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NUu'tti'i.itt für Pulsnitz, KSnigsvrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: und Lonreabenba früh 8 Uhr. «bonnementSpreis: Vierteljährlich lj Mark. qjnferate werden mit 10 Pfennigen für den «c-um einer gespaltenen Corpus- Zeile berechnet u. find bi» spätest-n- Dienstag« und Freitag» vormittag« 1» Uhr hier auf,ugeben. AmtSvlatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zn Pulsnitz und Königsbrück, b - Einunödreißigfler Jahrgang, b Buchdruckerei von Ernst L«b»ia Körster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pul-nitz. Seschäfttstrllen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Lscherfich. Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, In Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Moffe, Haasenstein L Voglern Berlin: Tentralannoncenbureau für s Smmtliche deutsche Zeitungen. Auswärttge Annoncett-Auftrüge Voit uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ILxpsÄ Mittwoch. 23. April 187S. Für daS zum Nachlasse Marien Augusten verw. Seifert geb. Wendt in Oberlichtenau gehörige Hausgrundstück Nr. 87L des Catasters sammt Harten- und Feldgrundstücken Nr. 255, 258, 4591? und 4591t. des Flurbuchs, Fol 85 dcs Grund- und Hypothekm-Buchs für Oberlichtenau Mßn. Seits ist die Summe von SVL» Mork 5V Pfennigen x als Kaufpreis geboten worden. .' / / / Zn Erzielung einer höheren Sumine ist der 2. Mai 1879 als MehrbietungStermin anberaumt worden und werden daher alle Diejenigen, welche auf dies Grundstück ein höheres Gebot thun wollen, andnrch geladen, gedachten TagS Bormittags vor 12 Uhr an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und hierauf ihre Gebote zu eröffnen. Eine Beschreibung des Hauses, das Verzeichnt der aushaftendeu Oblasten und die Subhastationsbedingungen sind aus der Beifuge des an Amtsstelle und im Bienert'scheu Gasthofe zu Oberlichtenau aushünaenden Anschlags zu ersehen. PulSnitz, am 12. April 1879. .Das Königliche Gerichtsamt. - / > * Jahn.- W. Erlaß, die Vertilgung der Feldmäuse betreffend. Da der letzte Winter nicht dazu angcthan war, den Bestand der Feldmäuse wesentlich zu verringern, indem weder die Kälte in große Tiefe drang, noch das diesen Thieren so verderbliche Glatteis eintrat, so steht auch für das lausende Jahr wiederum ein massenweises Auftreten von Feldmäusen zu befürchten. Die Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich daher, im Einverständnisse mit dem Bezirksausschüsse, veranlaßt, den Grundstücksbesitzern aufzugeben, die Feldmäuse auf Feldern und Wiesen, namentlich aber an Straßen-, Weg- und Grabenrändern, welche Orte als die geeignetsten Aufenthalts- und Vermehrungsstätten der Mäuse an zusehen sind, in wirksamster Weise zu vertilgen. Die Herren Gutsvorsteher und Gemeindevorstände werden unter Bezugnahme Mf das ihnen im Mai 1877 zugegangene Exemplar „Anleitung zur Vertilgung der Feldmäuse" ersucht, darauf hinzuwirken, daß mit der Vertilgung der Feldmäuse allenthalben in zweckentsprechender Weise vorgegangen wird. Sollten dieser Aufforderung ungeachtet die erforderlichen Volkehrungen nicht in erwünschter Maße getroffen werden, so würde man sich zu strengeren Maßnahmen genöthigt sehen. Kamenz, am 12. April 1879. KöniglicheAmtshaupt Mannschaft. Schäffer. Erlaß, die Vertilgung der Kleeseide betreffend. Um der immer mehr überhand nehmenden Verbreitung der Klecseide (Oimcutu) thunlichst entgegen zu wirken, sieht sich die Königliche Amtshauptmannschaft, im Einverständnisse mit dem Bezirksausschuss«, zu nachstehenden Anordnungen veranlaßt. Da die Seidepflanze ein einjähriges, obgleich hin und wieder an Kleestengeln überwinterndes Gewächs ist, so genügt bei dem Austreten auf 1—2jährigen Klee feldern im Allgemeinen ein tiefes — nach Befinden von Zeit zu Zeit zu wiederholendes — Abschneiden der befallenen Pflanzen; es ist indessen das Abschneiden in genü gend weiten« Umkreise zu bewirken, weil einzelne Ranken ziemlich weit über den für Idas Auge auffälligen Ning hinaus greifen und von dort aus, sobald sie an einer Kleepflanze festgewurzelt sind, einen neuen Kreis bilden. Bei der mehrjährigen Luzerne dagegen sind eingreifendere Maßregeln nicht zu umgehen; es empfiehlt sich, die befallenen Stellen mit Eisenvitriollösung oder mit Schwefelsäure, welche mit 200—300 Theilen Wasser verdünnt wurde, zu übergießen, oder au einem thaureichen Morgen mit rohem schwefelsaurem Kali sehr dicht zu be streuen, oder sie mit einer 20 bis 30 Centimeter hohen Schicht kurz geschnittenen Strohes zu bedecken und dies nach dem Befeuchten mit Petroleum zu verbrennen. Vorstehende Vertilgungsmaßregeln sind in jedem Falle des Auftretens der Kleeseide, mag diese auf Kleefeldern, oder auf Ackerländereien anderer Art, oder auf Ackerrainen, Wegrändern, Eisenbahndämmen, Wiesen und Weiden Vorkommen, zur Anwendung zu bringen. Etwaige Unterlassungen werden mit Geld bis zu 15V Mark beziehentlich Haft bis zu 6 Wochen geahndet werden. Kamenz, am 12. April 1879. . K ö n i g l i ch e A m t s b a u p t m a n n s ch a f t. Schäffer. Bekanntmachung. In Anbetracht der Wiederbelegung desjenigen Theiles des Gottesackers, der sich von dem zwischen der Parentationshalle und dem Hempel'schen Erbbegräbnisse befindlichen Querwege nach Osten bis zu der durch Holzkrevze markirten Linie erstreckt, werden auf Grund von ß 12 der Grabstellenordnung alle Wagehörigen von Beerdigten, deren Gräber mit Denkmälern, Grabsteinen bez. Umfriedigungen versehen sind, sofern diese bereits 25 Jahre und darüber stehen, hierdurch auf gefordert, binnen einer Frist von 6 Wochen, vom 22. März dss I. ab gerechnet, dein unterzeichneteil Kirchenvorstande schriftlich zu erklären, ob sie die Denkmäler re. stehen lassen oder entfernen wollen. .. k jedes Denkmal re., sowie für jedes Grab, dessen Unberührtbleiben man wünschtest die betreffende Gebühr von Neuem an die Kirchkasse zu zahlen. Läuft vie vorvezelchuete Frist ab, ohne daß eine Erklärung erfolgt, so werdens? Denkmäler für Rechnung der Kirche zu verwenden sein und die Gräber wieder belegt werden. Pulsnitz, am 22. März 1879. » Der Kirchenvorstand. ' Ui. Mi. Richter. - — Bekanntmachun g. Um weiteren Anfragen zu begegnen, bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß von jetzt ab aus Ansu<He».^uch solchen geiverblichen Arbeitern, welche das 21. Lebensjahr überschritten haben, Arbeitsbücher ausgestellt werden. Königsbrück, den 18. April 1879. - .-'7 Der Bürger in ei st er. A. Peter. " < Bekanntmachun g. Die noch rückständigen Brandcassen-, Grundsteuer- und Renten-Beträge sind bei Vermeidung von Execution sofort an unseren Localsteuer Einnehmer, Herrn Seyfert, abzusühren. Königsbrück, den 19. April 1879. Der Stadtrat h. A. Peter, Brgmstr.