Volltext Seite (XML)
Einnnd-rkißigster Jahrgang jede« 8. Oktober 1879 Mittwoch esven, in i, die Leichen von Schäffer. mg an. Kamenz, den 3. October 1879. richt'» u er cacht. i4. et. , soll en ö. Spei- ladet raten, rufge- wieder >«e zu zu Ha ¬ itor, ilung noch einen 10) 11) 12) 13) 14) 15) ultan ave in g, den wie es Zesang i Mon- fang 8 rbes. hr »1. 3) für 4) für 5) für 6) für 7) für 8) für 9) für Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. für ür ür für Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Wegen der Sonnabend, den 11 und Montag, den 13. dies. Mon. stattftndrnden Reinigung der RathSexpedition werden an diesen Tagen «n» ganz dringliche Sachen erledigt. Pulsnitz, am 2. October 1879. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: Comm.-Rath Bachmann, Bez.-Affesior. Buchdruckerei von Senft SnSwtg Förfter in Pulsnitz. »erantwortliche Redaktion, Druck und »erlag-von Paul Weder in Pulsnitz. «efchtft«fte»ea für Königsbrück: bei Herrn Kaufman» «. Tschersich Dresden: Annoncen, »ureau's haasenstein L Vogler, In- validendan!, W. Saalbach. Leipzig: Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Lentralannoncenbureau für sSmmtliche deutsche Zeitungen. Die Herren Bürgermeister von Königsbrück und Elstra, sowie die Herren Gutsvorsteher und Gemeindevorstände des Bezirks werden angewiesen, Selbstmördern von jetzt ab bis zum 31. Januar 1880, ohne im einzelnen Falle vorher anzufragen, in einem zugenagelten Kasten unter der Adresse: „An den militärärztlichen Operationscursus im Garnisonlazareth zu Dresden (Albertstadt, Marienallee)'" mit thunlichster Beschleunigung nach Dresden abzuliefern. Hinsichtlich der Transport- und anderen Kosten, sowie der übrigen einschlagenden Vorschriften ist nichts geändert. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 2. October 1879. Erscheint: und Sonnabend« früh 8 Uhr. Abonnement-preiS: vierteljährlich lj Aart. Das Königliche Amtsgericht, i. v. Carl Sommerlatte, Ast. U Nach- wobei d mit s auf- nt. Die Ausloosung der für das am 1. October dieses Jahres beginnende und mit dem 31. December 1880 schließende Geschäftsjahr gewählten Hauptschöffen erfolgt den 8. October 1878, Vormittags 9 Uhr, öffentlicher Sitzung der unterzeichneten Gerichtsbehörde. Pulsnitz, den 1. October 1879. Das Königliche Amtsgericht. Jahn. Bekanntmachung. Von dem Königlichen Justizministerium sind für die im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts gebildeten sechszehn sriedenSrichterlichen Bezirke als Krie-onS l. — und «erden mit w Pfennigen für de» Nou« einer gespaltenen Corpus- Zelle berechnet u. find bis spätestens Dienstags und Freitags Bormittags , Uhr hier aufzugelvn. 1) für Königsbrück: Herr Kürschnermeister und Standesbeamter Louis Hänßel in Königsbrück, 2) für Ober- und Niedergräfenhain: Herr Gemeindevorstand Karl Johne in Niedergräfenhain, Höckendorf: Herr Gemeindevorstand Karl Gottlob Ziesche in Höckendorf, Lausnitz: Herr Divisions-Auditeur von SüHmilch-Hörnig in Lausnitz, Reichenau Oberlausitzer und Meißner Seits: Herr Gemeindevorstand Karl Moritz «Kleine in Reichenau, Reichenbach Oberlausitzer und Meißner Seits: Herr Tuchfabrikant und OrtSrichter Emil Gruber in Reichenbach, Neukirch, Koitzsch und Gottschdorf: Herr Gemeindevorstand und Ortsrichter Karl Gottlieb GerSdorf in Neukirch, Schmorkau Oberlausitzer und Meißner Seits und Weitzbach: Herr Gemeindevorstand Gottlob Heinrich Miertschke in Schmorkau, Schwepnitz: Herr Gemeindevorstand und Ortsrichter August SchwiebuS in Schwepnitz, Grüngräbchen: Herr Gemeindevorstand Friedrich Naumann in Grüngräbchen, Cosel: Herr Gemeindevorstand und OrtSrichter August «Kirschner in Cosel, Rohna, Zeisholz mit Neitschmühle und Kohlstatt: Herr Ortsrichter August Jä-ol- in Rohna, Krakau Oberlausitzer und Meißner Seits, Zochau und Lüttichau mit Anbau: Herr Gemeindevorstand und Ortsrichter Eduard Höntsch in Krakau, für Rohrsdorf, Sella und Bohra: Herr Rittergutspachter Franz Schubert in Röhrsdorf, für Zietfch, Otterschütz, Quasdorf und Steinborn: Herr Ortsrichter Karl August Seisert in Zietsch, 16) für Stenz und Glauschnitz: Herr Gemeindevorstand und Ortsrichter Karl Hommel in Stenz ernannt und als solche verpflichtet worden. Königsbrück, den 2. October 1879. Erstatteter Anzeige zufolge sind in der Nacht vom 21. zum 22. September d. I. aus dem unverschlossenen, nur mit einem Holzriegel versehenen Schweinestalle des Töpfermeisters Hensel allhier ein altes weißes und drei junge schwarze Kaninchen gestohlen worden, was zur Ermittelung des ThäterS und Wiedererlangung des Gestohlenen hiermit bekannt gemacht wird. Königliches Amtsgericht Königsbrück, am 4. October 1879. Der Amtsanwalt. Feine, Rfdr. ' - Hunde sperre betreffend. In Krakau ist am 30. vorigen Monats ein Hund — graurother männlicher Dachshund, ca. 4 Jahre alt und mit geflicktem Lederhalsband mit gelber Schnalle und einem Riemchen versehen — erschoßen worden, welcher bei der vorgenommenen Section als mit der Tollwuth behaftet befunden wurde. Da dieser Hund, welcher aus der Gegend von Okrilla stammen dürfte, auch in Bohra aufgetreten ist, so werden die Herren Gemeindevorstände von Krakau und Bohra, sowie diejenigen der in einem Umkreis von zwei Stunden von diesen Ortschaften entfernt gelegenen Dörfer, ingleichen der Herr Bürgermeister von Königsbrück, unter Hinweis auf ß 33 des Leitfaden» veranlaßt, in ihren Gemeinden die Hundespeire 12 Wochen lang, mithin bis zum 24. December dieses Jahres anzuordnen, auch dafür zu sorgen, daß alle von dem fraglichen Hunde gebißenen Hunde und andere Thiere ungesäumt getödtet und daß die in tz 32 des Leitfadens ge dachten Cavillerumgänge dergestalt zur Ausführung kommen, daß alle frei und ohne Beißkorb herumlaufenden Hunde sofort weggefangrn und wenn dieselben innerhalb 3 Tagen vom Besitzer nicht reclamirt worden sind, getödtet werden. In Folge höherer Anordnung fordere ich hiermit alle hiesigen Besitzer von Hunden auf, vom heutigen Tage ab bis zum L4 December e. alle Hunde eingesperrt zu halten oder nur mit gut construirtem Maulkorbe versehen, frei zu laßen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Bestimmungen des Mandates vom 6. April 1796 geahndet werden. Königsbrück, am 6. October 1879. Der Bürgermeister. «. Peter. Mockenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Padeber-, Radeburg, Moritzburg und Umgegend von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxpva Äs» 4rnt8dL»tte«.