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pulsmherFayeblait Mrvsprecher 18. Tel.-Adr.: T«gebl«tt PulSnttz Postscheck-Konto Dresden 2138. Btrv-Konto 14V — — Srschetmt am jede» Werktag — — — Im Falle höherer Gewalt Srteq, Streik oder sonstiger irgend Welcker Störung des Betriebes der Zeitung oder der BeförderungSeinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieserung oder Nachlieferung der Zeitung oder ans Rück- »«hlung des Bezugspreises. Wöchentlich 0.6b RM bei freier Zustellung; bet Wcholung wöchentlich ö.bb RM; durch die Post monatlich 2.6V RM frei!leider d Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pul-nitz und Commerz- und Privat.Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzctgen-Grundzahlen in LH/: Die 41 mm breite Zeile (Mosse'S Zeilenmefler 14) l mm Höhe 10 MZ, in der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 amtlich 1 MW 30 und 24 E> Reklame 25 Tabellarischer Satz 50»/» Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzetgengebühren durch Klage oder in KonkursMen oelanqi der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bi» V»10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Ausnahme D«s Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Staotrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt HaupMatt und ölteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer AmtsgerichtSbezirt»: PulSnttz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederltchtenau, Ariöersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: PulSnttz, Albertstriehr Nr. 2 Druck und Verlag von S L. Förster» Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 38 Dienstas, den 12. Februar 1829 81. Jahrgang Amtlicher Teil. Wassermangel Mil Rkickficht oul den wieder infolge des Froste; zu Tage getretenen erheblichen Mangel an Trink- und Wtrtschastswafscr wird hierdurch unter Androhung einer Geldstrafe bi» zu 150 RM und einer Hastftrale bis zu 14 Tagen oder einer dieser Strasen für den Fall der Zuwiderhand lung Folgendes angesrdnet : l Mit dem Leitungswofser ist grundsüblich sparsam umzugehen II. Das Offenlaffen der Wasserhähne nach Gebrauch der Wasserleitung ist strengstens verboten. Hl. Rohrbrücke, Müngel an Heimleitungen und Wasserhühner» find sofort abzu stillen oder dem Stadtrate auzmeigen. iv. Eingefrorene Rohrleitungen find sofort auszutauen, oder es ist, falls dies nicht mög lich ist, der Wefiermrister zu verständigen. Der vtodtrat hofft, dass die Einwohnerschaft der durch den Frost geschaffenen Lage das erforderliche Lerßündnt, entgrgenbringt und die Stadtverwaltung ihren Maßnahmen tatkräf tig vnt«l!ÜSt. Pul« uib, den 12. Februar 192S * SEabltat In das Gvterrechtsregisier wurde am 11. Februar 1929 eingetragen: die Eheleute Gutsbesitzer Oskar Arthur Wirth und Martha Helene geb. Jubelt in Lichtenberg, haben durch Edevertrag vom 30 Januar 1929 Gütertrennung vereinbart. Amtsgericht Pulsnitz, am 12. Februar 1929. Mittwoch, d eu 13. Februar 1S2S, oorm. 11 Uhr sollen 1« Pulsuitz, Rest. z. Burs gergarteu 1 Warenschrank, 1 Ladentafel, mehrere Reitstiefel», Halbftiefela, «a. 4V Paar Damenschuhe meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Pulsnitz, am 12. Februar 192» WM »EÄ«.« WW Ws,! tzklWt IMS WM AWltMtstt« P«ls»itz. (Bittere Kälte) herrscht gegenwärtig in unserer Gegend; die kalten Luftmassen, die aus Rußland hercingcbrochen sind, haben die Temperatur bis aus 31 Grad herunlergehen lassen. Heute morgen werden uns 27 Grad gemeldet, also ein klein wenig mäßigerer Frost als gestern. Selbstverständlich hat die grimmige Kälte auch auf den Eisen bahnverkehr ihren Einfluß und die Züge hatten seit gestern mehr oder weniger große Verspätungen. Daß dabei die Postsachen unregelmäßig bestellt werden, ist eine unangenehme Nebenerscheinung. Briefe aus Berlin, die- uns den größten Teil des Stoffes für unsere heutige Zeitung liefern sollten, sind ausgeblieben, aus welchem Grunde wir die heutige Nummer nur in verkürztem Umfang herausgeben können. Man vergesfe, wenn man am warmen Ofen sitzt, der armen Vögel nicht und denke auch an den Hofhund, der oft genug in seiner kalten Hütte erbarmungslos der Kälte preisgegeben ist. Hoffentlich hat der Winter nun seinen Höhepunkt erreicht, denn alle Menschen sehnen sich trotz Wintersport und Eislauf nach so langer Dauer der Kälte nach Wärme und Sonne. PvlSvitz. (Der Maskenball) im Turnverein „Turnervund" D. T , der wochenlange Vorbereitungen nötig machte und zu dessen Gelingen tausend fleißige Hände sich gerührt haben, gehört nun der Vergangenheit an. Obwohl wir über Vcreinsfeste selbst nicht berichten, wäre es unrecht, über diese Veranstaltung lautlos hinwegzugehen. Den Be sucher dieses Festes überraschte beim Eintritt der prachtvoll geschmückte Saal. Die Bühne war in einen Rheindampfcr umgearbeitet. Im Hintergründe grüßte Köln mil seinem Dom. Die Seilenwände des Saales schmückten große Ge mälde. Von der Schießhalle zum Babylon führte eine Brücke über den Hof, sodaß die Gaststube garnicht von den Besuchern berührt zu werden brauchte. Die Diele war ein einzig schöner Laubengang, in welchem der Rheinwein — denn es war ja ein Fest in Köln — zu seinem Rechte kam. Rheinischer Frohsinn hatte dort Einkehr gehalten. Zu diesem Feste waren zirka 700 Karten verkauft worden, worunter wohl an die 500 Masken gesehen wurden. Die Masken kostüme waren zum größeren Teil sehr aparat und geschmack voll, sodaß es sür die Preisrichter schwer war, gerecht zu sem. Das Fest war wohl gelungen und der Vorstand, Herr Paul Klotzsche mit seinem Vergnügungsausschuß kann den Ruhm für sich in Anspruch nehmen, das schönste Fest zur diesjährigen Faschingszeit veranstaltet zu haben. Allen denen, die den Saal schmücken halfen, dessen Schmückung^noch einige Wochen bestehen bleiben soll, sei auch an dieser Stelle herz lichst gedankt. — (Warnung vor demAnkauf gestohlener Marken.) Beim Einbruch im Postamt Berlin 8, Französische Straße, am 24. Januar 1929 sind u. a. auch AngestelltenvrrsichrrungSmarken zu 8 und 12 M gestohlen worden. Marken der Angestelltenversicherung sind nur bei der Post käuflich zu erwerben. Wer unrechmäßig erworbene Versicherungsmarken aus privater H«nd kaust, setz: sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung >u«. Sollten Marken der Angestelltenversicherung zum Kauf angrboten werden, so empfiehlt sich sofortige Mitteilung an die Kriminalpolizei und an die Reich-Versicherungsanstalt in Berlin-Wilmersdorf, Ruhrstraße 2. — (Satzfischbestcllung 1929.) Die Presse stelle der Landwirtschaftskammer macht darauf aufmerksam, daß zur Bewirtschaftung von Teichen und Fließwässern jetzt mit der Bestellung auf Satzfische zur Frühjahrsbestellung begonnen werden muß unter Angabe der Stückzahl, der Ari und des ungefähren Gewichtes der Fische. Statt des Ge wichtes wird bei einsömmrigen Karpsen und Setzlingen der Forelle die Länge in Zentimetern angegeben. Für die Be wirtschaftung von Karpfenteichen empfiehlt sich die Bestellung Von 2- oder Zsömmrigen Besatzkarpfen, die im Gewichte von «/« bis 2 Pfund geliefert werden. Der Preis wird je nach Größe der Bestellung ungefähr 1.25 RM je Pfund. — (Der Gemeindeanteil an der Einkom mensteuer usw. für 192 9.) Das Ministerium des Innern veröffentlicht in der vorgestrigen Nummer der „Sächsischen Staatszcitung" eine amtliche Bekanntmachung über die Anteile an der Einkommen-, Umsatz- und Körperschästssteuer für das Rechnungsjahr 1929. Dadurch soll den Gemeinden rin An kalt dafür geboten werden, mir welchen Erträgnissen sie im Jahre 1929 rechnen können. — «Frühjahrs-Prüfung von Landwirt schaftslehrlingen.) Wie die Pressestelle der Landwirt schaftskammer mitteilt, werden auch im März dieses Jahres wiederum Prüfungen von Landwirtjchaftslehrlingen abgehalten, die den jungen Leuten Gelegenheit geben sollen, einen Be fähigungsnachweis abzulegen. An der Prüfung kann jeder unbefcholtene junge Landwirt nach beendeter ordnungsmäßiger Lehrzeit von mindestens zwei Jahren teilnehmen. Die An meldung der Prüflinge hat spätestens bis zum 16. Februar an die Landwirtschafisammer in Dresden-A., Sidonienstraße 14, zu erfolgen Prüfungsordnung und Fragebogen durch die Landwirtschaftskammer. — (Der Sport ein Bedürfnis überlebter Völker.) In einem Berichte des bekannten und gefeierten Schriftstellers Josef Wittig über das Löwenberger Arbeits lager <„Es werde Volk!") finden sich ein paar Sätze, die zu denken geben: „Wo ist je in der Geschichte eines wer denden Volkes der Sport zu finden? Die Vielfältigkeit der körperlichen Arbeit ist das ursprüngliche, natürliche Mittel, den Körper geschmeidig und fähig zu erhalten . . . Sport ist ein Bedürfnis überlebter Völker» - In Dresden denkt man jetzt daran, eine große Sporthalle zu bauen. Das scheint man also immer noch für wichtiger zu halten als eine tatkräftige Beseitigung der Wohnungsnot! „ (Aus der „Sächsischen Industrie".) Die „Sächsische Industrie", das Organ des Verbandes Sächsischer Industrieller, berichtet in ihrer Nr. 6 vom 9. Februar 1929 über folgendes: Betrachtungen zur Reichsreform. / Vortrag in der Ortsgruppe Kamenz des Verbandes Sächsischer In dustrieller über „Der sächsische Staat als Unternehmer". Mrßabzeichen für die Frühjahrsmesse Leipzig. / Welche steuerlichen Vorteile und Nachteile würde die sächsische Wirt schaft im Falle der Verabschiedung des Gewerberahmensteuer- gesetzeS in der vom Reichsrat beschlossenen Form gegenüber dem jetzt geltenden sächsischen Gewerbesteuergesetz haben? Ausblick auf die Leipziger Frühjahrsmesse 1929. / Der neue chinesische Zolltarif. / Der gefährdete deutsch-südafrika nische Handelsvertrag. (Bedroht Deutschland die englische Empire-Politik?) / Fristablauf für Freigabeanträge in bezug auf amerikanische Patente oder Warenzeichen. / Die Wirt schaftslage Jugoslawiens. / Das Türkische Konsulat in Dres den. / Richtlinien für die Ausfertigung von Ursprungszeug nissen im Verkehr mit der Türkei. / Umsatzsteuerumrechnungs sätze für Januar 1929. Steuerauskunft durch Dritte. Wie wirbt man in Fabrikbetrieben sür die Verhütung von Un fällen? / Das Vermögen der Sozialversicherung. / Die Ge- samtverbände des deutschen Mittelstandes gegen eine unnötige Ausdehnung der gesetzlichen Krankenversicherung. / Verfügung des Ministerium des Innern, betr. Werbearbeit der Beamten während der Dienstzeit und in Diensträumen. — (Rechtsanwälte vor den Arbeitsgerich ten?) Wie aus Dresden gemeldet wird, stimmte die dor tige Handelskammer der Anregung zu, daß die sächsischen Handelskammern sich gemeinsam für den dem Reichstag vor liegenden Antrag aussprechen möchten, daß Rechtsanwälte auch in der ersten Instanz vor dm Arbeitsgerichten zuge lassen werden sollen. — (Konkurse undBergleichsverfahren im Januar 1929.) Durch den „Reichsanzeiger" wurden im Monat Januar 1929 832 neue Konkurse, ausschließlich der wegen Massemangels abgelehnten Anträge auf Konkurs eröffnung, und 259 eröffnete Vergleichsverfahren bekannt gegeben. Im Dezember v. Js waren es 624 Konkurse und 252 Vergleichsverfahren. — jBaudarlehen aus der Aufwertungs steuer.) Nach einer Bekanntmachung des Wohlfahrts ministeriums bleibt die Verordnung über Boudarlehen aus der Aufwcrtungssteuer vom 3. Januar 1927 weiterhin mit nachstehenden Aenderungen in Geltung: Als Darlehns- empfänger kommen infrage: Gemeinden oder Gemeinde verbände, Gemeinnützige Bauvereinigungen und PrivatelEinzel- personen und Firmen). Die Träger der gemeinnützigen Bautätigkeit, deren Leistungsfähigkeit und dauernder Bestand gesichert erscheinen, sollen in erster Linie berücksichtigt werden. Neugegründete Bauvereinigungen sollen regelmäßig nur be rücksichtigt werden, wenn sie finanziell sicher stehen und wenn eine genügende Bautätigkeit durch bereits bestehende Bau- vereinigungm nicht zu erwarten ist. Private für den Verkauf oder überwiegend zur Vermietung bestimmte Wohnungsbauten sollen in der Regel nur dann mit Baudarlehen unterstützt werden, wenn sie mit einer höheren Eigenbeteiligung erstellt werden als nach Hl Ziffer 1 vorgeschrieben ist. Unter allen Bauvorhaben sind diejenigen vorzugsweise zu berücksichtigen, bei denen die Wohnungen für Schwerkriegsbeschädigte, ins besondere Kriegsblinde, für Lungenkranke und für kinderreiche Familien errichtet werden, selbst wenn diese Bauten ein be sonders hohes Baudarlehen erfordern. — Das Baudarlehen ist vom Beginne des auf die Fertigstellung des Baues folgenden Rechnungsjahres ab mit 2 v. H. jährlich zu tilgen. Für die ersten fünf Rechnungsjahre ist jedoch die Tilgung auf 1 v. H. jährlich herabgesetzt. — Der Erhaltung des Alt wohnraumes ist erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Zu Darlehen für Jnstandsetzungsarbeiten an Altwohnungen können 15 v. H. der für den Wohnungsbau aufkommenden Steuermittel verwendet werden. (Neuer Apparat.) Um einem langgehegten Bedürfnis zu entsprechen, wird heute abend in Lunzes Gasthof eine sehr zweckentsprechende und feinsinnige Erfindung eines auswärtigen Technikers erstmalig auSgeprobt und dem breiten Publikum zur Benutzung freigegeben. ES