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pulMtzerVVockenblatt Sonnabend, den 8. November 1924 76. Jahrgang Nummer 134 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Grotznaundors und Weitzbach. Hsuptblatt und tltcste Zeitung in den Ortschaften de» Pniknitzer NmtSgerichtsbezirkS: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Bollung, Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Oöcrstein«, Riederstein, Weißbach, Ober» nud Niederlichtenau, FriederSdvrs, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Slein-Dittmannsdors, Geschäftsstelle: PulSnitz, Mismsrckplstz Nr. 265. Druck und Verlag von E. L. F ö r st e r s Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: Z. W. M o h r in PulSntß. Fernsprecher 18. Tel.-Adr^ Wochenblatt Pulsnitz Postscheck'Konto Dresden 8138. Giro-Konto 146 Erscheint; «»«»«sts, ««d Sonnabend. Im Falle höherer «emrlt — Krirz, Streik od. sonstig irgend welcher Störung d. Betriebes der Zeitung oder der TrfSrderunzSeinrichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Wöchtl. —.55 Gold -Mark bei freier Zustellung; bei Abholung wöchrntl. —-bst Gold-Mork; durch die Post monatlich M 2 50 freibleibend. AMetz Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, iPulsnitz und Commerz- und Privat» Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigcn-Grundzahlen in Goldmark: Die sechsmal gespaltene Petitzcile (Mosse's Zeilenmeffer 14) M —.20, im Bezirke der Amtshauptmannschast M —.15. Amtliche Zeile M —.60 und M —.45; Reklame M —.50 Tabellarischer Satz 50 Prozent Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigen» gebühren durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der volle Rechnungsbeleg unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. — Briefkurs vom Zahltag. Mindestkurs: Tag der Rechnung. — Familien-Anzeigen nach ermäßigtem Tarif fulsnilref ksnk s. 6. m. b. KI. ?ulsn1l2 und Okoru Wir vsrrinssn 5psreinisgse> rur 2sit dis /v p. s. ^ut Vertsicllemog svi vollsrdssi». kommen- unä fi-ivat-ksnk ^klisnAsssIIsciistt 2v^6lK8t6ll6 ?UISU112 Kiusküdtunx ssmilieksr Ssnstgssedstts kulsnissisn Ssrüngun8sn. Amtlicher Teil. In dem 5ronk«rsverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters und Schubwarenhändlers Anton Stastny in Grotzröhrsdorf 1. Sa. wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin aus de» 21. November 1S24 vormittags 11 Uhr vor dem Amtsgericht anberaumt worden. Amtsgericht Pulsnitz, am 3. November 1S24. Mittwoch, den 12. November, mittags 12 Uür sollen in Schreier, Gasthof in Oberlichtenau als Dersteigerungsort eine Anzahl Damen- «nd Herrenhemden und 8 Ballen Nessel zwangsweise meistbietend gegen Barzahlung öff-ntlich versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Pulsnitz. Beseitigung von Tierkadavern. Für die Beseitig»«« »an Tierkadanern in, Bezirk der Amtshauptmanns Ichast Kamenz und im Gebiet de« Städte Kamen, und Pulsnitz wird nach Gehör des Bezirksausschusses und dec beiden Stadlverordnetenkollegien sorgendes ungeordnet: 1. Das Vergraben der nachstehend unter II. Ziffer 1 und 2 erwähnten Kadaver und Kadaoerteile, des bei der Fleischbeschau beanstandeten Fleisches (siehe unter II, Ziffer S) so wie arökercr Mengen untauglicher animalischer Nahrungsmittel (stehe unter n, Ziffer 4) ist verboten, sie find vielmehr den zur Abholung verpflichteten Fleischmehlfabriken abzullefern. li. Don der Ablieferungspflicht werden solgende Gegenstände betroffen: i) Sämtliche Kadaver und Kadaoerteile derjenigen gefallenen oder gelöteten Tiere, die mit Milzbrand, Rauschbrand, Tollwut oder Rotz behaftet waren oder bet denen der Verdacht einer dieser Seuchen vorliegt ober deren Tötung aus Anlaß dieser Seuchen ersolgte (Seuchenkadaoer); 2) sämtliche Kadaver einschließlich der Haut- und Kadaoerteile von gefallenen oder totgeborenen Pferden, Ekeln, Maultieren, Mauleseln, Tieren des Rindergefchlechts, Schweinen, Schafen, Ziegen und sonstigen nutzbaren Haustüren einschließlich der Hunde, Katzen und des Geflügels, und zwar gleichgültig, welchen Alters und welchen Gewichts, sofern nicht die Vernichtung kleinerer Kadaver oder Kadaoerteile an Ort und Stelle möglich ist (Nicht- seuchenkadaoer); 3) alles bei der Fleischbeschau beanstandete Fleisch, soweit es sich hierbei nicht blök um Körperteile geringen Umfanges handelt, die durch die Fleischbeschau» sofort an Ort und Stelle durch Verbrennen unschädlich beseitigt werden; 4) größere Menzen von sonst untauglichen animalischen Nahrungsmitteln nach Anordnung der Gemeindebehörde. Als Abholungsbezirbe werden zugewiesen: -) der Fleischmehlfabrik Wilhelm Stade in Großenhain: die Stadt- und Landgemeinden sowie Gutsbezilbe der Amtsgerichtsbezirks Königsbrück und Großgrabe, Bulleris, Brauna mit Rohrbach und Guts- bezirk, Schönbach, Petershain mit Gutsbezirk und Schwosdorf mit Gutsbeztrk; b) der Fleischmehlsabrik Otto Grnve in Pirna: die Stadt Pulsnitz, die Landgemeinden und Gutsbezirke des Amtsgerichtsbezirks Pulsnitz, die Stadtgemeinde Elstra, sowie die Landgemeinden Bischheim, Gelenau, Gers dorf, Häslich, Hennersdorf, Kindisch, Möhrsdorf, Prietitz, Rauschwitz und Ländchen Wohla; c) der Kunstdüngersabrik Fran, Bethke in Jenkwitz bei Bautze«: alle Orte des Amtsgerichtsbezirks Kamenz, soweit sie nicht den Anstalten unter » und d zugewiesen find. In sämtlichen Schlachthausonlagen, in denen regelmäßig Schlachtungen statt finden, find Konfiskatgefätze zur Ausnahme kleinerer beanstandeter Flelschtetle oder Fleisch mengen aufzustellen. v. Die Fabriken find eintretendenfalls vom Mehbesttzer oder besten Stellvertreter und, soweit es sich um Abholung des Inhalts von Konftskatgesäßen der Gemeinden oder Gutsbezirke handelt, vom Bürgermeister oder Tutsoorfteher umgehend telefonisch, telegrahisch oder durch Eilboten zu benachrichtigen. Die Abholung des Inhalts von Konftskatgesäßen ist vor Eintritt seiner Fäulnis bei der Fabrik rechtzeitig zu beantragen. - Die Anstalten find verpflichtet, allen von der Amtshauptmannschast in veterinär polizeilicher Beziehung an sie zu stellenden Anforderungen zu entsprechen, die nötige Anzahl Zugtiere und Wagen zu halten bezw. zu beschaffen, die zur Durchführung der übernommenen Verpflichtungen für einen geordneten Betrieb erforderlich find- Die Abholung der Tierkadaoer hat in Wagen ,u erfolgen, aus denen kein Blut oder dergl. auf die Straßen tropfen kann; nötigenfalls ist die Abholung nur mittels Seuchen- wagens oorzunehmen. VI Das Abhäuten von Kadavern hat nur durch die Derwertungsanstalten, in keinem Falle durch die Tierhalter zu erfolgen. VII. Die Abholung der Nichtseuchenkadaver, die stets mit Haut abgellesert werden müssen, des Schlachtoiehansalls und der Konfiskate erfolgt kostenlos Der Fabrik fallen vom Hauterlös zu dem jeweiligen Marktpreis zu Ä U . . SO Prozent, d) bei Kleinvieh . . . 78 Prozent. Als Großvieh in diesem Sinne gelten Rinder, Pserde, Esel und Maultiere. Wird die Haut vom Besitzer zurückoerlangt, so gelten die der Fabrik zustehenden SO belw. 78 Prozent als Entschädigung für Abholung, Enthäutung, Verwahrung und sonstige Unkosten der Fabrik; verbleibt die Haut der Fabrik, so hat diese die 50 bezw. 2S Prozent des Erlöses an den Biehbefitzer zu erstatten. Der Besitzer ist verpflichtet, entweder sofort bei der Anmeldung zur Abholung des Viehes oder spätestens bei der Abholung selbst zu erklären, ob er die Haut zurückoerlangt. _ Die Abholung und Vernichtung der Seuchenkadaoer, aus die sich nach 8 10 des Diehseuchengesetzes die Anmeldung erstreckt und bet denen die Haut zu vernichten tst, ersolgt ebenfalls kostenlos. VIII. ., m . Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht die Vorschriften in z 14 der Verordnung vom 1. Juni 1912 oder andere schwerere Straf- bestimmungen einschlagen, auf Grund von 8 6 der Reichsoerordnung vom 2S. Juni 1916 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 18 000 Mark bestraft. / ix. — . .DI? gemeinsamen Bekanntmachungen vom 4. Mai 1920 (Kamenzer Tageblatt vom ö. Mai 1920) und 15. Oktober 1920 (Kamenzer Tageblatt vom 17. Oktober 1920) werden ausgehoben. x. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Die Amtshauptmannschast Kamenz. Der Stadtrat zu Kamenz. Der Stabtrat zu Pulsnitz. Kamenz und Pulsnitz, am 0. November 1924. Kirchenemkommensteuer-Termin 15 Nov. 1924. Die Kircheneinkommensteuer sür den 2. Termin wird von den Mitgliedern der eo.-lutb. Kirchgemeinde in derselben Höhe wie am 1. Termin erhoben. Sie kann vom Kirchenvorstande aus Antrag bis aus das Fünffache des im Januar l. I bezahlten Betrags ermäßigt werden. Nach dem 30. dss. Mts. eingehende Er- mätzigungsanträge find eingehmd zu begründen. Pulsnitz, am 6. November 1924. Der Siadtrat. Das Wichtigste. Auf Grund des neuen Goldnotenbankgesetzes ist die Ausgabe der neuen Goldnotenscheine beschlossen worden. * Das Reichskabinett hat am Donnerstag wichtige Beschlüsse zum Personalabbau, zur Preissenkung, über die Beamten- brsoldung und die Aufwertungssrage gefaßt. Am Falle Nathuslus hat jetzt die deutsche Regierung in Paris die Freilassung der verhafteten Generals gefordert. die »Telegraphen-Union" erfährt, ist die Reichsregierung mit den Besatzungsmächten in Verbindung getreten, um die Freiheit der Wahlen im besetzten Gebiete ficherzustellen. "" Delegiertenversammlung der Zentrumspartei in Schleswig Holstein stellte Reichskanzler Dr. Marz al» Reichstags spitzenkandidaten in Schleswig Holstein auf. Der Kanzler wird am Bußtag in Kiel reden. Wie »Der Kämpfer" meldet, find am Dienstag die beiden Funktitznäre der Kommunistischen Partei in Chemnitz, Mül ler und Siegert, wegen Vertriebes verbotener Flugschriften verhaftet worden. Hitler hat ein Buch herausgegeben, das er während seiner Ge fangenschaft in Landsberg geschrieben bat. Das Buch ist be titelt: »Vier Jahre Kampf gegen Lüge, Dummheit und Feigheit — eine Abrechnung". Austen Chamberlain hat gestern das Auswärtige Amt übernommen. Lohnkampf «nd Machtkampf. Unter den ,Gothaer Fordrrungen', welche die (kommunistifchr) Opposition in den freien Gewerk schaften vertrat, befindet sich auch die nach einer vtei- zisprozenttgen Lohnerhöhung für die Arbeiter sowie für die niederen Beamten und Angestellten. Der Widerstand, den die gemäßigten Kreis« in den freien Gewerkschaften einigen gersdezu wahnwitzigen Fe derungen de« Gothaer Programm» entgegensetzten, wuid.- von der KomMUNtstischen Partei und der ge-