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kernspreckiep 0?. ,s Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseiurichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefe- ruug oder Nachlieferung der Zeitung oder — auf Rückzahlung des Bezugspreises. — Vierteljährlich M 4.20 bei freier Zustellung; bei Abholung Vierteljahr!. M 3.70, monatl. M 1.25, durch die Post abgcholt M 4.20. de» Amtsgerichts, des Stadtrates z« P«ls«ttz ««d der Gemeindeämter des Bezirks. Postscheck « Konto Leipzig 24127. — Gemeinde - Giro « Konto 148. Velegr.-kl-p.; Wochenblatt pulsnlk Inserate sind bis vormittags 10 Uhr auszugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzelle lMosse's Zeilenmesser 14) 50 Pfg., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 40 Pfg. Amtliche Zeile M 1.20, außerhalb des Bezirks M1.50 Reklame M1.— Bei Wiederholnug Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25§/- Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigcgebühren durch Klage oder in Kon- kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall v. Preisnachl. in Anrechnung. fnn änn ttnlünlk umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S-, Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina NUtwpMtt bell trlliölllll Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Fricdersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Stummer 16. Mittwoch- den 28. Januar L92V. 72. Jahrgang Amtlicher Teil. Nachstehend wird die Bekanntmachung des Reichswirtschastsministers vom 6. Ja nuar 1920 über die Festsetzung von Richtpreise« fiir den Großhandel mit Wild — RGBl. 1920 S. 28 — zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Als Großhandel im Sinne der Verordnung gilt jeder Verkauf, der nicht unmittelbar an den Verbraucher erfolgt. Dresden, am 28. Januar 1920. Wirtschafts-Ministerium. Landeslebensmittelamt. Bekanntmaümng über die Festsetzung von Richtpreisen für den Großhandel mit Wild. Vom 6 Januar 1920. Aus Grund des 8 1 der Verordnung über die Regelung der Wildpreise vom 20. Dezember 1919 (RGBl. S. 2131) wird bestimm!: i. Für den Großhandel mit Wild werden folgende Richtpreise festgesetzt: 1. bei Rehwild je 0,S I-s . . . ... - 4,80 M 2. bei Rot-, Dam- und Schwarzwild je 0,8 ic« . 4,— M 3. bei Haasen je Stück 24,— M 4. bei wilden Kaninchen je Stück . . . . 5,— M 8. bei Fasanen -) Hühne je Stück 14,— M d) Hennen je Stück 10,— M. Die Preise verstehen sich vorbehaltlich einer etwaigen anderweiten Festsetzung durch die Reichsfleischstelle gemäß 8 3 der Verordnung über die Regelung der Wildpreise einschließlich Decke oder Balg. II. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den S. Januar 1920. Der Reichswirtschaftsmlnister. Schmidt. Verkauf von Samtaisgut aus Heeres-Bestünden in Dresden. Im Sanitüts-Sammel-Lager, Dresden-A., Rosenstratze 65, gelangen am 3., 4. und S. Februar von 9—1 Uhr gegen sofortige Bezahlung zum Verkauf: versch. medizinische Tummiartikel, Bruchbänder, medizinische Spritzen, Schalen, Irrigatoren u. a. m. Die Gegenstände können in diesem Lager vom 29. Januar bis 2. Februar von 8—1 Uhr besichtig! werden. Zahlung kann in Kriegsanleihe erfolgen, wenn der Käufer den einwandfreien Nachweis der Selbstzeichnung durch Bescheinigung von der Bank erbringt. Dresden, am 2S. Januar 1920. Reichsverwertungsamt, Landesstelle Sachfe«. In Abänderung der Bekanntmachung der Amtshauptmannschast und der Stadt räte von Kamenz und Pulsnitz über die Einschränkung des Verbrauchs von elektri schem Strom im Dersorgungsgebiet der Elektrizitätswerke Bautzen, Großröhrsdorf, Pulsnitz und Kamenz vom SO. Dez. 1919 — Kamenzer Tageblatt Nr. 1 und Pulsnitzer Wochenblatt Nr. S — wird bestimmt, daß Ziffer 1 Absatz 2 wie folgt zu lauten hat: »Für Verkaufsstellen von Lebensmitteln und Kohlen, sowie für Barbier- geschäste darf elektrischer Strom zu Beleuchtungszwecken auch vor 8 Uhr vormittags bis abends 7 Uhr verbraucht werden." Kamenz und Pulsnitz, den 26. Januar 1920. Die Amtshauptmannschaft «nd die Stadtrüte von Kaineuz und Pulsnitz. Butter- und MargarineverLeilung. Auf Abschnitt X der Landesfettkarte dürfen einsechzehntel Pfund Butter zum Preise von 42 Pfennigen und 4V Gramm Margarine zum Preise von 44 Pfennigen ver teilt werden. Außerdem werden aus Abschnitt 10 der Fettzusatzkarte SS Gr. Schweineschmalz zum Preise von 1.62 M abgegeben, soweit die Karteninhaber nicht bereits in der vorigen Woche die gesamte Menge von 140 Gr. abgenommen haben. Kamenz, am 27. Januar 1920. Die Amtshauptmannschaft für de» Kommunalverbaud. w MM » Siler, Sei«SM wird ausgenommen. Angebote mit Menge, Preis und Lieferzeit an Reichsverpflegungsamt Königsbrück. Am Dienstag, den 1V. Februar 1S20: ATM- Viehmarkt in Pulsnitz. "Wg Ursprungszeugnisse find mitzubringen. Bekanntmachung. Alle leerstehenden und sreiwerdenden Wohnungen bezw. Räume find binnen drei Tagen bei der Gemeindebehörde anzuzeigen. Es ist verboten 1., daß mehrere Wohnungen zu einer vereinigt werden; 2., daß Räume, die bis zum 1. Oktober 1919 als Wohnungen benutzt waren, zu anderen Zwecken, insbesondere als Lager-, Geschäftsräume usw. ver wendet werden; desgleichen ist der Zuzug von Auswärtigen ohne Genehmigung des Gemeinderates verboten. Die Gemeinderäte Pulsnitz M. S. «nd Vollnng. ZIS WWW. Kaiser Wilhelm der II. vollendete gestern am 27. Januar sein 61. Lebensjahr Eine amerikanische Pankgruppe verhandelt mit Brasilien nm den Berkaus von 20 deutschen Schiffen. Die italicnilche Presse, vor allem die katholische, Lekont, daß Italien gar nicht daren denke, auf die Auslieferung des Kaisers zu drängen. Oertliche «nd sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Am 31. dieses Monats lauft die Frist zur Einreichung der Umsatzsteuer — Erklärungen «uf das Jahr 1919 — ab. Hierauf werden beson ders auch die Steuerpflichtigen hingewiesen, denen kein Vordruck zugegangen ist — (Fünf Jahre Brotkarte.) Ein eigen artiges Jubiläum konnte vergangenen Sonntag die Bevölkerung des Deutschen Reiches begehen: das fünfjährige Bestehen der Brotkarte. Am 25. Januar 1915 wurde im ganzen Reiche angeordnet, daß fortan die Abgabe von Brot und Mehl nur noch gegen Karten, bezw. Kartenabschnitte zu geschehen habe, mit anderen Worten, daß das Brot und Mehl rationiert werde. Wann die Rationierung zur Aufhebung kommen wird, das läßt sich heute noch nicht sagen. — (Unsere Brotversorgung ist aufs Aeußerste gefährdet!- Diese Tatsache läßt sich auch durch alle schönfärberischen Aufsätze der Reichs getreidestelle nicht fortleugnen. Die greifbaren Vor räte der Reichsgetreidestelle reichen nur bis zur zweiten Hälfte Februar und wenn die Lieferungen nicht ganz erheblich steigen, müssen schon im März oder April Stockungen in der Brotversorgung der Städte ein treten. Das würde das Signal zu neuen Unruhen und damit zum Zusammenbruch! unserer Volkswirt schäft geben. Die deutsche Landwirtschaft wird und mutz dieser Not steuern, soweit es in ihren Kräften steht. Wo der Ausdrusch noch im Rückstände ist, weil bisher Arbeitskräfte und Kohlen fehlten, mutz alles daran gesetzt werden, jetzt in der kurzen Spanne bis zum Beginn der Frühjahrsbestellung den Aus- drusch zu Ende zu führen und so rasch als möglich abzuliefern. Eine Verkürzung der Brotration wird nach Versicherungen an zuständiger Stelle nicht be absichtigt, dagegen ist wieder dunkles Mehl zu er- warten, da das Getreide bis auf 90 Prozent wieder ausgemahlen werden soll. Wir werden nun wieder das weniger nahrhafte kleienreiche Brot essen müssen, nachdem seit dem Sommer darin eine Besserung ein getreten war. Daß der allgemeine Gesundheit-, und Ernährungszustand der Bevölkerung sich inzwischen soweit gebessert habe, um eine solche neue Attacke er tragen zu können, hat man eigentlich noch nicht ge hört. Auch das Viehfutter wird nun wieder soviel knapper, weil die Menschen die Kleie selbst essen müssen, und Vieh und Fleisch werden noch seltener. Ob das verschlechterte Brot billiger geliefert wird? — (Aufhebung der Elektrizitätsein schränkung für Dreschbetriebe.) Der Aus drusch des Getreides ist im allgemeinen gegenüber der 'Vorjahre noch sehr zurückgeblieben, sodatz der Reichswirtschaftsministcr angeordnet hat, datz die In dustrie vorübergehend zugunsten der Landwirtschaft bei der Entnahme elektrischer Arbeit einzuschranken ist, während die Elektrizitätseinschränkung für Dresch betriebe aufgehoben wird. Die Elektrizitätswerke sind daher angewiesen, diele Aufhebung bis zum äußersten Maße, das die Kohlenlage gestattet, sofort nach und nach steigend anzuordnen. Zur Beschleunigung der Drescharbeit muß die Landwirtschaft aber dafür sor gen, daß die Arbeit auch in der Frühstücks, und Mit tagspause nicht unterbrochen wird, und daß auch die Sonn- und Feiertage mit herangezogen werden. Im Interesse der Bevölkerung liegt es, durch Befolgung der von den Elektrizitäswerken gegebenen Anordnun gen eine Ueberlastung der Transformatoren und der Stromversorgungsunternehmen zu verhindern, damit die Stromversorgung nicht gefährdet wird. Die Ortsvorsteher haben durch dauernde Nachprüfungen dafür zu sorgen, daß die erlassenen Vorschriften befolgt werden. — (Was soll die „Grenz-Spende?") Deutsches Land und deutsche Menschen soll sie deutsch erhaben. Deutsches Land von dessen unermeßlichen Werten in unserem Volke auch nicht annähernd die rechte Vorstellung besteht. Die Abstimmungsgebiete in Schleswig, Ost- und Westpreußen und Oberschle sien stellen ein Gebiet dar, das genau so groß ist wie Sachsen und Württemberg zujammen, ein Gebiet, auf dem über 3V, Milliopen Menschen wohnen, deren Arbeitskraft zum Wiederaufbau des Reiches noch viel unentbehrlicher ist, als es ihre Steuerleistungen zur Entlastung der übrigen Reichsteile sind. Es handelt sich um Land, das — zum Beispiel nur — über die Hälfte aller deutschen Kohle in seinem Schoße birgt Land, daß sich selbst ernährt und dazu für das in- nere Reich alljährlich an Mehl zwölf, Kartoffeln