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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Ps. prsenumvrLn<1o. Anzeiger Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden TageS des Erscheinens erbeten und die Eorpusspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinberath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 141. Dienstag, den 3ü. November 1880. 5. Jahrg. Bekanntmachung. Nächsten Sonntag, den 5. December, findet nach Schluß des Vormittagsgottesdienstes die Kikchenvorstandswahl statt und zwar der Kälte wegen in der Rectorschule. Mittag Schlag 12 Uhr wird die Wahlurne geschlossen. Laut der Kirchenvorstands- und Synodalordnung H 8 sind die stimmberechtigten Gemeindemitglieder wählbar, die das 30. Lebens jahr vollendet haben. Die Wähler haben ihr Augenmerk auf Männer 1. von gutem Rufe, 2. von bewährtem christlichen Sinne und 3. von kirchlicher Einficht und Erfahrung zu richten Die städtischen Wähler haben drei Namen mit Angabe des Standes auf die Stimmzettel zu schreiben, die von Kühnhaide und.Dittersdorf je einen. Die Stimmzettel sind persönlich an der Wahlurne abzugeben. Zwönitz, den 22. November 1880. Der Kirchen vor st and. Neidhardt, Pf. Tagesgeschichte. Deutschland. Von Sr. Maj. dem König von Preußen ist nachstehende Verordnung erlassen: „Entwürfe von Gesetzen und Ver ordnungen, welche wichtigere wirthschaftliche Interessen von Handel, Gewerbe und Land- und Forstmirthschaft betreffen, sind, bevor sie Meiner Genehmigung unterbreitet werden, in der Regel von Sach verständigen, aus den beiheiligten wirthschafUichen Kreisen zu begut achten. Dasselbe gilt von den auf den Erlaß von Gesetzen oder Verordnungen bezüglichen Anträgen und Abstimmungen Preußens im Bundesrathe, soweit dieselben das gedachte wirthschaftliche Gebiet be rühren. Die Begutachtung erfolgt durch den nach den Bestimmungen dieser Verordnung zu bildenden VolkswirthschastSrath." — Die Vor arbeiten zur Constituirung des Volkswirthschaftsraths sollen nach dem Willen des Reichskanzlers so rasch gefördert werden, daß dessen Zu sammentritt spätestens am Beginn des nächsten Jahres erfolgen könne. Es ist darum, wie officiös mitgetheilt wird, den Oberpräsidenten anfgetragen, die Präsentationswahlcn schleunigst anzuordnen. Zu gleich wird de» Vorschlägen derselben über die vom König direkt zu berufenden Mitglieder des Volkswirthschaftsrathes entgegengeseheu. Es soll hierbei vorzugsweise darauf ankommen, die Lücken, welche die bisher bestehenden Korporationen noch gelassen, ausznfüllen, nämlich diejenigen Stände zu berücksichtigen, welche bisher keine korporative Vertretung besitzen, die Arbeiter n. s. w. Die Ernennung dieser Mitglieder wird demnach erst erfolgen, wenn sich das Resultat der Präsentationswahlen übersehen läßt. -- Der Volkswirthschaft- rath findet im Landtage fast die allgemeine Zustimmung, dagegen ist nur der Fortschritt, doch haben die Abg. Richter und Hänel in Bezug auf ihre Auseinandersetzungen wegen der Verfassungswidrigkeit der Verordnung vom Ministerlische ausschlagende Widerlegung ge funden. Von den meisten Rednern wurde die Nützlichkeit der neuen Institution anerkannt und das Vorgehen der Regierung mit Freuden begrüßt. — Der kleine Belagerungszustand ist in Berlin ans die Dauer eines Jahres verlängert worden. Amtlich wird darüber ge schrieben: „Es gelangte in erster und zweiter Lesung zur einstimmigen Annahme des Bundcsraths ein Antrag Preußens, daß die im H 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial demokratie vom 21. October 1878 unter Nr. 1—4 vorgesehenen An ordnungen für die Stadt Berlin, die Stadtkreise Potsdam und Charlottenburg und die Kreise Deltow, Niederbarnim und Osthavel land nach Ablauf der in der Bekanntmachung des königl. preußischen Staatsministeriums vom 28. November v. I. bestimmten einjährigen Frist von neuem auf die Dauer eines Jahres getroffen werden dürfen." Vor einiger Zeit wurde die Nachricht verbreitet, daß von dem Verbot des Waffentragens diesmal Abstand genommen werden solle; es wird abzuwarten sein, ob diese Nachricht sich bestätigt. Oesterreich. Wien, 26. Novbr. Die „Pol: Korresp." meldet aus Cettinge: Der Fürst von Montenegro ordnete Militärmaßnahmen zur konventionsgemäßen Uebernahme Dulcignos im Laufe des heutigen Tages an. Der destgnirte Gouverneur Popovich ist bereits abgereist. Derwisch Pascha zeigte an, er werde persönlich die Uebergabe bewerk stelligen. Der Fürst von Montenegro lud die Delegirten der Mächte ein, mit den montenegrinischen Truppen gleichzeitig in Dulcigno ein zuziehen. Wien, 26. November. Die „Pol. Korresp." erfährt, der Akt der Uebergabe und der Uebernahme Dulcignos nahm heute seinen faktischen Anfang. Frankreich. Die Geschichte der Republik dreht sich seit einem Jahre nur um den ungeheuren Stellenschub, der in allen Zweigen ver Verwaltung vorgenommen werden soll. Wir haben den Wechsel der Obercommandanten, der Präfecten, die Säuberung des aus wärtigen Amts erlebt; im Augenblicke beschäftigt man sich mit der Frage des Richterschubs; daneben spielt die Polemik gegen die Ma rineminister Clouö, die Generäle Miribel und Cissey. Italien. Der Sturz des italienischen Ministeriums scheint beschlossene Sache zu sein. Wahrscheinlich wird die Gelegenheit der Interpellationen, welche am Mittwoch in der Kammer begonnen haben, dazu benutzt werden, das Ministerium durch ein Mißtrauens votum zu Fall zu bringen. Ruhland. Dem „Berl. Tgbl." meldet man aus Petersburg, 24. November: Der neue bayrische Gesandte am hiesigen Hofe, der frühere bayrische Bundesbevollmächtigte in Berlin, Herr v. Ruthardt, ist heute Nachmittag plötzlich vom Schlage getroffen. Er hat dis Stimme verloren. Sein Zustand ist bedenklich. Herr v. Ruthardt begleitete heute Mittag noch seinen Vorgänger zur Bahn. Von dort ins Hotel zurückgekehrt, fühlte er sich plötzlich unwohl und die Ka tastrophe trat ein. Der traurige Fall erregt allgemeinste Theilnahme. Türkei. Konstantinopel, 26. November. Derwisch Pasch« erließ eine Proklamation an die Bewohner Dulcigno's, worin es heißt: Die Abtretung Dulcigno's ist eine vertragsmäßige Verpflicht ung. Euere Interessen und Euer Wohl rathen die schleunige Unter werfung. Wenn Jbr Erich widersetzt, werdet Ihr vor Gott und den Nachkommen des Propheten wegen Ungehorsams gegen die Befehle des Sultans verantwortlich, ich fordere Euch soinit auf, Euch der endgiltigen Entscheidung der Pforte zu fügen, widrigenfalls ich ge mäß der mir durch den Belagerungszustand und das Gesetz einge räumten Gewalten sofort mit Strenge einschreite. Ich werde die Auswanderung erleichtern und Transportmittel, wie Wohnungen auf türkischem Gebiete anweisen, ebenso Gelduntersttttzungen gewähren. Uokates und Sächsisches. Chemnitz. Bei dem hiesigen k. Schwurgericht finden folgende Hauptverhandlungen während der vierten Vierteljahrssitzung 1880 statt: Montag den 6. Decbr. Vorm. Uhr Hauptnerhandlung gegen den Handarbeiter Carl Friedrich Fleischer von Furth, wegen