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pulsmherZa-eblatt - tchrr 18. r^.-Adr.! Lüg »u Pulsnitz S»K1check-Konto Tresden 21 3' r"Ko> to r»- ^OH:H»»«lNR>ATAb»A^^ — — — Ersch«t»«< — m Fall« hkherei Bemalt - Krieg. Lt^-ik -l>e, lo-sttge- irgend welch« v «es Betrieber der Zeitung oder der B<fkr^ru<^»etn - tztung,n — h«r d« 8«p«h«' ,rnc» Anspruch aus Litserung oder Nuch.ietrcung der Zeitung oder «ui Afick- ,«hlung des Bezugspreises. — WöchtN^ch g.8; «M bk! fr-ter Zusttllrwgj e« Abholung wöchentlich o.^fi RM ; durch die i-o- »on«e <«» 2 8Y *v< iie'di' d.» LMsH Bank. Konten: Pulsnitzer B«nk, Pulsnitz und VEI? " I» VTI» TI Commerz- und Prvit-Brnk, Kweigftell- Pulsnitz Anzetgen»Brundz«hlen in RM: Die 42 mm breit« Peiilzetle (Mofie'sZrUenmeffer 14) RM 0.25, in der Ämtsh«uptm«nnschaft Kamenz RM OM. Amtliche Zeile RM 0.7b und RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Sitz SO-/, Ausschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren dnrch Klage oder in SonkurSsällen gelangt der uvll« Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß ir. Anrechnung Bis i/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeindi räte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hanswalde, Ohorn, Obersteina, Niederstcina, Weißbach, Ober- und Niedeilichtenau, Friede.sdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Alberistraße Nr. 2 Druck und Verlag vonE L. Försters Erben (Inh. J.-W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 296 ij Mittwoch, den 21. Dezember 1927 jj 79. Jahrgang Pulsnitz, 21. Dezember. (Große Zugverspä tungen.) Infolge dauernd steigender Kälte und Schnee verwehungen, insbesondere in den höher gelegenen Gebieten, haben die Züge der Neichscisenbahn ganz ungewöhnlich starke Verspätungen. Die Post des heutigen Morgenzuges ist bis Schluß der Redaktion noch nicht eiugetroffen, sodaß die Be richterstattung in der vorliegenden Rümmer nicht in der sonst üblichen Weise erfolgen konnte. Pulsnitz. (Weihnachts-Bescherung.) Zu einer wirklich schiinen Frier gestaltete sich die am Montag Abend im Gasthof Vollung stattgesundene Thriftbescherung des Reichsbundes der Kr, Kr. und H, Ortsgruppe Pulsnitz. Trotz der kalten, un günstigen Witterung war der Saal gut besetzt. Nach einem flotten Einleitungsmarsch begrüßte der Vorsitzende, Herr Arno Oswald, die Anwesenden, insbesondere Herrn Oberverwaltungsiaspektor Kretschmar, Kamenz, Herrn Bürgermeister Boden, Pulsnitz M. 8., sowie mehrere Gemrindcratsmitglirder von Pulsnitz M. S. und Friedc.sdors. Ela schön geschulter Kinderchor mit anschließendem Prolog, welcher von einer Konfirmandin schön und mit Gefühl vorg,tragen wurde, eröffnete di« Feier. Sämtlich Darbietungen, Muflkc lischt sowie die der Kinder, bestehend in gut geschulten Thö ren und Weihaachtsaufführungen, waren durchweg lobenswert. Die Kinder entledigten fich ihrer Ausgaben mit großer Korrektheit und gutem Verständnis und bewiesen, duß man mit Luft und Liebe in verhältnismäßig sehr kurzer Zeit, doch etwas gediegenes schaffen kann. Reicher und wohlverdienter Beisall belohnte die kleinen Künstler. Herr Oskar Eterneck, welcher die Leitung über die Ausgestaltung de« Abend« in Händen hatte, dürste somit für die große Müht, welche dieses alles beanipruLte, dank der oorzüg- Üchen Leistungen seiner kleinen Künstlerschar, voll und ganz bestte digt sein Der Obmann de» Vergnügung,au»schuffe«, Herr Gustav Laud, hatte in umsichtiger Weise da» Arrangement des Aufbauen» der Deschtuke sowie die Verteilung der Gaben übernommen, und hatte somit auch ktine leichte Arbeit gehabt, aber r» klappt« alles tadellos. Im Mittelpunkt de« Abends standen nun vor allem auch dir mundartlichen, heimatlichen Dichtungen unsere» beliebten Heimatdichter« Herrn Hermann Weise, welcher in liebenswürdiger, uneigennütziger Weise seine Mitwirkung zugtsagt hatte. Reicher Beifall belohnte ihn sür seine trrsfltchen Darbietungen und viele hätten ihm wohl gerne noch länger zugehört Nach einer warm Seitliche und Wstsche Angelegenheiten Der Wunschzettel. Zu einem richtigen Weihnachtsfest gehört unweigerlich der Wunschzettel. Braucht just nicht allemal ein ge schriebener zu sein, tragen wir doch alle, groß und klein, das ganze Jahr hindurch einen Wunschzettel mit uns herum, der — vielleicht — zur Weihnachtszeit seine Erfüllung fin den soll. Liebevoller Sinn wird unmöglich Scheinendes Wirklichkeit werden lassen; die harte Zeit, in der wir leben, sorgt schon dafür, daß nicht alle Träume reifen. Pelze und modische Kleider sind nur wenigen beschieden; es geht aber auch so, wenn nur redlicher Arbeit im Jahreslaufe zum Schluß der Lohn wird. Bar Geld ist heutzutage knapp, und der Familienvater schaut sorgenvoll drein. Ein kleiner Goldregen zu Weihnachten — das steht unsichtbar auf seinem Wunschzettel. Besonders ein Familienvater ist schwer geplagt zu Weihnachten. Die Kinder denken zwar, daß Vaters Geld Niemals ausgeht und haben sich infolgedessen auf ihren Wunschzetteln die unmöglichsten Drage herbeigcwünscht. Eine neu« Zeit sorgt dafür, daß auch dem Kindergemüt immer Neues und Schönes geboten wird. Ein Säbel und Bleisoldaten für die Jungens, eine Puppe für die kleinen Mädchen tun's schon lange nicht mehr, die Zeil weckt andere- Wünsche. Heute stehen auf so einem Wunschzettel: Radio, Grammophon und sonstige Dinge, an die vordem niemand dachte. Früher, ja, da war die restlose Erfüllung der Wünsche auf dem Wunschzettel schon eher möglich. Einen Tusch- kästen, Messer, Buch (Schmöker) — womöglich der Wald läufer oder Pfadfinder — und ein großes Notizbuch —, das sind so die Wünsche, die ein Knabenherz zu früheren Zeiten erfüllten. Hindenburg als Kadett wünschte sich diese Herrlichkeiten im Jahre 1860; ein Album, das wohl als letzter Wunsch auf dem. Wunschzettel prangte, schien ihm wohl unerreichbar — mit drei Fragezeichen hatte er es versehen. Jedenfalls ist sein Wunschzettel der eines echten deutschen Jungen. Unsere Jugend, das ist unsere Hoffnung für die Zukunft; die strahlenden Augen der Buben und Mädels unterm Weihnachtsbaum sind die beste Belohnung für die Eltern; der Wunschzettel hat doch seine Schuldigkeit getan und wird beim nächsten Weihnachtsfeste seine Auferstehung feiern. W. M Lilge» les litte»? les öMlSllettAMles Rückgabe der Wahl-Kaution verlangt Die Annahme der Besoldungsvorlage im Landtage (s. Bericht) — Das Freigabegesetz vom amerikanischen Repräsentantenhaus angenommen Rückgabe der Wahl-Kaution verlangt Schwerin, 20. Dezember. . Wie der Vertreter der Telegraphen - Union erfährt, werden die Nationalsozialisten Mecklenburg-Schwerins beim Staatsgerichtshofe gegen Meck lenburg Schwerin klagen, nachdem ihnen der Urteilsspruch wegen der Wahlrechtsände.ungcn gegen Hessen, Hamburg j und Mecklenburg-Strelitz bekannt geworden ist. Mecklenburg- l Schwerin hatte bekanntlich eine Kaution sür die bisher nicht im Landtage vertretenen Parteien verlangt, so daß die Na tionalsozialisten bei den letzten Landtagswahlen vom 22. Mai dieses Jahres 3000 Mark hinterlegen mußten, die der Staats kasse verfielen, weil diese Partei keinen Kandidaten aufzu bringen vermochte. Außerdem sieht die Aenderung des Land tagswahlgesetzes bei bisher nicht im Landtage vertretenen Parteien vor, daß für die Zulassung des Wahlvorschlages 3000 Unterschriften erforderlich sind. Nach einer Erklärung des Führers der Nationalsozialisten in Mecklenburg-Schwerin, des früheren Landtagsabgeordneten Hildebrandt, soll zunächst von der Staatsregierung seitens der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei die Anerkennung eines Landtags mandaten, zu dem dieser Partei bei den letzten Wahlen 228 Stimmen fehlten und die sofortige Rückzahlung des Betrages von 3000 Mark verlangt werden. Ablehnende Antwort i» Mecklenburg-Schwerin Schwer!«, 20. Dezember. Zu der von dem Führer dec mecklenburgischen Nationalsozialisten Hildebrand beabsich tigten Klage beim Stamsgerichtshos für das Deutsche Reich gegen den Freistaat Mecklenburg-Schwerin wegen der Wahl- ' rechtsünderungen, ist nach zuverlässigen Informationen die Staatsiegierung für Mecklenburg Schwerin der Auffassung, daß der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich im vor liegenden Falle für Mecklenburg-Schwerin zur Schlichtung dieser Streitfrage nicht zuständig ist, sondern, daß die Ent scheidung über derartige Beschwerden rein innerpolilisch-meck- lenburgisch-schwerinischer Natur ausschließlich dem eigenen Staatsgerichtshof für Mecklenburg-Schwerin zusteht. Meckleaburg-Strelitz fühl; fich nicht gebunden Neustrelitz, 20. Dezember. Gegenüber der Ungül tigkeitserklärung der Landtagswahl durch das Mectlenburg- Strehlitzer Staatsministerium gibt der Präsident des Landtages Landrat Dr. Foth, heute amtlich bekannt, daß nach dem Ur teil des Staatsgerichtshofes es ausdrücklich dem Lande über lassen sei, die Folgerungen aus dem Spruch selbst zu ziehen. Das berufene Organ hierzu sei lediglich der bis aus weiteres bestehende Landtag, dessen Einberufung zum Donnerstag, den 22. Dezember, bestehen bleibe. Das Freigabegefetz vom Repräsentantenhaus an- geuommea Washingto«, 20. Dezember. Das Repräsentanten hat das Gesetz über die Rückgabe des beschlagnahmten Ei gentums mit 223 gegen 26 Stimmen angenommen. Hierzu wurde ein Zusatzantrag angenommen, durch den irgendwelche Zahlungen an den aus dem amerikanischen Heere in Deutsch land desertierten Deutschamerikaner Bergdoll verhütet werden sollen. empfundenen Ansprache de» Vorsitzenden erfolgte dann die Besche rung. Es waren durchweg schöne und nützliche Geschenke, welche zur Verteilung kamen Dir Ortsgruppe kann wieder in jeder Be- zirhung mit Stolz aus dirsrn Abend zurückblicken. - Ob nun die ichönen Worte von Dankbarkeit und Erinnerung an diese Abende, welche der Vorsitzende sowie Herr Bürgermeister Boden io ihren Ansprachen so schön und treffend yeroorhoben, in den Herzen der Kinder Wurzel schlagen werden, bleibt abzuwarten. Hoffen wir da« Beste I Grrrchtsertigt dürste der Dank wohl sein sür all dir Mühewaltung und Aufopferung die ganzen Jahre hindurch. Dies wird aber die Ortigruppe nicht abhalten, auch fernerhin in ihren edlen Bestrebungen sottzusahrrn wie bisher, ob mit oder ohne Dank! Pulsnitz. (Gefunden) In der hiesigen Polizei wache wurden als gefunden (in der Nähe des Waldschlöß chens) 1 blaue Damenschlupfhose und 1 Paar graue Faust handschuhe abgegeben. — (Wann liegt. Notwehr vor?) Das Straf recht bestimmt, daß eine in Notwehr begangene Handlung nicht strafbar ist Nach den zivilrechtlichen Bestimmungen unseres BGB. verpflichtet die Notwehrhandlung nicht zum Schadenersatz. Notwehrhandlung selbst ist die zur Abwendung eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs erforderlichen Verteidigung. Die Verteidigung muß sich gegen eine von einem Menschen ausgehende Handlung, einen Angriff richten, durch die irgendein Rcchtsgut Körper, Freiheit, Eigentum gefährdet wird. Dem Angreifer darf kein Recht zu seiner Handlung zustehen. Gegen rechtmäßige Handlungen, z. B. die Freiheitsentziehung durch Verhaftung auf Grund eines Haftbefehls, gibt es keine Notwehr. Der Angriff muß ge genwärtig sein, d. h. er muß bereits begonnen haben oder unmittelbar bevorstehen und zur Zeit der Abwehr noch sort- dauern, die Mittel zu seiner Abwehr müssen in einem der Energie des Angriffs entsprechenden Verhältnis stehen. Die Notwehr ist weder strafbar, noch begründet sie eine zivil rechtliche Schadenersatzpflicht, stehl doch bei ihr Recht gegen Unrecht. Ist die Abwehrhandlung über daS erforderliche Maß hinausgegangen, so ist der Täler zum Schadenersatz verpflichtet. Er bleibt jedoch straflos für den Fall, daß er in Bestürzung, Furcht oder Schrecken gehandelt hat. — (DieVerhängung vonGeldstrafendurch Verbände und Vereine) Bei der Unmasse von Ver bänden und Vereinen, die in Deutschland bestehen, ist die Frage von allgemeinem Interesse, ob und inwieweit die Ver bands- oder Vcceinsmitglieder sich den Strafen zu unter werfen haben, die in den Statuten, Satzungen usw. für Ver stöße gegen Verbandsbeschlüffe u. dr.gl. vorgesehen sind. Es ereignet sich nicht selten, daß einzelne Mitglieder mit der Politik, der Geschäftsführung usw. des Verbandes nicht ein verstanden sind, sich an den oder jenen Beschluß nicht kehren und es ablehnen, die vom Verband verhängte Geldstrafe zu zahlen. Das letzte Wort sprechen dann vielfach die Gerichte, und da ist es denn erfreulich, zu hören, daß neuerdings durch einen Spruch des Reichsgerichts (IV v 165/27) in dieser Frage eine klare Rechtslage geschaffen ist, angesichts deren sich die weitere Inanspruchnahme der Gerichte seitens der widerspenstigen Vereins- oder Verbandsmitglieder ohne weiteres erübrigt. Nach dem Urteil des Reichsgerichts kön nen Geldstrafen von den zuständigen Organen eines rechts fähigen Vereins auf Grund der Satzungen gegen Mitglieder verhängt werden, ohne daß das Gericht ein Recht hat, die sachliche Berechtigung dcr Strafe nachzuprüfen. Der Verein übt in einem solchen Falle lediglich ein Recht der Selbst« Verwaltung aus, dem das Mitglied sich durch seinen Beitritt unterworfen hat. Das Gericht könnte nur prüfen, ob der Strafbeschluß des Vereins in der Satzung überhaupt seine Stütze findet. Es könnte ferner auch prüfen, ob* die Straf- vorschrift vielleicht gegen die guten Sitten verstößt oder un billig ist. Was die Unbilligkeit anbelangt, so wäre zu er wägen, ob das Mitglied, dem irgendeine Satzungsbestim mung nicht paßte, sich deren Geltendmachung nicht durch Austritt aus dem Verbände entziehen konnte. In allen an dern Fällen kann der vom Verbände Bestrafte auf eine Hilfe durch Gerichtsspruch nicht rechnen. — (WirtschaftSzahlenaus der Oberlausitz.) Die Ziüa -er Handelskammer hat soebcn ein Buch unter dem Titel „Wirt« schast^zahlcn aus der Oberlaufitz" erscheinen lassen. Dieses Buch ent hält eine überrasch-nde Fülle von statistischen Angaben über die Ent wicklung und über den gegenwärtigen Stand der «uchttgsten Wirtschafts zweige der sächsischen Oberlansitz. Die Zahlen und dre dazu gehn igen Erläuterungen e.strecken sich nicht nnr auf die gewerblichen Unterneh mungen und ihre Acbciter, sondern auch auf Post und Eisenbahn, Geld und Kreditwesen, aus soziale Fürsorge und BeificherungSwesen, auf Rechtspflege, auf Zölle und Steuern u. a. m. Man gewinnt auS dem Buche ein zusammen hängendes Bild von der Entwicklung de» Wirtschaftslebens in der Oberlausitz und von seinem gegenwärtigen Staude nach dem schweren, verhängnisvollen Kriege und nach inr Zeit des Geldverfalls mit ihren unglücklichen Folgen sür das Wittschaps-