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pulsnltzerMcdendlatt SMsMeW MS ZMllg blLll Mgk.-M.: WMMIattWsM Inserate für denselben Tag stnd bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile WPf., im Bezirkder Amtshauptmannschaft 13 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1 M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. öes MMm MMMts MS Ses AaSlkülöS sv MöW EM-L/m LL feWrMer: M. 1« Mcheint: Dienstag, Donnersta^und Sonnabend Mit »Illustriertem Sonntagsblatt', »Aus der Landwirtschaft', .Hof- Garten- und Hauswirt schaft' und .Mode für Alle' — Abonnement: Monatlich 60 Pf., vierteljährlich Mark 1 80 bei freier Zustellung ins Haus, durch Äe Most bezogen Mark 1.86 Dienstag, den 14. August 1917 Nummer 96. MöMt sur M MsgeiMsbeM Wsn!tz Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohrs. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 2W. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. 69. Jahrgang. Amtlicher Heil. Schlachtverbot für Schaflümmer. Das mit Bekanntmachung vom 16. Februar 1917 — I99s 11 kill — in Nr. 40 der „Sächsischen Staatszeitung" vom 17. Februar 1917 erlassene Verbot der Abschlachtung aller Schaflämmer bis zu 6 Monaten wird für Vocklämmer und Hammellämmer mit dem 1. Oktober d. I. aufgehoben. Ausnahmen von dem für weibliche Schaflämmer aufrecht erhaltenen Verbot dürfen, soweit deren Schlachtung infolge Krankheit oder anderer ungewöhn licher Umstände notwendig wird, vom Kommunalverband zugelassen werden. Dresden, am 10. August 1917. Ministerium des Innern. Neue Mehl- und Brotvreise. I. Mehlpreise im Kleinhandel. Der Preis für das Mehl, das im Kleinhandel gegen Brot- oder Mehlmarken abgegeben wird, darf für 1 Pfund nicht überschreite» bei Weizenmehl 32 Pfg „ Roggenmehl 26 „ Jedoch betrögt der Preis bei Abgabe von Mengen von SO und ioo Gramm bei Weizenmehl für 50 8 4 Pfg. ,10087 , „ Roggenmehl „ 50 8 4 . .10086 „ In diesen Preisen sind die Verpackungskosten des Böckers oder Mehlkleinhändlers nicht enthaften. II. Brotpreis Der Preis für 2 kg — 4 Pstind Roggenbrot wird auf 78 Pfg. festgesetzt. Der Preis für 1 Weihbrat (Semmel) im Gewicht von 90 § wird aus 7 Pfg. festgesetzt. IS. Backlohn für Selbstversorger. IU Selbstversorger, die ihr Brot beim Bäcker backen lassen, haben an diesen einen Backlohn von 3 Pfg. für das Pfnnd zu zahlen. IV. Die vorstehenden Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekannt.nchung des Reichskanzlers vom 17. Dezember 1914 «RG.Bl. S 516) in Verbindung mit der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 ^R.E.BI. S. 603.) Bei Ueberschreitungen treten gerichtliche Strafen ein V Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft Sie gilt auch für die reo. Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz, am 11 August 1917. Die Königliche Amtshauptmannschast. Die Stadräte z« Kamenz und Pulsnitz. Frühkartoffeln. Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Kartoffelverbrauchssatz an Frühkartoffeln für den Erzeuger auf 3'/, Pfund und für den Nicht erzeuger — ohne Unterschied des Alters — bis auf weiteres auf 3 Pfund für den Kopf und Vie Woche festgesetzt worden ist Den Schwerarbeitern darüber hinaus eine Kartoffelzulage zu gewähren, ist zur Zeit leider noch nicht möglich. Für die ausfallenden Kartoffeln wird daher Ersatz in Brot und Mehl nach den bisherigen Grundsätzen weiter gewährt werden. Kartoffeln für Militärurlauber sind zunächst bis zur Herbstkartoffelernte nur gegen die mit dem Stempel des Stadtrates versehenen Urlaubsmarken zu verabfolgen. Gegen Abgabe der Abschnitte Nr. 1 der neuen Kartoffelkarten werden von Mittwoch de« 15. Axgust 1017 ab in den Kartoffelverkaufsftellen in der Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Vollung je 3 Pfd. Kartoffeln zum Preise von 13 Pfg für ein Pfd. abgegeben. Pulsnitz, am 14. August 1917. Der Stadtrat. Gegen Abgabe des Abschnittes Nr. 18 der roten Lebensmittelkarte werden am Mittwoch, de« 15. August 1017 in den hiesigen Geschäften, sowie in Pulsnitz M. S. und Vollung und in den Konsumvereinsverkaufsstellen 100 g Suppenmehl z« 17 Pfennigen oder 2 Suppen - 20 - und 60 g Graupen - 4 - abgegeben. Pulsnitz, am 14. August 1917. Der Stadtrat. Die Besitzer vo« Legehühner« werden hiermit aufgefordert, die von ihnen gegen Abgabe von Eiern vereinnahmten Eierkarten bis spiiteste«s Donnerstag, de« 16. A»g«st 1017 in der hiesigen Ratskanzlei abzugeben. Pulsnitz, am 14. August 1917. Der Stadtrat. Di« Getreideselbstversorger «erden ersucht, die neuen Mahlkarlen umgvhend in der Ratskanzlei abzuholen. Pulsnitz, am 14. August 1917. Der Stadtrat.