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Daube L Comp Erscheint: Mutwoch und Sonnabend. zu WuLsnih lochens Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend. N^nd Fr-üa« Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. MunuudvisuzigAsv Uahugaag. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. 17 MSrz »897. Mittwoch. Oe unntmnchun g. Die am 22. dieses Monats stattfindende . Kaiser - Isier wird in hiesiger Stadt in folgender Weise begangen werden: Früh 6 Uhr Weckruf; Mittags II bis 12 Uhr Platzmusik auf dem Hauptmarkt; Abeuds allgemeine Illumination; Vr8 Uhr Borträge der Gesangvereine auf dem Hanptmarkt; Punkt Uhr Beginn des allgemeinen Commers im Saale desHotelzumWolf. Ein Eintrittsgeld zu dem Festsaal wird ntcht erboden; es in aber für das für den Commers ausgestellte, den Text sammtlicher zum Vortrag gelangenden allgemeinen Lieder und die Reihenfolge der Ansprachen, sowie Aufführungen enthaltende Programm bei dessen Verabfolgung eine freiwillige Gabe zu entrichten. Zu dem allgemeinen Commers haben nur Bürger und erwachsene Einwohner hiesiger Stadt Zutritt; dieselben sind zu zahlreicher Theilnahme hiermit eingeladen. Es wird gebeten, am Tage der Feier die Häuser zu beflaggen und sich auch an der Abends stattfindenden Illumination zahlreich zu betheiligen. Pulsnitz, am 15. März 1897. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Die Anwendung von Surrogaten der harten Dachung betreffend. Die Königliche Amtshauptmannschaft bringt wiederholt in Erinnerung, daß die Bestimmungen in tz 4 der Verordnung vom 29. September 1859 ( besetz- und Verordnungs blatt von 1859, Seite 322) nach F 41 Ads. 4 der Baupolizeiordnung für Städte und nach § 38 Abs. 3 der Baupolizeiordnung für Dörfer auch auf alle übrigen von dem König! Ministerium des Innern approbirten Surrogate der Harum Dachung, also z. B. auf approbirte Holzcement-, Jutte- rc. Bedachung anzuwenden und die Bauherren verpflichtet find den revidirenden oder catastnrenden Beamten den Nachweis dafür zu erbringen, daß das verwendete Bedachungsmaterial aus Bezugsquellen stammt, welchen von dem Königlichen Ministerium des Innern der Verkauf gestattet und vorschriftsmäßig ausgebracht worden ist. Die vorgedachten Bestimmungen werden daher nachstehend unter T, ebenso wie die unter -f- ersichtliche Anweisung für die Herstellung der Holzcementbedachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bei der Classification der Gebäude zum Zwecke der Beitragsleistung zur Landesbrandkasse sind die nicht mit harter Dachung versehenen Gebäude nur dann denjenigen mit harter Dachung gleich zu achten, wenn ihre Bedachung mit apprvbirten Surrogaten erfolgt und ferner die Auflegung dieser Bedachung gehörig ausgeführt ist. Königliche Amtshauptmannfchaft Kamenz, am 11. März 1897. von Erbmannsborff. T Bauunternehmer, welche sich der Papp- oder Filzdachung oder sonstiger Surrogate der harten Bedachung bedienen wollen, haben dies und zwar in der Regel gleich bei der vorschriftsmäßigen Anmeldung des Baues und Einreichun, des Baurisses, jedenfalls aber noch vor dem Aufsetzen des Dachstuhles der Baupolizeibehörde ves Ortes, d. i. die König liche Amtshauptmannschast, zur Entschließung anzuzeigen. Desgleichen sind sie verpflichtet, vor der Dacheittdtcknng den Nachweis beizubringen, daß lediglich approbirtes Fabrikat zur Verwendung kommt. Unterbleibt obige Anzeige, so ist anzunehmen, daß das in Frage stehende Gebäude mrt gewöhnlicher in der Regel in Anwendung zu bringender harter Dachung von gebrannten Ziegeln, Schiefer oder Metall versehen werden soll. st- Anweisung für die Herstellung der Cementbedachung. Die Holzcementbedachung ist auf einer für die erhaltende Belastung hinlänglich unterstützten und tragbaren Bretschalung oder einem Windelboden herzustellen. Sie hat zu bestehen aus: 1 ., mindestens vier in gehörigem Fugenwechsel mit Holzcement oder diesem gleich entsprechender Masse aufeinander geklebten Lagen hinlänglich starken Papiers, Pappmasse oder diesem gleich geeigneten Stoffes; 2 ., einem Holzcement- oder diesem gleich entsprechenden Ueberzuge der Decklage zu 1, welcher mit feinem Sande (Steinkohlenflugasche, Steinkohlenschlackenpulver oder dergleichen) dicht zu überdecken und in die noch weiche Ueberzugsmaffe einzudrücken ist; 3 ., einer auf die Ueberzugsmaffe zu 2 aufzubringenden und diese gleichförmig überdeckenden, wenigstens 3,^ Nz. hohen Sand- und Kiesschicht mit einer Bei mischung von Lehm, welcher unter entsprechender Anfeuchtung vollkommen nach der Dachfläche abzuebnen und leicht einzuwalzen ist. Uebrigens sind die Einfassungen in den Giebel- und Dachsäumen, welche zur Verhütung des Herabrollens der Decklage zu 3 erforderlich, nicht aus Holz, sondern aus einem feuer- und wetterbeständigen Material (Blech und dergl.) herzustellen und für die Ableitung des von der Holzcement-Decklage abfließenden Tagewassers die Dachsäume mit ent sprechend angebrachten Oeffnungen zu versehen. Die Decklage zu 3 ist stets in gutem Zustande zu erhalten. Sonnabend, den 20. dieses Monats, Vormittags 9 Uhr öffentliche Bezirksausfchußfitzung. Die Tagesordnung ist aus dem aushängenden Anschläge zu ersehen. Königliche Amtshauptmannfchaft Kamenz, am 9. März 1897. von ErdmauuS-orff. Sonnabend, den 20. März 1807, Mittags 12 Uhr findet ein Bezirkstag statt. Die Tagesordnung hängt in der Amtshauptmannfchaft aus. Königliche Amtshauptmannfchaft Kamenz, am 9. März 1897. von Erdmannsdorff. Die Mauls und Klauenseuche im Grundstück Cai. Nr. 61 von Elstra ist erloschen. Königliche Amtshauptmannfchaft Kamenz, am 13. März 1897. von Erdmannsdorff. Bekanntmachung. Die Herren 1. Lehrer wollen nach Z 19 der Schulordnung 6 Tage und Stunden der bevorstehenden Osterprüfungen rechtzeitig anzeigen. Bestellungen auf Sektionen der Karte des deuischen Reiches, bearbeitet vom Königlich-Sächsischen Generalstabe, zu dem ermäßigten Preise von 30 nimmt der Unter zeichnete bis zum 22. März entgegen. K a m e n z, den 12. März 1897. Der Königliche Bezirksschulinspektor. Fiuk. Deutschland und die Orientfrage. Fürst Bismarck hat letzthin einem Besucher gegenüber wehmüchig hervorgehoben, daß der Politiker eigentlich einen sehr undankbaren Berus habe, denn selbst, wenn er einen Erfolg habe, so wisse er nie, ob dieser Erfolg endgültig sei, oder ob nicht etwa aus dem augenblicklichen Erfolge ein nachträglicher Schaden erwachse. WaS der Fürst von dem Erfolge sagte, mag vielleicht umgekehrt auch von dem Miß erfolge gelten, und es kann deshalb jetzt noch nicht behauptet werden, daßdie deuifchePolitik derJnitiative in der Kretaange legenheit einen Mißerfolg dargestellt habe. Die Sachlage ,st freilich nicht wesentlich anders als unmittelbar vor dem Ein schreiten der Mächte. Christen und Muhamedaner auf Kreta, die ersten von regulären griechischen, die letzteren von regulären türkischen Truppen unterstützt, schneiden sich nach wie vor die Hälse ab, und heute wie vor 4 Wochen stehen die Mächte vor der Frage: WaS nun? Will man prüfen, welche Aktion Deutschland einnehmen soll, so muß man erwägen, worin seine Interessen beruhen, Deutschland hat, so sagt man, vor allen Dingen ein Interesse an der Aufrechterhaltung deS Friedens tn der Welt überhaupt, als daran, daß eS selbst von kriegerischen Ereignissen verschont bleibt. Daß aber der Krieg zwischen Griechenland und der Türkei nothwendig zu einem europäische Konflikte führen müßte, ist keineswegs gesagt. In den letzen 50 Jahren hat es an Kämpfen auf der Balkanhalbinseln wahrlich nicht gefehlt, aber selbst der Krieg, der am meisten den Eharakter eines europäischen Kriege- hatte, der Krimkrieg, ließ Deutsch land verschont.