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Wochenblatt für luknitz, Rönigsbrück, Radeberg, Radeburg, -Moritzburg und Rmgegend. Amtsblatt -er Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. ZweiundzwanMster Jahrgang. z, Dieses Blatt erscheint Mittwochs und Sonnabends und ist durch alle Postanstalten zu beziehen. AbonnementSpreiS: Vierteljährlich 10 Ngr. « t "lerate, welche in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Moritz Tschersich angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abend l) l stwzusenden. Inserate werden nur bis Dienstags und Freitags früh 8 Uhr in Pulsnitz angenommen und mit 8 Pf. für die gespaltene CorpuS-Zeile berechnet. — «Io. 22. Mittwoch, den 16. März 18^0. Ä^r--7- — 7^7- — ' - ----- 7 7-, --7^77 - —7-77 ' ^el -eril >teö,' v. Brück. he», vctu cle»» er H ei»^' hat^ die Ausführung des Finanzgesetzes auf die Jahre 1870 unv 1871 betreffend. Zu Ausführung des Finanzgesetzes auf die Jahre 1870 und 1871 vom heutigen Tage wird hierdurch Folgendes verordnet: 8 l. In Betreff der für das Jahr 1870 zu entrichtenden Grundsteuer bewendet es bei den in § 1 der Verordnung vom 24. December 1869 (Seite 854 des unh Verordnungsblattes vom Jahre 1869) getroffenen Bestimmungen. 8 2. Im Jahre 1871 sind an Grundsteuer drei Pfennige den 1. Februar, zwei Pfennige den 1. Mai, zwei Pfennige den 1. August, zwei Pfennige den 1. No- die Deutsche Feuerversicherung auf Gegensertegkert — in Liquidation — zu Nürnberg bctr. Das Königliche Ministerium des Innern beabsichtigt, die der Deutschen Feuerversicherung auf Gegenseitigkeit, früher zu Ludwigshafen, jetzt zu ü"s"berg, in Liquidation, ertheilte Concession zum Geschäftsbetriebe in Sachsen zurückzuziehen. Wer etwa gegen die genannte Feuerversicherungsgesellschaft noch Ent ^MgSansprüche zu erheben hat, wird in Gemäßheit 8 30 der zum VI. Abschnitte des Brandversicherungsgesetzes gehörigen Ausführungsverordnung vom 20. Octobrr aufgefordert, dieselben binnen sechs Wochen und längstens bis zum 15. Mai dieses Jahres bei der Königlichen Brandversicherungs-Commission anzumelden, in- außerdem im Verwaltungswege auf dieselben keine Rücksicht genommen werden kann. Dresden, am 17. Februar 1870. Königliche BrandversichcrungS-Commission. Schmidt. Rudolph. uh z 2. Im Jahre 1871 sind an Gru " dvn jeder Steuereinheit zu entrichten. üvftsu 8 3. In jedem der Jahre 1870 und 1871 ist am 15. April und am 15. October ein halber Jahresbetrag der Gewerbe- und Personalsteuer zu entrichten, der Steuerpflicht der Contribuenten sind nach h 4 des Gewerbe- und Personalsteuer-Gesetzes vom 24. December 1845 (Seite 312 des Gesetz- und Ber- > ^""Mattes vom Jahre 1845) obige Termine zum Anhalten zu nehmen, und es leidet insoweit die Bestimmung in K 42 der Verordnung vom 23. April 1850 (Seite ff Gt-etz- «iw Verordnungsblattes vom Jahre 185ff)Mr die Jahre 1870 und 1871 keine Anwendung. lau- H Tie Aufweisung der Personalsteuerquittungen bei Erhebung v/n Besoldungen, Wartegeldern, Pensionen und sonstigen Bezügen aus öffentlichen Cassen 1cB den Monaten Juni und December 1870 und 1871 stattzufinden. n Dresden, den 7. März 1870. Finanz-Ministerin m. Frhr. v. Friesen. - / l» Der Stadtrath, Riemer. Das für daS Jahr 1870 aufgestellte Communal« und Schulanlagekataster liegt ... vom 16. bis zum 31. März 1870 ^"!>cht der Betbeiligten beim Herrn Kämmerer Berger und auf hiesiger Ralhsexpedition aus und sind etwaige Reclamationen gegen die Höhe n "^geworfenen Beitragssummen innerhalb obiger Frist schriftlich bei dem uuterzeichneien Stadtrathe eiuzureichen. E D>ie nach dem 31. März 1870 eingehenden Reklamationen tönnen eine Berücksichtigung nicht finden. PFs Königsbrück, am 12. März 1870. ,„ik Bekanntmachung. Gemäßheit der Ministerial-Berordnung vom 10. Februar 1870 wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß der Kirchenvorstand der hiss vchjx Pulstnitz der Zeit aus folgenden Herren Mitgliedern besteht: M» ^^rpfarrer R. Richter (Vorsitzender), Diaconu« Kretschmar (Stellvertreter des Vorsitzenden), Rendant Münktter (Protokollant und ?M^"^ungsführer), Stadtrath Schöne, Stadtrath Mutze, Kaufm. Neeste, Ritter rc., aus Stadt Pulßnitz. — Gemeindevorstand Garten, Orts- ' Mb ^^dmann aus Putßnitz Mßn. Sts. — Lanvesältester Hempel und die Gemeinverathsmitglieder Carl Traugott Philipp und Friedrich , ^g^^gel aus Ohorn. — Karl August Rietschel und Karl Gottlieb Freudenberg, Gemeinderathsmitgliever aus Obersteina. — Friedrich siM, Mager, Gemeiudeältester von Niedersteina. — Friedrich August Dbieme, Gemeindcältester und Ortsrichter von Meißn. Friedersdorf. — I n Gotllieb Garten, Gemeindeältester von Böhm. Vollung. pstt'E^ Putßnitz, am 14. März 1870. SI. Richter, Oberpfarrer. jchlusseS versehen. Der Absatz der gestempelten Streifbänder findet nur in Partien zu je 100 Stück statt, und zwar mit einem auf Deckung der Herstellungskosten berechneten Zuschläge von 3 Silbergr. pro lOO^tück. Der Absatzpreis beträgt hiernach: für 100 Stück Streifbänder ü. z ^rilber- groscheu: 36j Silbergroschen gleich 1 Thlr. 0 Ngr. 4 Reupf. Dresden, 13. März. Die Dresdener Kreisvirectiou hat im Laufe des letzten Vierteljahres für die Hinterlassenen ver im Plauenjcheu Grunde verunglückten Bergarbeiter noch 354 Thlr. eingeschickt erhalten, im Ganzen also 70,194 Thlr. Man darf annehmen, daß die ganze Sammlung nahe an 500,000 Thlr. erreicht. Wie eS immer bei solchen Gelegenheiten geht, April c. ab treten den Poslanstalten in Anna- TweSrcn, Leipzig, Zittau und Zwickau, bei welchen bisher l "e. ^stempelte Streifbänder zu j Gr. zum Verkaufe bereit ge- ^lil'gleichem Zwecke u. A. noch hinzu die Postämter Bischofswerda, Kamenz, Herrnhut und Löbau. Die Streif- is!'bei^, gewöhnlichen Franco-Werthslempel zu ( Gr. und an T ""t ruicr schmalen (Linfassung in grüner Farbe be- ae Ruckjecke ist mit einem Klebestosf zur Herstellung deS Ver-