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Ich h«^ bre««^ cbahn sischei^ ickzogens ich wir« ,u eine,^ schlossen, Familien nd. en Kauf- istet und lt. versuchte ere in en die Geldern Amts- Md gnzeigeblatt Wr -en Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock umö Lessen Umgebung Bezugspreis Vierteljahr!. M. 1.50 einschließl des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren voten sowie bei allen Reichspostanstalten. für Eibenstock, Larlsfeld, yundshübel, Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün,wildenthalusw, Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die »einspaltige Zeile 12 Pfennige. Zm amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. . zum 2, auf der der glei- ein Sohn mißlang iSburg, :. L1 be- iahn Jo- >te Stich- auf der nur meh- Tel^Sdr.: Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 210. Drucker und Verleger: Emil Hunnebohn, verantwort!. Redakteur: Grast Lindemann, beide Eibenstock. st. Jahrgang. — ,-7 , — LUK Mittwoch, bei 5. Aoguft LK14 Aufruf zur Gestellung. Io« des »it »a fisch. itags- der So- g- Für ing ins m setzt "meldet: canzösi en de- üoer ten be- zu er- gicn in rdienste udeu - :m alle lrbei- über- hne ein- Seine Majestät der Kaiser habe« die Mobilmachung der Armee ««d der Marine befohlen. I. Der erste MMmachmMg ist der 2. August 1914 der zweite „ „ „ 3. „ „ der dritte „ „ „ 4. „ „ der vierte „ „ „ s. », „ der fünfte „ „ „ k. „ „ der sechste „ „ „ 7. „ „ der sechzehnte „ „ „ 17. „ „ der einundzwanzigste Mobilmachungslag ist der 22. August 1914. Die Kilendcrlagc der folgenden MMmachmgslM lnffen sich hiernach bestimmen. 2. Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlanbtcnsiandes einschließlich der mit Kriegsbeorderung versehenen Ersatz-Reservisten haben sich zu der aus den Kriegsbeorderungen angegebenen Zeit an dem bezeichneten Otte einznfinden. Die mit Paßnotiz Versehenen bleiben zunächst in der Heimat. Z. Sämtliche Ersatz-Reservisten., welche keine Kriegsbevrderung erhalten haben, müssen vom 8. Mobilmachungstage ab zu Hause gewärtig sein, den Beseh! zur Stellung bei einem Ersatz-Truppenteile zu empfangen. 4. Alle augenblicklich außer Kontrolle befindlichen Mannschaften des gesamten Beur laubtenstandes, sowie alle Mannschaften der Reserve, der Landwehr I. und H. Aufgebots, welche nicht im Besitze einer Kriegsbeorderung oder Paßnoti; sind, haben sich »otont an das nächste Hauptmeldeamt zur Herbeiführung einer Entscheidung über ihr Eintreffen zu wenden. Die im Frieden beim Verziehen gewährte Meldefrist von 14 Tagen fällt weg. Ausgenommen hiervon ist nur, wer ausdrücklich von der Gestellung im Mobil machungsfalle befreit ist. 5 Wer dem obigen Befehle nicht Folge leistet, verfällt der Bestrafung nach den Kriegsgesetzen. 0. Bereits angesagte Ucbungen und Kontrollversammlnngen fallen aus. 7. Das Marschgeld wird beim Truppenteile, nicht bei der Ortsbehörde empfangen. 8. Sämtliche Einberufenen baben, um ihren Gtstellnngsori zu erreichen, freie Ei senbahnfahrt ohne Lösung einer Fahrkarte und ^okne vorherige Ansragc am Schalter, lediglich gegen Vorzeigung der Kriegsbevrderung oder anderer Militärpapierc bei der Fahrkartenkontrolle. Bei Fehlen der Militärpapierc genüg! ausnahmsweise mündliche Erklärung. 9. Zn der Nacht vom 2. zum 3. Mobilmachungstage hört der Friedenssahrplan auf. Die Züge verkehren vom 3. Mobilmachungstage morgens bis mit ti. Mobilmachungstag nach dem Militärlokalzugsfahrptane, der in den wichtigeren Zeitungen, auf den Babnköfen und durch öffentlichen Anschlag bekannt gemacht wird. he» be einer bunter lbzug. , recht». Der kommandierende General des XIX. (2. K. S.) Armeekorps. Das im Grundbuche für Eibesftock Blatt 1182 auf den Namen Eibenstocker Ze« me«tware«sabrik Hdvrt kiek«!', m. 1». S i« Eibenstock eingetragene Grund stück soll am 25. September 1914, vormittags 10 Wr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werde«. DaS in hiesiger Stadlflur, nördlich unterhalb VeS oberen Bahnhofe» liegend« Grund stück ist nach dem Flurbuch- 78,9 Ar groß und auf 41803 M. — Pf. geschätzt. E» besteht au« einem Schreibftubengebäude mit Motorraum, Modellboden und drei Anbauten zur Fa brikation von Zementwaren, Wagengeräteschuppen und Lagerplatz Die Einsicht der Mitteilungen de» Grundbuchamts sowie der übrigen da« Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Recht« auf Befriedigung aus dem Grundstücke find, soweit sie zur Zeit der Eintragung de« am 20. Juni 1914 verlautbarten BersteigerungSvermerke« aus dem Grundbuche nicht erstchtlich waren, spätestens im BersteigerungStermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, wid rigenfalls die Rechte bei der Feststellung deS geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche deS Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehende» Recht hat, muß vor der Erteilung de» Zuscklag» die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung de» Verfahren» herbeifuhren, widrigenfalls für da» Recht der Versteigerungserlös an die Stelle de» versteigerten Gegen standes tritt. Eibenstock, den 30. Juli 1914. Königliches Amtsgericht. An die Abführung der Wehrbettrüge wird hiermit erinnert. Gtadtrat Eibenstock, den 3. August 1914. Pferdeanshebnug betr. Die Aushebung der Pferd« au« der Gemeinde Schönheide findet Mittwoch, den 5. August 1814, vormittags 9 Wr auf dem Platze vor den Carola-Anlagen in Aue statt Di» Pferdebifitzrr erhalten besonderen schriftlichen Gestellungsbefehl zugestellt, «.u» wel- chrm das Nähere zu ersehen ist. Der Abmarsch au» Schönheide nach A«e erfolgt sgemetnsam. Die Pferde sind deshalb am genannten Tage früh 4 Uhr pünktlich am „Bayerischen Haf" bereit zu stellen. Schönheide, am 3. August 1914. Der GemeindeVorstand. B e k a«u t m a ch «i g. Die zu militärischem Nachrichtendienst benutzten Brieftauben tragen die ihnen anver trauten Develchen in Aluminiumhülsen, die an den Schwanzfedern oder an den Ständern befestigt sind. Trifft eine Taube mit Depesche in einem fremden Taubenschlage ein oder wird sie ein gefangen, so ist sie ohne Berührung der an ihr befindlichen Depesche unverzüglich, fall« eine Fortifikation am Orte, an diese, andernfalls an die oberste Militärbehörde auSzuhändigen. Ist auch eine Militärbehörde nicht am Orte, so ist die Taube an die unterzeichnete Amtsstelle zu übergeben, die für die Weiterbeförderung der Depeschen an die Militärbehörde oder an den Befehlshaber der nächsten Truppenadteilung sorgen wird. Die Durchführung de» Verfahren» erheischt die tätige Mitwirkung der gesamten Be völkerung. Don ihrer patriotischen Gesinnung wird erwartet, daß jedermann, der in den Besitz einer Brieftaube gelangt, bereitwillig den vorstehenden Anordnungen entsprechen wird. Der Gememdevorftand zu Schönheide. Winzer. Mittwoch, den 5. August 1vl4, nachmittag- 2 Uhr sollen im DersteigenmgSlokale de« König!. Amt»gericht» hier folgende Pfänder, nämlich: 8 elektrische Matare, SS Bogenlampe«, SS Stehlampe«, l Waschmaschine mit elek- trischem Moror 1 Regal, 1 Tafel, 10 Leirchter, s Znglampe», r chirschgeweih-Lench- ter, 80 Lampenschirme, S70 SlaSschale», ISO Glühkörper, 26 Deckenbelencht»«- gen, 80 Taschenlampe«, elektrische Plättglacke«, Sacher, Sptelware», 1 Berti kaw und l Serviertisch an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung öffentlich ver steigert werden. Eibenstock, den 4 August 1914. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts.