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pulsmtzerWcdendlatt M ZMW öyNS-klyWll blatt Ms bes «WWeii MtsgeciUs ms öas SMMesüiblllsmy Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. — Erfüllungsort ist Pulsnitz MW.-M.: WMsaVIM WsH Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20 Pf , im Bezirk der Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. llr. IS Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem. Sonntagsblatt", „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und „Mode für Alle" — — Abonnement: Monatlich So Pf., vierteljährlich Mark 1.50 bei freier Zustellung ins Haus, durch ine bezogen Mark 1.56. Snis^illlltt fön Zan gmt-taamchtcchaUnk umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S-, Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nreoer- finllapluli. )Ul vLli e'ÜIönly steina,Weißbach,Ober-u.Niederlichtenau,Friedersdors-Thiemendors,Mittelbach,Großnaundorf,Lichtenberg,Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 2L5. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. Nr. 12. Dienstag, 30. Januar 1917. 69. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage. Amtlicher Teil. In Ergänzung von 7 der Verordnung über das Schlachten; vom 20. Dez mber 1910 (G.- u. V.-Bl. S. 74S) wird hiermit bestimmt, daß beim Schlachten von Schweinen in öffentlichen Schlachthäusern und in polizeilich genehmigten Schlächtereien das Eindringen von Brühwasser in die Lungen der Schweine durch geeignete Vorrichtungen (Rachenkolben, Luftröhren klemmen) zu verhindern ist. Diese Verordnung tritt am 15. Februar 1917 in Kraft. Dresden, den 20. Januar. 1917. Ministerium des Innern. Verordnung zur Ausführung der Bundesrats-Bekanntmachung vom 18. Januar 1917 über Mineralöle, Mineralölerzeugnisse, Erdwachs und Aerren und der dazu am gleichen Tage erla'senen Aus" führungsbestrmmungen der Reichskanzlers (Reichs-Gesetzbl. S. 60 ff.). Zuständig für die in Z 9 der Ausführungrbestimmungen des Reichskanzlers vom 18. Januar 1917 vorgesehene Uebertragung von Gegenständen der in § 1 bezeichneten Art in den Fällen, wo die Uebertragung nicht freiwillig erfolgt, fft in den Städten mit Rev.Vierter Städteordnung der Stadtrat, im übrigen die Amtshavptmannschast, in deren Bezirke sich die zu übertragenden Gegenstände befinden. Dres den, den 26. Januar 1917. Ministerium des Innern. Selbstversorger. Mit Rücksicht auf verschiedene Vorkommnisse sieht sich die Königliche Amtshauptmannfchaft veranlaßt, erneut darauf hinzuweisen, daß es für die Selbst versorger verboten ist, ihr Getreide in einer Mühle außerhalb des Bezirles zu vermahlen. Denjenigen Landwirten, die Genehmigung zum Vermahlen des Brotgetreides in einer Mühle außerhalb des Kommunalverbandes erhalten haben, wird nachgelassen, das Brotgetreide, das sie im Voraus für die nächsten beiden Monate nach der gesetzlich festgesetzten Menge entnommen und bereits in eine solche Mühle geschafft haben, noch in dieser Mühle vermahlen zu lassen. Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bie zu 1500 M bestraft. Außerdem kann dem Selbstversor ger das Recht der Seloversorgung unter sofortiger Enteignung seiner gesamten Vorräte entzogen werden Kamenz, den 27. Januar 1917. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannfchaft. Der neue Ausgleich zwischen Oesterreich und Angarn. Aus Wien und Budapest ist vor einigen Tagen die erfreuliche Kunde zu uns gedrungen, daß die Grundlagen des neuen Ausgleiches zwischen Oesterreich und Ungarn durch die leitenden Staatsmänner unter Anhörung der parlamen tarischen Gruppen vereinbart worden seien und nur noch die Bestätigung des Ausgleiches durch die.Parlamentsausschüsse des österreichischen Reichsrates und des ungarischen Reichs tages stattzufinden habe. Wir freuen uns in Deutschland, daß die so wichtige Ausgleichsfrage zwischen Oesterreich und Ungarn so wieder vor ihrer glücklichen Lösung zu stehen scheint, denn wenn dieser Ausgleich auch lediglich eine innere Angelegenheit Oesterreichs und Ungarns ist und mit der aus wärtigen Politik nichts zu tun hat, so mutz doch der neue Ausgleich Oesterreichs und Ungarns erst wieder abgeschlossen sein, ehe daran gedacht werden kann, auch die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Oesterreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche auf eine durch die großen Einwirkungen des Welt krieges notwendig gewordene neue Grundlage zu bringen. Zum Verständnis für das Wesen und die Notwendigkeit des Aüsgleiches zwischen Oesterreich und Ungarn sei aber daraus hingewiesen, daß Oesterreich und Ungarn zwar an sich voll ständig selbständige und getrennte Staatswesen sind, daß sie aber in dec Person des Kaisers von Oesterreich, der zugleich angestammter König Ungarns ist, zu einer Doppelmonarchie und zugleich zu einer einzigen Großmacht vereinigt sind, und daß diese eigenartige Vereinigung durch eine pragmatische Sanktion noch eine besondere Weihe erhalten hat. Nach innen vollständig getrennt und selbständig treten Oesterreich und Ungarn nach außen als eine einheitliche Großmacht aus. Oesterreich Ungarn hat daher ein gemeinsames Ministerium des Aeußeren, ein gemeinsames Heer und eine gemeinsame Flotte und auch eine gemeinsame Handels- und Zollpolitik Daraus ergibt sich ferner, daß sie auch gewisse große gemein same Finanzausgaben haben, und daß für deren Verwaltung ein gemeinsamer Reichsfinanzminister da sein mutz. Der Zweck des Ausgleiches zwischen Oesterreich und Ungarn be steht nun hauptsächlich darin, die Anteile sestzvsetzen, welche Oesterreich und Ungarn für die gemeinsamen Aufgaben auf zubringen haben. Der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beider Länder entsprechend hatte ursprünglich bei dem ersten im Jahre 1867 abgeschlossenen Ausgleiche Oesterreich 70 und Ungarn 30 Prozent der gemeinsamen Ausgaben übernommen, bei dem letzten 1907 abgeschlossenen und bis 1917 laufenden Ausgleiche war aber Ungarns Beitrag auf 34,4 Prozent er höht und Oesterreichs Quote auf 36,6 Prozent ermätzigt worden. Es ist sehr wahrscheinlich, daß man sich im neuen Ausgleiche, der aus 20 Jahre abgeschlossen werden soll, auch wieder aus ein neues Beitragsverhältnis einigt, drei Wellen die Stellungen des bayrischen Inf.-Regt. Nr. 23 an, das den Feind verlustreich zurückmies Westlich von Fromelles, östlich von Neuville-St. Baast, aus dem Nord- ufer der A»cre und nördlich von Vic-Sur Aisne blieben Unternehmungen feindlicher Streifabteilungen ohne Erfolg. Südwestiis von le Transloy wurde ein englischer Posten aus gehoben. Heeresgruppe des deutschen Kronprinzen: Auf dem Westufer der Maas herrschte tagsüber rege Kampstätigkeit. Morgens versuchten bie Franzosen ohne Feuervorbereitung überraschend gegen die am 25/1. gewon nenen Stellungen auf Höhe 304 vorzubrechsn. In unserem sofort einsetzenden Feuer fluteten sie zurück. Don mittags an lag starke Artilleriewirkung auf unseren Gräben; es er folgten nach heftigen Feuerwellen noch drei französische An griffe, die sämtlich erfolglos zusammenbrachen. Die braven westfäligen Inf.-Regt. 13 und 15 und das badische Res. Ins-Regt. 109 hielten in zäher Verteidigung den eroberten Boden, von dem trotz hohem Einsatz von Menschen und Munition kein Fuß breit von den Franzo sen zurllckgemonnen werden konnte. In den Vogesen brachte ein Erkundungsvorstoß 9 Ge fangene ein. Nach starker Feueroorbereitung drangen an dem Hart mannsweilerkopf Srurmtrupps des würtembergischen Landw.- Jnf.-Regt. Nr. 124 in die französischen Gräben und kehrten mit 35 Gefangenen und 1 Maschinengewehr zurück. Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern: An der Aa schränkten unsichtiges Wetter und Schnee treiben die Gefechtstätigkeit ein. Die bewährten osmanischen Truppen des 15. Korps schlugen an der Zlota Lipa russische Angriffe zurück, die nach heftigem Feuer mit starken Massen einsetzten. An ei ner Stelle säuberte schneller Gegenstoß die eignen Gräben. Im Nachdrängen wurden dem Gegner eine Anzahl Gefan- gene abgenommen. Deutsche Stoßtrupps holten an der Narajowka aus der russischen Stellung 9 Gefangene. Heeresgruppe Erzherzog Josef: Im Mestecanesci-Abschnitt unterhielt der Feind nachts starkes Feuer. Zwei Angriffe der Russen schlugen fehl. Von der Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls v.Mackensen: und der Mazedonischen Front ist nichts besonderes zu berichten. Der erste Eeneralquartiermeister. (W. T. V.) Ludendorff. Von im KrW-WnMzen. Sie amtlichen Tagesberichte. Dresden, den 28. Januar 1917, nachm. V.3 Uhr. Großes Hauptquartier, 28. Januar 1917 Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Kronprinz Rupprecht von Bayern: . Nach stacken, Feuer gelang es englischen Abteilun- gen, sich in einem kleinen Teil unserer vordersten Linie süd lich von Transloy (nördlich der Somme) emzumsten. Bei den übrigen Armeen herrschte abgesehen von zeitweiliger Steigerung des Feuers in begrenzten Abschnitten und vereinzelten Vorfeldgefechten, Ruhe. Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Prinz Leopold von Bayern: An der Aa war der Artilleriekampf stark. Aus bei den Flutzufern geführte Angriffe der Russen scheiterten ver lustreich. Front des Generalobersten Erzherzog Josef: Im Mestecanesci-Abschnitt an der Goldenen Bistritz mutzte infolge überlegenem russischen Druckes die Verteidi gung näher an das östliche Flutzufer gelegt werden. Heeresgruppe des Generalfrldm. v. Mackensen: Keine Ereignisse von Belang. Mazedonische Front. Bei Gesichten von Erkunoungsabteilungen in der Struma-Niederung errangen die Bulgaren Vorteile. Der erste Eeneralquartiermeister. (W. T.-B) Ludendorff. Dresden, den 29. Januar 1917, V-5 Uhr nachmittags. Grotzes Hauptquartier, den 29. Januar 1917. Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Kronprinz Rupprecht von Bayern: Nördlich von Acmentieres griffen die Engländer in