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Sernspr. Rr.18. Tel.-Adr. Wochenblatt Pukuitz BeZirKSttNzMger Erscheint; Dienst««, Dvnnsrsta« ««T Sonnabend. Im Falle Merer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeftung oder der Peförderungssinrichtungen bat der Bezieher keinen Anspruch «of '-cse nng oder Rachiieferun» der Zeit? an; oder aufRLckzablung des Bezugspreises — e^eljohrlich M 1V.KV bei dreierZustellung; bei Abholung vierteljährlich M S —. monatlich M350, durch die Post Ni 10.50 — — NRAi 1 uNN Postscheck» Konto Dresden 2138. Dem.-Giro-tl. 1«? 3aj««tt find bis vormittugS 10 Uhr nuszugeben. Die sechsmal gespalten« Perttzeile Moffe'S Zetlenmeffer 14) 150 Mg-, im Bev"» der AmtshMmt- Mannschaft 130 Psg , Amtliche Zeile M 4S0, und M 3 90 — Reklame M L .—. Bet Wiederholung Rabatt. — Zeitrauder der ; nt tabellarischer- E«S mit 25 »/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung di' Anzeige genühren durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der voll. R-chnungs — — betrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung — — Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie des Gemeinderats Großnaundorf. Heupttlatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, BulSnitz M. K., Ballung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswald«, Ohorn, Obersteina, Niederster»» Weißbach, Ober- und Mederlichtenau, FriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Kiekt -> Dittmannsdorf. «rschlstsstelle! V llsnch, BiSm-rSpl-ch Ne W5. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 145. SormKÄend, den 3. Dezember 1N21. 73. Jahrgang Amtlicher Teil. Bekanntmachung, betr. die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angestelltenversicherung im Stadtbezirke Pulsnitz. Sir Wahl der Dtrtr«u»n«männrr und Ersatzmänner für die Anpestelltenverstcher- vng findet im Stadtbezirke Pulsnitz für die Arbeitgeber und für die Angestellten Ginnt« g, den >. Jann«, 1822 von 18 Uhr norm, bi» 1 Uhr nach«. im Mat»Kever, 1 Treppe, tn Gemäßheit der nachfolgenden Vorschriften statt. I. 1. G» find zu wählen S Vertrauensmänner und 12 Ersatzmänner und zwar je zur Hälfte cu» den versicherten Angestellten, die nicht Arbeitgeber find, und aus den Arbeitgebern der versicherten Angestellten. 2. Die Vertrauensmänner und Ersatzmänner aus den Arbeitgebern werden von den Arbeitgebern der verfichertrn Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellte» gewählt. tz. Wahlberechtigt find volljährige Deutsche, männlichen und weiblichen Geschlechts, sofern st« zu den verfichertrn Ang,stellten oder deren Arbeitgebern gehören und in der Stadt Pulsnitz wohnen. Lie Bolljahrigkeit wutz am Wahltage bestehen. Wahlberechtigt als Arbeitgeber find — wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt sind — auch: 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunsähigrr und beschränkt gk! chäftsfäh ge. natürlicher Personen, ll bei juristischen Personen die Mitglieder des Vorstandes, bei Gesellschaften mit be schränkter Haftung die Geschäsrsfädrer, bei anderen Handelsgesellschaften dir persönlich Kostenden Gesellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschloffen find Sind hiernach sär eine juristische Person oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen das Wahlrecht ausüben. 4. Wählbar find nur Versicherte, die nicht Arbeitgeber find, und Arbeitgeber der versicherten Angestellten, die im Bezirke der Stadl Pulsnitz wohnen oder beschäftig! werden oder ihren Betriebssttz haben. Wählbar als Arbeitgeber find, wenn sie nicht als Angestellte wählbar find, auch: 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Perkonen, 2. die Mitglieder des Vorstandes einer juristischen Person, die Geschäftsführer einer Te» sellschast mit beschränkter Haftung, die persönlich haftenden Gesellschafter bei anderen Handelsgesellschaften, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlessen find, z Lie bevollmächtigten Betriebsleiter. I. Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer: ») infolge strasgerichtlich« Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter »erloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn da» Hauptonfahren eröffnet wird, d) infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Angefirllre, die noch 8 880 des Vevficherungsgesrtzes für Angestellte von der Bei- traa-Ieistung befreit find, find iowodl auch wahlberechtigt als auch wählbar. Nicht wähl- bar find Personen, die nach § 9 Abs. 2, 8, § 10 Nr. 1 de» Verstcherungsgesttzes für An- gestellte verficherungssrei find- H. 1. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. 2 D'e Wahlberechtigten werden au'gesorden, Vorschlagslisten für die Wahl bis spätestens tz Wochen vor dem Wahltage, d. i spätestens zum 15. Dezember 1921 bei dem unterzeichneten Wahlleiter, Bürgermeister Kannegießer, einzureichen. Die Vorschlagslisten find für die Arbeitgeber und die verficht ten Angestellten ge- trennt oufzustrllrn. Jede Vorschlagsliste soll mindestens soviel Namen enthalten, ols Der- traucnswänner und Ersatzmänner zu wählen find, sie darf höchstens die doppelte Zahl solcher Namen ausmeisen. Die vor,eschlaaenen find nach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohn- »rt zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge auszusvhren. Mangels anderer aus drücklicher Erklärung wird angtnommen, daß die an erster Stelle Ausgesührten als Der trauensmänner oorgeschlagen werden. Die Mskschlagslisttn »Affen von mindestens fünf Wahlberechtigten unter Benennung «ine» für weit,re Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters unterschrieben sein. Die V»rfchlatz»l!ste s«ll die Wähleroereini,una. von der sie ausgeht, nach unter scheidenden Merkmalen kenntlich machen. Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Dorschlagslrsten find ungültig, wenn sie verspätet ringereicht werden oder wenn sie nicht vorschrift»mAßig unterschrieben find und der Mangel nicht rechtzeitig be hoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, duß sie den Vorschlagslisten anderer Wähleroereinigungen gegenüber als eine ein zige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle missen die Unterzeichner der Vorschlagslisten oder die bevollmAWgien Vertreter übereinstimmend spätestens bis zum Abläufe des elften Tages vor dem Wahltage die Erklärung abaeben, daß die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die Erklärung über die Verbindung ungültig 3. Wird von den Arbeitgebern oder den verfichertrn Angestellten bis zum 15. De zember 1921 nur eine Vorschlagsliste singereicht, so findet für die betreffende Gruppe kein« Wahl statt. Di, in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten dann in der für den Wahlbezirk «»forderlichen Zahl in der Reihens»!,« des Vorschlags als von dieser Gruppe gewählt. 4. Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung auszuweisen. Für die versicherten Angestellten dient die Derficherungskarte al» Ausweis, falls in derselben wenig stens ein Beitrag innerhalb der lebten 12 Monate vor der Wahl nachgewiesen ist; für die Vrb uaebec eine vom Siadirate ausgestellte Bescheinigung. Dir Arbeitgeber Werden ausgefordert, sich diese Bescheinigung auastrllen zu lassen. Als Unterlage für die Ausstellung dieser Bescheinigung hat sich der Arbeitgeber von der Reichsverstcherungsanstolt für Angestellte in Berlin Wilmersdorf eine Bescheinigung über die Zahl der von ihm oer- sicherten Angestellten ausstrllen z» lassen. 5. Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausge übt. Die Stimmzettel dürfen nichr unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt enthalten. Sie find außerhalb des Wahlraumes handschriftlich oder im Wege der Ver vielfältigung hrrzustrllen. S. Den Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel dem Wahlleiter unter Beifügung des Ausweises über ihre WMberech- iaung brieflich einzusenden. Die erforderlichen Umschläge erhalten die Arbeitgeber auf Verlangen von dem Wahlleiter ausgehändigt. Der Brief mutz spätestens am 8. Januar 1822 bi» 1 Uhr nachmittag» beim Stadtrate eingegangen sein. Nachträglich ein gehende Stimmzettel find ungültig. 7. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht mehr ols hundert versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen. Für je weitere angesangene hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Kein Arbeitgeber hat mehr als zwanzig Stimmen. Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so bat er jeden Stimmzettel in einem besonderen Umschläge zu verschließen Ent hält ein Umschlag Mehrere Stimmzettel, 10 gelten fie ols ein Stimmzettel, wenn sie gleich lautend find, andernfalls find fie ungültig. 8. Es kann nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden; auch die Reihenfolge der Vorgescklagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nicht wählbar war. Unoültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wah! rechtswidrig (8Z 107 dis 109, 240, 339 des R.ichsstrafgesctzduches) oder durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt wordcn ist, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht verändert worden ist. Pulsnitz, den 24. November 1921. Der Stadtrat. Bürgermeister Kannegießer. Hafer neuer Ernte kaust Dreichsverpslegungsamt Königsbrück. Das Wichtigste. Der Dollar fiel gestern an tzer Berliner Börse von 248 auf 19g, an tzer Nachbörse stieg er wieder auf 204. Englisch» Finanzkreise vertreten die Ansicht daß Deutschland mit einer langfristigen Anleihe eher geholfen wäre als mit einem Moratorium; erster« soll dazu dienen, Deutschland die Zahlung tzer Januar Reparationsratr zu «rmöglichen. Dem Vernehmen nach soll die im Februar vorgesehene Bahn- tariferhöhuag nicht SO, sondern 7V Prozent betragen. Im sächsischen Landtag ist der Antrag aus Zusammenlegung des Arbeit» und Wirtschaslsministerium» mit sozialdemo- kraiischer Mehrheit adgelehnt worbe«. Angeblich besteht in Ententrkreisen der unglaubliche Plan, Oesterreich, fall, sich tzort kein« geordneten Zustände her- stelle« lasser», an dir Tschecho-Siowakei, SSdsliwien und Italien aufzutrilen. Der Gesamtemstan» des Verbandes Sächsischer Industrieller wird bei den zuständigen Stellen Beschwerden über dis Mißstände im Eisenbahngüterverkehr anbringen. Aus dem Stuttgart-: P«rt«ito, der Deutschen D-Ikspartei vertrat Stresemann tzen Gedanken der großen Koalition für da« Reich. Der erste stell»ertr»tentze Vorsitzende des internationalen »e werkichaftsbundes erkennt tztr Umstellung der Deutschen Werke al» »ollkommrn an. Aus dem Skdwestrn Deutschlands werden heftige Schnee- stkrme gemeldet. Zwischen Deutschland einerseits und Litauen, Lettland und Estland andererseits ist eine Eijrndahukonvemiim abge schlossen worden. Der Kruppsche Arbriterrat in Essen hat vom französischen Mstallarbeiterdunde eine SHMpaihieerklärung erhallen, die ausdrücklich den Protest d-r Arbeiter dec Kruppschen Werke an General Rollet billigt Beim Reichspräsidenten Ebert fand gestern atzend ein Fest essen für sämtliche Botschafter und Vertreter der auslSn- bischen Staaten statt. Briand ist gestern vormittag 10 Uhr SS Min. in Le Havre angekommen. Liv neu« -tun für den MeökwOM. Die wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Tatsachen zwingen die Negierungen der Verbandsmächtte zu einer gründlichen Umänderung ihrer bisherigen Politik Nich nur Deutschland liegt finanziell und wirtschaftlich «in Loden, sondern auch die ganze Welt und zumal Europa ist krauk gewarden. Daist zumal in England die Erkenntnis gewachsen, daß in erster Linie Deutschland gehalten werden muß, um der ganzen Welt wieder wirtschaftlich ans die Beine zu helfen. Diese Erkenntnis verlangt aber auch eine ganz andere Politik der VertandSmächte, und man kann gestehen, daß England jetzt Anstrengungen macht, nun auch Frankreich zu einer Revision seiner ganzen Haltung gegenüber Deutschland zu bewegen; s» kann nach den neuesten Berichten aus London kein Zweifel mehr darüber herrschen, daß England geneigt ist, Deutschland in Bezug auf seine Rcparationsfrist eine lange Zahlungsfrist zu gewähren. Die englische Presse weist auch dereits ganz deutlich darauf hin, daß der Kriedensverlrag die Wiedergutmachungskommission berechtigt, durch einen Mehrheitsbeschluß zu entscheiden, »b Deutschland eine Zahlungsfrist bis zum Jahre 1»30 gewährt werden sall. So er klärt auch das englische Regierungsblatt „Daily Chraniclo", daß Frankreich nichts dagegen einwenden könne, kenn England mit Deutschland besondere finanzielle Unterhandlungen in die Wege leite. Natürlich sollen durch diese Ankündigungen die Franz,sen nur ge zwungen werden, ihre Haltung gegenüber Deutschland zu ändern, denn die englische Rcgierungsprcsse betont zugleich, daß sich Frank reich an einem Entgegenkommen Englands gegenüber Deutschland beteiligen möge. Am deutlichsten hat sich aber d«r englische Mini ster Churchill über den neuen Reformplan für den Wirderausbau ausgesprochen. Churchill hat in London auf einem Feste zu Ehren der Lebersecdauk in einer großen Rede erklärt, daß nicht nur zwi schen England, Amerika und Japan znr Sicherung der friedlichen Entwickelung auf dem Weltmeere ein gute« Einvernehmen hergestellt werden müsse, sondern es sei für die Wiederherstellung Europas und für die Neubildung gesunder finanzieller Nsrhältnisse auch ein gutes Einvernehmen und sogar auch eine freundliche Annäherung zwischen England, Frankreich und Deutschland notwendig. Wenn auch eine