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pulsnitzerMchendlatt kei'Wspi'ecdep 8r. ir Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend. - Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefe rung oder Nachlieferung der Zeitung »der — aus Rückzahlung des Bezugspreises. — Vierteljährlich M 4.20 bei freier Zustellung; bei Abholung Vierteljahr!. M 3.78, monatl. M 1.25, durch die Post abgeholt M 4.20. -es Amtsgerichts, des Stadtrates zu Pslsuitz »ad der Gemeiadeämter des Bezirks. Postscheck - Konto Leipzig 24127. — Gemeinde - Giro - Konto 148. Velegp.-S-I'.: Wochenblatt plllsüik Inserate sind bis vormittags 10 Uhr anfzugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse's Zeilenmesser 14) 50 Psg., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 40 Pfg. Amtliche Zeile M 1.20, außerhalb des Bezirks M1.5S Reklame M1.— Bei Wiederholung Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon- kursfällcn gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall v. Preisnachl. in Anrechnung. Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niederstein« ümfkklgfs füll Han KmkHssMchftrKmivK fWNNitz umfaffend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S-, Vollung, Großröhrsdorf, „„ nuil<>viull slll okU «UlvUih Weißbach, Ober-und Nfederiichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Sonnabend, den 7. Februar M2V 72. Jahrgang Nummer 22 Amtlicher Teil. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 288. Druck und Verlag von E. L. Försters E rb en (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Verkauf von Sanitätsgut aas Heeres - Beständen in Dresden. Im Sanitäts-Sammellager, Drssden-A., Rosenstratze 65, gelangen an, 12. und 13. Februar von 9-1 Uhr gegen sofortige Barzahlung züm Verkauf: ärztliche und zahn ärztliche Bestecke, medizinische Glasschalen, Pipetten usw.. Desinksektionsapparate und FeldsteriWerg-erLte; in erster Linie an Aerzle, Krankenhäuser und Anstalten der Wohl fahrtspflege. Ein Berkaus anderer Gegenstände findet an diesen Tagen nicht statt. Ver- pcckungsmaterial kann nicht gestellt werden. Zahlung kann in Kriegsanleihe erfolgen, wenn der Käufer den einwandfreien Nachweis der Selbstzeichnung durch Bescheinigung von der Bank erbringt. Dresden, am 5. Februar 1820. Reichsveriyertungsamt, Landssstelle Sachse«. KmeMKiVgrsZphische WMfuhrungeu bstr. Da die Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft und der Stadträte von Kamenz und Pulsnitz vom 29. Oktober 1913 — Kamenzer Tageblatt Nr. 255, Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 132 — noch allenthalben Gültigkeit hat, wird die Bekanntmachung zur strengen Beachtung nachstehend nochmals zum Abdruck gebracht. Kamenz, am 3. Februar 1920. Die Amrshouptmaunschaft «vv die Stadträte von Kamenz «nd Pulsnitz. Bekanntmachung über kinematographische Vorführungen. Zur Verhütung von Gefährdung der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, durch die Vorführung kinematographischer Darstellungen ordnen die Amtshauptmannschaft nach Gehör des Bezirksausschusses und des Bezirksschulamts sowie die unterzeichneten Stadträte nach Gehör der Stadtverordneten folgendes an: § 1. Kinematographische Bilder einschließlich der begleitenden Worte dürfen in öffentliche» Schaustellungen nur »orgeführt werden, nachdem sie aus ihre Unbedenklichkeit hin geprüft und für einwandfrei befunden sind. I» Fugendoorstellungen (8 4) dürfen nur solche Bilder vorgr- fShrt «erden, hinsichtlich deren die Unbedenklichkeit für Jugendvorstellungen ausdrücklich fest- gestellt und bescheinigt worden ist. Nicht genehmigt werden insbesondere Bilder und Texte, die gegen die guten Sitten ver stoßen oder durch Darstellung von Schlüpfrigkeiten, Verbrechen, Rohheiten oder sonst die Phan tasie im ungünstigen Sinne beeinflussen könne«. Bei den in Jugendvorstelluugen vorzusührcnden Bildern und Texten wird ein besonders strenger Maßstab angelegt. 8 2. Mindestens am Tage vor der ersten Aufführung eines Bildes, jedenfalls aber so recht zeitig, daß dir erforderliche Prüfung (vergl. § 3) vorgenommen «erden kann, sind sein Titel, etwaige Untertitel, Fabriknummer und Name der Filmfirma und, wo der Inhalt des Bildes sich nicht schon aus dem Titel klar ersehen läßt, eine kurze Beschreibung de« Bildes sowie der be gleitende Text in zwei Exemplaren bei der Ortspolizcibehörde (Stadtrat, Bürgermeister, Gemeinde vorstand, Gutsvorsteher) einzureichen. Dabei ist mit anzuzcigcn, welche Bilder in Jugendvor« steSungen »orgeführt werden sollen. Die Ortspolizeibehörde hat sich in der Legel durch eine Prüfung der Bilder und Texte von ihrer Unbedenklichkeit zu überzeugen. Die Bilder hat der Antragsteller zu diesem Zwecke »orzuführen. Bei Fugendvorstellungen bleibt es der Ortspolizeibehörde unbenommen, zur Begut achtung den Schuldirektor oder den leitenden Lehrer bezw. den von diesen beauftragten Lehrer zuziehen. Ueber die zur Vorführung zugelassenen Bilder und Texte stellt die Ortspolizeibehörde eine Bescheinigung aus, die während der Vorstellung bereit zu halten und dem Polizeibeamtcn aus Verlangen vorzulegen ist. Die Ortspoltzeibchörde hat über die von ihr innerhalb der Woche genehmigten und beanstandete» Bilder und Texte sofort mit Beginn der neuen Woche der Amtshauptmannschaft, soweit sie ihr untersteht, Anzeige zu erstatten. Die Bescheinigung der Unbedenklichkeit kann gegebenenfalls widerrufen werden, ohne daß dadurch ein Entschädigungsanspruch begründet wird. 8 3- Oeffentliche Ankündigungen unter Bezeichnungen wie „Nur für Männer», .Cabaret», »Nur sür Erwachsene» und ähnlichen sind verboten. Desgleichen dürfen an den Eingängen und Fenstern der Schanstellungsräume oder an sonstigen dem Publikum zugänglichen Orten keine Plakate oder Abbildungen angebracht «erden, die im Sinne des § 1 zu Bedenke» Anlaß geben. § 4. Noch nicht schulpflichtige Kinder dürfen zu kmematographischrn Vorführungen nicht zu- gelaffen werden. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche' unter 17 Fahren dürfen nur in Jugendvor stellungen zugelassen werden, für die die folgenden besonderen Bestimmungen gelten: s) Die Vorstellungen sind an den Eingängen und der Kaffe deutlich als Fugendvor stellungen zu bezeichnen. Dasselbe gilt sür den Fall der sonstigen öffentlichen Ankündigung. d) Die Länge eines Programms darf die Dauer von öftrer Stunde nicht überschreiten. Zwischen jeder einzelnen Vorstellung muß eine Pause von 8 Minuten liegen. -) Die Zuschauer dürfen nicht länger als die Vorführung eines Programms dauert in dem Schaustellungsraume verbleiben. cy Die Jugendvorstellungen müssen an Sonntagen abends 7 Uhr, an Wochentagen abends 8 Ahr beendet sein. 8 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 180 M oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. 8 6 Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 24. November 1906 über die feuerpolizeiliche Prüfung der Kinematographen wird durch die vorstehende Bekanntmachung nicht berührt. Kamenz und Pulsnitz, am 4. Februar 1820. Die Amtshauptmannschaft. Der Stad trat zu Kamenz. Der Stsdtrat zu Pulsnitz Hausarbeitergefetz betreffend. Die durch die Bekanntmachung in Nr. 279 des Kamenzer Tageblattes vom 2. Dezember 1918, Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 186, oorgeschriebenen Muster zu dem Ver zeichnisse find in der Buchhandlung von Baßler Nachs., Friedr. Siedt, in Kamenz zu Haven. Auf die pünktliche Einreichung wird nochmals hingewiesen. Kamenz, am 4. Februar 1S20. Die Amtshauptmannschaft. Nahrmittelabgabe. Bo« Mittwoch, de« 1t. Februar 1S2O ad, je «ach Eintreffeu der Waren, kommen durch die Kleinhändler des Bezirks zur Verteilung: 1. Auf Abschnitt 33 der Allgemeine« Nährmittelkarte und auf Abschnitt 37 der Kindernährmittrlkarte einhalbes Pfund Bohne« zum Preise von 1.SS M. — Der Pfundpreis beträgt 2,75 M. 2. Außerdem auf Abschnitt 37 der Kiadernährmittelkarte, sowie aus Abschnitt 13 der Altersnährmittelkarte ei«halbes Pf««d Kunsthonig zum Preise von 1,85 M. Kamenz, am 6. Februar 1920. Die Amtshauptmannschaft fllr den Kommunalverband. An die Brotkarteninhaber Nr. nachmittags Pulsnitz, am v. Februar 1920. Der Stadtrat Uhr vormittags Am Dienstag, den IS. Februar 1N2V: WM- Viehmarkt in Pulsnitz. -Mg Ursprungszeugnisse find mitzubringe«. Die Ausgabe der neuen ZuckerLarten — findet — Dienstag, den 10. Febr«ar 1S20, im Ratskeller, 1 Treppe, in nachstehender Reihenfolge statt: 1— 150 von 8- - S 181- 300 9- 1v 301- 450 10- 11 451— 600 11- 12 601- 750 2- 3 751- 900 3- 4 901-1050 4- 5 1051—1260 5 - 6 ^Kl!6l1§68SlIscslLst kamsnrsr 8 Ira Ko 199 KlckisnkspitsI unä ksssrvsn 70 300 000 IRIc» empkiLfifi sick rur KssefisstMsit: S-1, 3- 5 8«nnsbsn6s L—2 soi-§fälties1sn ^uaflilii-unL allsr in cias Lanksaoli oinsclilaZfsnclo« 6ssLkAsts. »»»»»«,»»»»» An- uncj Verkauf von Werlpspisrsn Vsrrinsunx von SarsinlaLan »»»»»»» 8otisokvsfksstr. —« As MAWe. Die Verwaltung der Stiftung Sachsrndank ist an den säch sischen Landeskommaudanten übergegangen. Die Aufsicht über diese Stiftung hat das Gesamtministerium über nommen. Zwischen'der bayrischen Regierung und dem Landtage droht ein Verfafsungdkonflikt, wie einzelne Abendblätter aus München melde», weil der Derfaffungsausschuß gestern beschlossen hat, daß alle Teurrungszulogen für d.e Geist lichen aus die Staatskasse übernommen werden. Die spanische Krankheit hat sich in Finnland stark ausge breitet und auch in Schweden und Norwegen stark zu- Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. (P o l i ze i be r i ch t.) Am 5 Februar wurden auf hiesigem Bahnhose von einer Dresdner