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für Rr. IM 187S ic«Sla^ den 3ft. Dcmnbcr Auf dunklen Schwingen senkt sich wieder, so ahnungsvoll, so tröstlich mild des Jahres letzter Abend nieder zum winterlichen Schneegefild. Der Abendglocken fromm' Geläute tönt Hetzern Klanges durch die Nacht Und predigt, wenn ich's recht mir deute: „Der Herr hat Alles wohlgemacht! Verrauscht ist nun der bunte Neigen, des Jahres Lauf mit Luft und Leid; doch Gottes ew'ge Sterne steigen so tröstlich aus der Dunkelheit. Und freundlich winkt aus blauen Höhen der Abendstern mit milder Pracht. Ob Jahre kommen, Jahre gehen: „Dev Herr hat Alles wohlgemacht! Habt Dank — wie seit ihr schnell entschwunden ihr Freuden, die das Jahr mir bot; fahrt hin — nun seit ihr überwunden all' dieses Jahres Müh und Noth. Schlaft wohl, ihr abgeschied'nen Lieben, ob einmal noch der Schmerz erwacht, mir ist ein süßer Trost geblieben: „Dev Hevv hat Alles wahlgemacht!" Nun sammelt sich im Kreis der Zecher die „Welt" zum rauschenden Gelag und übertäubt im Klang der Becher der Mitternacht gewicht'gen Schlag. Ich aber will mich schlafen legen und unter Gottes treuer Wacht entschlummern mit dem Abendsegen: „Der Herr hat Alles wohlgemacht!" 6. Dvpkor. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Line einzelne Nummer kostet 10 Ps. Jnseratennnnahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen vom 24. dieses Monats, das Bettler- und Vigabondenwesen betr., wird in hiesiger Stadt vom 1. Januar 1880 ab das Verabreichen von Gaben an Vagabonden und fremde Bettler bei einer Geldstrafe bis zu 2 Mark für jeden einzelnen Fall verboten. Wilsdruff, am 29. December 1879. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Wilsdruff. Neunund-reitzigster Jahrgang. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) AbonncmentspreiS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer für kostet 10 Pf. Wilsdrsff, TlMkM, Nossen, Siebenkehn und die Um g eg enden. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1868, „die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend," hat behufs Erhebung dieser Steuer am 10. Januar jeden Jahres eine genaue Consignation aller steuerpflichtigen Hunde zu erfolgen. Es werden demgemäß alle hiesigen Bewohner, welche im Besitz von Hunden sind, hierdurch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der auf die Hinterziehung gesetzten, auf den dreifachen Betrag dieser Steuer sich belaufenden Strafe am W. Januar 1886 in der hiesigen Stadtkämmerei anzumelden. Wilsdruff, am 29. December 1879. Der Stadtgemeinderath. Fickev, Brgmstr. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Necrutirungsstammrolle betr. Auf Grund der Bestimmung in § 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 fordern wir alle am hiesigen Orte auf hältlichen männlichen Personen, welche im Jahre 1860 innerhalb des deutschen Reichsgebietes geboren sind, oder deren Eltern oder Familien häupter an irgend einem Orte desselben ihren Wohnsitz haben, sowie alle diejenigen, welche bei früheren Gestellungen vom Militärdienste zu rückgestellt worden sind oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung von Geldstrafe bis zu 30 Mark —- oder Haft bis zu 3 Tagen andurch auf. in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1886 unter Abgabe ihrer GebuvLs- oder Äsosungsscheine sich persönlich zur Aufnahme in die Necrutirungsstammrolle in der hiesigen Rathsexpcdition anzumelden. Diejenigen Militairpflichtigen, welche keinen dauernden Aufenthalt haben, oder von hier, als dem Orte, wo sie ihren dauernden Auf enthalt haben, zeitig abwesend sind, — wie auf der Reise begriffene Handlungsdiener oder auf der See befindliche Seeleute u. s. w. —, sind von ihren Eltern, Vormündern, Lehr-, Brod- oder Fabriktzerren, bei Vermeidung der angedrohteu Strafen, während des oben festgesetzten Zeitraumes zur Stammrolle anzumelden. Wilsdruff, am 29. December 1879. Der Stadtgemmidernth. Ficker, Brgmstr. ZUM Jahresende. Das Jahr, welches wir hinter uns lassen, hat mehr gebracht, als sich in den engen Raum dieser Zeilen zusammenfassen läßt; den grund legenden Thatsachen aber mag ein Wort der Erinnerung gewidmet sein. In erster Reihe steht unter diesen die Zoll- und Steuerreform, welche vor kaum zwölf Monaten als eine schwache Hoffnung am social- Politischen Himmel aufzusteigen begann, um uns heute als fertige That in's Angesicht zu sehen. Ein erstaunliches Werk, wenn wir der zahl losen Hindernisse gedenken, mit denen es im Anbeginn und in der Vollendung zu kämpfen hatte; ob auch ein segensreiches — wer ver möchte das schon jetzt zu sagen? Die leise Besserung des Geschäfts verkehrs zwar, die aus manchen Gegenden Deutschlands gemeldet wird, scheint Denen Recht zu geben, welche einen mäßigen Schutz der na tionalen Arbeit in Industrie und Landwirthschaft längst für eine selbst verständliche Forderung des gesunden Menschenverstandes gehalten. Allein sie wissen wohl, daß sie nur dann Recht habe» werden, wenn die Hoffnung besserer Tage nicht allein auf die künstliche Abwehr fremder Mitbewerbung gestellt wird, wie sie in erhöhten Tarifen liegt, sondern auf die natürliche Schranke, welche die Tüchtigkeit deutscher Arbeit, die Ueberlegenheit deutscher Leistung bietet. Ob wir uns dieser Bürgschaft aber schon heute zu rühmen berechtigt sind?— Aus Syd ney hören wir zwar, die „Scharte von Philadelphia" sei ausgewetzt. Allein, wir kennen die Reclame, welche das eigentliche Lebensprinzip der Weltausstellungen bildet, zu genau, um uns gegen diese schmeich lerischen Stimmen nicht bis auf Weiteres kühl zu verhalten. Auch dem