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Wäsche Uer und Zöblitz gehenden Cass. rc Kutze Finder »g beim 10 M'r i Wiese, Theil.;,» an Ort sofortige water. ina, ehel. e, weil, nachgel. ilt. MI». rrn Ernst nehel. K. T., am Sittwe in Martini, sammelt. a Ärakan Tochter. rsch. elf Hcm- oh. Chr. alt. Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Redigirr von den verantworrlichen Rcdecteurcn E. Förster in Manitz und Th. R. Hertel in Radeberg. Perün von E. Förster in Vnlönilr und Th. A. Hertel in Radeberg. 4^« Freitag, den 24 Novrmher, 18Ä4* Betau ntmachu ttg . des Ministeriums des Innern. Nachdem von der Königlich Preußischen Hauprverwaltuug der Staatsschulden, wegen des ans den 15., Mai 1855 anbcraumten Präelusivtermms zuin llmtau>ch der Königlich Preustifchen Darlehnscassenscheine vom Jahre 1848 folgende Bekanntmachung Bekanntmachung des Präciusivternlins zum Umtausch der Kö »i ch preußischen Darlehnscaffenscheine vom Jahre 4«418. In Gemäßheit des Gesetzes vom 19. Mai 1851 (Gesetzsammlung Seite 335) sind durch unsere Bekanntmach- ' ungen vom 2. December v. J>, 2. Mär; und 15. Juni d. I. die Inhaber Königlich Preußischer Darlehnscassenscheine vom 15. April 1848 aufgefordert worden, dieMen gegen neue, Castenanweisungen vom 2. November 1851 von gleichem Wertke entweder hier bei der Controlle der Staatspapiere, Oranienstraße Nr. 92, oder in den Provinzen bei den Regierungshauptkassen und den von den Königlichen Regierungen bezeichneten ^sonstigen Kassen umzutauschen. Zur Bewirkung dieses Umtausches wird nunmehr ein letzter und praclnsivischer Termin auf den IS. Mai I85S hierdurch anbcraumt. Mit dem Eintritte desselben werden alle nicht cingclieferte Königlich Preußische DarlchnScassenscheine ungültig, alle Ansprüche aus denselben an den Staat erlöschen, und die bis dahin nicht umgetauschtcn Darlehnscassenscheine werden, wo sie etwa zum Vorichein kommen, ungehalten und ohne Ersatz an uns abgeliefcrt werden. Jeter, welcher Darlehnscassenscheine bechch wird daher zur Vermeidung von Verlusten anfgefordert, dieselben bei Zeiten und spätestens bis zum 15. Mai 1855 bei den vorstehend bezeichneten Cassen zum Umtausch gegen neue Cassenanweisungen cinzurcichcn. Berlin, den 15. October 1854. Hauptverwaltung der Staatsschulden. ^nlnn. liolekv. Olumet. lhlvlttliuA." erlassen worden ist, so wird dieselbe dem gesmeneneu Anträge zufolge, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 7. November 1854. Ministerium des Innern. Krr. v. Beust. ' ' Demuth. Bekanntmachung. Auf Ansuchen ist Herr Kaufmann Adelbert Colditz zu Radeburg der Agentur für die k. k. österreich. Brandverstcher« ungs-Gesechcha-r in Wien enthoben und ihm eine solche für die Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft zu BreSlau über trage» Worten, waö vorschriftSgemäs hiermit veröffentlicht wird. Dresden, den 28. October 1854, Königliche AmtShauptmannschaft, v. ELiinkiev. Zeitereignisse. Dresden, 20. November. Die Erste Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung die Berathung des specieUen Theils des Entwurfs einer Strafproceßordnung begonnen. In der Zweiten Kammer ist höuce ter Entwurf deS MiluärstrafgejetzbuchS' erle- digt und in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der feniemgeu Kammer mit Slimmeneiuheit angenommen morsen. Dresden, 16. November. Nach Verordnung des köniali. Finanzministeriums ist den Sendungen an Geldern, Naturali.it und Effecten für die Abgebrannten in Zöblitz und Geyer, wenn