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pulMitzerMLenblaN Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz, des Kommunalverbandes und Finanzamts Kamenz, der Ministerien und der Gemeindeämter des Bezirks. «ernst». Nr. 18. Tel.-Adr. Wochenblatt Pulsnitz Vezirksanzerger l Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg ober sonstig« irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Bcsördcrungsrinrlchtungen ^at der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. — vierteljährlich M 7.50 bei freier Zustellung; -ei Abholung vierteljährlich M 7.—, monatlich M 2.40, durch die Post M 8 —. und Heilung Postscheck-Konto Dresden2138. Gem.-Giro-K. 146 Inserate find bis vormittags 10 Uhr «riszugeben. Die sechsmal gespalteru Petitzeile (Mofse's Zetlenmeiser 14) 100 Pfq., im Bezirke der Amtshcupi- mannschaft 90 Pf. im Amtsgerichtsbezirk 80 Pf. Amtliche Zeile M 3.—, 2.70 not 2.40. Reklame M 2.30. Bei Wiederholung Rabatt. — Zeitraubender urt tabellarischer Satz mit 25 »/, Auffchlag. Bei zwangsweiser Einziehung de' Anzeigegeöühren durch Klage oder in Konkursfälleu gelangt der soll. Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Ha cptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amlsgcrichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. G., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hanswalde, Ohorn, OSersteina, Niederster», Weißbach, Ober- und KiederlichtenüU, Friesersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Kismmckplatz Nr 265. Truck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I- W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 66. Donnerstag, den 2. Juni 1S2L. 73. Jahrgang Amtlicher Teil. Körperschastssteuer und Kspitalertragsteuer. Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen zum Zwecke der ersten Veranlagung zur Körperschastssteuer und znr Kapitalertragssteuer. I. Die nach § 1 des Kürperschaftssteuergesctzks der Körperschastssteuer unterliegenden Steuerpflichtigen, die cm Bezirke des Finanzamts Kamenz den Ort der Leitung ober, wenn der Ort der Leitung im Ausland liegt, ihren Sitz, einen nach 8 71 der Reichsabgabenord nung bestellten Derteter oder den größten Teil ihres inländischen Vermögens haben, werden ausgesordert, die Steuererklärungen fii, die Veranlagung zur Körperschastssteuer abzugeben. Körperschastssteuerpflichtig find: 1- die Erwerbsgesellschasten (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften aus Aktien, Kolonialgesellschafien, bergbautreibende rechtsfähige Bereinigungen und nicht rechtsfähige Berggewerkschastcn, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sonstige Personenvereinigungen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetriebe, deren Zweck die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile für sich oder ihre Mitglieder ist), 2. die Erwerbs- und Wirischaftsgenossenschaften, Verficherungsoereine auf Gegen seitigkeit und die politischen Parteien und Vereine mit eigenem Gewerbebetriebe, 3. sonstige juristische Personen des bürgerlichen Rechts, insbesondere eingetragene Vereine, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen, 4. juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere kirchliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, s nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und Zweckoermög-m mit Ausnahme der offenen Handelsgesellschaften, der Kommanditgesellschaften und der sonstigen Erwerbsgesellschasten, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mietunter- nehmer) des Betriebs anzu sehen find. Die Abgabe der Erklärung liegt ob: bei juristischen Personen den geschlichen Vertretern, bei Personenoereinigungsn und Zweckoermögen, die eigene Rechtsfähigkeit nicht besitzen, den Vorständen oder Geschäftsführern und, soweit solche nicht vorhanden, find den Mitgliedern oder Beteiligten (ZZ 84, 86 der Netchsabgabenortnung). Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte find zur Abgabe der Erklärung nicht berechtigt Steht nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung die gesetzliche Der- tretung nur mehreren Personen gemeinsam zu, so ist zur Abgabe der Steuererklärung die Mitwirkung der für die Gesamtoertretung vorgeschriebenen Anzahl von Personen erforderlich. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Personenvereinigungen und Zweck vermögen verpflichtet, deren Steuerpflicht am Tage des Inkrafttretens des Körper- schastssteuergesetze» (15. April 1920) bestanden hat. Die Steuererklärungen müssen umfassen: 1 das Einkommen der Geschäftsjahre (Wirtschaftsjahre), deren Ende in die Zeit vom 1. April 1S19 bis 31. März 19M fällt, oder, wo ein besonderes Geschäfts jahr nicht vorliegt, das Einkommen des Kalenderjahrs 1919 (8 20 des Körper- schastssteuergesetzes), 2. das Einkommen der Geschäftsjahre (Wirtschaftsjahre,) deren Ende in die Zeit vom 1. April 1920 bis 31. März 1921 fällt oder, wo ein besonderes Geschäfts jahr nicht oorliegt, das Einkommen des Kalenderjahrs 1920. Für jedes nach dem 31. März 1919 abgelaufene Geschäftsjahr ist eine besondere Steuererklärung abzugeben. Die Steuererklärungen find in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Juli 1921 soweit jedoch am 31. März 1921 der Geschäftsabschluß durch die zuständigen Organe (Mit- Wieder, Gesellschafteroersammlung) noch nicht festgestellt ist, binnen drei Monaten nach der Fcststellung bei dem unterzeichneten Finanzamt sckriftlich einzurelchcn oder zu Motokoll des Amtes im Dienstgebäude Finanzamt Kamenz, Wettinstr. 4, abzugeben. Die Erklärungen find mit der Derstchem. g abzugeben, daß die darin enthaltenen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht find. Die Einsendung der schriftlichen Erklärung durch die Post ist zulässig, geschieht aber aus Gefahr des Absenders und deshalv zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Münd liche Erklärungen werden von dem unterzeichneten Finanzamt während der Geschästsstunden von 8 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags zu Protokoll entgegengenommen. Der etwaige Geschäftsbericht (Jahresbericht) und Mitgliederversammlungsbeschluß find anzuschließen. Falls Bücher im Sinne des Handelsgesetzbuchs geführt werden, ist eine Abschrift der unverkürzten Bilanz für die betreffenden Geschäftsjahre einzureichen (Z 174 der Reichs- abgadenordnung). Ist eine Gewinn- und Derluftrechnung ausgestellt, so ist auch diese beizusügcn. Liegen keine kaufmännischen Abschlüsse vor, so find die sonstigen Rechnungen, Ab schlüsse, Rechenschasts- oder Geschäftsberichte anckschlietzen. Aus der Bilanz oder den Erläuterungen soll klar heroorgehen, wie Gegenstände des Gebrauchs und Lagerbestände bewertet und welche Beträge daraus und auf zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen oder sonst abgeschrieben worden find. Wenn Ausgaben für Anlagen als Unkosten gebucht find, ist der Betrag in der Steuererklärung und in den Erläuterungen anzugeben. Als Schuldposten dürfen Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gefälligkeitsakzepten und dergleichen in der Bilanz nur ausgeführt werden, wenn die Rückgriffsrechte berücksich tigt find. Die Vertreter des Steuerpflichtigen haben aus Verlangen die Richtigkeit ihrer Angaben nachzuweisen, sie können von dem Finanzamt und dem Steueraüsschutz zur mündlichen Vernehmung vorgeladen und mit Genehmigung des Landessinanzamtes zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die von ihnen behaupteten Tatsachen an gehalten werden. Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung versäumt, kann mit Ordnungs strafen zur Abgabe angehalten, auch kann dem Steuerpflichtigen ein Zuschlag bis zu 10 o. H. der endgültig festgesetzten Steuer auserlegt werden 170 Abs. 2 und § 202 Abs. 2 der ReiLsabgabenordnung). Wer die Körperschaftssteuer hinterzieht oder zu hinterziehen versucht oder wer eine derartige Handlung seines Vorteils wegen begünstigt oder hierbei Hilst, wird mit einer Geldstrafe bis zum zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Die Steuerpflichtigen werden ferner darauf hingewiesen, daß für die nach dem 31. März 1921 abgelauseneN Geschäftsjahre die Steuererklärungen binnen zwei Monaten nach Zustellung des Steuererklärungevordrucks, wenn jedoch ein Vordruck nicht zugeflell» wurde, binnen drei Monaten nach Ablauf des Tages, an dem das Iahresergebnis (der Jahresabschluß) von den zuständigen Organen festgestellt wurde, abzugeben sind. II. Die unter i, 1 bis 4 genannten körperschaftssteuerpflichtigen Personenvereini gungen und Ziveckoermögen werden ausgesordert, gleichzeitig mit der Körperschastssteuer« e-klärung die auf Grund der Verordnung oom 3 Juni 1921 über die Abgabe der Kapital» crlragsteuererklärung (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 41) vorgeschriebens Kapitalertragsteuererklärvng abgegeben. Die Steuererklärungen müssen umfassen folgende in der Zeit oom 31. März bis 81. Dezember 1920 fällig gewordenen Erträge: 1. Diskonlbeträge von Wechseln und Anweisungen einschließlich der Schatzwechsel, soweit es sich um Kapitalanlage handelt, 2. alle Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen (auch aus Wertpapieren). Gleichzeitig find zum Zwecke der Nachprüfung einer richtig vorgenommenen Be steuerung die in der genannten Zeit fällig gewordenen Kapitalerträge der in 8 2 Nr. I, 4 bis 6 des Kapitalertragsteuergesctzes bezeichneten Art (Zinsen von Hypotheken, sonstige Forderungszinsen, auch aus Warenforderungen usw) anzug^ben. Grundsätzlich find hier der einzelne" Zinsbetrag und der Name des betreffenden Schuldners?! gesondert aufzuführen. Bei Steuerpflichtigen, welche Hanbelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs führen, genügt es jedoch, wenn die in der genannten Zeit fällig gewordenen Zinsen in einer Summe ohne Nennung des Namens der einzelnen Schuldner angegeben werden und ferner eine Erklärung darüber abgegeben wird, ob die gcnanntea Zinsen versteuert find oder nicht. Vordrucke' zu Steuererklärungen können bei dem Finanzamt« Kamenz entnommen werden oder werden gegen Portooergütung zugesandt. Finanzamt Kamenz, am 3i. Mal 192!. Blutlaus! Die Besitzer von Obstdäumen hiesiger Stadt werden hiermit erneut auf ihre Ver pflichtung zur Vertilgung der Blutlaus hingewiesen und veranlaßt, ungesäumt ihre Bäume zu untersuchen und erforderlichenfalls die Dertilgungsarbeiten ohne Verzug vorzunehmen. Eine Beschreibung der Blutlaus und der wirksamsten Bekämp-ungsarten hängt in der hiesigen Ratskanzlei aus. In den nächsten Tagen wird eine Kontrolle über die getroffenen Maßnahmen vor- genommen werden. Säumige werden mit Geldstrafe bis zu 180 Mark oder 14 Tagen Hast bestraft, auch wird aus ihre Kosten die Vornahme der Vertilgungsarbeiten durch den Stadtrat vor- genommen werden. Pulsnitz, am 2 Juni 1921. - Der Rat der Stadt. 'MW7MWSWUWW7 Da vonseiten der Arbeitgeber nur ein Wahloorschlag für die Wahl eingegangen ist, so gelten die Dorgeschlagenen als gewählt. Der für den 4. Juni für die Arbeitgeber angesetzte Wahl termin wird deshalb hiermit aufgehoben. Pulsnitz, den 30. Mai 1921. Der Vorstand der Allgem. Ortskrankenkasse Pulsnitz. Max Kemnitz, Vorsitzender. Das Wichtigste. Die Volkszählung in Frankreich hat ergeben, daß für die nächste französische Kammer 90 Deputierte weniger zu wählen find, al, in der jetzigen Kammer fitzen. Die Bezahlung der ersten Milliarde durch Deutschland hat in Berlin, London und Paris ein« Steigerung des Dol larkurses und infolgedessen eine Störung der Berechnungen der Wiedergutmachungskommisfion hecoorgerufen. Wie verlautet, hat die Reichskaffe zur Auszahlung der eng lischen Zeugen in den »Kriegsverbrecher'-Prozessen die Summe von 800000 Mark zur Verfügung gestellt. Insgesamt find bei der Stadtverwaltung Berlin seit No vember 1S18 18000 Tumultschäden ongemeldet worden. An Entschädigungen wurden bisher 12 Millionen Mark gezahlt. Die deutsche Regierung hat am 20. d. M. an die Entente eine Note gerichtet, in der sie über das Ausbleiben jeder Kohlenliesecung aus Oberschlefien klagt. Darauf ist noch Keine Antwort eingegangen, obwohl um schnelle Erledi gung gebeten wurde.