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In Bezug auf das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird nach Maßgabe von 8 61? der Ersatz-Ordnung Folgendes bekannt gemacht: ES kommen zur Musterung den 15. April dieses Jahres von Vormittags v,9 Uhr an die Gestellpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch sowie aus sämmtliche« Ortschaften des Mmts- zerichtSbezirkS Lommatzsch im Nachhause zu Lommatzsch: den 16. April dieses Jahres von Bormittags v,9 Uhr an die Gestellpflichtigen ans den nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Helbigsdorf, Herzogswalde, Huhn dorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Nentannederg, Niederwartha und Obersteinbach im Gasthofe zum Adler in Wilsdruff; den 17. April dieses Jahres von Vormittags '/,9 Uhr an die Gestellpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff sowie aus folgenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff: Röbrsdorf, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewa.de, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls im Gasthofe zum Adler in Wilsdruff; den19. April dieses Jahres von Vormittags 9 Uhr an die Gestellpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn, sowie aus nachstehenden Ortschaften des Amts- gerichtsbezirks Reffen: Angnstusbirg, Abend, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren, Toppschädel, Deutschenbora und Dittmannsdorf im Gasthofe zum Deutschen Haufe in Nossen u°d am 20. April dieses Jahres von Bormittags 9 Uhr an aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Nossen: Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfchen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreisa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedcreula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Wolfsgrün und Drehfeld, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz ebenfalls im Gasthofe zum Deutschen Hause in Nossen. Die sämmtlichcn zur Gestellung verpflichteten Mannschaften, ingleichen diejenigen Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Nossen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, werden hiermit zum pünktlichen Erscheinen in den vor- gedachteu Musterungsterminen, zu Vermeidung der in 8 24,7 der Ersatz-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile aufgefordet. Militärpflichtige, welche durch Krankheit an der Gestellung behindert sind, haben bis zum Musterungstermine ärztliche Zeugnisse über ihren Gesundheitszustand beizubringen. Diese sind von der Polizeiobrigkeit zu beglaubigen, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich an gestellt ist. Die Stadträthe, Stadtgemeinderäthe und Gemeindevorstände haben die bei denselben zur Stammrolle angemeldcten und in ihrem Orte gestellpflichtigen Mannschaften zn den Musterungsterminen gemäs § 61? der Ersah-Ordnung rechtzeitig vorzuladen und für deren pünkt liche Gestellung Sorge zu tragen. Auch haben sich die Herren Gemeindevorstände behufs etwaiger Auskunftsertheilung mit einzufinden. Zum L o o s u n g s t e r m i n für die Militärpflichtigen aus dem Geburtsjahre 1860, ingleichen für diejenigen Mannschaften früherer Jahrgänge, welche ohne ihr Verschulden noch nicht geloost haben, ist der 21. April dieses Jahres Vormittags 9 Uhr im Gasthofe zum deutschen Kaufe in Posten bestimmt worden und wird den Militärpflichtigen das persönliche Erscheinen dazu überlassen. Für die Mannschaften, welche bei Aufrufung im Loosungslokale nicht anwesend sind, wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos gezogen. Gesuche um Zurückstellung oder andere Vergünstigungen sind einige Zeit vor Beginn der Musterung, spätestens aber im Muster ungstermine selbst in der gehörigen Form anzubringen und durch obrigkeitliche Zeugnisse zu bescheinigen. Reclamationsanträge, welche der Ersatzcommission zur Prüfung und Begutachtung nicht Vorgelegen haben, werden von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission in der Regel zurückgewiescn, wenn nicht etwa die Veranlassung zur Reclamation erst nach beendigtem Ersatz-Geschäft entstanden ist. Wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer erwerbsunfähiger Angehöriger angebracht werden, so haben sich die Letzteren in der Regel und soweit möglich Vor der Ersatz-Commission mit einzufinden. Die Entscheidungen der Ersatz-Commissson auf angebrachte Neclamationen werden den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als be kannt gemacht angesehen, auch wenn die Reclamanten sich zur Anhörung derselben nicht eingefunden haben. Recurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission an die Ober-Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen von dem Tage an gerechnet, wo die Entscheidung der Ersatz-Commission für publicirt anzusehen ist, und zwar bis Nachmittags b Uhr des 10. Tages bei der Erfatz-Cvmmission unter Beibringung der nöthigen Nachweis und Bescheinigungen angebracht werden. Die Herren Gemein-evorstände haben diejenigen Gestellpflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung der selben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reclamation halber zu beobachten und zu thun haben. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen. Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse kann sich im Musterungstermine freiwillig zu Diensteintritte melden. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten, erlangen die Vergünstigung, daß sie anstatt 5 Jahre nur 3 Jahre in der Landwehr zu dienen haben und in der Regel zu Reserveübuugcn nicht heran- gezogen werden. Wer als 4jährig Freiwilliger bei der Cavallerie einzutreten beabsichtigt, hat die Einwilligung des Vaters bez. Vormundes bei zubringen. Meißen, am 17. März 1880. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks Nossen. , von Bosse.