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Blatt Amts und des Stadtrathes des MU. Amtsgerichts Als Beiblättern I. Jllustrirte« Sonntagsblatl (wöchentlich); 2 tiandwirthschaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mitwoch und Sonnaben' Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) tlb o n n e m e n l s - Preis Vierteljahr!. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche sendung. 10 Pfennige. KescHästsstelren: Buchdruckereien von A. Pabst, KönigSbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annvncen-BureauS vonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und. G. L. Daube L Comp Z« ^utsnih Druck und B-ri-^vm FS-»--'« E-brn Mchtuudviepzigflev Uahrgaug. Mittwoch. Ak. /I. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in PulSnitz. 2. September 1896. Von Neuem kehrt der große Tag uns wieder Der einst als Schmuck des Blutes Rosen trug, An dem das gute deutsche Schwert danieder Den Drachen alter Zwietracht endlich schlug. Ein fremdes Volk mußt' uns're Eintracht wecken. Und uns're Liebe wachte auf im Streit; Am Heldengrabe todtgeweihter Recken Wuchs uns empor der Baum der Einigkeit. Sedan! Tag von Sedan! Wie hast du uns genommen Gar langer Zeiten, ach, so schwere Qual! Ein Völkerfrühling war herbeigekommen Durch dunkle Wolken brach der Sonne Strahl. Napoleon zu König Weißbarts Füßen, Besiegt, gefangen Frankreichs tapfres Heer — Tag von Sedan! D'rum laß dich freudig grüßen, Du strahlst im deutschen Ehrenschild so hehr! D'rum braust auch jetzt bei deinem Wiederkehren Im Land des Volkes Jubel weit und breit, Und wieder gilt's, die Helden hoch zu ehren, Die Kämpfer aus der einzig großen Zeit. Doch nicht der Freude Ton soll nur erklingen Zum heut'gen Tag, nein, seines Geistes Hauch Soll mahnend tief uns in die Herzen dringen, Und nicht vergeh'» gleich flüchtig-leichtem Rauch. Wofür so viele Wack're damals starben Stets glänz' es fort: Des Reiches Herrlichkeit! Was damals sie im heißen Kampf' erwarben, Uns bleib' es stets: Die deutsche Einigkeit! In diesem Geiste tretet an die Stufen Des Kaiserthrones, Deutsche, nehmet Theil An ganz Germanias freudigem Rufen: Heil, Deutscher Kaiser, Deutsches Reich, Heil, Heil! Im Damen des Königs! In der Strafsache gegen den Arbeiter Hermann Philipp in Ohorn wegen Beleidigung, hat das Königliche Schöffengericht zu Pulsnitz in der Sitzung vom 4. August 1896, an welcher Theil genommen haben: 1. Hilfsrichter Assessoc StUtttz als Vorsitzender, 2. Privatus Hahn, 3. Sattlermeister HosmaNN als Schöffen, Referendar Petermann als Beamter der Staatsanwaltschaft, Expedient Lkhmann als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: Der Angeklagte Louis Hermann Philipp wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von zehn Marl, an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Gefängnißstrafe von zwei Gagen zu treten hat, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurtheilt. Auch wird dem Verletzten, dem Unteroffizier Karl Friedrich Max Hertel die Befugniß zugesprochen, den verfügenden Theil des Urtheils auf Kosten des Angeklagten durch einmaligen Abdruck im Amtsblatte des Königlichen Amtsgerichts Pulsnitz innerhalb einer Frist von zwei Wochen von Rechtskraft des Urtheile an gerechnet, bekannt machen zu lassen , StUUsZ, Assessor. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Aktuar Hofman«. HU Kurs verfuHren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Friedrich Gustav Rtimau« in Pulsnitz ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 23. September 1896, Vormittags 10 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Pulsnitz, am 29. August 1896, ' Aktuar Hofman«, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Belann t^ a ch u n g. Die am 8. und 9. September d. I. aus Anlaß der diesjährigen Kaisermanöver stattfindenden Kriegsmärsche werden voraussichtlich auch den hiesigen Flurbezirk berühren. Es sind deshalb I. mit besonders werthvollen Früchten bestellte Felder durch Strohwische kenntlich zu machen, da etwaiger Flurschaden an nicht erkennbaren derartigen Grund stücken nicht vergütet wird; 2. sind, um Unglücksfälle zu vermeiden, bis längstens zum 7. September d. I. Steinbrache, Sand-, Lehm- und Kiesgruben, tiefliegende Teiche, sumpfige Stellen u. s. w. an den Stcilhängcn und Rändern mit Strohseilen wahrnehmbar abzugrenzen und außerdem mit kleinen schwarzen Flaggen zu be zeichnen; 3. sind vom 7. bis 12. September d. I. alle Wirthschaftsgeräthe, als Eggen, Pflüge, Walzen pp. von den Feldern wegzuräumen. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen unter 1—3 werden an den Schuldigen mit Geldstrafe bis zu 50 geahndet; überdies haben sie gegebenen Falls ihre Be strafung auf Grund des Reichsstrafgesetzbuchs und Heranziehung zum Schadenersatz zu gewärtigen. Pulsnitz, am 31. August 1896. DerStadtrath. Schubert, Brgrmstr.. Vorspanngestellung fttr MarM Aus Anlaß verschiedener Vorkommnisse wird hierdurch Folgendes bekannt gemacht: 1 ., Nach 8 3 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetzblatt Seite 52) sind zur Stellung von Vorspann — Fuhrwerke, Gespanne, Geschirrsührer — alle Besitzer von Zugthieren und Wagen verpflichtet. 2 ., Nach Artikel H § 4 des Gesetzes vom 21. Juni 1887 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245 flgde.) ist dem Eigenthümer voller Ersatz für Verlust, Beschädigung und außergewöhnliche Abnutzung von Zugthieren, Wagen und Geschirr zu gewähren, welche in Folge oder gelegentlich der Vorspann- oder Spanndienst- leistungen ohne Verschulden des von ihm gestellten Gejpannsührers entstanden sind.