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Amts- und ÄMgeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis Vierteljahr!. Bl. 1.50 einschließl des «Illustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Spedition, bei unseren Boten sowie bei allen Ueichspostanstalten. für Eibenstock, Larlsfeld, Hundshübel, Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Zchönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün,wildenthal usw, Erscheint täglich abends mit Ausnahme der : Sonn» und Feiertage für den folgenden Tag. ^Anzeigenpreis: die kleinspaltige Seile 12 - Pfennige. 2m amtlichen Teile die gespaltene Seile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. 210. Tel.-Ndr.: Amtsblatt. Dmcker und Verleger: Emil Hann: bahn, verantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. gü, — >^>>>- »» G? AOL Dienstag, den 30. Dezember «PI»- Okffentliche Bekanntmachuirg. Beranlagnng des Wchrbeitrags. Auf Gmnd des 8 36 des Reichsgesetzes über einen einmaligen außerordentlichen Wehr- deitrag vom 3 Juli 1913 (R. G Bl. S. 505) werden alle Personen, die ein Vermögen von mehr als 20000 Mark oder die bei mehr als 4000 Mark Einkommen mehr als 10000 Mark Vermögen besitzen, oder die Personen mit solchem Vermögen und Einkommen zu vertreten Haden, aufgefordert, die Vermögenserklärung nach dem vorgeschriebenen Vordruck in der Zeit vom 10. Januar vis einschließlich 31. Januar 1914 an die Gemeindebehörde ihres Wohnorts schriftlich unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Ueber das Vermögen von Kindern, auch wenn es der elterlichen Nutznießung unter liegt, sind von gesetzlichen Vertretern besondere Vermögenserklärungen abzugeben. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der VermögenSerklämng verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Vordruck nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Vordrucke von heute ab von den Gemeindebehörden kostenlos verabfolgt. Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegende« vermSgen-erklLru«- versäumt, ist gemäß 8 38 d-S Gesetzes mit Geldstrafe bi- z« 500 Mark zur Abgabe airzuhalten, auch hat er eine« Zuschlag von 5 bi- 10 7» de- geschul dete« WehrbettragS verwirkt. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der VermögenSerklämng sind in den 88 56 bis 58 des Gesetzes mit Geldstrafe« und gegebenen Falles mit Gefängni- bt- zu 8 Monate« bedroht Gibt ei« Beitrag-pflichtiger bet der Bera«lagu«g zum Wehrbeitrag oder tu der Zwischenzeit seit dem Inkrafttreten de- Gesetze- bei der Veranlagung zu einer direkte« Dtaat-- oder Gemeindesteuer Vermöge« oder Einkommen a«, da- bisher der Bestens- «ng durch de« Staat oder die Gemeinde entzogen worden ist, so bleibt er vo« der lande-gesetzliche« Strafe u«d der Verpflich tung zur Stachzahlung der Steuer für frühere Jahre frei. Als Beitragspflichtiger im Sinne dieser Vorschrift ist jeder anzusehen, der nach 88 10 und 11 des Gesetzes die Voraussetzungen der subjektiven Beitragspflicht erfüllt, ohne Unterschied, ob er nach der Höhe seines Vermögens oder Ein kommens Wehrbeitrag wirklich zu entrichten hat oder nicht. Wogen der Vorauszahlung von Beiträgen wird auf die Bestimmungen in 8 51 Abs. 2 des Gesetzes verwiesen. Freiwillige Beiträge werden von der Ortssteuereinnahme angenommen. Schwarzenberg, am 28. Dezember 1913. König!. Bezillsstkuettinnahmt. Bei dem unterzeichneten Amtsgericht sind zu besetzen: 1 ., am 1 Januar 1914 die Stelle eines Schreiber-. Täglicher Lohnsatz 2 M. bis 3,25 M. Bewerber müssen unbescholten, im Schreiberdienste vargebildet, mindestens 17 Jahre alt und gesund sein, tüchtige Schulkenntnisse besitzen, eine gute Hand schrift schreiben, auch in der Anwendung der Kurzschrift geübt sein. 2 ., am 1. Februar 1914 die Stelle eines Diener-. Anfangsgehalt 1300 M. außer Wohnungsgeld. Bewerber müssen unbescholten, gesund und kräftig, zu einfachen schriftlichen Anzeigen oder Eintragungen befähigt und für jede Art von Diensten (Bestell-, Aufwarte-, Gefängnisdienst, Personentransport) geeignet und mindestens 21, aber nicht über 35 Jahre alt sein. Bewerber wollen Gesuche mit einem von ihnen selbst verfaßten Lebenslauf bei dem Vorstand deS unterzeichneten Amtsgerichts einreichen. Eibenstock, den 27. Dezember 1913. Das Köln «Uche Amtsgericht. Dienstag, den 3V. Dezember 1S13, nachmittags 3 Uhr sollen in Möckels Gasth of in Hunds Hübel 1 Harmonium, 1 Piano und 1 Landauer an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Eibenstock, den 29. Dezember 1913. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Bekanntniachiillk. Mit oberbehördlicher Genehmigung ist die Ortskrankenkasse für Textil-Jndustrie vom 1. Januar 1914 ab zu einer allgemeinen Ortskrankenkasse in Eibenstock ausgeftaltet worden. Von diesem Zeitpunkte gehören alle in der Stadt Eibenstock beschäftigten krankenversiche- rungspflichtigen Personen, insbesondere die jetzt schon der Ortskrankenkasse für das Hand werk und sonstige Betriebe, der Krankenkasse für das Handwerk — eingeschr. freie Hilfskasse — und der Dienstbotenkrankenkasse angehörenden Versicherten, der allgemeinen Ortskrankenkasse zwangsweise an. Die Kassenbeiträge betragen vom 1. Januar 1914 ab Zur Kranken- ZurJnvaliden- Versicherung. Versicherung. in Stufe la — Arbeitsverdienst bis zu — Mk. 60 Pfg. — 8 Pfg-k 16 Ma 1b — , von 0.61 Mk. bis 1.16 Mk. — 14 II» - „ . 117 . , 1.50 , - 20 V 24 11b — „ „ 151 . . 1-83 „ - 26 Illa — . , 1.84 „ , 2 34 „ — 32 32 IIId — , , 2.35 „ , 283 , — 39 IVa - „ . 284 , „ 3 34 , — 47 40 - - IVb - , „ 335 - . 383 „ — 54 - i Vs — „ , 3.84 , . 450 . — 63 48 ,, M Vb — über 4 50 „ — 75 Zur Krankenversicherung haben die Arbeitgeber ei« Drittel und die Versicherten zwei Drittel, zur Invaliden- und Hinterbliebenmverstcherung je die Hälfte der Beiträge zu leisten. Bei der Jnvaltden-Verficherung tritt die Beitragspflicht vom vollendeten 16. Lebensjahre des Versicherten ab ein. Zur Einreihung der einzelnen Mitglieder in die Lohnklaffen bedarf cs einer Neufest- stellnng der Lohnverhältnisse. Zu diesem Zweck werden den Arbeitgebern Anfang Januar 1914 Vordrucke zur Lohnnachweisung zugehen. An die Herren Arbeitgeber ergeht hiermit Auflage, die erhaltenen Vordrucke genau auszufüllen und umgehend an die Kaffenverwaltung zu» rückzugiben. Eibenstock, am 27. Dezember 1913. Der Vorstand der Ortskrankenkasse sür Textil-Jndustrie. Herm««« Müller, Vorsitzender. Nachdem die Beschlußkammer des Königlichen Oberversicherungsamtes zu Zwickau die Schließung der Gemeinsame« Gemeiudetrankenverficher««- für Earl-feld, Sosa, Wildenthal, Bla«e«thal, Wolf-grün, Steidhardt-thal und Mnldenham- mer für den 31. Dezember 1913 ansgesprochen hat, wird dies mit dem Hinweise bekannt gegeben, daß die Befriedigung von Gläubigern, welche ihre Forderungen an die Gemeinde- krankenverstcherung nicht längstens innerhalb drei Monaten, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, angemeldet haben, verweigert werden kann. Wolfs grün, am 27. Dezember 1913. Der Vorsitzende der Verwaltungs-Deputation: Kommerzienrat Bretschneider. Jahresrundschau für das Königreich Sachsen. Das Jahr 1913 steht im Begriff auf immer im großen Zvitenmeere unterzutauchen, und so sollen dehn die erwähnenswertesten Begebenheiten, welche es in seinem Lause für unser sächsisches Vaterland gebracht hat, nochmals vor dem geistigen Auge Revue pas sieren. Zunächst gedenken wir des allverehrten Königs Friedrich August und seines Hauses. Wie be reits in den vorangegangenen Jahren, so setzte er auch hn diesem Jahve mehrfache Landesreisen ins Werk, sie galten Besuchen in den Bezirken der Amtshauptmann- schäften Glauchau und Chemnitz Verschiedene Anlässe führten den Monarchen öfters über die Landesgren zen hinaus; so stattete er einen offiziellen Besuch beim Herzog Ernst in Altenburg ab, dessen Jagdgast dann der König im Frühjaihr in Schloß „Fröhliche Wie derkunst" war. Moderholt weilte er in seichem alten. Jagdrevier zu Tarvis in Kärnten, ferner in Tirol und mit den Prinzessinnen^Töchtern nahm er einen vierzehntägigen Frühlingsrufenthalt in Luganv. Im Mai wohnte er auf Einladung des Kaisers den Ue bringen der Hochseeflotte in der Nordsee bei, den Kai- sermanövern ihr Schlesien folgte er als Gast deS Kai sers. Zusammen mit dem Schirmherrn des Reiches und hen deutschen Bundesfürsten nahm König Friedrich August an der eindrucksvollen Jahrhundertfeier in der Besreiungshallo bei Kelheim teil. Dem König Lud wig m von Bayern stattete er zuerst von allen Bun- dessürsten einen offiziellen Besuch in München ab. Seinerseits empfing der König die offiziellen Be suche des Herzogs und der Herzogin von Koburg, so wie des damaligen Prinzregenten Ludwig und seiner Gemahlin in Dresden. Der dritte Sohn des Königs, Prinz Ernst Heinrich, machte sein Alntur,ientenexamcn in der sogenannten Prinzenschule i« Dresden- Am 3. Dezember wurde in der Kapelle des Taschenberg palais zu Dresden die feierliche Firmung der Prin zessinnen Margarethe und Maria Alix durch Bischof Dr. Schäfer vollzogen. Weiter brachte König Friedrich August noch in der letzten Dezembcrwoche einen Jagd besuch bei dem ihm befreundeten Fürsten Leopold von Lippe-Detmold in Detmold zur Ausführung. Bon den während des Jahres 1913 eingetreteuen Perfonalveränderungen in höheren Verwaltungsposteu des Landes seien als die wichtigsten folgende erwähnt: Der Kreishauptmann von Dresden, Dr. von Oppe", wurde zum Präsidenten des OberverwaltungsgerichtS Hofes in Dresden ernannt, anstelle des in den Nuhestoyd getretenen Präsidenten Dr. v. Bernewitz. Neuer Kreis- Hauptmann von Dresden wurde der bisherige Geh. Regierungsrat im Ministerium des Innern Krug v. Nidda. Weiter trat Geh. Schulrat Dr. Seeliger von der Stellung als Referent im Kultusministerium für die Gymuasicn und Realgymnasien zurück, auf welchen Posten nun der Rektor des König Georg-Gymnasiums in Dresden, Professor Dr. Giesing, berufen wurde. Der Geh. Legationsrat v. Stieglitz im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Vortragender Rat da selbst, wurde zum Nachfolger des von seinem Poste-» zurückgetrctenen Gesandten Sachsens an den thüringi schen Höfen, des Freiherrn v. Reitzenstein ernannt. Den bislang von Herrn v. Stieglitz bekleideten hohen Posten im genannten Ministerium übernahm der Geh. Legationsrat v. Leipzig. Auch eine bemerkenswerte militärische Veränderung konnte verzeichnet werden: Der lommandicrende General des l9. (2. kgl. sächs.l Armeekorps, General der Artillerie v. Kirchbach in Leipzig, quittierte seinen hohen Posten, auf welchem er den. seitheriger! Kommandeur der t. Division Nr. 40 General v. Lassest in Chemnitz, zum Nachfolger erhielt. Am 11. November trat der Landtag zu seiner neuen Session zusammen, die dann am 13. vom König mittels Thronrede feierlich eröffnet wurde. Von Vor lagen kündigte die Thronrede an den Staatshaus halt, die Entwürfe eines Knappschaftsgesetzes, sowie eines Ciscnbahpgesetzes zur gesetzlichen Regelung des Klcinbahnkvesens usw., das aus der vorigen Session wieder eingebrachtc Staatsgesetz zum Pfarrbesoldungs- gesctz, endlich eine Vorlage wegen Neu- und Umbauten der Räume für die königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft in Dresden. Einige weitere Vor- lagen sind dem Landtage inzwischen „och unterbrei tet worden: am 11. Dezember ging er in seine Weih- nachtsfericn. Im diplomatischen Korps von Dresden fand da- durch eine Veränderung statt, daß der österreichisch-