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WsnltzerMcdenblaN Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz, des Kommunalverbandes und Finanzamts Kamenz, der Ministerien und der Gemeindeämter des Bezirks. Hauptilott mrd älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Umtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niederstein« Weißbach, Ober, und Mederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Wsmarckplatz Nr 265. Druck und Verlag von E. L. Förster« Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 100. Sonnabend, den 2V. August 1S21. H 73. Jahrgang Amtlicher Teil. Nach Rücksprache mit den Vertretern der Unternehmer und Heimarbeiter in der I Bandweberei, Schürzen-, Wäsche und Bernfakleidungsnaherei wild bestimmt, daß ab 1. August 1921 bet den Heimarbeitern in dec Bandweberei vom Bruttolohns 20«/, für Unkosten zu kürzen find Dom verbleibenden Lohne ist dann der Lohnabzug nach den ge« setzlichen Bestimmungen einschließlich der Abzüge für Werbungskosten zu berechnen. Der bisher bei der Schürzen- pp. Näherei üblich gewesene Vorabzug vom Lohn füllt ab 1. August 1921 weg. Es richtet sich die Berechnung des Lohnabzuges ad 1. August 1921 nach den allgemeinen Bestimmungen. Da in der Bandweberei und in der Schürzen« pp. Nüherei bereits ab 1. April 1921 Werbungskosten gekürzt worden find, so find ab 1. August 1921 zur Abgeltung der Werbungskosten ») im Falle der Zahlung des Lohnes nach Stunden 0,1S Mk. für se 2 angesangene oder volle Stunden, d) , , , , , , , Tagen 0,80 , täglich, «) , , » ...» Wochen 3,60 , wöchentlich, 0) , , , , , , » Monaten 18,00 » monatlich vom Lohnabzug zu kürzen. Finanzamt Kamenz, am 17. August 1921. KM" Hafer neuer Ernte "Wg wird in jeder Menge gekauft. Angebote sowie Zufuhren an Reichsverpflegnngsamt Königsbrück (Fernsprecher Nr 8) Aus Blatt s des hiesigen Genossenschaftsregisters, den Darlehns- und Spar- kassenvrreius Oberlichtenau, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, betreffend, ist heute eingetragen worden: Der unter Nr. 13 genannte Max Mütze ist nicht mehr Mitglied des Vorstandes. Hermann Kühne unter Nr. 5 ist durch Tod ausgeschieden. Hermann Paul Kühne, Schneidermeister in Oberlichtenau, d. Bruno Kühne, Hausbesitzer und Schuhmachermeister in Oberlichtenau, find Mitglieder des Vorstandes. Amtsgericht Pulsnitz, am 18. August E. Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Stadtrat find vom Reichsgesetzblatt die Nummern51—84 vom Jahre 1921, sowie vom Sächsischen Gesetzblatt die Nummern 7—14 eingegangen. Das Inhaltsverzeichnis der vorbezeichneten Nummern der Reichsgesetzdlätter und das der Sächs. Gesetzblätter ist im Aushängekasten des hiesigen Rathauses angeschlagen. Die Verordnungsblätter können während der festgesetzten Geschäftszeit in der hie sigen Ratskanzlet eingesehen werden. Pulsnitz, am 18. August 1921. Der S tadtrat. Das Wichtigste. Der Derbandstag Sächsischer Gewerbe« und Handwerkervereine findet am 10. und 11. September in Riesa statt. „Echo de Paris' meldet aus Newyork, daß der Friedenszustand mit Deutschland offiziell am 31. August verkündet wird. Sir David Henderson, der Generaldirektor der Bundes der Rote-Kreuz-Dereinigungen ist gestorben. Die Aeichsregierung hat Anfragen über eine Neuordnung der Sonntagsruhe an die Länder gerichtet. Bei einer veranstalteten Kundgebung des Tiroler Volke» für Oberschlefien wurde eine Entschließung angenommen, in der an den Völkerbund die Forderung gerichtet wird, dem ober- schlesischen Volke die Freiheit wiederzugeben. Dar Sekretariat des Völkerbundes hat Deutschland zur Teil« nähme an der Konferenz, die Alandsinseln betreffend, ein geladen. Es streiken in Warschau 128000 Arbeiter der Metallindustrie. Eie fordern 75 Prozent Lohnerhöhung. In Amerika ist eine gewaltige Steigerung der Arbeitslosenziffer eingetreten. Der Vorsitzende des Völkerbundsrates, Viscomte Ishii, hat den Völkerbundsrat für den 29. August zu einer Sonder sitzung nach Genf einberusen, um über das Schreiben des Vorsitzenden des Obersten Rates wegen der Festsetzung der Grenze in Oberschlesien zu beraten. Der Amerikaner Frank E. Vanderlip hat in einer Unterredung erklärt, daß man früher oder später eine Aenderung oder einen Aufschub in den Reparationssorderungen eintreten lasten müsse. Die Sowjeirrgierung gestattet die Herstellung und den Vertrieb von Branntwein, was seit 1014 in Rußland verboten war. Oertliche und süchfifche Angelegenheiten. — lErsatzgliedtröger!) Das Landeramt für Kriegersürsorge will sich nicht damit genügen lassen, für Berufsberatung, Berufsausbildung und Arbeitsvermittlung der Schwerkriegsbeschädigten zu sorgen, sondern ist bestrebt, über die im Reichsversor- gungsgesetz vorgesehene Heilfürsorge hinaus die körper« liche Ertüchtigung der an Armen und Beinen Schwer beschädigten sich angelegen sein zu lassen. Viele Amputierte haben ders, Wunsch, wieder wie in gesun- den Tagen an Leibesübungen teilnehmen zu können und sich turnerisch oder sportlich zu betätigen. Dies Ziel soll zunächst dadurch erreicht werden, daß in der Staatsanstalt für Massage und Krankengymnastik, Dresden-A., Wielandstraße 2, in kostenfreien Uebungs« stunden Mittwochs und sonnabends 6—8 Uhr nach mittags unter Mithilfe von Aerzten und Ingenieuren turnerische Uebungen veranstaltet werden, wobei zu gleich dem guten Sitz der Ersatzglieder und der Pflege des Stumpfes und der Muskulatur, nötigenfalls durch Massage, Aufmerksamkeit zugewendet werden soll. 2st ein gewisser Ausbildungsgrad erreicht, so wird das Landesamt den Eintritt der Kriegsbeschädigten in «inen Tura- oder Sportverein auf Wunsch des letzteren durch Uebernahme der Vereinsbeiträge ver mitteln, um eine dauernde körperliche Uebung, die gerade für Arm und Beinamputierte von besonderem Werte ist, zu gewährleisten. Endlich möchte das Landesamt auch die Verwendung von Arbeitsansatz stücken in der Erwerbstätigkeit dadurch fördern, daß es geeigneten Schwerbeschädigten nach Abschluß der Uebungen in der Staatsanstalt Gelegenheit geben will, sich an passende Arbeitsansatzstücke nach Unter bringung in geeigneten Betrieben oder auch in den Dresdner Kreiswerkstätten zu gewöhnen. Hat doch die Erfahrung gelehrt, daß in vielen Fällen solche Ersatzgliedträger in der Arbeit nahezu Vollwertiges leisten und demgemäß bezahlt werden. Manchs Arm amputierte werden sich vielleicht bei der Aussichts losigkeit, eine Stellung im Schreiberberuf oder dergl. zu erlangen, einer solchen Ausbildung unterziehen, die gegebenenfalls auch durch Gewährung von Unter kunft und Beihilfen während der Uebergangszeit gefördert werden könnte. Die Vereinigungen der Kriegsbeschädigten werden gebeten, ihren Mitgliedern von Vorstehendem Kenntnis zu geben und ihnen, so weit sie Ersatzgliedträger sind und an den Uebungen teilnehmen wollen, zu empfehlen, sich persönlich oder schriftlich im Kreisamt für Kriegerfürsorge Dresden, am besten Mittwoch oder Sonnabend zwischen 10 bis 11 Uhr bei Herrn Oberstudienrat Dr. Koepert zu melden. Ersatzgliedträger, die der Stumpfmassage in der Staatsanstalt zugcführt werden sollen, bedürfen eines Ausweises des Kassenarztes. — (Wiewird dasBrot künftig beschaf fen sein?) Der sächsische Bäckeroerband »Saxonia« hat an das Wirtschaftsministerium eine Reihe von Vorschlägen zur Mehloersorgung und zum Umlageoerfahren gemacht. In diesen Vorschlägen wird beim Roggen eine 75'/.Ige Aus mahlung und beim Weizen ein Weizen ein Kalserauszug zu SO «/, oorgeschlagen, um für die Bevölkerung ein be kömmliches Brot Herstellen zu können. Wer geglaubt hat, vom 15 August mit der Einführung der höheren Brotpreise ein Umlagebrot (also Markenbrot, nicht markenfreies Brot) von besserer Qualität zu erhalten, wird eine Enttäuschung erleben, denn wie in einer Bezirksoersammlung der Bäcker meister mttgeteilt wurde, wird das Brotmehl in Sachsen auch weiter mit Gerste usw. gestreckt werden Während im übrigen Reiche nur ungestrecktes Mehl zu Brot verwendet werden darf, hat die sächsische Bevölkerung den zweifel haften Vorzug, auch weiter Brot zweiter Güte als Marken- brot genießen müssen. In Bäckerkreisen ist man der Mei nung, daß der größte Teil der Bevölkerung deshalb das markenfreie Brot, trotz seines etwas höheren Preises, vor- ziehen wird. Markenfreies Brot wird übrigens schon seit dem 15. Juli in vielen Bäckereien bergestellt. Interessant ist, daß weder die Bäcker noch eine Behörde weiß, ob die Herstellung und der Verkauf markenfreien Brotes zurzeit zulässig ist oder nicht. Die Leitung des Soxoniaverbanbes haite sich deshalb mit einer Anfrage an den zuständigen De zernenten im sächsischen Ministerium gewendet, von dem der Verband die Antwort erhalten hat, daß augenblicklich die Herstellung des markenfreien Brotes .weder erlaubt noch verboten sei.' Diese Mitteilung löste in der Versammlung Heiterkeit aus Da im jetzigen Staate alles erlaubt ist, was nicht verboten ist (im früheren Obrigkeitsstaale war bekanntlich alles verboten, was nicht erlaubt war), so werden jedenfalls die meisten Bäcker jetzt markenfreies Brot ver kaufen. — (Nicht ohne Licht fahren!) Bei der jetzt schon zeitiger eintretenden Dunkelheit seien Fuhr werksbesitzer und Radfahrer daran erinnert, ihre Fahr zeuge mit einer hellbrennenden Laterne zu versehen. Ein Unterlassen dieser Maßnahme kann außer einem Strafmandat sonstige körperliche Schäden im Gefolge haben, außerdem Schäden an den Rädern. Darum: Nicht ohne Licht fahren! — (Druschkohle.) Die Reichsgetreidestelle hat wie der »Telunion - Sachsendtenst" meldet, an den Reichs- Landbund in einem Schreiben die Grundsätze für die Be lieferung mit Druschkohle niedergelegt. Da sie für die Land wirtschaft von allgemeinem Interesse sein dürsten, lasten wir sie im Wortlaut folgen: »Die Äeichsgetreidestelle hat seit längerem bereits die nötigen Vorkehrungen getroffen, um die Landwirtschaft mit der notwendigen Druschkohle zu ver sorgen. So hat die Abteilung Betriebsmittel der Geschäfts abteilung der Retchsgetreidestelle im Einvernehmen mit dem Reichskohlenkommifsar die erforderlichen Schritte getan, um durch Zuweisung von Brennstoffen der Landwirtschaft den Getreideausdrusch zu ermöglichen, bezw, zu erleichtern. Außer den regelmäßigen Brennstoffen, die im Interesse der Ver sorgung der Landwirtschaft mit den erforderlichen Betriebs kohlen durch einen sogenannten landwirtschaftlichen Vorschuß erhöht worden sind, werden die einzelnen Kreise noch eine besondere Beihilfe erhalten. Da naturgemäß die von der Reichsgetreidestelle ausgehende Aktion sich nur auf das von der Umlage zu erfassende Getreide beschränken mutz, richtet fich die Höhe dieser besonderen Beihilfe in erster Linie nach dem Umlagesoll. Außerdem hängt diese auch von den dem Kommunaloerband zur Verfügung stehenden Kraftsquellen (Dampf, Elektrizität, Wasser, Göpel) sowie von dem Vorhandensein von Torf, Rohdraunkohle und Holz ab. Die Lieferung der Beihilfe wird in zwei Raten erfolgen. Die erste Rate ist bereits ausgeteilt worden; die zweite wird, soweit auch dies noch nicht geschehen ist, ge liefert, sobald das Umlagesoll für den Kommunaloerband feststeht. Lichtenberg. (Feuer) entstand hier am 19. d Mts. nachmittags in der 3 Stunde in der Scheune des Bandwebers Philipp. Während diese bis auf die Umfassungsmauern niederbrannte, konnte das ange baute Wohnhaus erhalten werden. Die Enistehungs- Ursache des Feuers ist unbekannt. Verbrannt sind nicht ausgedroschener Hafer, Gerste, Noggenstroh, eine Handdreschmaschine, ein Handwagen und ver schiedene andere Gerätschaften. Der entstandene Scha den ist erheblich und durch Versicherung nicht voll gedeckt Am Brandorte waren außer der Ortsfeuer wehr noch die Wehren von Großröhrsdorf, Pulsnitz und Wachau erschienen, deren aufopfernder Tätigkeit