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A Matt für das Königliche Amtsgericht und den StadtrM Forstrentamt zu Tharandt. Mr die Königliche Amtshauptmannfchafi Weihen zu Wilsdruff sowie Mr das König bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere LandaustrSger bezogen 1,54 Mk. Lokalblatt für Milsäruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, «aufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdo^ bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender UnterhaltungsDomau-jKeilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. WchlM für WM Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Jnsertionspreis 1b Psg. pro sünfgcspaltem KorpuSzevt. Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Nr. irö. Dienstag, äen 27. Oktober 1914 7z. >krg. UmNick In Marbach (Amtshauptmannschaft Flöha) ist die Maul- und Klauenseuche aus gebrochen. Dresden, am 24. Oktober 1914 Ministerium des Innern. Um eine weitere Verschleppung der Maul- und Klauenseuche zu verhüten, wird den Landwirten dringend empfohlen, Unbefugten (insbesondere Fleischern, Viehhändlern und Hausierern) durch Verbotstafeln das Betreten ihres Gehöftes zu untersagen und Zuwiderhandelnde wegen Hausfriedensbruches zur Anzeige zu bringen. Meißen, am 22. Oktober 1914. Nr. 1500 a V. Die Königliche Amtshauptmaunschast. Mit Rücksicht auf die weitere Verbreitung der Maul- und Klauenseuche wird für den ganzen Bezirk der Amtshauptmannschaft Meißen verboten: a) Die Abhaltung von Klauenviehmärkten, mit Ausnahme der Schlachtviehmärkte in Schlachtviehhöfen sowie der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkte. Dieses Verbot hat sich auch auf marktähnliche Veranstaltungen zu erstrecken b) Der Handel mit Klauenvieh und mit Geflügel, der oyne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirles der gewerblichen Niederlassung des Mndlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitfühcen von Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler. . <c) Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh. Das Verbot findet keine Anwendung auf Viehversteigerungen auf dem eigenen nicht gesperrten Ge höfte des Besitzers, wenn nur Tiere zum Verkaufe kommen, die sich mindestens drei Monate im Besitze des Versteigerers befinden. o)Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh e) Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch (8 28 Abs. 3) aus Sammel- molkerelen an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird so wie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, Aner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Mllchruckstande benutzten Gefäße aus der Molkerei, bevor sie desinfiziert sind (vgl § 11 Abs. 1 Nr. 9, 10 der Anweisung für das Desinfektionsverfahren Ausnahme von diesen Verboten kann in besonderen Fällen die Königliche Kreis- Hauptmannschaft bewilligen. Meißen, am 22 Oktober 1914. Nr. 1506 a V. Die Königliche Amtsyauptmannschaft. Zum Zwecke der Einschätzung zur Einkommen- und Krgänzungssteuer für 1915 werden Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens bezw. Ver mögens ausgetragen. „ -Diejenigen, welchen eine solche Aufforderung nicht zugeht, können Deklarationen über ihr Einkommen bezw. ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen bis zum . 20. Ködernder dieses Jahres vet uns emreichen und sind hierfür Deklarationsformulare unentgeltlich bei hiesiger Stadt- steueremnahme zu beziehen. k werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pfleg- schäft stehen, alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf er lleil. Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Bergwerkschaften usw) sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Personenvereinen und Vermögensmassen aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben steuerpflichtiges Ein kommen oder ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen haben bez. in Ansehung der Ergänzungs steuer der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen innerhalb der genannten Frist auch dann bei uns einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten Wilsdruff, am 26, Oktober 1914, Der Siadtrat. N-nigUrhes Seminar z« Nossen. Anmeldungen zur Aufttastmeprüfunst für die 6. Klasse und für die Ostern 1915 neu zu errichtende 7. Klasse werden täglich litt Direktorialzimmer entgegen genommen. An Zeugnissen sind beizubringen: 1. Geburtsurkunde, 2. Taufzeugnis, 3. ein Aus weis über die sächsische Staatsangehörigkeit, 4. ein versiegeltes ärztliches Zeugnis, für das Vordrucke von der Seminardirektion unentgeltlich zu beziehen sind, 5. Wiederimpfschein, 6. Schulzeugnis mit Fachzensuren, 7. ein vom Schüler verfaßter und selbstgeschriebener Lebenslauf, 8. eine von der Ortsbehörde beglaubigte Erklärung des Vaters oder Erziehungs pflichtigen, daß er bereit und imstande ist, die Mittel zum Unterhalte und zur Ausbildung des Schülers während der Seminarzeit aufzubringen. Der Aufzunehmende ist bei der Anmeldung persönlich vorzustellen. Die Aufnahmeprüfung für die 6. Klasse wird in der Zeit vom 18.-21. Januar, die für die 7. Klasse in der Zeit vom 8.—11. März 1915 abgehalten. Zur Aufnahme in die neu zu errichtende 7. Klasse werden Knaben zugelassen, die das 13. Lebensjahr vollendet haben oder bis zum 30. Juni vollenden und das 15. Lebens- lahr noch nicht überschritten haben. Die Schüler der 7 Klasse werden auch in das Internat ausgenommen. Nossen, am 24. Oktober 1914. Die Seminardirektiov. MzmÜMW, AmiUfer Diu. Klotzsches Gasthof zu Naundorf. Montag, de« 9. November 1914, vormittags V,lv Mr: 90 h. Stämme u. 1407 w. Stämme, 164 h. u. 2026 w. Klötze, 4600 w. Derb stangen, 4300 w. Reisstangen, 98,5 rm. w Nutzknüppel, 3 rm. h. u 66,5 rm. w. Brenn scheite, 4 rm. h. u. 176,5 rm. w. Brennknüppel, 10.5 rm h. und 2 rm. w Zacken, 22 rm. h. u 90,5 rm. w. Neste, 220 rm weiche Stöcke; Schlaghölzer der Abt. 10, 11, 15, 19, 21, 31 u 46 Durchforstungs- und Einzelhölzer der Abt. 3, 4, 7, 9, 16, 19, 21 33, 34, 36, 37, 39, 40, 41, 43 u. 45. MMßchcriiiig, KpMOusmr StMoißmier. Gasthof „zu Spechtshausen", Mittwoch, den 4. November 1914, vormittags 9 Mr: 622 fi. Stämme, 572 st. Klötze, 1 rm. st Nutzscheite, 43,5 rm st. Nutzknüppel, 7 rm. Laub holz, 233,5 rm. Nadelh-Brennscheite, 170,5 rm. Nadelholz.-Brennknüppel, 2 rm. Laubh., Zacken u. 62,5 rm Nadelh.-Aeste; in den Kahlschägen der Abt. 4, 12, 17, 21, 32 u. 33, einzeln in Abt. 1—5, 7—11, 13—15, 17—29, 31—43 u. 46 an Wege gerückt. »» Kgl. Iorstrevierverwaltung Spechtshausen «. Kgl. Aorstrentamt Fharandt. europäischen Kriegsschauplatz. Die große Schlacht im Westen weist von Tag zu Tag mehr die Merkmale der h^annahenden Entscheidung auf. Unwiderstehlich, wenn auch bei den obwaltenden Ver hältnissen nur langsam, wacht sich der immer stärker werdende deutsche Druck.bemerkbar und setzt sich in Teil- Aolge um, die auf das Gesamtergebnis allmählich ihre Wirkung üben müssen. Meitere Erfolge auf äem reckten flügel. Das deutsche Große Hauptguartier gab am 24. Oktober ornnttags die folgende Schilderung der Lage heraus, die m W. T. B. verbreitet wurde: Die Kämpfe am Yser-Bpreskanalabschnitt find außerordentlich hartnäckig. Im Norden gelang es uns, mit erheblichen Kräften den Kanal zu überschreiten. Östlich Ypres und südwestlich Lille drangen unsere Truppen in heftigen Kämpfen langsam weiter vor. Ostende wurde gestern in völlig zweckloser Weise von englischen Schiffen beschossen. Im Argonnenwalde kamen unsere Truppen eben falls vorwärts; es wurden mehrere Maschinengewehre erbeutet und eine Anzahl Gefangener gemacht. Zwei französische Flugzeuge wurden hier heruntergeschofsen. — — Nördlich Toul bei Flirey lehnten die Franzosen eine von uns zur Bestattung ihrer in großer Zahl vor der Front liegenden Toten und zur Bergung ihrer Ver wundeten angebotene Waffenruhe ab. Westlich Augustow erneuerten die Russen ihre Angriffe, die sämtlich abgeschlagen wurden. Auf die den Deutschen geglückte Unschädlichmachung zweier französischer Flugzeuge bezieht sich wahrscheinlich die folgende Nachricht aus Paris: Senator Reymond wurde während eines Erkundungsfluges von deutschen Kugeln schwer verletzt. Er landete zwischen den feind lichen Linien und wurde von den Franzosen unter großen Verlusten herausgehauen. Reymond konnte noch vor seinem Tode die Ergebnisse seiner Beobachtungen mit teilen. Günstige Lage für die Deutschen. Daß die Lage auf dem westlichen Kriegsschauplatz am 23. Oktober sehr günstig für die Deutschen war, wird von den militärischen Sachverständigen der Berner Zeitung „Der Bund" in den nachstehenden Auseinandersetzungen hervorgehoben: Auf der ganzen Linie von Nieuport bis nach La Bassee ist die deutsche Armee zur Offensive über gegangen; das ist das wesentliche Merkmal der strategischen Lage im Westen und läßt den Schluß zu, daß sie ihren Aufmarsch vollendet hat und sich stark genug für einen Kanipf mit offensivem Ziel fühlt. Die Einnahme von Lille war die vorbereitende strategische Handlung zu der Schlacht bei Upern. Das Mißglücken der englisch französischen Gegenoffensive gegen Lille ist der zweite Trumpf im Spiele der Deutschen. Gelingt es de' Deutschen, den feindlichen rechten Flügel von la Bassee auf Bethune und weiter zurückzudrehen, so wird dieser auch von seiner ideellen Verbindung mit Arras ab geschnitten und gegen die Küste gedrückt. Es fragt sich also heute mehr denn je, ob die Verbündeten in dem Raume von Dünkirchen noch kräftige Reserven stehen haben. Ob die Bserlinie selbst noch Unerschüttert ist, ist nicht erkennbar, doch scheint das Vorgehen südlich der Lys diese, wenn es nicht zum Stehen gebracht wird, von selbst unhaltbar zu machen. Da es sich um einen Bewegungskampf handelt, reifen die Entscheidungen schneller. Französisches Eingeständnis von Niederlagen. Auch die französische Heeresleitung kann nicht mehr umhin, die Fortschritte der Deutschen zuzugeben, wenn auch in stark verschleierter Form. Der am 23. Oktober nachmittags ausgegebene amtliche französische Generalstabs bericht lautet: „Auf unserem linken Flügel setzen sehr bedeutende deutsche Kräfte, deren Gegenwart schon gestern gemeldet wurde, ihre äußerst heftigen Angriffe im Gebiet rausche- dem Meer, dem Kanal und La Bassee fort. Im ganzen haben die Verbündet:« ihre Stellungen behaupte!. Wenn sie auf einigen Punkten weichen mußten, so rückten