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ochcnblalt für WilsdrrE TlMMAdt, MoffeA, Siebenlelm rmd die Umgegenden. Amisölati für das Königliche Gerichtöamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. ^7 Z8. Dienstag de» 28. Juni 18 iü. Bekanrrtmachrrng. Nachdem Sr. Majestät der König aeruht haben, die vor 6 Jahren erfolgte anderweite Enwnnung des Herr» von 8cliöndorg-Dötting auf und zu Tauncbcrg zum Friedensrichter im Gerichtsamtsbezirke Wilsdruffs auf die Dauer einer fernerweilen Wahlperiode zu erneuern, so wird dies der er gangenen Anordnung gemäß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. , ... Dresden, am 20. Juni 1870. Königliche Amtshauptmannschaft. von Vieth. Bekamltmachrmg, die Gestellung der militairpflichtigcn Mannschaften vor der König!. Dcpnrtcmcuts- ErsatzCommissto» betreffend. Die Köuigl. Departements-Ersatz-Commission wird die Snpcrrevision der in dem Aushebungsbezirke Wilsdruff zu Dresden ge stellten und zur anderweiten Gestellung vor der Departements-Ersatz-Commission verpflichteten, d. h. aller derjenigen Mannschaften, welche von der Kreis-Ersatz-Commission weder von jeder weiteren Gestellung vollständig entbunden, noch auf gewisse Zeit zurückgestellt worden sind, * den 1., 2. und 3. August dss. W. in den Localitäten des Gewandhauses zu Dresden vornehmen. Indem dies in Gemäßheit der Bestimmung in j; 94» der Militär-Ersatz-Jnstrnction bekannt gemacht wird, werden zugleich die zur Gestellung vor der Departements-Ersah-Commission Verpflichteten darauf aufmerksam gemacht, daß sie zu Vermeidung der in § 176* der Ersatz-Jnstruetion angedrohteu Strafen beim Wechsel ihres dermaligen Aufenthaltes dies der mit Führung der Stammrolle beauftragten Behörde des zu verlassenden Ortes sowohl, als auch des neuen Aufenthaltsortes unverzüglich zu melden haben. Die lctztgcdachten Behörden — Stadt- und Gemeindcräthe — aber haben hierüber in Gemäßheit der Bestimmung in § 92-- die erforderlichen Mittheilungen anher gelangen zu lassen. Dresden, am 7. Juni 1870. Der Civilvorsißende der Köuigl. Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks „Wilsdruff." vttr» rvt!» Ludwig. Anher erstatteter Anzeige zufolge sind in den Vormittagsstunden des 17. dieses Monats aus einer Wohnung in Blankenstein: 1., ein schwarzseidncs, blaugefüttertes, fast noch neues Frauenklcid, 2., ein Lüstrekleid, schwarzer Boden, gelbe Pünktchen, 3., ein Frauen rock mit schwarzem Boden und gelben Streifchen, 4., eine graue Tuch-Männcr-Kutte, gefüttert mit schwarzem gemustertem Barchent, 5., ein Paar schwarze Sommer-Tuchhosen mit schwarz und Weißen Pünktchen, 6., ein Paar schwarzgraue Tuchhosen, 7., ein Paar neue Halb stiefel und 8., mindestens 2 Thlr. 25 Ngr. baar, entwendet worden. . . Behufs Ermittelung der Thäter und Wiedererlangung des Gestohlenen wird dieser Diebstahl hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königs. Gerichtsamt Wilsdruff, am 24. Juni 1870. Leonhardi. Obst Verpachtung. Die diesjährige Obfi-Nutzung der fiskalischen Alleen der Wilsdruff Nossener Chaussee und - Nsffeu Oschatzer Chaussee Abrhig. g ». 4 soll Dienstag, äen 5. a. 6. Vormittag W Dkr im Gasthofe zu Obereula meistbietend gegen sofortige baare Bezahlung in sächsischer oder preußischer Münze oder Cassenbillets verpachtet werden. Meißen, den LT Juni 1870. Die Königliche BanverwalLung das. Liiinisnvr. T ajg c s g c s ch i ch t c. Der Sichcrheitspflege in dem Amtsbezirke Wilsdruff steht in den nächsten Tagen ein gewiß sehr fühlbarer Verlust bevor. Der seit 12 Jahren hier stationirte Gensdarm Herr Pietzschke ist zum Briga dier in Treuen ernannt und tritt diese Stellung am 1. Juli an. Seine rastlose Thätigkcit hat allgemeine Anerkennung gefunden; er ruhte weder Tag noch Nacht, wenn er irgend einem Verbrechen auf der Spur war, hat so Manchem wieder zu seinem entwendeten Ei- genthume verholfen und war, wie man im gewöhnlichen Leben zu sagen pflegt, der Schrecken der Spitzbuben und Vagabondcn. Größere Bänden haben unS während seiner Wirksamkeit nicht belästigen können, sein wachsames Auge war zu gefürchtet; Feind aller unnöthigen f Quengeleien und Kleinigkeitskrämereien, human gegen Jedermann, , wußte er sein Ansehen als Polizeibcamter den mit'ihm Verkehrenden ; gegenüber streng zu bewahren und hat sich eines guten Andenkens zu versichern.