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Pulsnitzer Tayeblatt Fernsprecher 18. Tel.-Adr.: Tageblatt PulSmtz Postscheck-Konto Dresden 2138. Giro-Konto 146 riNUlzzPlljPI - Erscheint an jedem Werktag — Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der BeförderungScinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 E bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich <0.55 E; durch die Post monatlich 2.60 E freibleibend Wüüienblatl Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und Commerz- und Prwat-Bank, Zweigstelle PMnstz — ——— ? Anzeigen-Grundzahlm in Die 41 mm breite Zeile (Mosse's Zeilenmesser 14) 10 m der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 und 24 Reklame 25 Tabellarischer Satz 50 <7° Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkmsfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. BiS /»10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaft« der Pulsnitzer AmtSgerichtsbezirkS: Pulsnitz, PulSmtz M. S.,' Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niederstem«, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, FricderSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Kleindittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertstraße Nr. 2 Druck und Verlag von E. L. Förster 8 Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Sonnabend, de« 1k. August 193» 82. Jahrgang Nummer 198 Amtlicher Teil Das im Grundbuchs sktr Pulsnitz, Blatt 1675, aus den Namen der Helen« Elly »hl. Pampel, geb. Barthel, in P«l««itz eingetragene Grundstück soll de» 17. Oktober 1939, vormittags 9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege »er Zwangsvollstrekkung versteigert »erde«. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 17,2 Ar grob, nach dem Derkehrswert aus 8600 RM geschützt und al» Garten und Wiese angelegt. Es liegt an der Kamenzer Strotze, wird noch von zwei Zusahrtsstratzen zum Bahnhof Pulsnitz begrenzt und trügt dir Flurbuch Nummer 401 des Flurbuchs für Pulsnitz. Da» Grundstück ist durch Steinsaulen und Stüngel- zaun einoesriedigt und mit Beerenstrüuchera und Obstbüumen bepflanzt. Im Grundstück befindet sich eine Laude von Holz. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schatzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 6). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke find, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 31. Juli 1930 verlautbarten Dersteigerungsoermerks au» dem Grundbuche nicht erftcht- lich waren, spätestens im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte find sonst bei der Feststellung des geringsten Gebot» nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Derfteigerungserlüses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenftehendes Recht hat, mutz vor der Erteilung des Zuschlag» die Aufhebung oder dir einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeisühren, widrigen- salls sür das Recht der Bersteigerungserlvs an dis Stell« des versteigerten Gegenstandes tritt Amtsgericht Pulsnitz, den 12 August 1930. Das im Grundbuch« sür Bretnig, Blatt 636, aus den Namen des Tischlermeisters Her ma»« Otto Wilde t» Bretutg eingetragene Grundstück soll de« 24. Oktober 1930, vormittags 9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung verstrigert werden Das Grundstück ist nach dem Flurbuch« 2,1 Ar grob und nach dem Verkebrswert auf 7416.— RM geschützt. Die Brandoerstcherungssumme betrügt 7300 RM; ste entspricht dem Friedensbaupret» vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. o. 18. 3. 1921, v N. S. 72). Das Grundstück liegt links der Staatsstraße Radeberg-Bischofswerda an einer Qaerurake und ist bebaut mit einem Wohnhaus, einem Hintergebäude und einem Zwischendan. Das Wohnhaus, den linken Teil eines Doppelhauses darstellend, besteht aus Keller-, Erd, Obergeschob und Bodenraum, ist massiv und hart gedeckt. Das Hinteraebüude besteht aus Erdgeschoh und Bodenraum, ist massiv und mit Dachpappe gedeckt. Der Ecdgrschobraum dient als Tischlerwerkstatt, in dem sich 5 Holzbearbeitungsmaschinen mit Transmissionen und Vorgelege, sowie 3 Elektromotoren von 7, 5 und '/«befinden. Der Zwtscbenbau, mit Dachpappe gedeckt, ist nur erdgeschotzhoch und bildet mit dem Erdaeschotzraum oes Hintergebüudes einen Werkstattraum. Es ist Hofraum und ein eingesriedigtcr Vorgarten vorhanden, auch ist das Grundstück an die Ttrabenschleuse ange- schloffen. Das Grundstück trügt vie OctsWennummer 145 L und die Flurbuchnummer 32 für Bretnig. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist jedem gestattet (Zimmer 6). Rechte auf Befriedigung au« dem Grundstücks find, soweit ste zur Zett der Eintragung des am 1 Juli 1930 verlautbarten Derstetgsrungsoermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spatesten» im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an zumelden und, wenn der Glüubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte find sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht za berücksichtigen und bei der Verteilung des Der- fteigerungserlöse» dem Anspruch« des Gläubigers und den übrigen Richten nachzusehen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, mutz vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Dersahrens herbeisühren, widrigen- soll» sür das Recht der Derstetgerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Amtsgericht Pulsnitz, den 12 August isM. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Hosenträger-, Gürtel, Strumpf und Sockenhalterfabrikanten Max Paul Philipp in Ohorn Nr. SSO wir» nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Pulsnitz, den 13. August 1930. Bekanntmachung Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller und sozialer A?A2nde am 26. 7. 1930 — RGBl. S. 311 — find verschiedene Bestimmungen der Reichsoer- bi« aus weiteres in veränderter Fassung anzuwenden. Die neuen Vorschriften werden deshalb nachstehend auszugsweise bekanntgemacht: Wer die für die D-rficherungspfticht nach § 165 Abs. 2 matzgebrnde Derdienstgrenze über schreitet, scheidet nicht erst mit dem 1. Tage de» 4. Monats nach dem Ueberschreiten, son- dern unmittelbar mit dem Tag der Uederschreitung aus der Derstcherungspflicht aus. Tritt dis Ueberschreitung durch rückwirkende Zulage ein, so ist für bas Ausscheiden der Taa matzgebend, an dem diese Zulage erstmalig gezahlt wird. 2. Die Derftcherungsberechttgung nach den 88176,313 erlischt u. a- in allen Füllen, wenn da» regelmatzige jährliche Gesamteinkommen 8400 Mark übersteigt. Dies gilt nicht für Der- stcherungsderechligte, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung mindestens 5 Jahre frei willige Mitglieder der Kaffe waren. ' 3. Stirbt ein Mitglied, so kann der überlebende Ehegatte, wenn er nicht selbst auf Grund eines Reichsgesetzes für den Fall der Krankheit versichert «ft, die Mitgliedschaft unter den selben Voraussetzungen und in derselben Weise wie ein Mitglied sortsetzen. 4. Welteroerficherungsberechtigte und Weiterverstcherte, die nicht im Bereich ihrer bisherigen Kaffe wohnen oder ihren Wohnort au» dem Kaffenbereich verlegen, setzen die Mitglied schaft bei der allgemeinen Ortskrankenkaffe ihres Wohnort«, wenn ste Mitglied einer all gemeinen oder besonderen Ortskrankenkasse waren, bei der Landkrankenkaffe, wenn ste Mitglied einer Landkrankenkaffe waren, sort. Besteht dort kein« allgemeine Ortskrankea- kufle, io ersolgt die Weiteroerftcherung bei der Landkrankenkaffe, besteht keine Landkran- kenkafle, so tritt die allgemeine Ortskrankenkaffe an ihre Stelle. Wetteroerstcherungsbe- rechttgle und Weiterverstcherte, dte Mitglied einer Betriebs- oder Jnoungskrankenkaffe waren, können unter den gleichen Voraussetzungen bei der allgemeinen Ortskrankenkasse und, wo eine solche nicht besteht, bei der Landkrankenkaffe ihre« Wohnortes ihre Mit gliedschaft fortsetzen. 5. Das Krankengeld ist künftighin in allen Füllen erst oom 4. Tnge der Arbeitsunsühtgkeit an zu zahlen. 6 Endet die Arbeitsunfähigkeit an einem Sonntage oder an einem staatlich allgemein aner kannten Feiertage, so wird dieser Tag für das Krankengeld nicht mitgezühlt. 7. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange die Arbeitsunfähigkeit der Kaffe nicht ge meldet wird, dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt. 8. Der Anspruch auf Kranken- und Hausgeld ruht, wenn und soweit der Versicherte wührend der Krankheit Arbeitsentgelt erhalt. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kranken- oder Hausgeld gelten auch dann nicht als Arbeitsentgelt, wenn ste aus einer Verpflichtung beruhen. 9. Zur Inanspruchnahme von Kranken- und Familienhilse hat der Versicherte einen Kran kenschein zu lösen. Die Gebühr dasür betrügt SO Retchspsennig. 10. Bei der Abnobme von Arznei, Heil- und Stärkungsmitteln hat der Versicherte von den Kosten jeder Verordnung den Betrag von 50 Retchspsennig, jedoch nicht mehr als die wirklichen Kosten, an di« abgebende Stell« zu zahlen; enthüll das Verordnungsblatt mehr als eine Verordnung, so ist der Betrag nur einmal zu entrichten. 11. Versicherte, die innerhalb der letzten 6 Monate mindestens 3 Monate aus Grund eine» Reichsgesetzes sür den Fall her Krankheit versichert waren, erhalten sür den Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Kinder, wenn diese sich gewöhnlich im Inland aushalten und nicht anderweit einen gesetzlichen Anspruch aus Krankenpflege haben, bis nur Dauer von 13 Wochen ärztliche Behandlung im gleichen Umsang wie Versicherte. Bon den Kosten sür Arznei und kleinere Heilmittel wird die Hülste erstattet. Diese Dorschristen erhalten am 28. 7.1930 Wirksamkeit, autzer den Bestimmungen in Nr. 9 und 10, die ab 18. 8. 1930 in Krasl treten. Alle» Nühere ist an den Kaffenstellen zu ersahren, Satzungsnachträge können nach Drucklegung an Kaffenstellen entnommen werden. Kamenz, den 1S. August 1930. Verband Nordlausitzer Krankenkassen im Auftrag sämtlicher Krankenkassen im Bezirk der Amtshauptmannschaft Kamenz kmle Wmllm W MWsWW« Der Young-Pla« steh« im Mittelpunkt des Reichstagswahlkampfes Die deutschen Parteien müssen sich täglich mehr mit dem Reparationsproblem beschäftigen, je mehr die Arbeitslosigkeit in Deutschland steigt und die Not der deutschen Wirtschaft größer wird. Es ist bekannt, daß die Deutschnationalen unter der Führung Hugenbergs einen be sonders scharfen Kampf gegen die Unerfüllbarkeit des Young- Planes unternehmen. Aber auch aus dem Lager der Deutschen Volkspartei und des Zentrums sind nunmehr Stimmen laut geworden, die starke Zweifel an der Erfüllbarkeit des Aoung-Plans zum Ausdruck bringen. Die Hugenberg-Rede vom Donnerstag in Berlin, die entschieden gegen den Young-Plan gerichtet war, hat im Auslande bereits ein Echo gefunden. In der nieder- ländischen Presse sei man sich schon seit längerem darüber klar, daß der vom Reich unternommene Versuch der Erfüllung des Young-Plans, ein Versuch, der durch die internationale Wirtschaftsnot im allgemeinen und durch die mißliche Lage der deutschen Landwirtschaft und Industrie jm besonderen im außerordentlichen Maße kompliziert wäre, zu einer Verschärfung der wirtschaftlichen und sozialen Krise in Deutschland führen müsse. Man sei sich in Holland über die Unumgänglichkeit der Wicdcraufrollung der Tributfrage in nicht zu ferner Zett durchaus im klaren. — Auch in der schwedischen Presse ist davon die Rede, der Young-Plan und die Grenzfrage im Osten seien die schwierigsten deut schen Probleme von heute. Inwiefern nun die Young-Frage auch bei den deutschen Parteien heute bereits wieder eine größere Rolle spielt, geht aus zwei Reden hervor, die der Reichsinnenminister vr. Wirth für das Zentrum und der volksparteiliche Führer vr, Scholz gehakten haben. Der Spitzenkandidat des Zentrums in Niederschlesien, Reichsinnenminister Dr. Wirth, hielt in Li.egnitz seine erste Wahlrede, Nach einem Rück- Das Wichtigste Der Münchner „Bergwacht" wird von der Rettungsstelle Kufstein mit« geteilt, daß am Fceitag nachmittag die Touristen Heinz Klump aus Berlin, Franz Kienz aus Karlsruhe und Dr. Paul Fischl, Mitglied der Wiener Lehrersektion, am Kopftoerlgrat als erfroren gemeldet wurden. Eine Bergungsexpedition der Rettungsstelle Kuf stein ist bereits abgegangen. Berliner Blätter geben eine HavaSmeldung au» Teheran wieder, nach der die türkische Regierung ihren Botschafter in Teheran abberufen haben soll. Wie Berliner Blatter aus Nanking melden, haben nach einem amtlichen Bericht der Nanking-Armee die Regierungstruppen Tfinanfu wieder eingenommen. oucr uver Vie innen- und außenpolitische Entwicklung seit dem Umsturz betonte vr. Wirth, daß die Liquidierung des Krieges eine Frage der Arbeitsleistung sei. Das hätten unsere Gegner lange Zeit übersehen. Wer frage, ob der Young-Plan tragbar sei oder nicht, dem müsse man sagen, daß der neue Reparationsplan, wenn sich unsere Wirtschaftslage nicht bessere, selbst verständlich nicht zu erfüllen gehe. vr. Wirth beschäftigte sich dann mit der Osthilfe und kam auf die. Arbeitslosigkeit zu sprechen. Die Not des