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pulMltzerMckendlaN kennspreckei' vn. iS Erscheint Dienstaq, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder dcrBeförderungseinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeilung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Bierteljährlich M 2.—, bei freier Zustellung: bei Abholung vierteljährl. M l.7O, monatl. 60 Pf., -—: du.ch die Post bezogen M 2.10. : des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrates z» Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 Trl-gp.-g-p.: Wochenblatt poirml« Inserate sind bis vormittags 10 Uhr eufzu- zeben. Dir sechsmal gehaltene PetstzeRe (Mosse's Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschaft IS Pf. Amtliche Zeile LV Pf., außerhalb des Bezirks SO Pf., RcSame : KO Pf. Bet Wiederholungen Rabatt. : Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 2S Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegsbühren durch Klage oder in Kon- kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Pretsnachl. in Anrechnung. knn flau Nnlanitr umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Ballung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalds, Ohorn, Obersteinc, Niederstem«) ßtiUlovlull j el" brn niillosfrliullvvr)i"ff Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf - Thiemendorf, Mittelbach, Ei eßnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Druck und Beclag von E. L. Försters Erben (Inh. I- W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Schriftleiter: I. W. M » hr in Pulsnitz. Dienstag, den 5. Februar 1918. Nummer 15 70. Jahrgang Mtlichrr Teil. VerarbeUmigskarten für Gerste und Hafer. I. Bei der Ausstellung von Verarbeitungskarten für Gerste und Hafer für die Scibst- versorgung hat sich durch die vorgenommenen Nachprüfungen herausgestellt, daß die Antrag steller »ft gar nicht mehr die Mengen besitzen, über die die Freigabe nachgesucht wird. Bus diesem Grunde muß es sich die Königliche Amtshauptmannschaft »orbedalten, die dem Er- zeuger monatlich zustehenden 2 kg Gerste (bezw. Hafer» jedesmal nur auf zwei Monate zur Verarbeitung freizugebe« und zwar mit der Maßgabe, daß durch Bescheinigung der Ortsbehörde der Nachweis erbracht sein muß, daß die sreizugebenden Mengen beim Antrag steller auch tatsächlich noch vorhanden find. n. Die Bearbeitung der Gesuche wird dadurch außerordentlich erschwert, daß sie vereinzelt eingehen. Die Gesuche sind daher künftig bei der Gemeindebehörde einzureiche« und v»n dieser gememdeweise zusammeugestellt, der Königlichen Amtshauptmannfchaft zu übermitteln. Kür die laufende Freigabeperiode (15. Januar -15. März 19l8) gelten hierbei folgende Fristen: Die Gesuche sind bei der Gemeindebehörde bis zum 8. Februar 1818 einzureichrn die Gemeindebehörde hat die Zusmmnenstevunp an die Königliche Amtshaupt-uanus^ust bis zum 12. Februar 18L8 zu bewirken. Für die künftigen Freigabeperioden (Ik. März—15. Mai, 16. Mai-15. Juli, 16. Juli-15. August) find die entsprechenden Gesuche dis zum 1- März. 1. Mai u 1. Juli 1918 bei der Gemeindebehörde zu stellen und «ton dieser bis zum 5. März, 5. Mai und 5. Juli 1918 an die Königliche Amtshvuptmgnnschasl weiter zu leiten. III. Die Freigabegesuche haben die Zahl der zum Selbstversorgcrhaushalt gehörigen Köpfe zu enthalten und müssen angcben, ob die Freigabe von Gerste oder Hafer beantragt wird und ob die ganze sretzugedendc Menge in der Wirtschaft noch vvrhanden ist. Die Zusammenstellung dieser Gesuche hat in einer Liste zu geschehen Hinter dem Namen jedes Gesuchstellers ist zu bemerken, 1. die Zahl der zum Delbstversorgrrhaushalt gehörigen Köpfe, 2. welche Menge Gerste bez. Hafer für die Freigabe in Frage kommt, 8. in welcher Mühle des Bezirks die Becacdeitung der Früchte oorgensmmcn, 4. welches Erzeugnis daraus helgestellt werden soll und 6. ob der Gesuchsteller noch im Besitz?, der zu verarbeitenden Gerste bezw. des Hafers ist. IV. Die Selbstvcrsorgermühlen dürfen Gerste und Hafer, worauf nochmals ausdrücklich hingewiesen wird, von dem Landwirt ohne Vorlegung einer aus sie ausgestellten Derar- beitungskarte nicht zur Verarbeitung annehmen. Lie dürfen ferner nur genau diejenigen Mengen zur Verarbeitung annehmen, über die die Verarbeitungkarte lautet. v. Auch wird «ochmals darauf hingewiesen, daß vorder Beförderung der Gerste und des Hafers zuriMühle die Tücke mit Sackanhänger, die bei der Ortsbehörde zu entnehmen find, versehen weroen müssen Der Vordruck auf diesen Sackanhängern ist vorn Selbstversorger genau auszusüllen, dec Sackanhänger «nutz also über den Inhalt des Sackes, nach Frucht- art und Gewicht, sowie über Name und Wohnort des Landwirtes genaue Auskunft geben. Der Sackanhänger ha« an dem «ack zu verbleiben, bis die Selbstoersorgermühle den Inhalt vermahlt. Es darf nur genau soviel Gerste und Hafer in die Mühle gebracht werden als nach der Verarbeitungskarte zulässig ist. VI. Zuwiderhandlungen werden nach §8 79 und 80 der Reichsgetreideordnuna für die Ernte 1917 vom 21. Juni bestraft. Außerdem haben die Selbstoersorgermühlen die Schließung des Betriebes und die Landwirte die Entziehmig des Selbstversorgerrechtes und Beschlagnahme der in Frage kam- menden Mengen Getreide »««achfichtlich zu gewärtigen. VII. InRadeberg ist vom Kommerzienrat Brüne eine HafernLhrmittelfabrtk errichtet worden, in der zunächst nur Haferflockcn und Hafermehl hergeftellt wird. Die Königliche Amtshaupt- m""Nchast ist bereit, Landwirten ausuahmsweise die Verarbeitung »on Hafer zu Nähr mitteln in dieser Fabrik zu genehmigen, wenn hierum ausdrücklich nachgesucht wird. Kamenz, am 2. Februar 1318. Die Königliche Amtshauptmauuschaft für de« Kommunalverbaad Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit betr. ?"tgegen den Bestimmungen im 8 S der im Anschluß an die Bekanntmachung des Neichskommissars für die Kohlmvertetluug vom 2. November 1SI7 über die Einschränkung Verbrauchs elektrischer Arbeit erlassenen Ortsvarschriften vom 24. Dezember I9«7 — Ka menzer Tageblatt Nr. 2S8 vom 25. Dezember 1917 — Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 155 oom 29. Dezember 1917 — find die Anmeldungen von Einzelanlagen nur in ganz verschwindend- geringem Umfange bei den Herren Vertrauensmännern eingegangen. Dir Säumigen »erden daher nachmals angewiesen, die Meldung sofort nachzuholen. . wird im »brtaen noch darauf hingewiesrn, daß alle Anfragen, dir die oben erwähnte veuanntmachnng betreffen, an den zuständigen Vertrauensmann zu richten find. Vie Königliche «mtshaMtmaunschaft Kamenz, am 1. Februar ist«. Auf Blatt 48 des hiesigen Handelsregisters, die Firma E. G. Großma««, G. m b. H. in Großröhrsdorf betreffend, ist heute eingetragen worden- Die Prokura des Heinrich Paul Schmidt aus Großröhrsdorf ist erloschen Zum Prokuristen ist der Hauptkasstere: Edwin Arno Schurig in Großröhrsdorf bestellt worden. Er darf die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem Geschäftsführer vertreten. Pulsnitz, am 1. Februar 1918. Königliches Amtsgericht. Neichstagsersatzroahl. Im 3. Wahlkreis des Königreichs Sachsen ist bei der engeren Wahl am 25. Ian 1918 Herr Parteisekretär Otto Ahlig in Leubnitz-Neuoftra zum Neichstagsabgeordneten gewählt worden. Bautzen, am 4. Februar 1918. l Der Wahlleiter Awtshauptmann Dr. v. Pflugk, Geh Regierungsrat Saatkartoffelkarten. Die Verkäufer von Saatkartoffelu (Landwirte und Händler) werden erneut daraus hingewiesrn, daß die Saatkartoffelkarten sofort nach ihrer vollen Belieferung an die König liche Amtshauptmannschafr einzureichen sind. Es ist darauf zu achten, daß der Ewvsanas- vermerk auf der Rückseite der Saarkartoffclkarte ordnunosgemäß ausgesüllt ist. Landwirte, die die Einreichung unterlassen, erhalten die verkauften Mengen au? ihr Lieferssll nicht an- gerechnet. Gleichzeitig werden die Käufer der Saatkartoffeln daran erinnert, daß der mit der ^"tkaitoffeikarte übersandte Postkartenvordruck sofort nach Empfang des Saatgutes aus- gefüllt an die Kön.gliche Amtshauptmannschaft einzureichen ist. Käufer, die dies unterlassen, machen sich strafbar. ' Kamenz, am 2. Februar 1918. Die Königliche Amtsh»uptmannschaft für den Kommunalverband Ablieferung der dnrch die Nachschaukommission festgestellten Getreidemengen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die von der Nachschaukommisston zur Ablieferung bestimmter! Getretdemengen (Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Hülsenfrücht- Buchweizen und Hirse) sofort mit der Ausscheidung aus den übrige» Vorräte» i» das Eigentum des unterzeichneten Kommunalverbandes übergegangen sind. Der Besitzer darf deshalb über dies« ausgesonderten Vorräte bei Bermeid»»g straftrechtlicher Verfolgung nicht mehr verfüge«, sondern Hot sie sofort und spätestens bis z»m 15. Februar 1S18 an einen Einkäufer des Getreideeinkauf in Kamenz abzuliefer». Abgabepflichtige Mengen, die bis zum 15. Februar 1918 einschl. nicht abgeüefcrt find, werden enteignet u-,d auf Kosten des Ablieserungspflichtigen abgeholt werden. Kamenz, am 4. Februar 1918. Der Kommunaloerband der Königlichen Amtshauptmannfchaft. — — - - - . - - - Inhaber der grünen Kohlenstammkarte 296—43V der Stadt Pulsnitz erhalten auf die Abschnitte 19, 20 und 21 Mittwoch, de» S. Febr. 1818 bei August Nitsche, Bahnhof, in der Zeit von 9 Uhr vorm. bis 4 Uhr nachm. je 1 Zentner Briketts. Pulsnitz, am 5. Februar 1918. Der Stadtrat. Die Annahmestelle Pulsnitz für getragene Kleidung Markt 324 ist geöffnet Montags und Freitags, nachmittag» von 2 bi» 4 Uhr. Die Annahmestelle kauft Uniformen jeder Art, Zivilkleidung, Wäsche, Schuhe und Lumpe». Auf Grund der Bestimmungen der Reichsbekleidungsstelle werden gegen Abgabe von Oberkleidung und Schuhware« rnsbksondere auch Abgabebescheinigungr« zur Erlangu,g von Bezugsscheinen ausgestellt. Nähere Auskunft wird in der hiesige« Polizeikanzlei erteilt. Die Annahmestelle. WM" Ankündigungen aller Art "MH sind in dem „Pulsnitzer Wochenblatt" von denkbar bestem Erfolg