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Blatt Amts und des Stadtrathes -es Mngl. Amtsgerichts Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: I. JlluftrirteS SonntagSblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements-Preis Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. zu W u es Nitz. sind bis Dienstag und Freitag Vorm, v Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltig« Cor. puSzeile (oder deren Raum) 1V Pennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Haasen stein L Vogler, Jnqalidendank, Rudolph Mofse und G. L. Daube L Comp. Druck und Verlag von E. L. Förster'- Erden in Pulsnitz. Mittwoch. TirßiundMn^igsteV Aahvgaug. Nr 61 Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in PulSnitz. 31. Juli 1W1 Vom Reichsgesetzblatt sind im Juni und Juli dieses Jahres die Nummern 23 bis mit 32 bei dem unterzeichneten Stadtrath eingegangen. Dieselben liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in unserer Rathskanzlei aus und enthalten: Gesetz, betreffend Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshin terbliebenen. S. 193. — Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Reichshaushaltetat für das Rechnungsjahr 1901. S 200. — Zusatzvertrag zu dem Auslieferungs- vertrage zwischen dem deutschen Reiche und Belgien vom 24 Dezember 1874. S. 203. — Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum britischen Reiche. S. 205. — Bekanntmachung, betreffend die Vervollständigung der Militär-Transport-Ordnung und des Militärtarifs für Eisenbahnen vom 18. Januar 1899. S 207. — Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera S. 210. — Unsallsürsorgegesetz für Beamte und für Personen des Soldaterstandes. S. 211. — Gesetz über das Verlagsrecht. S. 217. — Gesetz betreffend das Urheberecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst. S 227. — Verordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten des Reichsbeamten. Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Gewerbegerichte vom 29. Juli 1890. S. 249. — Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken. S. 257. — Bekanntmachung, betreffend Abänderung der unter dem 6. Februar 1900 erlaffenen Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der Zinkhütten S. 261. — Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Noten der Frankfurter Bank in Frankfurt am Main. S. 262. — Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs S. 263. — Bekannt machung, betreffend die Anlegung von Mündelgeld in verbrieften Forderungen gegen eine inländische kommunale Körperschaft rc. S. 263. — Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militür-Transport-Ordnung für Eisenbahnen. S. 265. — Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. S. 267. Pulsnitz, am 25. Juli 1901. Der Stadtrath. Or. Michael, Bürgermeister. Bei dem unterzeichneten Stadtrath sind im Juni und Juli dieses Jahres das 7. und 8. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen eingegangen. Dieselben liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in unserer Rathskanzlei aus und enthalten: Nr. 31. Verordnung, die Abänderung einiger Bestimmungen der Verordnung zu weiterer Ausführung des Bundesgesetzes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes rc betr, S. 77. — Nr. 32. Verordnung zur Ausführung von 8 22, Absatz 2 des ReichsgefetzeS über de» Verkehr mit Wei», weinhaltigen und weinähnlichen Getränken. S. 78. — Nr 33 Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erbauung der Mylau-Lengenfelder Eisenbahn betr, S. 79. — Nr. 34. Bekanntmachung, die Betriebseröffnung auf der Altenburg-Langenleubaer Eisenbahn betr., S. 80. — Nr. 35. Verordnung, den Handel mit Goten betr, S. 80. — Nr. 36. Verordnung zur Aenderung der Trauordnung. S. 83 — Nr. 37. Bekanntmachung, den Text der abgeänderten Trauordnung betr., S. 84. — Nr 38. Verordnung, die Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen betr., S. 92. — Nr. 39. Verordnung, die Prüfung für den höheren technischen Staatsdienst in der Berg- und Hüttenverwaltung betr., S. 93. — Nr. 40. Bekanntmachung, die Begründung und Abgrenzung des katho lischen Pfarrbezirks Leipzig-Reudnitz betr, S. 97. - Nr. 41. Verordnung, die Untersuchung geschlachteter Hunde auf Trichinen betr., S. 98. Pulsnitz, am 25. Juli 1901. Der Stadtrath Or Michael Bürgermeister. Bekanntmachung, Gottesacker betreffend. Bei einer einzelnen Grabeinfassung wird die äußere Länge auf 2 m 15 cm, die äußere Breite auf 85 cm, bei einer doppelten Grabeinsaffung die äußere Länge auf 2 m 15 cm, die äußere Breite auf 2 m 25 cm hiermit festgesetzt. Die Stärke der Einfassungssteine hat nach Innen zu fallen. Diejenigen Personen, welche die Grabeinfassung selbst vornehmen, haben an den Todtenbetlmeister für jedes Grab 50 Pfg. zu entrichten, auch den Weisungen desselben allenthalben nachzukomnren. H Der Abraum von den Gräbern und Begräbnißplätze», wie dürres Reisig, vertrocknete Kränze, Blumen u a. ist fortan hinter die an der Todtenhalle und der Bedürfnißan- stalt angebrachten Verschlüge zu bringen und nicht wie bisher an jedem beliebigen Platze des Friedhofes abzulagern. Weiter wird das Gehen über Gräber (besonders von den Brunnen aus), das Radfahren aus dem Gottesacker, jede Störung bei Begräbnissen durch lautes Reden, durch unbeaufsichtigte Kinder u. a. hiermit verboten. Eltern und Herrschaften wollen ihre Kinder resp. Dienstboten noch besonders auf dieses Verbot aufmerksam »rachen. Pulsnitz, am 27. Juli 1901. Der Kirchenvorstand. Psarrer Schulze. Belanntmachun g. Es ist darüber Beschwerde geführt worden, daß auf den, hi.sigen Gottesacker dürres Reisig, vertrocknete Kränze und sonstiger Abraum von Begräbnißstätten nicht an den hierfür bestimmte» Plätzen, sondern an jedem beliebigen Orte abgelagert werden, daß ferner über die Gräber gegangen und mit Fahrrädern auf dem Gottesacker gefahren worden ist. M wird daher das Ablagern derartiger Gegenstände auf dem Gottesacker außerhalb der hierfür bestimmten Plätze, das unbefugte Betreten der Gräber und das Radfahren auf dem Gottesacker untersagt. Zuwiderhandlungen werden nach Z 366 Nr 10 des Reichsstrasgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark event 14 Tagen Haft bestraft. Gleiche Strafe trifft die Personen, welche durch lautes Sprechen u. s. w die Begräbnißseierlichkeiten stören, soweit nicht derartige Handlungen bereits als grober Unfug oder sonst unter das Strafgesetzbuch fallen. Pulsnitz, den 30. Juli 1901 Der Stadtrath. l)r Michael, Bürgermeister. Die Dampsstratzenwalze des Unternehmers F. W. Philipp in Löbau wird im hiesigen Bezirke in nächster Zeit wie folgt verkehren: 1. August Transport der Walze von Cosel auf der fiskalischen Dresdeu-Hoyerswerdaer-Stratze nach Königsbrück, 2. August Walzarbeit für die Stadt Königsbrück, 3. August Transport der Walze auf die fiskalische Kamenz - Köuigsbrückerstratze, 3 .-0. August Walzarbeit auf der Kamenz-Königsbrückerstratze Flur Königsbrück, 6 .-7. August Walzarbeit für die Gemeinde Rcicheuau auf der Bezirksstraße Königsbrück s Pulsnitz, 7 .-8. August Walzarbeit sür Gemeinde Reichenbach dieselbe Straße, 9 .—10. August Walzarbeit für die Gemeinde Hüslich auf Gemeindewegen, 12.-13. August Walzarbeit sür die Gemeinde Niederltchtenau auf der Bezirksstraße Königsbrück - Pulsnitz, 14.-15. August Walzarbeit für die Gemeinde Oberlichtenau dieselbe Straße, 10. August Walzarbeit sür die Gemeinde Friedersdorf dieselbe Straße, 17. August Transport der Walze »ach Pulsnitz und Walzarbeit für die Stadt Pulsnitz bis Mit 23. August a. e. Königliche Amtshaupt mann schäft Kamenz, am 27. Juli 1901. von Crdmannsdorff. Douurrftag. de» 1. August, uachmittags 3 Uhr gelangen in Böhme's Grundstück in Oberlichtenau Nr. 123 ein starker Steinwagen und ein offner Kutschwagen gegen Baarzahlung zur Versteigerung. PulSnitz, den 30. Juli 1901. Der st ellvertretende Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts.