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pulsmtzerWcbenblatt M Zeitung ölutt Nuits öes itönigNen MsgeeiRs uns öes ötagtmlesju Pulsnitz LL Mgr.-Nk.: woüieMM MsW Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr auszugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile WPf., im Bezirk der Amtshauptmannschaft 13 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. MUMM: Nk. IS Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", »Ans der Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt- schoft" und „Mode für Alle" Abonnement: Monatlich 33 Pf., vierteljährlich Mark t.50 bei freier Zustellung ins Haus, durch ine cuast bezogen Mark 1.56. füll klon WlüMÜ umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nreoer» fkust olMlt jüt steil Mlitst^btlllltststeMN t UlstlUlf stema.Weitzbach,Ober-u.Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf,Mittelbach, Großnaundorf,Lichtenberg,Klein-Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 34. - Donnerstag, den 22. Marz 1917. 69. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen befinden fich auch auf der Beilage. Amtlicher Heil. Meldung zum vaterländischen Hilfsdienst. i. Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom l. März 1917 (Reichsgesetzblatt S. 202 1917) werden alle im Bezirk der Königlichen Amtshauptmann schaft Kamenz, einschließlich der rev. Städte Kamenz und Pulsnitz, wohnenden, in der Zeit nach dem 30. J««i 1857 und vor dem 1. Januar 1870 ge borenen nicht mehr landsturmpflichtige« männlichen Deutschen aufgefordert, sich zum Zwecke der Aufstellung der für die Heranziehung zum vaterländischen Hilfsdienst vorgeschriebenen Nachweisungen in der Zeit vom 22. bis mit 27. März 1917 bei ihrer Gemeindebehörde persönlich zu melden und die für Ausfüllung der Meldekarten erforderlichen Angaben zu machen. Die benötigten Meldekarten werden den Gemeindebehörden sofort zugehen. Von der persönlichen Meldung ist befreit, wer sich bis zu dem oben festgesetzten Zeitpunkte schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der vocgeschrie- benen Karte bei seiner Gemeindebehörde meldet. In diesem Falle sind die Meldekarten vorher bei der Gemeindebehörde zu entnehmen. Die ausgefüllten Meldekarten sind von den Gemeindebehörden bis spätestens de« 29. März 1917 an die Königliche Amtshauptmannschaft einzureichen. II. Von der Aufnahme in die Nachweisungen und von der Meldepflicht sind ausgenommen die Personen, die mindestens seit dem I. März 1917 selbständig oder unselbständig im Hauptberuf tätig sind: im Reichs-, Staats-, Gemeinde- oder Kirchendienste, in der öffentlichen Arbeiter- und Angestelltenversicherung, als Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte oder Apotheker, in der Land- oder Forstwirtschaft, in der See- oder Binnenfischerei, im Eisenbahnbetrieb, im Berg- oder Hüttenbetrie ben, in der Pulver-, Sprengstoff-, Munition^- oder Massenfabrikation. III. Zu beachten ist ferner folgendes: 1 , Gibt ein bisher nach Abschnitt II von der Meldepflicht Befreiter die dort bezeichnete Tätigkeit auf oder wechselt er seine Beschäftigungsstelle, so hat er sich spätestens am 3. darauf folgenden Werktag bei seiner Gemeindebehörde persönlich zu meiden und die für die Ausfüllung der Meldekarte erforderlichen Angaben zu machen. Tritt ein gleichzeitiger Wechsel des Wohnortes ein, so hat die Meldung am neuen Wohnort zu erfolgen. Bei schriftlicher Meldung gelten die in Abschnitt I Absatz 3 und 4 gegebenen Bestimmungen. Die Gemeindebehörde gibt die ausgefüllte Meldekarte unverzüglich an die Königliche Amtshauptmannschaft weiter. Außerdem hat der Arbeitgeber, wenn ein bisher nach Abschnitt II von der Meldepflicht Befreiter die dort bezeichnete Tätigkeit bei ihm aufgibt, dies ebenfalls am 3. darauf folgenden Werktage dem Einberufungsausschutz in Bautzen, Schlotzstratze 10, mitzuteilen. Bei Beschäftigungen im Reichs-, Staats-, Gemeinde- oder Kirchendienste hat der unmittelbare Vorgesetzte die Mitteilung zu machen. Die Vorschriften in Absatz 1 — 3 beziehen sich nicht auf den Fall, daß ein bei einer Reichs-, Staats-, Gemeinde- oder Kirchenbehörde Ange stellter oder beschäftigter Beamter zwecks Verwendung an einer anderen Dienststelle derselben Behörde oder im Dienste einer anderen Behörde versetzt oder vorübergehend abgeordnet wird. 2 ., Gibt ein" in die Nachweisung Aufgenommener jeine bisherige Tätigkeit auf oder wechselt er seine Beschäftigungsstelle oder seine Wobnung, so hat er dies spätestens am 3. darauf folgenden Werktag dem Einberusungsansschutz in Bautzen, Schlotzstratze 10, mitzuteilen Dabei hat er seine neue Tätigkeit, Beschäftigungsst Ile und Wohnung anzugeben. IV. Mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. wird bestraft, wer bei der Meldung wissentlich unwahre Angaben macht. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mk oder mit Haft wird bestraft, wer die vorgeschriebenen Meldungen oder Mitteilungen schuldhaft unterläßt. Die Königliche Amtshauptmannschaft und die Stadträte zu Kamenz und Pulsnitz, am 22. März 1917. Handelsschule zu Pulsnitz. Auf Beschluß des Handelsschulausschusses fällt die diesjährige öffentliche Ost er Prüfung an hiesiger Handelsschule aus. Die Entlassung der Abgehenden findet Freitag, den 23. März, nachmittags 5 Uhr, im Prüfungszimmer der Bürgerschule statt. Die geehrten Behörden, Lehrherren und Eltern der Schüler, sowie Freunde der Schule werden znm Besuche derselben hierdurch herzlichst ei«gelade». Pulsnitz, den 21. März 1917 Der Handelsschulausschutz. Die Lehrerschaft. Kaufmann Bich. Bachmaun, stellv. Vors. Oberlehrer G. Heinrich, Schulleiter. LUH- /L 300 Zentner Steinkohlen gehen in den nächsten Tagen ein und sollen gleichmäßig verteilt werden. 'V* Ausweiskarten werden Freitag vormittag von 9 bis 12 Uhr im Konsumverein gegen Vorlegung des ^rotkartenausweises ausgegeben. Die Lage in Nutzland. In der Zeit der höchsten Krists im Verlaufe des Weltkrieges darf nicht verkannt werden, daß neben den Entscheidungen aus dem Schlachtfelds der Verlauf der Revo lution in Rußland vom größten Einflüsse für eine rasche Entscheidung im Weltkriege fern kann. Kunkel und wider- ipruchSvoll bleibt aber alles, was mit der ferneren Entwik- uelung der Dinge in Rußland und den Folgen dec Revolu- non zusammenhängt. Man kann die Nachrichten über die revolutionären Vorgänge in Rußland seit dem Ausbruche der Revolution prüfen so viel man will, so wird man sich "och kein klares Bild darüber machen rönnen, wie es Eigentlich in Rußland steht. Gegenüber dieser Tatsache und Sachlage wird es richtig sei», alles das, was jetzt in Ruß land auf politischem Gebiete in die Erscheinung getreten ist und auch in der letzten Zeit noch sich entwickeln wird, nur als eine vorläufige Erscheinung und als eine ganze Stufen leiter noch kommender mehr oder weniger revolutionärer Erscheinungen und Entwickelungen anzusehen ist Die libe ralen Parteien der Duma, welche die Revolution in Rußland organisiert und die politischen Geschäfte an sich gerissen hat ten, haben auch das schöne politische Kundstück fertig gebracht, daß sie rasch mit der Absetzung oder Abdankung des Zaren Nikolaus und der Einsetzung dessen Bruders, des Großfürsten Michael als Regenten oder Nachfolgers des Zaren an die Oesfentlichkeit traten. Man darf aber nicht verkennen, daß das politische Programm der neuen russischen Regierung und deren schöne Worte noch lange keine Tat sachen sind, welche cme feste Grundlage für eine Neuordnung der staatlichen Dinge in Rußland abgeben können Es wäre auch das erste Mal in der Weltgeschichte, daß ei» alles verrottetes Staatswesen zusammenbricht, und daß einfach durch einen Federstrich oder durch schöne Worte nun aus den Trümmern des alten Staates sofort ein neuer St«at gegründet werden könnte. Das ist nur durch den Ausgleich schwerer Gegensätze und eine sorgfältige und langwierige innere, eine neue Verfassung und neue Gesetze erstrebende Arbeit möglich. Vor dieser Riesenaufgabe stehen auch die neuen Machthaber in Rußland. Dabei besteht aber die Hauptfrage, ob die neuen Machthaber in Rußland unge stört und in ihrem Sinne die Rechrmarbert vollbringen Können und ob diese Reformarbeit auch den Verfall der übrigen großen russischen Parteien und auch der Mehrheit