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Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Redigirr re» den verantwortlichen Redacteuren E. Forster in Pulsnift und Th. A. Hertel in Radeberg. Verlag von E. Förster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radebergs Wo. 2V. Freitag, den 7. Juli, 1854. Diese Zeitschrift erscheint jeden Freitag in einem ganzen Bogen und kostet vierteljährig 7 Ngr. 5 Pf. pr-wnumer-mäo. — Bestell ungen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8 Pft.migen berechnet werden, und in Pulsnitz und Radeberg spätestens bis Diens tags Abends, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis Dienstags Nachmitt. abzugcben sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Her-us- geber, in Königsbrück der Kaufmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition, in Dresden Albrechtsgasse Ob. l'a>wnw, so wie alle Postämter an. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern. Von der Königlich Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden ist u) wegen des vol,uuchmendcn, nach einer im diplomatischen Wege anher gelangten Mittheilung der Königlich Preußischen Regierung nur bis Ende November 1854 statthaften Umtausches der Königlich Preußischen Kassenanweisungen vom 2. Januar 1835 gegen neue dergleichen Kassenanweisungen vom 2. November 1851 folgende Aufforderung: In Folge des Gesetzes vom 19. Mai 1851 (Gesetzsammlung Seite 335) soll jetzt mit dem Umtausche der in Circulation befindlichen Königlich Preußischen Kassen-Auweisungen vom 2. Januar 1835 ä 1 Thlr., 5 Thlr., 50 Thlr., 100 Thlr. und 500 Thlr. gegen neue, unter dem 2. November 1851 ausgefertigte Kassenanweisungen a 1 Thlr., 5 Thlr., 10 Thlr., 50 Thlr. und 100 Thlr., deren genaue Beschreibung durch die Amtsblätter der Königlichen Regierungen, durch den Königlich Preußischen Staatsanzeiger, und durch mehrere in Berlin erscheinende Zeitungen bekannt gemacht ist, vorgcgangen werden. Es werden da her die Jnnhaber von Königlich Preußischen Kassenanweisungen vom 2. Januar 1835 hiermit aufgefordert, diese vom 1. October d. I. ab entweder 1) hier bei der Controlle der Staatspapiere Oranienstraße Nr. 92 parterre, oder 2) in den Provinzen bei den Regierungs-Haupt Kassen, sowie bei den von den Königlichen Regierungen zu bezeichnenden Kreis-oder Special Kassen zu präsentiren, und dagegen neue Kassen-Anweisungen vom 2. November 1851 von gleichem Werthsbctrage in Empfang zu nehmen. DaS GeschaftSlocal der Controlle der Ctaatöpapiere wird zu diesem Behufs in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr geöffnet sein. Dieselbe kann sich jedoch wegen des Umlauschgeschafts weder mit Privatpersonen, noch mit Instituten oder Special-Kassen, in Schriftwechsel einlassen, wird vielmehr alle, ihr nicht durch die RegierungS-Haupt Kaffen zum Umtausch zukommenden Kassen- Auweisungen den Einsendern auf ihre Kosten remittiren. Die Kassen Anweisungen vom 2. Januar 1835 behalten übrigens einstweilen, bis zu dem nach Ablauf von 9 Monaten bekannt zu machenden Praclusivtermin, ihre Gültigkeit. Die Einlösung der Darlehnskassenschcine bleibt vorläufig noch ausgesetzt, und wird der Termin, an welchem deren Um tausch beginnen soll, später bekannt gemacht werden. Berlin, den 12. September 1853. König!. Preuß. Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Natan. Rolke. Und weiterhin b) wegen Einziehung der Königlich Preußischen Darlehnskassenschcine vom 15. April 1848 und wegen deS Umtausches der selben gegen neue Kassen-Anweisungcn vom 2. November 1851 nachstehende Bekanntmachung r In Verfolg unserer Bekanntmachung vom 12. September d. I. wegen Ausreichung neuer Kassenanweisungen bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kcuntniß, daß vom 2. Januar k. I. ab auch die noch umlaufenden Darlehnskaffenscheine vom 15. April 1848 gegen neue Kassenanweisungen vom 2. November 1851 werden umgctauscht werden. Die Jnnhaber jener Darlehnökassenscheinc werden daher aufgefordert, diese vom 2. Januar k. I. ab entweder bei der Comrolle der C taalSpaplerc Oranienstraße Nr. 92 parterre rcchls, oder