Volltext Seite (XML)
Sonnabend, drn 25. August heil'i Königsbrück, den 21. August 1866. ' Grahl, Brgrmstr. den 28. August a. e. und Spitz-Hübel. 101 Der Stadttath Adv. Riemer. Klaftern weiche Rollen, - - Stöcke, Schock weiches Hieb-Reißig, Haufen Staugenreißig und Klaftern Scheite, - weiche Rollen, - weiches Reißig, und den 27. August r». e. > Die Hölzer befinden sich in den Waldorten: Spitz-Hübel, l Waldbeerberg, Bicrhufen, Marschalsruhe, Zipfel, Glausch- ) nitzer-, Sackaer- und Tauschaer-Wald. Der Königliche Bezirksarzt. !)r. Röderer Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich, an den Herrn Oberförster_Pommrich in Lausnitz zu wen- oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königliches Forstverwaltungsamt Moritzburg, am 15. August 1866. Niiliug. Eras. , für Msnih, Königsbrück, Radcbcrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. UmUblaii Da das Auftreten der Cholera mit großen Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Menschen verbunden ist, so sprechen ^hierdurch die bestimmte Erwartung aus, daß unsrer Weisung gewissenhaft werde nachgegangen werden, widrigenfalls wir in dieNoth- ^»digkeit versetzt würden, die Maaßregeln der Desinficirung gegen die säumigen Hausbesitzer zwangsweise durchführen zu lassen. Königsbrück und Kamenz, am 21. August 1866. Die Medicinalpolizeibehörde. 4 648'/, 32'/, 151'/., öcr Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbr ück. ' Mir«. 101 - Hackstreu, / Vn und partiecnwcise gegen sofortige Vczabltttlg und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen " die Meistbietende» versteigert werde». 349 Vs 176 518 Nachdem in neuerer Zeit an mehrere» Orten des Landes die asiatische Cholera sich gezeigt hat, so ist die Ergreifung von ge- ^ten Maaßregeln zu möglichster Berhütung der Weitervcrbreitung dieser Krankheit dringend nothwendig. Es werden daher die hiesigen Hausbesitzer und Einwohner hierdurch angewiesen alle etwaige größere Anhäufung von Excremental- " ""t aufgelöstem Eisenvitriol zu überschütten und öfters eine Auflösung von 2 Pfund Eisenvitriol in 4 bis 5 Meßkannen lau- clei / Mine» Wassers in die Abtrittschlotten zu gießen. In den Gebäuden selbst und deren Räumen wird die Räucherung mit Chlorkalk re» '»Uzend empfohlen. Die Hölzer befinden sich in den Waldorten: Vier- > Hufen, Waldbecrberg, Glauschnitzer-Walde, Brand Gegen diejenigen, welche bis zum 15. September dieses Jahres die Hundesteuer auf daS Jahr 1866 nicht entrichtet haben soll- werden die gesetzlichen Maaßregeln in voller Strenge in Anwendung gebracht werden. Bekanntmachu n g. Mit Bezug auf die von dem unterzeichnete» Stadtrathe unter dem 27. Tecember 1865 erlassene Bekanntmachung fordern wir hier- s sämmtliche Besitzer von freiumherlaufendcn Hunden auf, die für das Jahr 1866 zu entrichtende Steuer von — Thlr. 25 Ngr. g Pf. bis spätestens den 15. September dieses Jahres gu unseren Herrn Kämmerer, Kaufmann Berger, zu entrichten. Zugleich wird 'Ankt, daß Herr Berger angewiesen ist, Hundestenerzeichcn an Jeden der Himdcbcsitzer zu verabreichen. Es hat sich daher bis zum 15. Member dieses Jahres jeder Besitzer eines Hundes ein solches für den dafür zu entrichteilben Preis von — Thlr. 1 Ngr. — Pf. s '»Herrn Berger abzuholc», und Hal der versteuerte Hund dieses Zeichen stets am Halsbairde zu tragen damit bei abzuhaltender Revl on die u»t der Ausübung derselben beauftragte Person sofort erkennen kann, welcher Hund versteuert ist. Fleischerhunde und Zughunde müssen, dafern dieselbe» frei herumlaufe», unbedingt versteuert werden. Im Erbgericht zu Lausnitz solle» oen 27. und 28. August d. I., von Vormittags 9 Uhr au, Agende im LauSnitz er Forstreviere aufbcreitete Hölzer, als: