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Dresden und Leipzig, am 23. April 1917. Stellv. Generalkommandos XII. und XIX. A -A. Vie kommandierenden Generale v. Schweinitz. v. Broizem. Dresden, am 23 April. Stellv. Generalkommando XII. A-A. Der kommandierende General, v. Broizem Verfügung. Auf allen Druckschriften mit Ausnahme der in Z 6 Absatz 2 und Z 12 des Reichsgesetzes über die Presse erwähnten ist der Name und Wohnort des Druckers und, wenn sie für den Buchhandel oder sonst zur Verbreitung bestimmt sind, der Name und Wohnort des Verlegers oder — beim Selbstvertriebe der Druckschriften — der N:me und Wohnort des Verfassers oder Herausgebers zu nennen An Stelle des Namens des Druckers oder Verlegers genügt die Angabe der in das Handelsregister eingetragenen Firma. Auf Grund deS 8 9b des Preuß. Gesetzes über den Belagerungszustand und des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915 wird, wenn die Gesetze keine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder Hast oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft, wer Druckschriften ohne die hiernach vorgeschriebenen Vermerke oder Druckschriften mit ei nem falschen Vermerke 1. hsrstellt oder 2. verbreitet oder an Orten, die dem Publikum zugänglich sind, ausstellt, anschlägt oder auslegt oder 3. in Gewahrsam nimmt, sofern aus den Umständen insbesondere aus der Zahl der Stücke auf die Absicht einer Verbreitung zu schließen ist. Unsere, den gleichen Gegenstand betreffende Verfügung vom 25. Februar 1916 wird aufgehoben. Pferde-Ausfuhr. Das Verbot der Ausfuhr von Pferden aus einen Gemeindsbszirk in einen andern vom 2l. Dezember 1916, verlängert durch Verfügung vom 29. Januar 1917 (SSchs. Staatszeitung Ar. 298 vom 23. Dezember 1916 und Nr. 25 vom 31. Januar 1917) wird Hiernut aufgehoben. Das Pferde-Ausfuhrverboi vom 21. Juli 1915, Ausfuhr von Pferden aus dem Bereiche des Stell- Generalkommandos XII. Armeekorps betreffend (Sächs. Staatszeitung vom 24. dess. M. bleibt auch weiterhin bestehen. Dem Kommunaloerbande ist die Lieferung von rumänischem Saatmais (Steckmais) für die erste Hälfte Mai in sichere Aussicht gestellt worden. Der Preis steht noch nicht fest, er wird jedoch 22 M für den Bruttozentner einschk. Sack nicht übersteigen. Landwirte, die Erünfuttermais anbauen wollen, haben ihre Bestellungen unter Angabe der gewünschten Menge Saatgut und der anzubauenden Fläche bis Sonntag, den 6. Mai bet ihrer Ortsbehörde einzureichen. Der Diais darf zu anderen Zwecken als zur Saat nicht verwendet werden. Die Ortsbshörden haben die bei ihnen aufgegebenen Bestellungen in eine ihnen zugehende Liste einzutragen und diese Vestelliste sodann bis Dienstag, den 8. Mai an den Getreideeinkauf Kamenz e. E. m. b. H. in Kamenz cinzusendsn. Später eingehende Bestellungen können nicht berücksichtigt werden Da es in den besetzten Gebieten an Arbeitskräften mangelt, so ist es möglich, daß der Maisoder ein Teil davon unentkernt als Kolbenmais geliefert wird. In diesem Falle ermäßigt sich der Preis um 4 M für den Zentner. Die Maiskörner lassen sich leicht mit der Hand von den Spindeln lösen. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz, am 27. April 1917. Pulsnitz, den 18. April 1917. Der Stadtrat. Goldgeldablieferung betr. Der tägliche Rückgang der Eoldeinlieserung bei den öffentlichen Kassen und Anstalten veranlaßt uns, abermals der Einwohnerschaft zu Pulsnitz gegenüber die dringende Bitte auszusprechen, alles in ihrem Besitze befindliche Eoldgeld recht bald den hiesigen öffentlichen Kassen zuzuführen. Als öffentliche Kassen kommen alle Reichs- u»d Staatskassen, sowie die Stadtkasse in Frage. Diejenigen Einwohner, welche mehr als 200 M in Goldmünzen einer öffentlichen Kasse zuführen, und berechtigt, bei dem betreffenden Beamten die Ausstellung eines besonderen Erinnerungszeichens aus großer Zeit zu beantragen. Alle Bürger, die ihr Goldgeld dem Vaterlande opfern oder schon geopfert haben, sind berechtigt, die Eintragung ihres Namens in eine vom Neichsbankdirektorium durch die Gemeindebehörden ausgelegte Eedenkurkunde vorzunehmen. Die Gedenkurkunden werden, um die Namen der r, die in großer Zeit dem Vaterland einen ehrenvollen Dienst geleistet haben, der Nachwelt zu erhalten, beim Ltadtrate aufbewahrt und ausgelegt werden Es ist darum die moralische Pflicht eines jeden Deutschen, sein Gold dem Vaterlande zu opfern und dadurch einen Eintrag in die ausliegenden Gedenk- Urkunden zu erwirken. Der Stadtrat. Pulsnitz, am I. Mai 1917. klares Bild zu machen, muß man die Anzahl der Handels schiffe unserer Feinde in Betracht ziehen. Da hat sich nun vor allen Dingen herausgestellt, daß unser schlimmster Feind und die angeblich noch immer größte Seemacht Englands kei neswegs so viele Handelsschiffe besitzt, wie die englichen Mini ster ost prahlerisch angegeben h^ben. Man hat da immer gleich »on vielen tausenden von englischen Haidelsschiffen ge sprochen, und dabei wahrscheinlich alle die zahlreichen kleinen Schiffe, Fahrzeuge und Boote mitgezählt, welche der Binnen schiffahrt auf den Flüssen und Seen und in den Kanälen und Häsen Englands dicnen. Vach den neuesten und sorgenvollen Kundgebungen der englischen Marineberichterstatter besitzt aber England überhaupt nur etwa 1500 Schiffe, welche sür den überseeischen Verkehr und sür die Versorgung Englands mit Lebensmitteln und Rohstoffen in Betracht kommen. Nach den eigenen Zugeständnissen in den englischen Berichten wur den aber von diesen Schiffen im Februar und im März die ses Jahres mindestens 150 Schiffe durch die deutschen Unter seeboote vernichtet. In der Zeit des Weltkrieges sind aber vorher wohl auch mindestens ebenso viele englische Schiff- zu Grunde gegangen, und in den letzten vier Wochen werden wahrscheinlich nach der Riesenrahl der vernichteten Schiffston- nen gerechnet wieder etwa 80 bis 100 englische Schiffe versenkt worden sein. Daraus ist zu schließen, daß etwa der vierte Teil der großen und größeren englischen Handelsschiffe bereits dem Kriege zum Opfer gefallen ist. Verschwindend klein ist die fran zösische Handelsflotte gegenüber der englischen, wenn man nur die für den eigentlichen Seeverkehr in Frage kommenden Schiffe in Berechnung zieht. Die Franzosen besitzen in dieser Hinsicht keine 300 Schiffe, und ist die Zufuhr zur See für Frankreich immer in sehr bedeutender Weise von fremden Handelsschiffen besorgt worden Eine noch geringere Anzahl an größeren Handelsschiffen besitzt aber Italien. Italien hat noch nicht einmal 200 größere Handelsschiffe Es sind da Schiffe ge meint, welche mehr als 1600 Tonnen Schiffsraum haben. Was nun gar Rußland anbetrifft, so kommen sür den Seeverkehr Mittwoch und Donnerstag, den 2. und 3. Mar 1917 werden in den hiesigen Kartoffelverkaufsstellen gegen Abgabe der wertzen und roten Kartoffelabschmtte Nr. 22 Speisekartoffeln verkauft. Auf diese Abschnitte, mit Ausnahme der mit dem Stempel „Volkkiiche" versehenen, die nicht beliefert werden, werden je 2 Pfund Kartoffeln zum Preise von 7'/, Pfennigen für das Pfund abgegeben. Die Kartoffelverkaufsstellen werden hiermit angewiesen, die abgegebenen Abschnitte zu sammeln und nach Farben getrennt am 7, Mai 1917 in der Rats kanzlei abzugeben; auch die verbleibenden Restbestände sind anzugeben. DieHandelsflotteunsrer Feinde. In den furchtbaren und großen letzten Kämpfen um die Entscheidung im Weltkriege wird es nicht nur aus die großen Mlge unserer n-Boote hinsichtlich der Vernichtung der feind- "Wen Handelsschiffe, sondern auch ganz besonders auf die An- Uhl der Handelsschiffe unserer Feinde ankommen. Bleibt die Mzahl der Handelsschiffe unserer Feinde trotz des verschärf- M O-Vootkrieges eine große, so kann der verschärfte ll-Boot- »Neg den von «ns sehnlichst herbeigesührten Erfolg des Nte- «erringens unserer Feinde zur See nicht erreichen. Schmelzen die Handelsschiffe der Feinde infolge der Vernichtungen ""feindlichen Schiffen durch unsere U-Boote auf eine Zahl Wammen, welche eine vollständige Schwächung des Seeoer- der feindlichen Staaten bedeuten würde, so wird der Mlg unserer u-Boote mit Sicherheit in einigen Monaten "reicht werden können. Um sich über diese Aussichten ein Auf Grund von 8 9 der Bekanntmachung der Reichrbekleidungsstelle vom 27. vorigen Monats über die Versorgung der in der Kriegswirtschaft tätigen bürgerlichen Personen sowie der Hilfsdienstpflichtiaen mit web-, wirk-, Strick- und Schuhwaren (Nr. 9 Seite 2 der Mitteilungen der Reichsbekleidungsstelle) werden nach Vernehmen mit dem Finanzministerium als zu ständige Stellen" imMnne von Z S a. a. O zur Begutachtung von Anträgen der Betriebsunternehmer au- Berufskleidung und Unterkunftsbedarf bestimmt: 1. die Berginspektionen für solche Betriebe, die der bsrg- unv betriebspolizeilichen Aufsicht des Bergomis (§ 408 des allgemeinen Berggesetzes vom 31. August 1910, Gesetz- und Ver ordnungsblatt Seite 217 und § 1 der Verordnung vom 12. Mai 1900, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 256) unterworfen sind; 2. die Gewerbeinspektionen für die ihrer Aufsicht nach Z 189b d. GO. — unterstehenden Gewerbebetriebe; 3. die Stadträte der Städte mit reo. Städteordnung, im übrigen die Amtshauptmannschaften für alle nicht unter Ziffer 1 und 2 fallenden Betriebe z. B. solche der Landwirschaft. Dresden, den 24. April 1917. Ministerium des Innern. pulsnitzerMcdenblM W Willig veMMMee Dienstag, den 1. Mai 1S17 Nummer 51 Amtlicher Geil 69. Jahrgang ges MWM KINtMMZ WS SN AMM jll vlllSM L°"m L,""- -L-L/,»LL' Mgk.-M.: WMnWkt MISO Inserate für denselben Tag find bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20Pf., im Bezirk der Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf^ außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. llk. 1» Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend fün flau OmtaaomchfüflminK umfassend die Ortschaften : Pulsnitz, Pulsnitz M. S.. Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswald«, Ohorn, Oderfteina, Nteoer» vM MllPgelmltvflLMN eMNIly steina, Weißbach, Ober-u.Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaurwors, Lichtenberg, Kletn-DittmannsdorK, Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckvlatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsni». Mit ,Illustriertem Sonntagsblatt", »Aus der Zandwirtschast", „Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und .Mode für Alle" Abonnement: Monatlich 55 Pf., vierteljährlich Mark 1.50 bei freier Zustellung ins Haus, durch Up bezogen Mark 1.56.