Volltext Seite (XML)
pulMtzerMckenblaN veMs-MeW ms Zeilmg eiatt Kinks Abonnement: Monatlich 60 Pf., vierteljährlich Mit ^Illustriertem Sonntagsblstt", »Aus der Landwirtschaft", ,Hos- Garten» und Hauswirt schaft" und »Mode für Alle" Mgr.-M.: woasOjlitt NlllssH Inserate für denselben Tag find bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20 Pf., im Bezirk der Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. W. 1« östscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend ges MWltzen Msgmws MS SK ötaöMes jll Pulsnitz L-m "L"- LL MISVIM D Seo «sgsrlvsboM Wlsoitz Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnt^ Nummer 80. Sonnabend, den 7. Jnli 1S17. 69. Jahrgang. Amtliche Bekanntmnchnnge« befinde« sich such auf der Beilage. Amtlicher Tert. Verbot, unreife Kartoffeln auszunehmen. Nachstehend werden die 8§ 11 und 17 der Bundesratsverordnung über die Kartoffelversorgung im Wirtschaftsjahre 1S17/18 vom 28 Juni 1917 (RGBl S. 56V ff) zurallgemei" nen Kenntnis gebracht mit dem Hinweise darauf, daß ein Verstoß gegen die Vorschrift, die Kartoffeln sachgemäß zu ernten, vorliegt, wenn Kartoffeln unreif der Erde entnommen werden- Dresden, den 4 Juli 1917. Ministerium des Innern. § 11. Die Kartoffelerzeuger find »erpflichtet, die Kartoffeln sachgemäß zu ernten. Die LandeszentralbehSrden oder die von Ihnen bestimmten Behörden können nähere Anord nungen treffen. Die Kartoffelerzeuger find ferner verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege erforderlichen Handlungen oorzunehmen. Sie dürfen die Kartoffeln in Höhe der bei ihnen sichergestellten Mengen nicht verbrauchen oder beiseiteschaffen. Durch Rechtsgeschäft darf über die stchergestrllten Mengen nur zur Erfüllung der Verpflichtung zur Lieseruag verfügt wer den Rechtsaeschäfbichen Verfügungen stehen gleich Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestoollziehung erfolgen. 8 17. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer den auf Grund der 88 2, t3 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt; 2 wer den Vorschriften in 8 11 oder den auf Grund des 8 11 erlassenen Bestimmungen zu- widerhandelt; 3. wer die Auskunft, zu der er nach 8 7 Abs. 3, 8 15 Abs. 2 oder nach den auf Grund des 8 13 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen verpflichtet ist, nicht „ . oder wissentlich unrichtige »der unvollständige Angaben macht; 4. wer der Vorschrift in 8 15 Abs. 1 zuwider den Eintritt in die Räume oder die Besichtigung verweigert. Neben der Strafe kömwn die Vorräte, aus di- sich die strafbare Handlung bezieht, einoezogen werden, ohne Unterschied, »b sie dem Täter gehören oder nicht. , - A vorsätzlichem Verschweigen Beiseitrschaffen, Veräußern oder Verfüttern von Vorräten muß die Geldstrafe, wenn ausschließlich auf sie erkannt wird, mindestens dem zwan- zigsachen Werte der Vorräte gleichkommen, auf die sich die strafbare Handlung bezieht. Verfütterung von grünem Noggen und Weizen. Eswird nochmal» darauf hingewiesen. daß die Verfüiterung von grünen Roggeu und Weizen nur mit Genehmigung der Königlichen Amtshauvtmann- schäft zulässig ist. Schriftliche Gesuche, die eingehend zu begründen lind, werden nur genehmigt werden, wenn ganz z»i«ae»be Gründe Wirtschaftlicher Art di; Verfüt- terung notwendig machen. Zuwiderhandlungen werden streng bestraft. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 3. Juli 1917. Die Ausgabe der Spirituskarten an die Inhaber der Fleischbezugskarte 1051—1200, deren Jahreseinkommen 2500 M nicht übersteigt, findet Maytag, den 9. Juli 1817, von 3—4 Uhr nachmittags in der Kriegsschreibstuke statt, Steuerzettel sind vorzulegen. Pu lsnitz, am 6. Juli 1917. Der Stadtrat. Gegen Abgabe der gelben und weißen Abschnitte Nr. S der städtischen Lebensmittelkarte werden vom Dienstag, den 1v. Juli 1917 ab in den betr. Verkaufsstellen 150 g Syrup zum Preise von 12 Pfg. abgegeben. Pulsnitz, am 6. Juli 1S17. Der Stadtrat. Gegen Abgabe der roten Abschnitte Nr. 11 der städtischen Lebensmittelkarte werden vom Montag, den 9. Juli 1917 ab in den betr. Verkaufsstellen 160 g Auszugsnudeln z« 24 Pfg. oder . 60 g Granpen zu 4 Pfg. und 160 g gefärbte Schnittnndel« zu 17 Pfg. 25 g Sag» zu 5 Pfg. abgegeben. Pulsnitz, am 8. Juli 1917. Ser Stadtrat. Bekanntmachung. Die Einlage-Quittungsbücher hiesiger Sparkasse Nr. 14 346 auf den Namen Bert« Hildegard Hanfe, hier, x Nr. 621 auf den Namen Friedrich Bruno Schöne, hier und Nr. 6 7S9 auf den Namen Ferdinand Schöne, hier lautend sind nach hier erstatteter Anzeige abhanden gekommen. Die etwaigen Inhaber dieser Bücher werden unter Hinweis auf § 15 des hiesigen Sparkr.ssen-Regulatios vom 20. September 188b aufgefordert, ihre An sprüche bei deren Verlust binnen 3 Monaten vo < heute ab hier anzumelden Grotzröhrsdorf, am 25. Juni 1S17. Die Sparkassenverwaltnng. Aktienkapital unci Reserven: MH11HU180lf1 l>N!VK18E - - Qsscstäffsrsit: V^ockenl-A8: y-t2u. Z >/,6vkr, 8onn»benUz-, 4-l vtzr. «MW« oüir I« tu Zui- luli Iluedluutu UrcMs. ^ksokvoikskf — 81siMksmmsp Ver^lnsun^ von SAfvinsaesn. Hn- unc! Vorkauf von Woi-Iosoiscsn. Ne Frage Sei Neuordnung der polnischen Verhältnisse in den deutschen Bundesstaaten. Dir Frage der Neuordnung der inneren politischen Verhältnisse Deutschlunds ist uxter dem ungeheueren Drucke des Weltkrieges auf allen Gebieten und in einer ganz neuen Erkenntnis der Rückständigkeit in so manchen Dingen des öffentlichen Lebens in der letzten Zeit in ein Stadium ein getreten, in welchem man unbedingt eine Verständigung auf allen Seiten in Bezug aus den guten Willen, notwendige Reformen zu schaffen, wünschen mutz, denn sonst könnten im deutschen Volke Verstimmungen eintreten, welche für seine noch immer im höchsten Maße gewünschte Ausdauer und Kraftrntfaltung im Weltkrieoe nur nachteilig sein könnten. Ganz verfehlt und auch für übertrieben halten wir es aber, wenn schon manche Zeitungen in einer übertriebenen und ganz einseitig informierten Art und Weise von schweren Gillungen im deutschen Volke und von bereits im Anzüge befindlichen heftigen Vrrfassungskämpfen reden Davon Kana in Wirklichkeit noch keine Rede jein, denn alles das, was wir bis jetzt in den Derfassungsausschüssen des Reichs tages und der Landtage der deutschen Bundesstaaten über die Notwendigkeit der Neuordnung der politischen Verhält-