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Wochenblatt für Str. 11. 1882. Dienstag, de» 7. Februar Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) AbonnementSpreiS vierteljährlich 1 Mark. Sine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnserateuannabme Montags ».Donnerstags bis Mittag 18 Uhr. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Erscheint wöchentlich 8 Mal (Dienstag und Freitag AbonncmentspreiS vierteljährlich 1 Mrk- Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf Znseratenannahwe Montags u. Donnerstag- bis Mittag 12 Uhr. für die König!. Amtshanptmannschaft zn Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Zweiundvierzigster Vahrgwuz. Am Abend des 29. December v. I. ist erstatteter Anzeige zufolge dem Mühlenbesitzer Löffler in Herzogswalde von dessen Wagen entweder während eines Halts vor der Jähnichen'schen Restauration daselbst oder ans Löfflers Gehöft ein „4,. ^närL, krumbneN" ge zeichneter Sack mit Korn spur- und verdachtlos gestohlen worden, was hierdurch mit der Bitte um Anzeige etwaiger Spuren bekannt ge macht wird. Wilsdruff, den 31. Januar 1882. Der Königliche Amtsanwalt. Friedrich. Auktion. — Nächsten Freitag, den Ist. Februar d. I., Vormittags IO Uhr, gelangen in der von Herrn Wehre erpachtctcn Bretschueidemühle allhler 3 Stück starke eichene und 2 dergl. eschene Stämme, sowie 1 eichener und 2 eschene Stöcke gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 2. Februar 1882. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Matthes. OrillsudurAsr I'orstrsvisr 403 fichtene Stämme von 10—15 Ctm. 229 fichtene Klötzer von 16—22 Ctm. Oberstärke, Oberstärke, Klötzer vo« Vormittags II Uhr a«, Raummeter buchene Brennschcite, 60 138 20 14 59 fichtene dergl., buchene Breunknüppel, fichtene dergl., buchene Aeste, 219 - 107 - 71 - 35 - 20 - 544 262 68 10 64 23-29 30-36 37—43 44—50 über 50 16—22 23—29 30-36 über 36 10-15 34 Raummeter fichtene Aeste, 16,„„ Wellenhundert buchenes Reisig, 116,' fichtenes dergl., 44 Raummeter fichtene Stöcke, Im Gasthofe zu Grillenbnrg sollen Donnersta.q, den 16. Februar 1882, von Vormittags s Uhr an, Mittenstärke, in den Abtheilungen 1, 2, 3, 5, 6, 11, 12, 15, 17, 24—27 und 36 einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Die mitunterzeichnete Revierverwaltuug ertheilt auf Verlangen nähere Auskunft. König!. Forstreutamt Tharandt und Königl. Revierverwaltnng Grillenbnrg, am 25. Januar 1882. R. von Schröter. Doff. Tagtsgeschichte. Nachdem sich in der letzten Zeit die Ansicht immer mehr befestigt hat, daß das Unfallversicherungsgesetz in nächster Zeit nicht fertiggestellt wird, wird die Frage des Tabaksmonopols, das ja in der kaiserlichen Botschaft vom 14. Januar d. I. Erwähnung fand, wieder mit größerer Lebhaftigkeit behandelt. Wenn schon in einzelnen Blättern ganz bestimmte Angaben über Bestimmungen des bezüglichen Entwurfs gemacht werden, so verlautet dagegen von betheiligter Seite, daß man noch mit ganz allgemeinen Erwägungen beschäftigt ist, die den Abschluß der Details nicht überblicken lassen. Obgleich man auch heute noch an dem Prinzipe des Monopols als der richtigsten und er giebigsten Besteuerungsform für den Tabak fefthält, so verkennt man innerhalb der Reichsregierung doch die Schwierigkeiten nicht, die sich der Durchführung des Monopols entgegcnstelleu. Angesichts der er hobenen Bedenken und der sichtbaren Hindernisse sind an maßgebender Stelle schon seit Monaten Erörterungen gepflogen worden, welcher andere Modus der Tabaksbesteuerung, der in seinen Erträgnissen dem Monopole ungefähr gleich käme, anzunehmen wäre für den Fall, daß das letztere vom Reichstage abgelehnt würde. Hierbei scheint man bei der amerikanischen Fabrikatsteuer stehen geblieben zu sein, die mancherlei Vortheile vor dem Rohtabakmonopol, mit dessen Ein führung begonnen werden sollte, bieten soll. Dem Vernehmen nach würde der Reichskanzler bei der geringen Aussicht, die das Tabaks monopol im Reichstage hat, mit dem Zugeständnisse der amerikanischen Besteuerung wohl zufrieden sein. Ein darauf hinzielender Vorschlag dürfte aber von Seiten der Reichsregierung in keinem Falle zu erwarten sein; vielmehr soll eine monopolistische Vorlage sicher in Aussicht stehen und an der Hand derselben würde erst eine Verstän digung zwischen Regierung und Parlament über eine andere Besteu erungsform gesucht werden müssen. Es hat nach der „Magdeburger Zeitung" vielfach überrascht, daß die sächsische Regierung, entgegen der Ankündigung offiziöser Organe, ihren früheren Antrag auf obligatorische Einführung von Ar beitsbüchern für alle gewerblichen Arbeite», während die Novelle zur Gewerbeordnung vom 17. Juli 1878 die Arbeitsbücher nur für Personen unter 21 Jahren anordnet, in der kürzlich abgelaufenen Session des Bundesralhs nicht wiederholt hat, diese Unterlassung ist, wie ^ie „Voss. Zeitung" hört, hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß der Reichskanzler in der Reichstagssitzung vom 19. Mai v. I. durch de» Geh. Rath Lohmann erklären ließ: „Was die Frage der Arbeits bücher betrifft, so nimmt die Regierung noch heute den Standpunkt ein, den sie bei der Berathung der früheren Gewerbeordnungsnovelle (vom 17. Juli 1878) eingenommen hat, daß die allgemeine Einführung obligatorischer Arbeitsbücher eine durchaus falsche Maßregel sein würde." Wie angestellte Erhebungen ergebe» haben, würde eine solche Maß regel viele Arbeitgeber und die große Majorität der Arbeiter gegen sich haben. Neuerdings hat die sächsische Regierung aber auch die Gewißheit erhalten, daß ein Antrag auf obligatorische Einführung von Arbeitsbüchern für alle gewerblichen Arbeiter von der Majorität deS Bnndesrathes abgewicsen werden und nur die Zustimmung von Bayern, Württemberg, den beiden Mecklenburg und den drei Hansestädtcn er halten würde. Wie nachträglich verlautet, äußerte sich Fürst Bismarck gegen den Vicepräsidenten des Reichstags, Frhrn. von Frankenstein, daß ihm eine Frühjahrssessiou des Reichstages gar nicht nothwendig er scheine. Bekanntlich hatte der Fürst selbst in seiner großen Reichs tagsrede die Frühjahrssessiou und ihre Aufgaben ziemlich bestimmt angekündigt. — Es soll in der Absicht der preußischen Regierung liegen, den Volkswirthschastsrath Ende Februar einzubernsen. Demselben werden die Novellen über die Beschränkung des HausirgewerbeS und und andere auf die Abänderung der Gewerbeordnung bezügliche Ent würfe vorgelegt. Im preußischen Abgeordnctenhause wurde am Freitag iu erster Lesung die Vorlage über die weitere Verstaatlichung von Privat ei send ahnen beratheu und in einer Sitzung die Verhandlung zu Ende geführt. Obgleich, wie cs scheint, die Mehrzahl der Sezessionisten und Fortschrittler gegen die Vorlage stimmen und das Centrum -ine Prüfung von Fall zu Fall einlreteu lassen will, macht die Debatte