Teil. Ablieferung geschlachteter Gänse. Gemäß 8 8 der Bundesratsverordnung vom 3 Juli 1917 über den Verkehr mit Gänsen (NGBl S. 58 >) ist drr Berkaus geschlachteter Gänse durch den Züchter oder Mä- ster seit dem 25. November d. I. verboten. Da sich jedoch noch immer im Besitz von Züchtern und Mästern Gänse befinden sollen, die nicht zum Eigenverbrauch dienen, und noch abgestoßen werden sollen, so »Ird nachgelassen, daß diejenigen Züchter und Mäster von Gänsen, die bisher den Verkauf ihrer Gänse noch nicht bewerkstelligen konnten, noch bis zum 22. d. M. Gänse an die zum Auf kauf durch Ausweiskarte ermächtigten Händler veräußern. Die mit Ausweiskarten verse henen Händler werden angewiesen, die von ihnen ringekauften Gänse unmittelbar der säch- stschen Wild- und Geflügelhandelsgesellschaft in Dresden, Ostra-Allee 11, zu melden, der das alleinige Derfügungsrccht über die angekausten Gänse zustcht. Die aufgekauften Gänse dürfen also nicht ohne Ermächtigung der Gesellschaft an Verbraucher oder Wiederverkäufe! abgegeben werden. Die Händler werden ermächtigt, falls ste die aufgekauflen Gänse nach Anweisung der Gesellschaft nach sächsischen Großstädten zu liefern haben, ausnahmsweise den Züchter- und Händlerpreis um 15 Pfg. für das Pfund der gel lachteten Gans zu überschreiten. Dresden, den 11. Dezember 1817. Ministerium de» Innern. Aus Grund von 8 10 der Bekanntmachung zur Einschränkung des Fleisch- «nd Fettverbrauch, vom 28. Oktober 1916 (RGBl. S. 714) wird bestimmt: Das Verbot in 8 2 der ungezogenen Bekanntmachung, daß Dienstags Fleisch, Fleischwaren und Speisen, die ganz oder teilweise aus Fleisch bestehen, nickt gewerbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden dürfen, wird für den 25 Dezember 1917 und l. Januar 1918 aufgehoben, dagegen für di« Abgabe in Gastwirtschaften, Schank und Speisewirt- schäften, sowie in Vereins und Erfrischungsräumen aus Montag, den 24. Dezember 1917 und Mittwoch, den 2 Januer 1818, ausgedehnt. Dresden, den 15. Dezember 1917. Ministerium des Innern. Nachzahlung der Haferlieferungspramie. 1. Nach 8 1 der Verordnung über Höchstpreise für Hafer und Gerste vom 24. No vember 1917 (BGBl. S. 1081) haben Landwirte, die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung Hafer aus der Ernte 1917 zum Preise von 1^,50 M für den Zentner abgeliesert haben, Anspruch auf Nachzahlung einer Lieferungsprämie von 3,50 M für den Zentner, wenn die ser Antrag rechtzeitig bis einschließlich 20. Dezember 1P7 gestellt wird. Wird dieser Zeitpunkt versäumt, so ist der Anspruch aus Nachzahlung verwirkt 2. Die Gemeindebehörden werden hiermit angewiesen, im Auftrage des Kommunal- serbandes bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkte die Anträge entgegenzunehmen. Die Antragsteller haben bei der Antragstellung als Legitimation ihre Getretdever- kausskarte sowie die von den Einkäufern des Getreideeinkoufs Kamenz e. G. m. b. H Lber den abgeliescrten Haser ausgestellten Empfangsbescheinigungen oorzulegen. Die Gemeindebehörden erhalten von der Königlichen Amtshauptmannschaft zugesendet: 1 ., ein Verzeichnis der Haferablieferer der Gemeinde, 2 ., ein Antragsformular, das zur Sammlung der gestellten Anträge dient Aus diesem find die Spalten 1 bis 4 dieses Formulars (Nr. der Getreideoerkaufs karte, Name, Ortslistennummer, Hafermenge in Kilogramm, auf die sich der Antrag bezieht) von der Gemeindebehörde auszusüllen, während in Spalte 6 der Antragsteller seine Namensunterschrift zu setzen hat. 3. Die Gemeindebehörden Haden das Antragsformular mit Datum und Unterschrift abzufchlteßen und der Königlichen Amtshauptmannfchast bis zürn 24. Dezember 19(7 un- erinnert einzureichen. Königliche Amtsha»ptm»nnschaft Kamenz, am 17 Dezember 1917. Die vezugsscheinausfertigungs stelle bei der Königlichen Amtshaupt- Mannschaft Kamenz ist Donnerstag, den 20. und Nlontag, den 21. Dezember dieses Jrhre» geschlossen. Kamenz, den 18. Dezember 1917. Königliche Amtshauptmaunschaft Gegen Abqabe der Abschnitte 22 der gelben Lebensmittelkarte werden vom Dienstag, den 18. Dezember 1917 früh ab, in den Verkaufsstellen der Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Vollung 15V Z»' Marmelade zum Preise von 26 Pfg. abgegeben. Pulsnitz, am 17. Dezember 1917. Der Stadtrat. Der Verkauf von Wirtschafts-Pfefferkuchen gegen Abgabe der Abschnitte Nr. 25 der gelben und weißen Lebensmittelkarten sowie von 3 Brotmarkenabschnitten für je 1 Pfund, oder gegen Abgabe von 50 Gramm Mehl von Selbstversorgern für je '/« Pfund findet vom Mittwsch, de» IS. Dezember 1917 ab in den Geschäften statt, in denen er bestellt worden ist. Pulsnitz, am 18. Dezember 1917. Der Stadtrat. Bekanntmachung. Der vom Schloßteichdamme nach der Langenstraße zwischen der Firma A. E. Hauffe, Pulonitz, Br. Kat. Nr 1 und dem Grundstücke Br.-Kat.-Nr 2 beziehentlich dem Mühl graben gelegenen Fußweg, Teil des Flurstückes Nr. 349 Pulsnitz soll eingezogrn werden, weil die Einziehung beantragt worden ist und ein Bedürfnis für die Beibehaltung dieses Fußweges für den öffentlichen Verkehr nicht besteht. Widersprüche gegen diese Wegeeinzichung find »om Tage drr Bekanntmachang ab innerhalb 3 Wochen bei dem unterzeichneten Stadtrate schriftlich oder mündlich anzubringen. Pulsnitz, am 18. Dezember 1917. Der Stadtrat. Im Laufe dieser Woche werden der Stadt Pulsnitz Äpfel zugewiescn, die bei hiesigen Grünwarcngeschäftrn gegen Vorlegung der städtischen Brot- markenausweiskarte mm Preise von 60 pfa. snr i Pfund verkauft werden. Es sollen an eine Person nicht mehr als 1 Pfund und an eine Haushaltung nicht mehr als 5 Pfund Apfel abgegeben werden, die Ärotwarkenausweiskarten find von den betr Händlern zur Kenntlichmachung der Belieferung abzustempeln. Pulsnitz, am 18. Dezember 1917. Der Stadtrat. Ein politischer Skandal-Prozetz in Frankreich. Der französische Ministerpräsident Clemenceau, welcher den Krieg gegen Deutschland bis anfs Messer weiterführen will, steht sich plötzlich in seiner Politik von den Friedensfreunden und Sozialisten bedroht, und des halb muß er zu einem verzweifelten politischen Mittel greifen, uin den Sturm gegen seine Kriegspolitik zu beschwören. Was kann es da besseres für Frankreich und die Franzosen geben als einen großen politischen Skandal prozeß, der die nationalen Leidenschaften der Franzosen auf das Stärkste erregt! Und die politischen Sündenböcke waren in Frankreich bald gefunden, es sind die Abgeord neten Caillaux und Loustalot. Was haben denn die beiden Staatsverbrecher in den Augen des kriegsmütigen Clemenceau begangen? — Die Beschuldigungen sind sehr einfach: Sie lauten auf Stimmungsmache für den Frieden und auf verbotenen Verkehr mit dem Feinde. Gegen den Abgeordneten Loustalot wurde die Anklage wohl Nur deshalb mit erhoben, damit e< nicht so aussehe, daß man es mit dem Schlage gegen die Friedensfreunde in Frankreich nnr auf den früheren sehr angesehenen Minister präsidenten und jetzigen Abgeordneten Caillaux abgesehen habe. Aber man hat es doch auf Caillaux und auf ihn allein abgesehen, denn er galt bisher in Frankreich als einer der ehrlichsten Republikaner, und wenn Caillaux es wirklich fertig bringen sollte, in Frankreich einen Stim- mungsumschwiing herbeizuführen, so würden furchtbare Anklagen gegen den Ministerpräsidenten Clemenceau und auch gegen den Präsidenten der französischen Republik, Poincare, ertönen, und die Anklagen würden dahin lauten, daß diese beiden Staatslenker Frankreich in ein unermeß liches Unglück gestürzt haben. Deshalb muß Caillaux moralisch vernichtet werden. Aber der Spieß kann sich auch noch herumdrehen, denn das, was man Caillaux zur Last legen kann, wiegt sehr leicht trotz der drei großen Anklageschriften. Der Angeklagte Caillaux leugnet auch nicht, daß er eine Friedenspolitik verfolge, und er hat sogar geäußert mit einem Anfluge von Hohn und Spott, daß seine Friedenszielpolitik allerdings schlecht zu dem Wahnsinne der jetzigen Kriegspolitik in Frankreich passe. Caillaux hat es auch fertig gebracht, in einem Briefe an die angesehene englische Zeitung „Times", die inter nationale Kriegshetzpresse, einer sehr scharfen Kritik zu unterziehen, und in einer Unterredung, die Caillaur mit einem brasilianischen Staatsmanns hatte, hat er geäußert: Es ist zu spät mit unseren Anstrengungen, denn Deutsch land ist unbesiegbar. Wenn wir kein Gebiet und kein Geld opfern wollen, dann werden wir auch keinen Frieden haben. Den historischen Augenblick zur Verständigung mit Deutschland haben wir in Frankreich verpaßt, und auf dem Gewissen des Präsidenten Poincare lastet eine riesige Schuld. Frankreich hat im August 1914 mit seiner Beteiligung an dem Kriege einen Wahnsinn be gangen, für den es kein Heilmittel gibt. — Aus diesen Kundgebungen des Abgeordneten und früheren Minister präsidenten Caillaux ist nun die Anklage auf Hochverrat konstruiert worden. Caillaux will sich aber in dem gegen ihn und den Abgeordneten Loustalot angestrengten Hoch verratsprozesse selbst verteidigen, und Caillaux Hal erklärt, daß es ihm leicht sein werde, seine Schuldlosigkeit zu beweisen. Allerdings wird Caillaux auch noch zur Last gelegt, daß er mit den Feinden verkehrt habe und ein Verbrechen gegen die Sicherbeit des Staates begangen