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Mockenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: «rittvoch» und «»«nabend» früh 8 Uhr. NbonnementSprei«: Vierteljährlich tj Marl. Hnferate werden mit U> Pfennige« für den Krum einer gespaltenen TorpuS- ZeUr berechnet u. find bis spätesten« Dienstag« und Freitag« Lormittag« » Uhr hier auftugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von «r«K L«»»tg Koester in Pulsnitz. Verantwortliche Redaclion, Druck und »erlag von Paul «eher in PulSnitz. Ktzesehäftostellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen. Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig. Rudolph Moste, Haasenstein L Vogler. Berlin: Eentralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitunzen. 11^^11 kivii «7 p uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxpsü «le« ^iat8lrL»tte«. Sonnabend. 20. t> Mör; 1878. Erlaß an die Schulvorstände des Bezirks. ES ist wahrzunehmen gewesen, daß in einem Schulbezirke eintretende, zum ferneren Besuche der Fortbildungsschule verpflichtete junge Leute oft längere Zeit dieser Verpflichtung sich entziehen. Um diesen Ungehörigkeiten in Zukunft thunlichst vorzubeugen, befindet die unterzeichnete Königliche Bezirks-Schul-Jnspection, daß die Schulvorstände verpflichtet sind, sich über den Wechsel des Aufenthaltsortes von Fortbildungsschülern gegenseitig unverzüglich Mittheilung zu machen. Etwaige Säumnisse hierin werden mit Geld bis zu 50 Mark bestraft werden. Zur Bewirkung dieser Mittheilungen wird den Schulvorständen empfohlen, sich des nachstehenden — beispielsweise (eingeklammert und gesperrt) ausgefüllten — Formulars zu bedienen, welches von der Buchdruckerei von C. S. Krausche hier zu dem Preise von für das Exemplar zu beziehen ist. Kamenz, am 28. Februar 1878. ' Königliche Bezirks-Schul-Jnspection. Schäffer. Flade. Dem Schulvorstande zu (Spechthausen) wird andurch mitgetheilt, daß (Anton August Hansemann), seit Ostern 18(77) Schüler der hiesigen Fortbildungsschule, unter dem heutigen Tage (als Knecht des Gutsbesitzers Hirschberg) in (Psaffendorf), Schulbezirk (Spechthausen), Aufenthalt genommen hat. (Schulzendorf), am (3. Mai) 18(7 8) > Der Schulvorstand. (Waldau), Vorsitzender. Für die nachverzeichneten, zum Nachlasse weil, des Fabrikanten Carl Gottlob Boden zu Großröhrsdorf geh Rügen Grundstücke, als: 1 ., das Wohnhaus Nr. 170 des Brandkatasters und Nr. 44 des Flurbuchs für Großröhrsdorf und 2 ., die Feld- und Wiesengrundstücke Fol. 537 des Grundbuchs und Nr. 1020a, 1021, 1022, 1023a, 1027^ des Flurbuchs für Großröhrsdorf im Areale von 1 Hect. 21,, Ar, welche Grundstücke zum Zwecke der Erbtheilung veräußert werden sollen, sind Kaufpreise im Betrage von aä 1., 3000 - - ... - »ä 2., 3550 geboten worden. , / Im Interesse der bei diesem Nachlasse betheiligten Uninündigen, ist zur eventuellen Erlangung eines höheren Gewinnes -er S8. März Z8V8, Vormittags LV Uhr, terminlich anberaumt worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche auf das eine oder andere der obgedachten Grundstücke ein höheres Gebot zu thun gemeint sein sollten, hiermit geladen, im anberaumten Termine an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Gebote nach Ausweis über ihre Zablungssähigkeit zu eröffnen und weiterer Verhandlung sich zu gewärtigen. PulSnitz, den 6. März 1878. Das Königliche Gerichtsamt. Jahn. , Bekanntmachung, / die hiesigen Kram-, Vieh- und Wochenmärkte betr. . In diesem Jah»e werden allhier an folgenden Tagen Jahr- und Viehmärkte abgehalten: 1 ., am 8. April Liehmarkt, 2 ., am 22. Mai do. 3 ., am 15. Juli do. 4 ., am 16. Juli Krammarkt, 5 ., am 19. August Viehmartt, 6 ., am 25. September Viehmarkt, 7 ., am 26. September Krammarkt, 8 ., am 11. November Viehmarkt. Außerdem findet an jedem Sonnabend hier Wochenmarkt statt, auf welchem landwirthschastliche Erzeugnisse und Kleinvieh aller Art zum Verkauf gebracht werden kann. PulSnitz, ani 4. März 1878. Der Stadtrat h. « Schubert, Brgrmstr. BekannNn achung. Nachdem die Erben des am 1. Februar 1874 in Dresden verstorbenen vormaligen GerichtsamtmanneS Otto Ernst Hartung bez. mit obervormundschaftlicher Genehmigung das Eigenthum an dem ihrem Erblasser eiqenthümlich gehörig gewesenen Wiesengrundstück Nr. 587 des Flurbuchs und Folium 80 des Grund- und Hypo thekenbuchs für Königsbrück, Meißner Lehnsflur, aufgegeben haben, werden vom unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte auf Grund der Vorschrift in § 294 des bürger lichen Gesetzbuchs Diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an das bezeichnete Grundstück haben, aufgefordert, in dem auf den 1«. Mai - I anberaumten Anmeldungstermine bei Strafe des Ausschlusses und des Verlusts ihrer Eigenthumsansprüche sowie der ihnen etwa zustehenden Nechtswohlthat der Wieder einsetzung in den vorigen Stand zu rechter Gerichtszeit an hiesiger Amtsstelle in Person oder durch gehörig gerechtfertigte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Eigenthums ansprüche anzumelden und zu erweisen, mit dem bestellten Contradictor, Herrn Rechtsanwalt Ernst Heinrich Eißner in Pulsnitz, zu verfahren, binnen drei Wowen zu beschließen, sodann -e« V. Juni I. des ActenschlusseS und —. -en SV. Juni I. der Bekanntmachung eines Erkenntnisses gewärtig zu sein. Sollte weder bis zum Anmeldungstermine, noch in demselben Jemand erscheinen, welcher Eigenthumsansprüche am eingangsbezeichneten Grundstücke geltend macht, so wird solches als erbloses Gut behandelt werden. Auswärtige Interessenten haben zu Annahme der an sie zu erlassenden Vorladungen und Zufertigungen einen Bevollmächtigten am hiesigen Orte zu bestellen. Königsbrück, am 2. März 1878. KöniglicheSGerichtSamtdaselbst. / Lettzrtng.