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Amts- und Mzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung * Fernsprecher Nr. NO. Tcl.-Kdr.: Kn'I-blatt. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die klcinspaltige Zeile 12 Pfennige. Sm amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. vezugspreis Viertels ührl. M.1.80 einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifend lasen in der Expedition, beiunserenvotensowiebci allen Ueichspostanslalten. ür Eibenstock, Larkfelb, hunbrhSbel, ^UgvvtUtr Neuheide,Gberstützengrün,Schönheide, Schönheiberhammer, Sosa, Unterstützengran, wildenthal usw. Verantwort!. Redakteur, Trucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. - -- -- - . 6». Jahrgang. » H 79 Mittwoch, de» 5. April ISZlS Ausführungsverordnung zur Wundesratsverordnung über Kleischversorgnng, vom 27. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 199). Zu 8 6. Schlachtungen von Rindvieh, Schafen und Schweinen, mit Ausnahme von Notschlachtungen, sind nur mit Genehmigung des Kommunalverbandes zulässig. Die Genehmigung ist auch für die nach den Verordnungen vom 3. Februar und 21. Februar 1916 (StaatSzeitung Nr 29 und 42) zulässigen Hausschlachtungen erfor- derlich. Die Genehmigung darf nur zur Deckuug des nach Z 10 der BundesratSver- ordnung vom 27. März 1916 zu regelnden Bedarfs nach Maßgabe des dem Kommunal verbande auf Grmtd der BundesratSverordnung zugewiesenen Anteils an den Schlach tungen erteilt werden. Die Zuweisung des Anteils wird auf Grund der Festsetzungen der Reichsverteilungsstelle besonders bekanntgegeben werden. Di« Kommunalverbände können die Schlachtungen auf die Gemeinden deS Bezirks weiter verteilen und die Ge nehmigungsbefugnis für die Schlachtungen innerhalb der Zuweisungen an die Gemeinde, den Bürgermeistern und Gcmeindevorständen übertragen. Soweit erforderlich, sind die Schlachtungen auf die in Betracht kommenden Be triebe unterzuverteileu. Hierbei ist der Umfang der bisherigen Schlachtungen zu berück sichtigen und nach Maßgabe des zugewiesene« Anteils zu kürzen. Der Kommunalverband ist dafür verantwortlich, daß die zugelassene Zahl der Schlachtungen nicht überschritten wird. Für gewerbliche Betriebe ist die Führung eines SchlachtbuchcS vorzuschreiben. In diesem hat der Fleischbeschauer jede Schlachtung zu bescheinigen und das Lebendgewicht sowie daS Schlachtgewicht, gegebenenfalls schätzungs weise, einzutragen. Die vom Kommunalverband bestimmten Stellen haben, soweit für den einzelnen Betrieb die Zahl der zugelassenen Schlachtungen festgesetzt ist, diese Zahlen dem zuständigen Fleischbeschauer mttzuteileu. Die Fleischbeschauer haben, falls über die zulässige Höchstzahl hinaus geschlachtet werden soll, die Lebendbeschau abzulehnen und dem Kommunalverband Anzeige zu erstatten. In diesem Fall sind die Schlachttiere zu beschlagnahmen und für Rechnung des Besitzers dem MehhandelSverband für das Kö nigreich Sachsen zur Verwertung zu überweisen. Fleisch von Schlachttieren, die über di« zulässige Höchstzahl hinaus geschlachtet sind, ist zugunsten des Kommunalverbandes deS SchlachtorteS «inzuziehen. Ein Entgelt ist hierfür nicht zu bezahlen. Notschlachtungcn sind innerhalb 24 Stunden nach der Schlachtung den vom Kornmunalverband bestimmten Stellen schriftlich anzuzeigen. Das ungefähre Gewicht der zum menschlichen Genuß verwertbaren Teil« ist von dem amtlichen Fleischbeschauer in die Anzeige einzutragen. Hierbei ist anzugeben, ob das Fleisch ausschließlich im Haushalt deS Schlachtenden verbraucht werden soll. Der Kommunalverband ist berech tigt, das Fleisch auf Rechnung des Besitzers deS Schlachtstücks verkaufen zu lassen. Hu 8 7 und 10. lieber die Regelung de» Fleischverbrauchs und des Verkehr» mit Fleisch und Fleischwaren ergeht besondere Anweisung. Zu tz 8. Di« Beschaffung des zur Deckung des Bedarfs des Heere» und der Zivilbevölkerung aufzubrtngenben Schlachtviehes wird dem ViehhandelSvcrbande im Königreiche Sachsen übertragen. Ter MehhandelSverband hat den freihändigen Ankauf von Schlachtvieh bis zum 17. April so zu regeln, daß alles zur Schlachtung verkaufte Vieh an den Verband selbst oder di« von ihm bezeichneten Personen und Stellen abgeliefert wird. Der Ankauf von Vieh zur Schlachtung durch andere, sowie der Ver kauf an andere als die von dem MehhandelSverband hierfür bestimmten Personen und Stellen ist vom 17. April 1916 an verboten. Zu 8 0. Ist der MehhandelSverband nicht in der Lage, die ihm zur Beschaf fung aufgegebenen Mengen Schlachtvieh innerhalb eines Bezirks rechtzeitig freihändig zu erwerben, so hat er die fehlende Menge der zuständigen KreiShauptmannschaft anzuzei gen. Die KreiShauptmannschaft hat dies« Menge nach Einvernehmen mit dem Meh handelSverband den Kommunalverbänden unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähig- keit zur Aufbringung aufzugeben. Die Kommuualverbände haben die angeforderte Menge nötigenfalls im Wege der Enteignung nach 8 2 des Höchstpreisgesetzes zu be schaffen. Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe sind hierbei die Tier« zu belassen, die zur Fortführung der Wirtschaft nötig sind. In Zuchtviehherden dürfen nur zur Mast aufgestellte Tiere enteignet werden. Ist streitig, welche Tiere zur Fortführung der Wirtschaft nötig sind oder welche Herden al» Zuchtviehherden anzusehen sind, so ent scheidet die KreiShauptmannschaft nach Anhörung eines Sachverständigen endgültig. Zu 8 14- Die auf Grund dieser Ausführungsverordnung von den Kommunal verbänden zu erlassenden Anordnungen werden von dem Vorstände der Behörde erlassen. Diese Verordnung tritt mit dem 17. April 1916 in Kraft. Dresden, den 1. April 1916. Ministeri u m des Inner n. Kartoffelverf orgnng. Haushaltungen von 4 und mehr Gliedern können Mittwoch, dm 5. dss. M. noch einen Viertelzentner Kartoffeln erhalten. Kartenausgabe Mittwoch Vorm, von 7 Uhr ab in der Turnhalle. Aus- weiskarte» vorlegen! Stadtrat Hivenstock, den 4 April wm. Infolge der vermehrten Arbeiten und Verringerung der Hilfskräfte macht sich auch eine Einschränkung der Geschäftszeit bei der Sparkasse erforderlich. Für die Dauer des Krieges wird der Kassenschlutz bei der Sparkasse au den Werk tagen,— mit Ausnahme der Sonnabende auf -t Uhr nachmittags festgesetzt. Au den Sonnabenden erfolgt der Kassenschluß mittags 1 Uhr. Die Sparkasse ist somit während deS Krieges geöffnet: an den Wochentagen — mit Ausnahme der Sonn abende —: von vormittags 8—12 Uhr und nachmittags 2—4 Uhr und an den Sonnabenden: von vormittags 8 Uhr bis mittags 1 Uhr. Schönheide, am 3. April 1916. Der Gemeindevorstand. Holzvcrsteigcrung. Carlsfcldcr StaMsorstrcvicr. In der Bahnhofswirtschaft in LVilzschhaus Montag, den 10. April 1916, vorm. 8 Uhr (Brennhölzer anschließend an Nußhölzer) 461b w. Klötze 7—15 em stark, 2089 w. Klötze 16—22 cm stark 2703 „ „ 23 u. m. „ »5 rm „ Nutzknüppel, 1,» rm h. u. 252 rm w. verschiedene Brennhölzer in Abt. 18, 38, 47, 54 (Kahlschläge), 32, 33 und 44 (Einzelhölzer). Kgl. Horstrevierverwaltung Varlsfeld. Kgl. Korftrentamt Eibenstock. bedeutende Beschießungs schäden in Keims. Ei» russisches Transportschiff versenkt. Schon des Oesteren lagen von gegnerischer Seite Berichte über die Beschießung von Reims vor, so auch heute wieder. Nach diesem ist die Beschießung am 27. März besonders wirkungsvoll gewesen: Paris, 3. April. Nach einer „Temps"-Meldunz hat die Beschießung von Reim? am 27. März bedeutenden Schaden ungerichtet. 300 Gra naten wurden verfeuert und 25 Personen verletzt, 10 davon tödlich. Vom Osten meldet der österreichisch-ungarische Heeresbericht erhöhte Artillerietätigkoit: Mien, 3. April. Amtlich wird verlautbart: Russischer Kriegsschauplatz. Die feindliche Artillerie entfaltete ge stern fast auf allen Teilen der Nordostfcont eine erhöhte Tätigkeit. Sonst keine besonderen Ereignisse. Italienischer und Südöstlicher Kriegs- schauplatz. Unverändert. Der Stellvertreter de« Chef» des Generalstabe», von Hoefer, Feldmarschalleutnant. Vo» valka« Negi eine Meldung vor, die beweist, daß man In Griechenland ein schärferes Auftreten gegen die Entente wünscht: Athen, 3. April. (Von dem Privatkorrejpon- denten des W. T. B.) Die Vertreter Salonikis in der griechischen Kammer haben oie Negierung ersucht, von der Entente zu verlangen, daß sie ihre Stäbe und Munitionslager von Saloniki svrtschasfe, da die Entente für weitere Luftb ombar de ments seitens deutscher Flugzeuge gegen die Stadt verantwortlich gemacht werden müßte. Die Lürken können sich eines neuen Erfolges ihrer l7-Boote freuen: Konstantinopel, 2. April. Bericht des Hauptquartiers. An der Jrakfront keine Veränderung. An der K au k a s u s j r o n t miß glückten feindliche Angriffsversuche, welche bezweck ten, unserVorrückenim Abschnitt des T s ch o - r u k auszuhalten. Unsere Unterseeboote vor- senkten am 30. März in den Gewässern nordöst lich von Datum ein russisches Transport schiff von ungefähr 12000 Tonnen mit Soldaten und Kriegsmaterial und am 31. März ein anderes Schiss von 1500 Tonnen und ein Segelschiff. Die Unterseeboote beschossen wirksam ine beseitigte Küste nördlich von Poti. An der Aemenfront über raschte eine unserer Abteilungen, welche, aus Sol daten der drei Waffengattungen gebildet war, in der Nacht vom 13. Februar mit Erfolg die Stel lung von Alamad, nordöstlich Scheiky Osman, welche die Engländer seit einiger Zeit befestigten. Der Feind wurde, nachdem er zahlreiche Verluste erlitten hatte, gezwungen, sich unter dem Schutz seiner weittragenden Geschütze aus Scheikh Osman zurückzuziehen. In derselben Nacht fiel die durch Infanterie verstärkte feindliche Kavallerie in eruen Lon uns gelegten Hinterhalt in der Gegend von El Medjale, eine Stunde nördlich von Scheik Os> man. Der Feind wurde, nachdem er einige Ver luste erlitten hatte, vertrieben. lieber den Krieg zur See und unsere Luftschiffangriffe aus England sind ver schiedene Meldungen zu buchen. Zunächst sei ein Bericht über den Zeppelinangriss vom 19. März her- vorgchoben: Berlin, 3. April. Ter Luftangriff aus die englische Ostküste vom 19. März ist-von der englischen Presse in seinen Einzelheiten fast ganz und gar totgeschwiegen worden, es wurde nur er klärt, daß der Angriff einer der schwersten ge wesen sei, die bisher ausgesührt worden sind. Nach den hier vorliegenden Meldungen an informierter Stelle haben besonders die Orte Dover, Teal und Ramsgate schwer gelitten. In Dover richtete sich der Angriff gegen die Hafen- und Befestigungswerke. Drei Dampfer wurden getroffen und schwer beschä digt, mehrere Schuppen mit Armee- und Marinevo» rätcn brannten nieder. Der Hasenbrhnhof wurde ebenso wie das Postgebäud« teilweise zerstört. — — Auch in Deal wurtze erheblicher Schaden ang:- rrchtet. Ter Bahnhof und ein Teil der Bahnstreckri» wurden von den Bomben getroffen und zerstört, eben so mehrere Militärmagazine. Tie Luftschiffe konn ten hier deutlich eine große Zahl von Bränden be obachten. Dem Luftschiffangriff aus Ramsgate sie len außer dem Bahnhofe mehrere Fabrikanlagen un»