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puls nikerA yebtatt NLLL Bezirksanzeiger — — — G«sch«ii,t k« i«k«» M««»taO — — — Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik »der sonstiger irgend welcher Störung de» Betriebes der Zeitung oder der BeförderungSeinrichtungen, hat der Wezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rück» »ahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 NM bei freier Zustellung, bei «bholung wöchentlich 0.55 «M; durch dir Post monatlich 2.60 SM stetbleivend SO»!» labil Bank »Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und "dlHA* Lommerz« und Privat-Bank, Zweigstelle Pv'snitz Anzeigen-Grundzahlen in Die 41 mm breite Zeile (Mofft'S Zeilenmeff« 14) 1 mm Höhe 10 in der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 und 24 H/; Reklame 25 Tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in KonkurSMen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis V»10 Uhr vormittag» eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und öltest« Zeitung in den Ortschaften drS Pulsnitzer AmtSgerichtSbezirkS: Pulsnitz, Pulsnitz M. E., Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Oberstein«, Riederstetna, Weißbach, Ober» vnd Riederlichrenau, FriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundvrf, Lichtenberg, Klein-DittmannSdorf GelchLftSstrlle: Pulsnitz, Albertstraß» Nr. 2 Druck und Verlag von S. L. Förster» Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 17 Dienstag, den 21. Januar 1930 82. Jahrgang Amtlicher Teil. Unter dem Diebbestande des Gutsbesitzers Emil Trunk in Reicheubach Nr. IS ist die Maul» und Klauenseuche ausgebrochen. Das Seuchengehüst wird »um Sperrbezirk erklärt. Das Beabachtuugsgebiet wird gebildet von dem Teil de» Dorfes Reichenbach, der nordöstlich der Dorsstratze und zwischen HSslicher Kommunikationsweg und Mahlsteg liegt. Die gewissenhaft zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen find in der bei der Ortsbehvrbe einzusehenden Bekanntmachung der Amtshaupt mannschast vom 30. Dezember 1924 — Nr. 2 des Kamenzer Tageblattes 1928 — enthalten. Amthauptmannschaft Kamenz, am ro Januar 1930 - In dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft T. L. Werner K Söhne, Mechanische Leinenzwirnere«. Nühsadensabrik, Färberei, Bleicherei, Leinen-, Jute- und Baumwollgarnhandlung in Großröhrsdorf/Sa. ist insolge eine» von der Gemeinschuldnerin gemachten Vorschlags zu einem Zwangsoergleiche Bergleichstermin auf Sonnabend, de« IS. Februar 1930, vormittags /«IO Uhr vor dem Amtsgerichte Pulsnitz anberaumt worden. Der Vergleichsoorschlag und die Erklärung de» Glüubigerausschusses find aus der Geschäftsstelle de» Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. In diesem Termine sollen auch die nachtrüglich angemeldeten Forderungen geprüft werden. Amtsgericht Pulsnitz, den 16. Januar 1930. Mittwoch, den 22. Januar 1930, vormittag 11 Uhr, sollen in Pulsnitz, Restaurant zum Bürgergarten: 2 Schreibpulte, 1 Fatz Heidelbeerwei«, ea. 7V Liter Zitronen- moft (ev auch einzeln), 1 Warenschrank, 19 Damenhandtafche«, 3 Aktentasche« I meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. I Pulsnitz, am 21. Januar 1L30. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Das Wichtigste Dl» deutschen Minister verließen nach herzlichem Abschied von ihren Mitarbeitern den Sitzungssaal der zweiten Haager Konferenz um 6 20 Uhr, um den Zug, der um 6,3^> Uhr abends nach Berlin ab geht, zu erreichen. Der WohnungsauSschuß des Reichstages lehnte mit 13 Stimmen ge gen 12 Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten einen sozialdemokratischen Antrag ab, wonach die Höhe der gesetzlichen Mieten für Altwohnungen durch Reichsgesctz fest bestimmt werden sollte. In Madrid erhält sich hartnäckig das Gerücht, daß in Segovia vier höhere Artillerieoffiziere und der Führer der republikanischen Partei wegen des Verdachtes der Teilnahme an einer Verschwörung zum Sturze der Regierung verhaftet worden sind. Zur erfolgreicheren Bekämpfung des SpirituSschmuggcls hat das finn ländische Innenministerium, das jetzt allein den Kampf gegen den Schmuggel leitet, acht schnellgehende Hochseemowrboote als Zoll kreuzer bestellt, die mit Kanonen bestückt sein sollen. Die Londoner Flottenkonferenz Von Oberleutnant z. S. a. D. Dietrich Maydorn. Die jetzt in London versammelte Konferenz der fünf großen Seemächte wird, wenn sie wirklich zu einer ernst haften und erfolgversprechenden Arbeit in der Lage sein sollte, ein umfangreiches Gebiet der verschiedensten Seemachts- sragen zu bewältigen haben. Es handelt sich nicht nur darum, daß sich die fünf Seemächte England, Amerika, Japan, Frank reich und Italien wechselseitig die Stärke ihrer Seerüstungen neu zubilligen, sondern es soll in Verbindung damit auch noch eine ganze Reihe anderer Fragen behandelt werden, die sowohl für die beteiligten Mächte, als auch für alle anderen Staaten, die irgendwelche Seeinterefsen zu vertreten haben, von größter Bedeutung sein werden. Sicherlich wird die Frage der U-Boot-Abschaffung zu scharfen Aus einandersetzungen zwischen den angelsächsischen Staaten einerseits und Japan und Frankreich andererseits führen. Der Ausgang gerade dieser Verhandlungen wird von den kleineren Seemächten mit größter Aufmerksamkeit verfolgt werden, da für sie das U-Boot eins der stärksten und wir kungsvollsten Verteidigungsmittel ist. Nicht minder aber be anspruchen auch die bevorstehenden Auseinandersetzungen über die „Freiheit der Meere" Beachtung. England wird sich hier nur schweren Herzens und nur unter stärkstem Druck der anderen Machte zu einem Entgegenkommen bereit finden lassen. Auch diese Frage berührt nicht nur die an der Konferenz beteiligten Mächte, sondern mindestens in gleichem Maße auch alle anderen Staaten. Der amerikanische Prä sident hat ja vor einiger Zeit ganz deutlich die Bedeutung dieser Frage in Verbindung mit der Unverletzlichkeit der Lebensmittelschiffe im Kriege und der Hungerblockade hervor gehoben. Wenn es noch vor wenigen Wochen den Anschein hatte, als ob die Aussichten für einen befriedigenden Verlauf der Konferenz günstig wären, so muß heute gesagt werden, daß die lebhaften Auseinandersetzungen der letzten Zeit, die als ein Vorspiel zwischen den fünf Mächten zu dieser Konferenz gelten können, einen solchen Optimismus nicht mehr recht fertigen. Nicht unwesentlich hatte zu der ursprünglichen Auf- fassung die Einigung zwischen England und Amerika an läßlich der Zusammenkunft von Hoover und MacDonald bei getragen. Heute sieht man vor allem in England diese Ver einbarungen viel kritischer an. Es bestehen auch jetzt noch recht erhebliche Gegensätze in den Auffassungen dieser beiden größten Seemächte, so daß man vorläufig noch gar nicht absehen kann, wie eine volle Einigung erzielt wer den soll. Viel mehr Kopfzerbrechen aber macht anscheinend den Konferenzteilnehmern dieHaltungFrankreichs. Sein« Bereitwilligkeit zur Teilnahme an der Konferenz und !Der Unterzeichnungsakt im Haag Berliner Blätter zum Abschluß im Haag Haag. Die Schlußsitzung der Haager Konferenz fand am Montag um 17 Uhr statt. Es wurden von den einzelnen Abordnungen keine Erklärungen abgegeben. Präsident Iaspar legte in einer Schlußrede die Ergebnisse der Kon ferenz dar. Sodann brachte Snowden im Auftrage der Konferenzteilnehmer dem Präsidenten den Dank aller zum Ausdruck. Daran schloß sich ein formeller Unterzeichnungs akt, der längere Zeit in Anspruch nahm. Die deutsche Ab ordnung reiste Montag abend vom Haag nach Berlin ab. JaSpars Schlußrede. In seiner Schlußrede in der öffentlichen Sitzung der Haager Konferenz sprach deren Präsident, der belgische Ministerpräsident Iaspar, zuerst der Königin der Niederlande und der niederländischen Regierung seinen Dank aus, die durch ihre Gastfreundschaft die Arbeit der Konferenz erleichtert hätten. In großen Zügen schilderte der Präsident sodann den Ursprung und die einzelnen Etappen der durch die Genfer September-Entschließung des Jahres 1928 ein geleiteten Verhandlungen zur endgültigen Regelung der Re- parationsfrage. Er erinnerte an die zahlreichen Konferenzen und Einzelverhandlungen und hob die große Schwierigkeit hervor, die im Laufe der Verhandlungen auftrat, bevor man zu der vollständigen und endgültigen Regelung der Reparationsfrage gelangen konnte. Dieses Ereignis sei nicht nur von großer materieller Bedeutung, sondern auch die Bestätigung der moralische» Verständigung und eine große Stunde in der Nachkriegsgeschichte. Der Young-Plan sei ein großes Werk der Verständigung und Versöhnung und eine Grundlage des Glaubens an die Zu kunft. Nun sei in den achtzehn Tagen der Zweiten Haager Konferenz das gesamte Werk fertiggestellt. Es sei eine glück liche Regelung. Die Abkommen, die jetzt unterzeichnet wür den, garantierten eine vollständige und endgültige Regelung im Sinne der Genfer Sechs-Mächte-Entschließung. Jetzt be ginne die neue Aufgabe mit der Durchführung der abgeschlossenen Verträge. Die schmerzvolle Vergangenheit und schwere Enttäuschungen schrieben jetzt die Pflicht der kommenden Zeit vor, damit Europa die unglückseligen Jahre nicht wieder erleben müsse und damit das Wort des Friedens zur Herrschaft gelange und eine bessere Zukunst vorbereitet würde. Oer Lnhatt des „Haager Abkommens". Der Schlußakt des Haager Protokolls, „Haager Ab kommen" genannt, umfaßt das gesamte Werk der Erste« und Zweiten Haager Konferenz und de« Young-Plan mit zwölf Anlagen. Das Schlußprotokoll umfaßt ein Vorwort, 15 Paragraphen, zwölf Anlagen und eine Schlußklausel so wie zahlreiche Einzelabkomme« über die Rheinlandräumung, die Vergleichskommission, die Einzelabkommen zwischen den GlSubigermächten unter sich. Die 15 Paragraphen haben in Kürze folgenden Inhalt: 8 1 stellt fest, daß der Pariser Sachverständigenbericht vom 7. Juni 1929, das Haager Protokoll vom 31. August 1929 und das gegenwärtige Protokoll den Neuen Plan darstellen, der alle finanziellen Fragen, die sich für Deutschland aus dem Krieg ergeben, endgültig regelt. Deutschland ver pflichtet sich feierlich, die Zahlungen gemäß den Bestimmungen des Planes auszuführen. § 2: Durch den Neuen Plan werden alle frühere« Verpflichtungen Deutschlands aufgehoben. 8 3: Die Signatarmächte erklären, daß die Konten Deutsch lands bei der Neparationskommission über die Zahlungen während des Dawes-Planes und über alle Kredite im Zu sammenhang mit den früheren deutschen Schulden gegen standslos werden. Die Gläubigerregierungen erklären, daß re nach dem Inkrafttreten des Neuen Planes von ihrem Recht ms Zurückerstattung und Liquidierung des Gingen- tums deutscher Untertanen, Gesellschaften oder kontrollierter Körperschaften absehen. Die Ausführung dieser Bestimmungen ist in besonderen Abmachungen zwischen Deutschland und den betreffenden Regierungen geregelt. 8 4 bestimmt das Nähere über die Aufhebung der Reparation», kommission. 8 5 besagt, in den deutschen Zahlungen ist der Zinsendienst für die deutsche Ausländsanleihe vom Jahre 1924 enthalten. 8 6 betrifft die Gründung der Internatio nalen Bank zur Ausführung des Neuen Planes. 8 ? schreibt die Hinterlegung der deutschen Schuldverschreibungen bei der Internationale« Bank vor. 8 8: Die deutsche Regierung erklärt freiwillig, daß sie nur im Falle einer Gefährdung der deutschen Währung oder der deutschen Wirtschaft ein Moratorium bean tragen wird. Deutschland hat das Recht, selbst zu beur teilen, ob es ein Moratorium beantragen will. 8 9: Die deutsche Regierung verpflichtet sich zur Durchführung der vom Young-Plan geforderten gesetzgeberischen Aende- rungendesReichsbank-unddesReichsbahn» gesetzes. 8 10 enthält das Statut, die fiskalischen Bestim mungen und die Bestimmungen über den Sitz der Inter nationalen Bank. 8 11 enthält das Trustabkommen. 8 12 betrifft die Sachlieferungcn und die über den Recoveryakt zwischen Deutschland und Frankreich, England und Italien geschlossenen Verträge, die im Annex 10 enthalten sind. 8 13 bestätigt Deutschland alle Privilegien, Garantien und Pfän der im Zusammenhang mit der Ausländsanleihe vom Jahre 1924. Im 8 14 erklären die Gläubigermächte, daß alle frü heren Pfänder, Kortrollen und Privilegien mit Ausnahme der im Annex 6, 7 und 11 angeführten aufhören. 8 15 be stimmt, daß alle Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des Neue« Planes der endgültigen Entscheidung des Schiede. gerichts des Young-Planes unterworfen werden, das aus fünf Mitgliedern, nämlich einem amerika nischen Präsidenten, zwei Neutralen, einem Deutschen und einem Angehörigen der Gläubigerstaaten besteht, und ent- hält die genauen Vorschriften über das Schiedsgerichtsver fahren. Oie Gchlußbestimmung. Auf die dem Schlußprotokoll angehängten sogenannten 12 Annexe folgt schließlich die Schlu-Mausel, die besagt, daß der Haager Schlußakt ratifiziert wird und daß die Ratifizierungen bei der französischen Regiervng in Paris zu deponieren sind. Der Plan tritt in Kraft, sobald der Reparationsagent und der Präsident der Kriegslaftenkommifsion gemeinsam festgeftellt haben, daß der Plan durch Deutschland ratifiziert und die entsprechenden Aenderungen des Reichsbahn- und -Vankgesetzes vorgenommen wurden. Zweitens heißt es, daß der Plan durch vier Gläubigermächte der fünf Gläubige« ratifiziert wurde. Drittens wird darin festgelegt, daß dtp Internationale Bank gegründet wurde, ihre Verpflichtungen übernommen hat, und daß die Schuldverschreibungen des