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ochenblatt Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt WST voll Fabrice. Pulsnitz, am 26. November 1866. Körner, Bürgermeister. Auctions-Bekanntmachullg. Seiten des unterzeichneten Königlichen GcrichtsamteS sollen nächstkommenden 14. December dieses Jahres Vormittags von 9 Uhr an "d nach Befinden den darauf folgenden Tag verschiedene thcils aus Nachlässen herrührende, theils sonst in gerichtliche Verwahrung tilgte Gegenstände an Meublement, Haus- und Wirthschaftsgeräthe, Betten, Wäsche und Kleidungsstücken, auch eine Parthie Schaaf- neue Slrumpfwaarcn, Spirituosen, Wein u. s. w. in dem im GerichtsbcamtenwohngebäudepLrterrsbefinvlichenVerhandlungszimmer Mllich gegen sofortige Baarzahlung an den Meistbietenden versteigert werden. Ein Berzeichniß der zur Auction gelangenden Gegenstände hangt im hiesigen Amthause aus. Königsbrück, am 19. November 1866. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Hartung. „ straßenpolizeiliche Bestimmungen betreffend. Folgende allhier bestehende polizeiliche Vorschriften werden andurch in Erinnerung gebracht: Jeder Haus- oder Grundstücksbesitzer hat seinen; Hause pder Grundstücke entlang, insoweit daselbst öffentliche Passage statlfindet selbstverständlich auch vor Gärten oder Scheunen — 1 ., bei eintr,elender Glätte Sand, oder ein anderes, das Begehen der Straßen erleichterndes Material in gehöriger Breite it ^sgefordcrt streuen, - 2., bei Schnecwetter eine für d»S Begehen der Straßen hinreichend breite Bahn kehren, 3, bei cintretendcm Thauwetter die Straße und Straßengennne aufeis.en, Schnee und Eis aber auf seine Kosten aus der Stadt ?ssen zu lasten. In Unterlassungsfällen werden nicht Mir die geordneten Geldstrafen von — 15 Ngr. — bis 5 Thlr. — — cingczogen, son- es wird auch das Erforderliche nach Befinden auf Kosten her Säumigen sofort von Polizeiwegen vorgmommen werden. Bei nicht minderer Geldstrafe ist ferner verboten, Flüssigkeiten irgend welcher Art aus den Häuser» auf die Straßen zu gie- ", die Straßen in anderer Weise zu verunreinige», oder Schnee von Dächern oder aus den Gehöften auf die. Straßen und Plätze Stadt zu werfen. Bekanntmachung. Um denjenigen, in Folge der KpiegScreigniffe erkrankten und verwundeten Unteroffizieren und Soldaten der K Land zurückgckchrten Königlich Sächsischen Asrmee—welche bereits schon früher in ihre Hciniath zu entlassen gewesen und daher, ent- M vo» ihrer Truppe, behufs gänzlicher Herstellung ihrer Gesundheit gcnöthigt gewesen sind, sich in civilärztliche Behandlung zu bege - k und noch darin stehen — die Wohlthaten einer geregelten Verpflegung und ärztlichen Behandlung,fdurch Aufnahme in ein Militair- »Pital — soweit dies möglich — zu Theil werden zu lasten, treten die Bestimmungen in W. 86 flg. deS Ordonanzgesetzes vom 7. 'tcember 1837, deren Ausführung durch die Zcitverhältniste gestört war, wiederum in Kraft. Es werden daher die betreffenden Civilärztc veranlaßt, nicht allein die zur Zeit uoch in ihrer Behandlung stehenden kranken d verwundeten Soldaten unverzüglich bei deren Compagnie- re. Commando anzumelden, sondern auch dafern der Kranke nach ihrem lichtmäßigem Ermessen, ohne Gefahr für seine Gesundheit transportable ist, in das, seinem Aufenthaltsorte zunächst gelegene Militair» Spital abzuseuden. » Wird jedoch dessen Transportirung bedenklich gefunden, so ist, wenn die nächste Garnison nicht über zwei Stunden entfernt, dem '««andante» derselben sofort Nachricht zu geben, und der Kranke sodann durch einen Militairarzt zu behandeln. Ebenso wird auch erwartet, daß etwaige bei Stadtcommunen, Gemeinden oder in Privathäusern aufgenommene kranke und ver- «dete Soldaten, ihren Compagnien rc. namhaft gemacht, und wenn sie transportabel, dem nächstgelcgenen MilitairhoSpitale überwiesen werden. Die zur Zeit etablirten Sächsischen Militairhospitäler befinden sich: in Dresden (Pionnier-Caserne), i»r Augustusbad bei Mberg, in Annaberg, in Plauen, in Zwickau, in Grimma, in Borpa und ju Freiberg. . Dresden, deg 20. November 1866. Kriegs-Ministerium. der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Dchörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Mitttvoch, den 28. November,