Volltext Seite (XML)
VutsnHerIayeblait Bezirksanzeiger Wochenblatt — — — «eschetnt an je»«« Werkt«, — — — M Falle höherer Gewalt — Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung d-- Betriebe» der Zeitung oder der BefSrderungSetnrichtungen — hat der Bezieher keine« Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 NM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 NM freibleibend Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Kamenz, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt unl älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Puttnttz M. G., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Oberst-tn-, Mederstein., Weißbach, Ober, und Niederlichtenau, KrtederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Sietn-Dittmannsdors GeichSstsstelle: Pulsnitz, «lbertstrahe Nr. » Druck und Verlag von S. L. Förster« Erben (Inh. I. W. Mohr» Schriftleiter: I. W. Mohr inPulSnttz «nzeigen.Grundzahlen in RM: Die 42 mm breite Petitzeile (Mofse'S Zeilenmesser 14) RM 0.25, in der Amtshauptmannschaft Kamenz RM 0L0. Amtliche Zeile RM 0.75 and RM0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50»/, Ausschlag. — Bet zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in SonkurSfLllen gelangt der oolle Recknungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis r/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Nummer 148 Sonnabend, den 28. Juni 1827 79. Jahrgang Amtlich« Teil festgesetzt und ist Der Gtadtrat. 79 IV. Il III IV V VI s Reichsmark 12 18 24 30 , und darüber an unsere Stadtsteuereinnahme abzuführen. Pulsnitz, am 24. Juni 1927. ««f 30 kpl. für 1 edm Waffe» bis 18. Juli dss. Ihs. wie folgt festgesetzt worden: Lohnblasie Bekanntmachung Invalidenversicherung betr. „ Durch Reichsgesetz vom 8. April 1927 (RDBl. l S S8) find nach wesentlicher Erhöhung der Renten die Beitrüge in der Jnoalidenoerstcherung ab Moatag, de« 27. Juni 1927 .. . Wochenoerdienste über 38 RM tritt am 1. Januar 1928 eine neue Lohnklaffe VII mit einem Wochenbeitrag von 2.00 RM in Kraft. Auch rückstündige Beitrüge find vom 1. August 1927 an nach den obigen Sützm zu entrichten. Etwa übrig gebliebene Marken alter Werte, die nach dem »1. Juli 1927 nicht mehr verwendet werden dürfen, können bi« zum 27. September 1927 bet den Postämtern oder bei der Landesoerstcherungsanstalt umgetauscht werden. Mr weibliches Aauspersonal lStökrn, Köchinnen, Hausmädchen) find unter Berücksichtigung des aus 28 RM monatlich festgesetzten Wertes der freien Station bei einem Barlohn bi« zu monatlich 27 RM Beitrüge II. Lohnklaffe . . , . . , S3 , , III. Der Wafferzins auf die Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1927 wird hiermit — vorbehältlich der oberbe hördlichen Genehmigung — bis zu 8 Reichsmark 12 18 , 24 30 Wochenverdirnst von mebr als Woche« Vettrag 30 ÄPs. 60 , SO , 120 , 160 , 180 , zu verwenden. Eine Erhöhung des Dvrschvittssatzes der Sachbezüge ist bald zu erwarten. Die dann erforderlich« Neueinstufung der Derstcherten mit Bar- und Sachbezügen wird rechtzeitig bekanntgegeben werden. Freiwillia Versicherte haben ihre Beitrüge in der dem seweiligen Einkommen entsprechenden Lohnklaffe zu entrichten. Marken l. Lohnklaffe find für sie unwirksam. Frei willige Versicherte ohne Einkommen müssen daher Marken der Lohnkloffe ll (60 RPf.) verwenden. Merkblütter Über die gegenwärtigen Bestimmungen in der Jnoalidenoerstcherung kön nen bei den Derficherungsümtern, Krankenkassen, Gemeindebehörden und den Geschüftsstellen der Landesoerstcherungsanstalt Sachsen, die weitere Auskünfte erteilen, entnommen werden. Vie Geschäswftelle für diesen Bezirk befindet sich in Dresden, Dürerstratze 28 Bautzen, Moltkeftratze 8,1 n m -tnn, IM? Der Vorstand Dresden, 20. Juni 1827 - - der Landesversicherungsanstatt Sachfen Verlängerung -er Mieterfchutzgesetze Vom Reichsrat angenommen Das Wichtigste Im Reichstag wurde die Debatte über Gens zu Ende geführt. Der Reichsrat hat die Mieterfchutzgesetze bis l92S verlängert. Im Hamburger Hafen hat ein Großfeuer schweren Schaden angerichtet. Nach einer Meldung aus Caoolese brach in dem Dorse Valfloriana vorgestern abend a. s noch unbekannter Ursache ein Brand aus, dem zwölf Häuser zum Opicr fielen. Der Schaden ist nur zum Teil durch Versicherung gedeckt. Aus Moskau wird gemeldet, daß im Gouvernement Uljanow 600 Häu> ser, 4000 Stück Vieh und 48 Menschen einem Brande zum Opser fielen. Der Sachschaden beträgt über eine Million Rubel. ES soll sich um Brandstiftung handeln. , ütttllA Md M-sKe ÄMlegtiAUtn Pulsnitz. (Vortragsabend.) Auf den heute, Sonnabend, im „Bürgergarten" stattfindenden vom Orts ausschuß des Handwerks veranstalteten Vortrag über „Die steuerlichen Fragen der Gegenwart unter besonderer Berück sichtigung der Vermögenssteuer" wird nochmals hingewiesen. — (Das Inserat im Sommer.) Man glaube nur nicht, daß es im Sommer überflüssig wäre, als Ge schäftsmann die Zeitung zu benutzen. Sowohl Angebot wie Nachfrage finden jetzt mehr Beachtung als vordem, da die Tage lang genug sind, der Inseratenteil der Zeitung jedoch kleiner geworden ist. Auch wird es jeder praktische Geschäfts mann vermelden, aus den Augen seiner Kunden zu kommen und diese in die Arme der Konkurrenz zu treiben. Der Kuckuck ist nicht ohne Grund so bekannt; das unentwegte Rufen seines Namens hat ihm zu einer so großen Popu larität Verholfen. Ein Geschäftsmann, der auf ständige Er weiterung seines Kundenkreises bedacht ist, wird es nicht unterlassen, sich beim Publikum immer wieder in Erinnerung zu bringen. Die Folge davon ist, daß sein Name sozusagen „aktuell" bleibt, während die Firma des falsch sparenden Geschäftsmannes dem so leicht vergeßlichen Publikum aus dem Gedächtnis schwindet oder doch bei einem Einkauf be stimmter Waren nicht in Erwägung gezogen wird Zeige also auch jetzt an, was du zu verkaufen hast! — (Rundfahrten derRcichspost.) Am 24. Juni d. I. begannen die Rund- und Gesellschaflsfahrten der Reichs- Post in neuzeitlichen Aussichtskraftwagen von Dresden aus nach der Sächsischen Schweiz, Burg Stolpen, Schloß Pill nitz, nach Großsedlitz, Meißen, der Lößnitz, den Talsperren in Klingenberg und Malter sowie nach Oberbärenburg, Rehe- feld und Frauenstein. Die Einrichtung wird von Einheimi schen und Fremden sicherlich sehr begrüßt werden, können sie doch auf diese Weise landschaftlich hervorragende Stellen unserer schönen Heimat in kurzer Zeit und bei angenehmer , Fahrt kennen lernen, zu deren Besuche sie sonst Tage brauch- l ten. Der Fahrplan hängt bei allen Postämtern aus, Fahr- ' Die Lage in China — Die französischen Berlin. Der Reichsrat beschäftigte sich mit zwei wichtigen Gesetzentwürfen zur Aenderung des Mie terschutzgesetzes und zur Abänderung des Reichsmietengesetzes. Der Reichsrat hat zunächst Lie Bestimmung angenommen, wonach das Reichsmietengesetz bis zum 1. Juli 1929 verlängert wird. Neu ist nur die Bestimmung, daß für Mietsverhält nisse, die durch die Landeszentralbehörden aus dem Gesetz herausgenommen sind, für die aber die gesetzliche Miete zu nächst weiter gelten soll, auch eine Regelung nach dem früheren Vertrag möglich sein soll. In diesen Fällen soll stets ein angemessener Zinssatz festgesetzt werden. Weiter wurde beschlossen, daß das Mieterschutzgesetz bis zum 1. Juli 1929 gleichfalls verlängert werden soll. Die Regierung hatte hier eine Aenderung vor geschlagen, die die Ausschüsse des Reichsrats und auch das Plenum abgelehnt haben. Die Lage in China Schanghai, 24. Juni. Nach Meldungen aus Han kau bezeichnet man dort das Vorgehen des Generals Feng- yuhsiang als einen Staatsstreich. Die Lage ist äußerst gespannt. Man rechnet damit, daß die Hankauregierung die Forderungen Fengs ablehnen wird. In Hankau setzt man alle Hoffnungen darauf, daß einige Unterführer Tschiang- kaischeks dessen Politik nicht mitmachen werden, wodurch die Aktion Fengs von ihrer Stoßkraft verlieren würde. Die erste Erklärung des Quai d' Orsay zur Nede Stresemanns Paris, 24. Juni. In französischen politischen Kreisen ist das Urteil über die Rede Stresemanns nicht ungünstig, obgleich man bisher noch eine starke Zurückhaltung bewahrt, bis der endgültige Wortlaut vorliegt. Soviel steht jedoch jetzt schon fest, daß man in den Ausführungen Stresemanns kein Hindernis für eine Fortsetzung der deutsch-französischen Politik erblickt. Man betont vielmehr, daß zwischen der deutschen und französischen Auffassung, die von Stresemann und Poincaree zum Ausdruck gebracht wurden, kein grund sätzlicher unüberbrückbarer Gegensatz besteht. Mit jeder einzelnen der Ausführungen Stresemanns könne man sich in Frankreich naturgemäß nicht einverjtanden erklären, doch wird mit Be friedigung festgestellt, daß dort, wo die Auffassungen aus einandergehen, man den ruhigen und nicht verletzenden Ton Stresemanns anerkennen müsse. Im Einzelnen wird aus ¬ politischen Kreise über die Rede Stresemanns geführt, daß die Verträge von Versailles und Locarno sich nicht widersprechen. Eine Annäherung zwischen Deutschland und Frankreich auf Grund des Locarnovertrages dürfe die Friedcnsverträge nicht aufheben. Die Herabsetzung der Rhein landbesatzung würde eine Folge der Annähecungspolitik sein. Der Friedensvertrag seinerseits biete die Möglichkeit der Truppenverminderung. Auf französischer Seite sei man der Anschauung, daß Frankreich Deutschland eine größere Anzahl von Erleichterungen bereits gewährt habe. Aus den Er klärungen Stresemanns verdiene hervorgehoben zu werden, daß Deutschland ein schnelleres Tempo bei der Annäherungs- potttik wünsche. Entscheidend für beide Staaten bleibe nach wie vor die Geistesverfassung, in der die deutsch-französischen Beziehungen gepflegt werden. Die Länder zur Beamienbesoldung. Berlin. Im Haushaltsausschuß des Reichstages teilte Reichsfinanzminister Or. Köhler das Ergebnis der Konfe renz der Finanzminister der Länder über die Frage der Be amtenbesoldung mit. Danach ergab sich bei der Konferenz folgende Stellungnahme der Länder: 1. Die Finanzminister der Länder erkennen die Not wendigkeit der Erhöhung der Veamtenbezüge an und halten es für unabweisbar, sich in der Ausgestaltung und dem Zeitpunkt im wesentlichen dem Vorgehen des Reiches i anz uschließen. - 2. Die Finanzminister der Länder halten in Ueberein- stimmung mit dem Reichsminister der Finanzen eine Er höhung der Veamtenbezüge vor dem 1. Oktober fi- nanziell nicht für tragbar. 3. Selbst wenn die Erhöhung der Veamtenbezüge erst zum 1. Oktober erfolgt, sehen sich die Länder außer- stande, die für die Erhöhung erforderlichen Mittel ausdenihnenzurVerfügungstehendenEin- nahmen zu decken. Sie erheben daher die Forderung, daß das Reich den Ländern neue Einnahmen zur Deckung der Befoldunqserhöhung zur Verfügung stellt. Der Reichsfinanzminister erklärte, daß es unmöglich seh vor dem 1. Oktober auch nur Teil- oder Abschlagszahlungen an die Beamten zu geben, die finanzielle Lage des Reiches lasse das wirklich, nicht zu. Es wurde dann ein Antrag der Regierungsparteien eingebracht: „Die Reichsregierung wird ermächtigt, den Be- ambm tunlichst bald, spätestens am 1. Oktober und 1. November, Abschlagszahlungen auf die Gehaltserhöhungen zu bewilligen, falls die gesetzliche Rege lung der neuen Besoldungsordnung bis dahin nicht erledigt sein sollte."