Volltext Seite (XML)
n. 6 n 6en Dg u- I. »ö. Iltlicd l 8tü-k > »M- >Lkt kür oäukte. en) ^efsenü k-fg. 215. ZsSN. ;epl.» neuen S. §ernsprecher: Nr. 18. VSZirKs-l^NZelger Erl cheint: Dienstag, Donnerstag ».Sonnabend. S Mit „Illustriertem Sonnlagsblatt", .Landwirt- «»G schädlicher Beilage" und .Mode kür fMe". I I I I Abonnement: Monatlich 45 pk., vierteljährlich UN^> ÄS^UNg I'elegr.-Ndr.: Wochenblatt Pulsnitz G z s Inserats kür denselben lag sind bis vormittags > 10 Uhr aukzugsben. Dis künk mal gespaltene M » I I I I Zeile oder deren Naum 15 pk., Lokalpreis l 2 Pf, V Nsklams 30 pk. Sei Wiederholungen Nabatt. Mk. t »o bei kreier Zustellung ins Saus, Lurch die Post bezogen Mk. 1.41. -- des f^Önigl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz .Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be- anderem larik. Erfüllungsort ist p'^snitz. ^Nltcrblatt siir?)pn 6mtcrND1"iLbic:b^?irb Nulcrnitt umfassend dis Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz m. s., Vollung, Srohröhrsdors, NIMSVlUU lur oeu slllUVgerichldv^Zlrn PUlVUly, steina, Weißbach,Ober-u.Niederlichtenau,§riedersdo^ Druck und Verlag von E. L. Lörster's Erden (Inh.: I. XV. Mohr). Expedition: Pulsnitz, vismarckplatz Dr.265. Verantwort! Bretnig, löauswalde, Ohorn, Obersteina, kieder- Trohnaundork, Lichtenberg, klein-vittmannsdork. er Nedakteur: Z. XV. Mohr in Pulsnitz. Nr. 115. Sonnabend, 28. September 1912. 64. Jahrgang. Auf Blatt 9 des hiesigen Eenossenschaftsregisters nach dem Reichsgesetze vom 1. Mai 1889 ist heute die Mlgsmsino vaugsnosssnfckakt Srstz- rüdrsdork, eingetragene Genossenschaft init beschränkter Haftpflicht, in Grossröhrsdorf eingetragen worden. Das Statut datiert vom 12. April 1912, Gegenstand des Unternehmens ist, mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes den Mitgliedern der Genossenschaft gesunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen aus Großröhrsdorfer Gelände zu bauen. Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen unter ihrer Firma und sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen sind im Großröhrsdorfer Anzeiger zu veröffentlichen. Im Falle des Eingehens dieses Blattes tritt an seine Stelle das Pulsnitzer Amtsblatt. Mitglieder des Vorstandes sind die Herren a , Tischler Paul Richter, 1. Vorsitzender, b., Zimmermann Otto Schöne, 2. Vorsitzender, c., Buchhalter Martin Rentsch, Kassierer, Tischler Alfred Gotter, Kontrolleur, e , Buchhalter Martin Mehnert, 1. Schriftführer, Tischler Max Garten, 2. Schriftführer, sämtlich in Großröhrsdorf. Willenserklärungen des Vorstandes sind für die Genossenschaft verbindlich, wenn sie durch zwei dazu bestimmte Vorstandsmitglieder abgegeben werden. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des unterzeichneten Gerichts jedem gestattet. Pulsnitz, am 28. September 1912. ftrönlgNckes ttmtsgerlsrt. VelMiltMchullg bett, die WHl der VettlmeiirmSmier mid GrsttzmüMl für die AWAMiwerWriW im MdibeMt Pulsnitz. Die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angestelltenversicherung findet im Stadtbezirke Pulsnitz für die Arbeitgeber und für die Angestellten Sonntag, Sen 27. Oktober 1912, von */r11 llbr Vorm, bis Vs2 Ubr nackm.» Im I^atskeUer 1 Krepps Tin Gemäßheit der nachfolgenden Vorschriften statt. l. 1. Es find zu wählen 6 Vertrauensmänner und 12 Ersatzmänner und zwar je z«r Hälfte au« den versicherten Angestellten, die nicht Arbeitgeber find, und au« den Arbeitgebern der versicherten Angestellten. 2. Die Vertrauenrmänner und Ersatzmänner au« den Arbeitgebern werden von den Arbeitgebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten ^Angestellten gewählt. 3. Wahlberechtigt sind volljährige Deutsche männlichen und weiblichen Geschlecht» sofern sie zu den versicherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und in der Stadt Pulsnitz wohnen. Wahlberechtigt al» Arbeitgeber sind — wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt sind — auch: 1 , dis gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2 ., bei juristischen Personen die Mitglieder de» Vorstände», bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handels gesellschaften die persönlichen Haftenden Gesellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind. Sind hiernach für eine juristische Per son oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen, das Wahlrecht auSüben. 4. Wählbar sind nur Versicherte, die nicht Arbeitgeber sind, und Arbeitgeber der oerficherten Angestellten, die im Bezirke der Stadt Pulsnitz wohnen, oder be schäftigt werden oder ihren Betrieösfltz haben. Wählbar al« Arbeitgeber sind — wenn »sie nicht al» Angestellte wählbar find — auch: 1 ., di« gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2 , die Mitglieder dek Vorstände» ein« juristische:-'. Person, die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die persönlich haftenden Gesellschafter bet anderen Handelsgesellschaften, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen find. 3 ., die bevollmächtigten Betriebsleiter. L. Weder Wahlberechtigt .«och wählbar ist, wer : s) infolge ftrasgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, fall» gegen ihn da- Hauptverfahren eröffnet wird, ,b) infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Angestellte, die nach 8 330 des VersicherungSgesetzeS für Angestellte von der Beitragsleistung befreit find, sind sowohl auch wahlberechtigt «lS auch wählbar st. 1. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. 2. Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Vorschlagslisten für die Wahl bis spätestens 3 Wochen vor dem Wahltage, d. i. spätesten» zum 5. Oktober d. I. bei dem unterzeichneten Wahlleiter, Bürgermeister vr. Michael, einzureichen. Die Vorschlagslisten find für die Arbeitgeber und die oerficherten Angestellten getrennt aufzustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindesten» soviel Namen enthalten, al» Vertrauensmänner und Ersatzmänner zu wählen sind, sie darf höchsten» die doppelte Zahl solcher Namen aufweisen. Die Vorgeschlagenen find nach Vor- und Zunamen, Stand oder Berus und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Man gels anderer aurdrücklicher Erklärung wird angenommen, daß die an erster Stelle Ausgesührten als Vertrauenrmänner oorgeschlagen werden. Die Vorschl^Slisten müssen von mindesten» fünf Wahlberechtigten unter Benennung eine» für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters un terschrieben sein. Die Vorschlagsliste soll die Wähleroereinigung, von der sie auSgeht, nach unterscheidenden Merkmalen kenntlich machen. Hat ein Wähler mehrere Vor schlagslisten unterzeichnet, so wird seins Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden oder wenn sie nicht vorschriftsmäßig unterschrieben sind und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den Vorschlagslisten anderer Wählervereinigungen gegen- über al» eine einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlagslisten oder die bevollmächtigten Vertreter übereinstim mend spätesten» bi» zum Ablaufe de» elften Tage» vor dem Wahltage die Erklärung abgegeben, daß die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die Erklärung über die Verbindung ungültig. 3. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten bi» zum 5. Oktober d. I. nur ein« Vorschlagsliste etngereicht, so findet für die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten dann in der für den Wahlbezirk erforderlichen Zahl in der Reihen- folge des Vorschlag» al» von dieser Gruppe gewählt. 4. Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung auszuweisen. Für die versicherten Angestellten dient die BerstcherungSkarte als AuSwei», für die Ar beitgeber eine vom Stadtrate ausgestellte Bescheinigung. Die Arbeitgeber werden aufgefordert sich diese Bescheinigung ausstellen ;u lassen. 6. Da» Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines Stimmzettel» auSgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt enthalten. Sie sind außerhalb des Wahlraumes handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung herzustellen. 6. Den Arbeitgebern ist e» gestattet, an Stelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel dem Wahlleiter unter Beifügung de» Ausweise» über ihre Wahlberechtigung brieflich einzusenden. Die erforderlichen Umschläge erhalten die Arbeitgeber aus Verlangen von dem Wahlleiter auSgehändigt Der Brief must spätestens am 27. Oktober d. bis '/,2 Uhr nachmittags beim Stadtrate eingegangen sein. Nachträglich eingehende Stimmzettel find ungültig. 7. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber, die mehr al» fünfzig, aber nicht mehr al» hindert versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stim- men. Für je weitere angesangene hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme.