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N'ackrnbbltt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg Md Umgegend. Erscheint: writtwvch» und Aonsahend« früh 8 Uhr. LbonnementspreiS: BierleljShrlich tj Mark. A«ser«te »verden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen LorpuS- geU« berechnet u. sind bi» spätesten« Dieastag» und Freitag» Vormittag» d Uhr hier auf,»geben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. »uchdruckerei von Mengt Ludwig KörMer in PulSnttz. LerantwortliS» Redacäon. Druck und »erlag von Hanl »«»«« in PuISnitz. «eschäfttstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Lscherfich. Dresden: Annoncen» Bureau'S Haasenstein L Logier, In« Validendank, W. Saalbach. Leipzig. Rudolph Mosse, Haasenstetn L Vogler. Berlin: Centralannoncenbureau für sSmmtliche deutsche Zeitungen von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxpvtl Mittwoch.25.27. Mürz 1878. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 17. April 1878 das der Bandwebersehesrau V««a Marke William geb. Haupt in Großröhrsdorf daselbst zugehörige Hausgrundstück Nr. 57a des Kataster- und Folium 899 de- Grund- und Hypothekenbuchs für Großröhrsdorf, welches Grundstück am 5. Februar 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3875 Mark - - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. PulSnttz, am 9. Februar 1878. / / / / Das Königliche Gerichtsamt. Jahn. Mayer. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte ist am heutigen Tage an Stelle der verstorbenen Ortsrichters Carl Traugott Seifert in Lichtenberg der Gutsbesitzer Herr Carl Gottlob Thalheim das. als Ortsrichter und Urkundsperson verpflichtet worden. Pulsnitz, am 90. März 1878. / A Das Königliche Gerichtsamt. Jahn - W. Auf Grund der Protocolle vom 4. und 15. März laufenden Jahres ist am heutigen Tage auf dem die Firma Johann Christoph Schöne in Großröhrsdorf betreffenden Folium 89 des Handelsregisters sür den hiesigen Gerichtsamtsbezirk der nach dem Ableben des bisherigen Inhabers Carl Bruno Schöne erfolgte Uebe'cgang dieser Firma auf dessen Wittwe Frau Emilie Bertha verw. Schöne geb. Petzold in Großröhrsdorf verlautbart worden. PulSnitz, am 23. März 1878. //"" DasKöniglicheGerichtsamtdaselbst. Jahn. / Bekanntmachung. Vom 1. April c. an soll beschlußgemäß an allen in hiesigen Gast- und Schankwirthschaften benutzten Biergläsern der Sollinhalt derselben "durch einen eknge- schltffenen oder eingeschnittenen Strich bezeichnet sein und muß dieser, gesetzlicher Bestimmung gemäß, mindestens 1 Centimeter unter dem obern Rand e des betreffenden Bierschankgefäßes (Töpfchen, Seidel rc.) liegen, und sind von obigem Termine ab alle mit Aichstrichen nach anderm Maaße, als dem durch die Maaß- und Gewichts- Ordnung vom 17. August 1868 für den öffentlichen Verkehr zulässigen, versehenen Schankgläser zu beseitigen. Indem dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird auch gleichzeitig noch bekannt gemacht, daß jeder Gast- oder Schankwirth verpflichtet ist, Exemplare vorschriftsmäßig geaichter und gestempelter Flüssigkeitsmaaße von dem seinen Schankgefäßen entsprechenden Inhalte im Schanklocale bereit zu halten und seinen Gästen oder Kunden auf Verlangen die an dieselben verabreichten Quantitäten damit nachzumessen hat. Königsbrück, den 22. März 1878. Der Bürgermeister. i - «.Peter. politischer Theil. Der Inhalt der 29 Artikel des Friedensvertrages von San Stefano liegt jetzt im französischen Original text vör. Fügen wir sofort hinzu, daß derselbe nach den bereit- erfolgten Publikationen nicht überraschen kann. Dir Hauptdetails stimmen mit den schon bekannt gewordenen Stipulationen überein. Im Vordergründe des Interesses steht die Frage, wie die zunächst betheil- igten Mächte Oesterreich und England den Vertrag auf- fassrn. In Wiener Blättern begegnen wir heute nur der Ansicht, daß der Vertrag sich als vcrbefserungsfähig erweise; die „Presse" hat dabei namentlich diezweijährige Okkupation von Bulgarien sowie die Regulirung des westlichen Theiles der europäischen Türkei im Auge. Von den Londoner Blättern erklären „Standard" und „Dayli Telegraph" den Vertrag für Europa unannehm bar. Derselbe müsse früher oder später durch die Di plomatie „oder durch strengere Methoden abgeändert werden". Die „Morningpost" zweifelt, ob der Kongreß die Forderungen Rußlands und die Europa's werde ver einbaren können, „Dayli News" und „Times" urtheilen weniger absprechend. Die „Times" sagt: „Die bezüg lich Montenegros und Serbiens getroffenen Abmachungen sind für England gleichgültig, betreffs der Retrozession Bessarabiens hingegen müsse England den Protest Ru mäniens unterstütze:!. Der Theil des Vertrages, der sich auf die Abtretung des rumänischen Gebietes bezieht, werde von England einer scharfen Prüfung unterzogen werden. Der dem neuen bulgarischen Fürstenthume ge gebenen großen Ausdehnung werde Oesterreich, vielleicht auch England eine scharfe Kritik angedeihen lassen. Bri tische Sonderinteressen werden in dem FriedenSvertrage nicht bedenklich berührt, da die Meerengenfrage der Ent scheidung des Kongresses überlassen werde und die eu ropäische Türkei mit Ausnahme Bulgariens binnen 3 Monaten zu räumen sei." Der „Goloß" bespricht den Friedensvertrag und meint, eine volle und entgültige Be freiung der Christen sei durch denselben nicht erreicht worden. Das Blatt glaubt, der Vertrag befriedige die russische Bevölkerung nicht. Die russisch-englischen Beziehungen sind aufs höchste gespannt. Ein Telegramm aus Petersburg vom 22. d. sagt, Rußland habe verlangt, die englische Flotte solle unverzüglich ras Marmarameer räumen, fei übertrieben. Dem Gerüchte liege aber die Thatsache zu Grunde, daß Rußland Vorstellungen dieserhalb erhoben habe, oder im Begriff sei, solche zu machen. Gleichzeitig will die „Agenze Havas" wissen, die Abfahrt der russischen Garde von Stambul sei bis nach dem Kongreß vertagt, wäh rend die englische Admiralität die sofortige Indienst stellung der Panzerfregatte ,Lnvinziple" und der Kor vette „Tenedos" angeordnet bat. Erstere ist für das Mittelmeer bestimmt. Die „Wiener Abendpost" schreibt bezüglich der augenblicklichen Lage: Das englische Ca- binett verlangt die Erklärung Rußlands, daß die Mit- theilung des Friedensinstrumentes an die Mächte mit der formellen Vorlage desselben im Kongresse gleichbe deutend sei, während das russische Kabinett seinen inter nationalen Pflichten mit jener Mitteilung genügt zu haben glaubt und sich zu einer ausdrücklichen Vorlage an den Kongreß um so weniger verstehen will, als es bereits durch die Bekanntgabe der Friedensbedingungen jeder einzelnen Macht die Möglichkeit geboten hat, die einzelnen Bestimmungen des Vertrages zum Gegenstände einer europäischen Berathung zu machen Eine Ver ständigung ist bis jetzt nicht erfolgt und so lange das nicht der Fall ist, muß auch das Schicksal des Kongresses als ein noch sehr unentschiedenes angesehen werden. Im englischen Unterhause wurde gestern, nachdem auf eine Anfrage Lawsons der Generalinspektor des Kriegsmaterials, Lord Cecil, erklärt hatte, es seien aller dings sür die Vertheidigunq noch anderer britischer Häfen als derjenigen im Clyde Torpedos zur Anwend ung gebracht worden, von Hubbock eine Resolution des Inhalts beantragt, daß der Stand des Völkerrechts be züglich des Kriegsrechtes zur See ein unbefriedigender sei und sorgfältiger Beachtung von Seiten der Regier ung bedürfe. Zur Begründung dieser Resolution wies Hubbock darauf hin, daß die Pariser Deklaration vag und einseitg sei und völlig machtlos Privatkreuzern ge genüber. Ebenso unbefriedigend sei der Zustand, in dem sich die Frage wegen des neutralen Eigenthums zur See befinde. Es liege im Interesse Englands und sei die beste Lösung der Frage, die Wegnahme von Schiffen zur See ganz abzuschaffen. Der Werth der Blokade sei durch die Eifenbahnen vollständig verändert, er hoffe, der Kongreß werde sich mit dem Gegenstände beschäftigen. Der Antrag Hubbocks wurde von Basley unterstützt. Harcourt bekämpft denselben und betonte, England dürfe seine mächtigste Waffe nicht aus der Hand geben. Hol- ker erklärte, die Pariser Deklaration sei keineswegs ein nutzloses Dokument, und dürfe nicht aus selbstsüchtigen Gründen aufgegeben werden. Der jetzige Augenblick sei durchaus nicht zum Rücktritt von der Declaration geeignet. Die Befreiung des in feindlichen Schiffen befindlichen Privateigenthums von der Wegnahme zur See und das Aufgeben des Blokaderechtes würden Eng lands Aktion lähmen. England sei keine große Mitt- tairmacht; die Aufgabe des Rechtes, den Feind aus dem Meere zu vertreiben, würde dem Verzicht auf die maritime Suprematie Englands gleichkommen. Schatz kanzler Norcthote bekämpfte ebenfalls den Antrag, für den vielleicht manche Argumemte plausibel erschienen: die Annahme desselben würde indessen den Verdacht er regen, als daß sich England von der Pariser Deklara tion lossagen wolle. Der Antrag wurde schließlich ab gelehnt. London, 23. März. Der „Dayli Telegraph" giebt ausführliche Details über einen geheimen Vertrag zwischen der Pforte und Petersburg, welcher eine intime