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Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amts Blatt des Konigt-Wmisgerichts und des StadLrathes L. Förster'4 Erben Druck und Verlag von E. VugiundMufzigstsv Aahugaug in Pulsnitz. Nr.A Mittwoch 13. Mär; 1801 Erscheint: Mittwoch und Sonnak-nd. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in PulSnitz. Als Beiblätter: t. Jllustrirtes SonntagSblatt (wöchentlich); 8. Landwirthtchaftliche Beilage (monatlich). Abonnements-Preis Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Anserat« sind bis Dienstag und Freitag Vorm, ö Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- PuSzeile (oder deren Raum) 10 Pennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Bnnoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. ZL Wulsnitz Auf dem die Firma Wiegand Gebler in Großröhrsdorf betreffenden Blatt 1^6 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute eingetragen worden, daß der bisherige Inhaber Herr Robert Wiegand Gebler — infolge Ablebens - ausgeschieden und Frau Emilie Auguste verw. Gebler, geb. Boden in Großröhrs dorf Inhaberin ist. Pulsnitz, am 5. März 1901. Königliches Amtsgericht. v. Weber. Bekanntmachung, 'Nferöevorrnusterung betv. Dienstag, de» 19. März 1901, von vormittags ^8 Uhr an findet für Stadt Pulsnitz mit Gutsbezirk die Pferdevormusterung statt. Die Pferdebesitzer werden daher aufgefordert, ihre sämmtlichen Pferde mit Ausnahme u) der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, ir) der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig-gemischter Schläge unter 3 Jahren, o) der Hengste, 6) der Stuten, die entweder hochtragend sind — d. h. deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist oder welche nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, s) der Bollblutstuten, die in, Allgemeinen deutschen „Gestütbuch" oder den hierzu gehörigen osficiellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengste laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, k) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, 8) der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tage arbeiten, d) der Pferde, welche bei eiuer früheren Musterung als kritgSuubrauchbar bezeichnet worden sind und i) der Pferde unter 1,50 w Bandmaß früh 7 Uhr an den Musternngsplatz — Schietzhaus — vorzusühren. Der Herr Kreishauptmann ist berechtigt unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung eintretcn zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der Herr Amts hauptmann hierzu ermächtigt. Bon der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen die Mitglieder der regierenden deutschen Familien hinsichtlich der zum persönlichen Ge brauche bestimmten, nicht in Wirthschastsbitneben verwendeten Pferde, die Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschaftspersonal, die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere be züglich der von ihnen zum Dienstgebräuche gehaltenen Pferde, Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde, die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß und die Königlichen Staatsgestüte Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe (Geldstrafe bis zu 150 Reichsgesetz vom 13. Juni 1873, Z 87) zu gewärtigen, daß aus ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Die Pferdebesitzer werden angehalten, jeden Pserdewcchsel bis zur Vormusterung anzuzeigen. Sehr zweckmäßig erscheint es, daß die Beschlagschmiede aus freier Entschließung beiwohnen. Entschädigung wird nicht gewährt. Pulsnitz, am 8. März 1901. Der Stadtrat h. Or. Michael, Bürgermeister. Bei dem unterzeichneten Sladlralh ist im Minz dieses Jahres das 2. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen eingegangen. Dasselbe liegt 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in unserer Naüskanzlei aus und enthält: Nr. 9. Verordnung, die Unterbringung von Angeklagten in einer öffent lichen Irrenanstalt betr. S. 23. — Nr. 10. Bekanntmachung, eine Abänderung der Ordnung der Prüfung für das höhere Schulamt betr. S. 28. — Nr. 11. Bekanntmachung, eine Abänderung der Ordnung der pädagogischen Prüfung an der Universität Leipzig betr. S. 28. — Pulsnitz, am 7. März 1901. Der Stadt rath. Or. Michael, Bürgermeister Vom Reichsgesetzblatt sind im März dieses Jahres die Nummern 4 und 5 bei dem unterzeichneten Stadtrath eingegangen: Dieselben liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in unserer Rathskanzlei aus und enthalten: Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrages zum Reichs- haushaltsewt für das Rechnungsjahr 1900 S. 7. - Bekanntmachung, betreffend Beschränkungen der Ein- und Durchfuhr aus Kapland und Natal. S. 11. Pulsnitz, am 7. März 1901. Der Stadtrath. Or. Michael, Bürgermeister. Friedensaussichteu in Südafrika? Dir seit einiger Zeit in englischen Blättern ousgelauch- ten und sich hartnäckig «'haltenden Gerüchte über eingeleitete Friedensverhandlungen zwischen Lord Kitchener und Louis Botha, dem Oberführer der noch kämpfenden Boern, scheinen wirklich ihres Untergrundes niät zu entbehren. In vonger Woche hat im englischen Unterhaus« der Finanznunister Balfrur aus eine an ihn hierüber gerichtete Anfrage erklärt, daß in der That zwischen den beiden Heerführern Verhand lungen slattgesunden hätten, nur verweigerte der Regie,ungs- Vertreter vorläufig nähere Mittheilungen hierüber. Inzwischen hat, wie Londoner Blätter weiter zu melden wissen, am Morgen des 8. März bereits eine neue Zusammenkunft Lord Kitcheners mit General Botla, die einige Zeit gedauert ha ben soll, an einem allerdings nicht genannten Ort und mit noch unbekannter» Ergebniß stattgesunden ; das Weitere bleibt also zunächst noch abzuwarten. Immerhin darf man jetzt vielleicht einigermaßen die Hoffnung hegen, daß die Beendi gung des langen und blutigen Krieges in Südafrika doch nicht mehr fern sei; cs kann kaum einem Zweifel unter liegen, daß die maßgebenden englischen Kreise allmählich mürbe geworben sind und nicht länger auf der Forderung einer bedingungslosen Unterwerfung der Boern bestehen. Hiermit würden auch Lendoner Privalnachrichten überein- stimmen, denen zufolge dem in Pretoria eingetroffenen bri- teschcn Obeicomwissar für Transvaal und den Oronjefrei- staot, Sir Alfred Milner, endgiltige Instruktionen seiner Re gierung mit weitergehenden Zugeständnissen an die Boern, die ein Kompromiß wahrscheinlich nachten, übermittelt wor den sind; eS steht nur innigst zu wünschen, daß aus diesen Verhandlungen ein ehrenvoller Friede sür die tapferen Boern hervorgehen möge. Es ist leicht n öglich, daß das Mißlingen der letzten umfassenden Operationen der Engländer zur Vernichtung, resp. Gefangennahme der Boernstreitkräste unter Louis Botha wie unter Dewet mit dazu bcigetragen hat, auf englischer Seite endlich eine größere Geneigtheit zu Verhandlungen mit dem zähen Feinde hervorzurufen, die nicht mehr die bislang noch immer geforderte bedingungslose Unterwerfung desselben bezwecken. Auch n üssen sich die Engländer nicht nur mit diesen beiden Bocrnsührer, sondern auch mit den Abtheilungen anderer Bcerncommondanten noch immer aus den verschiedensten Punkten des ausgedehnten Kriegsschau platzes herumschlagen. Operiren doch trotz des Rückzuges des Dewet'jchcn Corps nach dem Oranjefreistaat selbst im Herzen von Copland noch jetzt verwegene Boernabtheilungen, wie die freilich nur vorübergehende Besetzung des Ortes Pearson durch Boern beweist, eine andere Boernschaar be setzte Maraisburg, ebenfalls im Centrum des Caplandcs ge legen. Auch im westlichen Transvaal ergreifen die Boern wiederum die Offensive, was der energische Vorstoß Dela- rey's aus Lichlenburg bekundet; allerdings soll Delarcy mi seinem Angriff abgewiesen worden sein. Jedenfalls droy sich der Kleinkrieg der Boern unabsehbar in die Länge zu zirhen, und da jetzt der südafrikanische Minter abermals heronnaht, dessen Schwierigkeiten sür ihre KriegSsührung die Engländer im vorigen Jahre schon gründlich durchgekostet haben, so wäre es eben nicht so verwunderlich, wenn sich nun die englische Regierung durch Milner und Kitchener zu ent gegenkommenden Verhandlungen mit LouiS Botha bequemte. Was die angeblichen Meldungen auS dem provisorischen Sitz der Transvaal-Regierung anbelangt, Botha besitze keiner lei Vollmacht zu Unterhandlungen oder gar zum Abschlusse eines vorläufigen Fr st denk vertraget, so braucht hierauf gewiß kein besonderer Werth gelegt zu werden. Botha weiß sicher lich am besten zu bemiheilen, wie es mit der militärischen und sonstig,,, Widerstandskraft, wie mit den Actionsmitteln deü Gegners steht; wenn er auf Grund dieser seiner Kenntniß zu einem für die Boern nur Halbweg annehmbaren Abkommen mit den Engländern gelangt, so dürste die provisorische Trans vaal-Regierung schwerlich noch viel an einem solchen herum- zun äkeln finden. Auch von Dewet und dem Präsidenten des OranjefreistaateS, Steijn, steht wohl kaum zu befürchten, daß sie einem sür die Boern einigermaßen günstigen Ver trag Louis Bothas niit Kitchener ihre Zustimmung verwei gern würden. Die Mannschaften DewetS sind von dem verunglückten Einbruch in die Capcolonie so hart mitgr-