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Blatt Amts und des StadtraL-es des Königs. Amtsgerichts Wntsnitz Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. «ls Beiblätter: l. JllustrirteS SonntagSblatt (wöchentlich); . Landwirthlchaftltche Beilage (monatlich). Abonnements-Preis Bierteljährl. 1 Mk. 2V Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. K-fcHäst»st«tten: Buchdruckereien von L. Pabst, Königsbrück, C. S. «rausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und T. L. Daube L Lomp. ^sch enb/^ ^sür Pulsnitz, " Königsbrück, liadederg, Nadcbnrg, Moritzburg und Umgegend. > Vorm. 9 Uhr aufzuaeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pennige. Druck und Verlag von E. L. Förster'- Erden in Pulsnitz. Sonnabend. TveiundDnfzigstev Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in PulSnitz. L3. Miirz 1901 Dekanutmachuug. Das Kriegsministerium beabsichtigt auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung als Remonten ankaufen zu lassen. Remvutemärkte finden statt: Mittwoch, den 12. Zuni, 11^ vormittags in Kamenz auf dem Albertplatz. Anlaufs - Bevingungen. 1 ., Die Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohnortes nachzuweisen, a, daß die von ihnen vorgeführten Pferde in Sachsen geboren oder als Füllen im ersten Lebensjahre nach Sachsen eingeführt und seit dieser Zeit daselbst aufgezogen sind. Es wird großes Gewicht darauf gelegt, daß die Deck-, bezw. Füllenscheine mitgebracht werden. d-, daß der Vorsteller seit mindestens 2 Jahren Besitzer des betr. Pferdes ist. 2 ., Die Pferde sollen 3 — 4 Jahre alt sein. Das Mindestmaß der anzukaufenden Pferde muß — mit Stockmaß gemessen — (dreijährig) 1 w 48 ew betragen, das Höchstmaß soll I w 58 am nicht übersteigen. 3 ., Schimmel, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht angekauft. 4 ., Die Verkäufer sind verpflichtet für alle Hauptmängel nach Maßgabe der Verordnung betr. die Hauptmängel- und Gewährsfristen beim Viehhandel vom 27. 3. 99 — Reichsgesetzblatt Seite 219 — und entsvrechend der ZZ 459 bis 493 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf die Dauer von 14 Tagen Garantie zu leisten. 5„ Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. 6, Zu jedem Pferde sind Seiten des Verkäufers ohne Vergütung mit zu liefern: 1 neue rindslederne haltbare Trense, 1 neue Gurt- oder Strickhalfter und 2 hänfene Stricke. Kriegs-Ministerium. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche für Bretnig Blatt 292, 300, 420 auf den Namen Gustav Moritz Berger eingetragenen Grundstücke sollen am 25 Mai 1901, vormittags ^»10 Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Die Grundstücke sind nach dem Flurbuche 1 Hektar 88,, Ar groß und auf 6561 Mk. 50 Pf. geschätzt. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 31. Januar 1901 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung deS Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Pulsnitz, am 20. März 1901. Königliches Amtsgericht. I. A.: Aff. Gerlach. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern werden die Besitzer von Obstbäumen angewiesen, ihre Obstbäume unverzüglich auf das Vorhandensein von Muttäusen zu untersuchen und nöthigenfalls die erforderlichen Vertilgungsarbeiten vorzunehmen. Am leichtesten und wirksamsten erfolgt die Bekämpfung der Blutlaus in den Monaten März und Mai, weil man eS in dieser Jahreszeit mit den ersten Anfängen der An steckung zu thun hat. Eine Beschreibung der Blutlaus und der wirksamsten Bekämpfungsarten ist in den Gemeindeämtern ausgehängt. Die Herren Bürgermeister zu Elstra und Königsbrück, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher werden veranlaßt, die Durchführung der vorstehenden Anord nungen zu überwachen, die Vertilgungsarbeiten, soweit nöthig, durch Sachverständige einleiten oder beaufsichtigen zu lassen und die säumigen Obstbaumbesitzer zur Bestrafung hier anzuzeigen. Zuwiderhandlungen, sowie Unterlassung der ungeordneten Untersuchung und der zur Vertilgung der Blutlaus nothwcndigen Ausführungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden, auch wird erforderlichen Falles die Ausführung der unterbliebenen Vertilgungsmaßregeln auf Kosten der Säumigen erfolgen. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t Kamenz, am 16 März 1901. von Erdmanusdorff. Mittwoch, den 2?. Miirz, vormittags 11 Uhr sollen in Tchunlauus Restauration Pulsnitz M- S., als Auktionsort, 1 Kleiderschrank, 1 Kommode und verschiedene Wäschestücke, als: Hand- Tisch-, Wisch- und Betttücher pp. gegen Baarzahlung versteigert werden. Pulsnitz, den 22. März 1901. Wachtmeister Aremtz, Gerichtsvollzieher. AbonncmeM-Ein!ll-ung. Die unterzeichnete Expedition ladet hierdurch zu recht zahlreichem Bezug auf das mit dem 1. April beginnende II. Quartal de« Nulsuitzer Mocheudlatte» (Amtsblatt für das König!. Amtsgericht und des StadtratheS zu Pulsnitz) höflichst ein und bittet diejenigen, welche unser Blatt durch die Post be ziehen, ihre Bestellungen rechtzeitig bewirken zu wollen, da mit in der Zustellung keine Unterbrechung stattfindet. Der Preis beträgt inel der illustrirten Sonntags-, so wie landwirthschaftlichen Beilage, 1 Mk. 25 Pfg. pro Quartal. Bestellungen nehmen alle Briefträger und unsere Land- und Stadi-Zeitungsboten bereitwilligst entgegen. Hochachtungsvoll Expedition des Pulsnitzer Amts und Wochenblattes. G K. Fsr ster'» Erbe«. Der Stand der Reichstagsarbeiteu. Der Reichstag hat nunmehr seine Osterferien angetreten, nachdem von ihm vorher hauptsächlich noch der Etat in ziem lich beschleunigtem Tempo unter Dach und Fach gebracht worden war. Mit der Fertigstellung des Reichshaushaltungs etats kann der Reichstag gewiß auf eine parlamentarische Hauptarbeit zurückblicken, aber sonst hat er an definitiv er ledigten Sachen seit dem Beginn seiner bekanntlich am 14. No vember 1900 eröffneten Session bis zur Osterpause nur wenig noch vor sich gebracht. Es wären da nur zu nennen die beiden mit der ostasiatischen Expedition zusammenhängenden Nachtragsetats und mehrere kleine Gesetzentwürfe, unter ihnen derjenige über die freiwillige Gerichtsbarkeit u. s. w. im Heere, außerdem sind Petitionen, Rechnungssachen und Be richte, sowie die Interpellationen über di« 12000 Mark-Af» faire, über die Kohlennoth und über die Revision der Mili« lärpensionsgcsetze erledigt worden. Das ist doch wahrlich nicht zu viel an positiven Leistungen, und man kann dem Parlament den Vorwurf nicht ersparen, daß «S seine Zeit keineswegs immer in der wünschenSwerthesten uud ersprieß lichsten Weise angewendet hat, was namentlich in der un- nöthigen Verschlenpung der Specialberathung des Etats her- vortrat; wie erinnerlich, erforderte z. B. die Erörterung deS Titels „Gehalt des Staatssekretärs" beim Etat des Reichs amtes de« Innern rund ein Dutzend Sitzungen. Indessen darf der Reichstag als .mildernden Umstand" für sich di«