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rllaug leihen und kann l ß e N r. 46. . f.o§js ist zu vermiethen loßstraße 122. er zu beziehen. Bl.! Herr aher 2 treuuä : Exped. d. Bl. 'Ng hend aus 4—d Zubehör. ^siir Pulsnitz, Lömgsdrüik, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Blatt Amts und des Stadtrathes des Aönigl/Mmtsgerichts Druck und Verlag von E. L. Für st er'S Erben in Pulsnitz. Daube L Lomp. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Erscheint. Mittwoch und SoiinabenS AIS Beiblätter: l, JllustrirteS Svnntagsblatl (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements > Preis Mertelj chrl. 1 M. 25 Pf. Auf WunsL unentgeltliche Zu sendung. 10 Pfennige. K-schästsst-lr-n: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Nnnoncen-BureauS vonHaasen- stein L Bögler, Jnvalidendank, Rudolph Moste und G. L. Wutsnih. Wütigster Jahrgang Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor puSzeile (oder deren Raum) ist zu verm. und :nberg Nr. 98. ist zu ver- miethen. traße Nr. 158. ne vLv» allen häuslich^ Stellung a>^ oder 1. Augusts ! Nr. 233 6. cpumpeit Spaten, ichulze. cierrn igsten durch dü Expedition Vogler, sden. te Rabatte. Z^' ten in PulSUw nk. ielen Beweise nlnahme und Blumenschmuck niste unserer zen wir allen hiermit un» und Frau. cmulare uckerei v. Bl, Sonnabend. M x. AI. 2. Juli 1898. Auf Antrag der Erben der Anna Ida verehel. gewes. Riedel, geb. Mißbach, in Lichtenberg soll das zu deren Nachlaß gehörige Hausgrundstück Nr. 20 L des Br.-Cat., Fol. 318 des Grund-Hypotheken-Buchs für Lichtenberg, ortsgerichtlich auf 3600 Mark gewürdert, Montag, den 11. Inti 1898, VormittigS 10 Uhr, an hiesiger Amtsstelle freiwillig meistbietend versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen sind aus den Beifugen der an Amtsstelle hier und im Klare'schen Gasthof zu Lichtenberg aushängenden Anschlägen zu ersehen. Königliches Amtsgericht Pulsnitz, am 18. Juni 1898. I. A. - Com.-Rath Ass. Wolf. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Cigarrenfabrikanten Ernst Emil Winkler in Bretnig ist durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts hier vom heutigen Tage gemäß ZK 188 f. K. O. eingestellt worden. Königliches Amtsgericht Pulsnitz, am 29. Juni 1898. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber. Aktuar HosMüNN. Bekanntmachung, Krrnöe: sperre betreffend. Am 25. dieses Monats ist in hiesiger Stadt ein Hund — Fox-Terrier — verendet, welcher bei der Section als der Tollwuth dringend verdächtig befunden worden ist. Nach §8 37 und 38 des Reichsgesetzcs Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit der Instruktion zur Ausfüh ¬ rung dieses Gesetzes vom 27. Juni 1895, K 16 ff. und 8 3 ff. der Sächsischen Ausführungsverordnung vom 30. Juli 1895 wird daher für den hiesigen StaLts und Flurbezirk die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, also bis zum 2. Oktober 1898 verhängt und die sofortige Tödtung aller derjenigen Hunde und Katze« angeordnet, rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von dem wuthkranken Thiere gebissen worden sind. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorb versehenen Hunde an der Leine; ohne polizeiliche Erlaubniß dürfen Hunde aus dem als gefährdet geltenden Stadt» und Flurbezirk nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zu n Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs sestgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und voü Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdrebieis) festgelegt, oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Wenn Hunde den vorstehenden Vorschriften zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirks frei umherlaufend betroffen und dabei weggefangen werden, so kann deren sofortige Tödtung angeordnet werden, falls dies durch die Umstände geboten erscheint; außerdem aber ist der Besitzer eines solchen Hundes mit Geldstrafe bis zu 150 oder Haft zu belegen. Wissentliche Uebertretungen der vorstehend angeordneten Vorsichtsmaßregeln werden nach K 328 des Reichsstrafgesetzbuches mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft. Zur Untersuchung und Aburtheilung solcher Fälle ist das betreffende Amtsgericht zuständig. Im Uebrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 bis zu 150 —- oder Haft nicht unter einer Woche, verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Thiere, welche den Ausbruch der Tollwuth befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entwichen oder sonst abhanden gekommen ist, spätestens binnen 24 Stunden bei dem unterzeichneten Stadtrath Anzeige zu erstatten. Sämmtliche Hunde sind bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 - - oder entsprechender Haft mit einem ihre Steuernummer tragenden Halsband zu versehen. In die Lokalitäten der Gast- und Schanlwirthschastcn dürfen Hunde nicht mit gebracht werden. Gast- und Schankwirthe, welche Las Mitbringe« vo« Huuden in ihren Lokalitäten dulden, werden mit Geld bis zu 150 M. —- oder entsprechender Haft bestraft. Pulsnitz, den 28. Juni 1898. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Bekannt m a ch u n g. Wegen Neupflasterung wird die äutzere Kamenzer Strotze von Montag, den 4. Juli I. an bis auf Weiteres gesperrt. Sämmtlicher Fährverkehr wird deshalb während der Sperrung durch die Rietschelstratze und Feldgasse verwiesen. Pulsnitz, den 30. Juni 1898. Der Stadtrath. - In Stellvertretung: H. Sperling, Stadtrath. Bekannt m a ch u n g. Hierdurch wird zur Kenntniß gebracht, daß mit den während der Hundesperre in hiesiger Stadt bis 2. Oktober d. Js. gesetzlich vorgeschriebenen Umgängen der Schuhmacher Irieörich August KentscHet, hier beauftragt worden ist. Pulsnitz, am 1. Juli 1898. Der Stadtrath. In Stellvertretung: H. Sperling, Stadtrath. WaHL eines Worstanbes für die Grts-Krankenkasse der Gemeinden Wut'snitz W. S. und WöHmisch - WoLung. Unter Leitung der Königlichen Amtshauptmannschaft findet Montag, den 11. Juli I., nachmittags 1 Uhr, Menzel'schen Gasthofe in Pulsnitz M. S. die erstmalige Wahl des Vorstandes der mit Genehmigung der Königlichen Kreishauptmannschaft Bautzen am 1. August d. I. Ms Leben tretenden Ortskrankenkasse für die Gemeinden Pulsnitz M. S. und Böhmisch-Vollung statt. Den Kassenvorstand haben 9 Personen zu bilden, von denen in getrennter Wahlhandlung 3 von den der Generalversammlung angehörigen Arbeitgeber« und 0 von den M dieser stimmberechtigten KassenmitglieLer« zu wählen sind. Stimmberechtigt ist jeder Arbeitgeber, der schon jetzt zur Gemeindekrankenversicherung Beiträge für stimmberechtigte Kassenmitglieder aus eigenen Mitteln in den Bezirk der neuen Ortskrankenkasse zahlt. Stimmberechtigt ist jedes Kasseumitglied, das großjährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist und das schon jetzt, im neuen Kaffenbezirke Beiträge zur Ge meindekrankenversicherung gezahlt hat. Die stimmberechtigte« Arbeitgeber und Kassenmitglieder werden hiermit geladen, sich zu der genannten Zeit in dem obengenannten Lokale pünktlichst einzufinden. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 30. Juni 1898. von ErLmauns-orff. Mönch.