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Amts Blatt und des Stadtrathes des Königt. Umisqerichts Pulsnitz Abonnements-Preis Vierteljahr!. 1 Rk. 28 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Als Beiblätter: IUuÜrirleS SonntagSblatt (wöchentlich); . rtanbtvirthlchaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: 'ttttwoäl »nä Houiiak^n>>. Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pennige. KefcHästsstetken: Buchdruckereien von S. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausch e. Kamenz, Carl Daberkow, Groh- röhrSdorf. Annoncen-BureauSvon Haasen stein L Vogler, Jnqalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. Uöliiqs,brück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rulgegend. snf-rat« ? - sind bis Dienstag und Freitag Druck uu" Verlag von E. L. Förster'- Erden in Pulsnitz. Vnsiuudfünfjigstsr Nahvgang. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in PulSnitz. Mittwoch. Nr 27. 3. «Ml 1WI Konkursverfahren. Ueber das Veeniögen des Bandsabnkanten Ernst Krejcar in Firma Gottsr Bruno Schöne's Rachflg. in Großröhrsdorf wird heut« am I. April 1901, Nachmittag» 3 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dietrich in Pulsnitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zu r 22. Amil 1901 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eine« GläubigerauSschuffe» und ein tretenden Falles über die in § 132 der Konkursoibnung bezeichneten Gegenstände — auf ven 25. April 1901, Bormittags 19 Uhr — und zur Prüfung der angemelveten Forderungen aus den 13. Mai 1991, Bormittags 19 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nicht» an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Vervflichtung aufeilegt, von dem Besitz; der Sache uno von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 20. April 1901 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz. Der Muhlenbesiyer Herr Ernst Bernhard Büttner in Kleindittmannsdorf ist als Gerichtsschöppe für den Bezirk Kleindittmannsdorf bestellt und in Pflicht genommen worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntoiß gebracht wird. Pulsnitz, am 30. März 1901. Königliches Amtsgericht. Gemeindcälteste zugegen zu sein, auch ist dem Äichmeister der Ortsdiener und in größeren Orten eine K ö N i l i ch e A m t s h a u September Nachm. 7 9 9 Juni, Nachm. und den 17. Juni Vorm., 15. 10. Nachm. u. den 19 Juni Vorm. v. 8 bis 1, 18. 27. August, Nachm v. 3 bis 6 u. den 28 Aug Vorm., 17 Pulsnitz mit Gutsbezrrk 28. 9. Nachm. 30. 20. 10. 12 Niedersteina k/ 13. 14. Weißbach bei Pulsnitz Niederlichtenau, Meißner 7. 8. 2 3 5. und 24. September, 26. September, und 30. September, 3., 4 , 5. und 7 Oktober. „ Nachm , den 29 Aug und den 30. Aug. Vorm von 8 bis 10, August Vorm, von 11 bis 12, Nachm. und den 31. August, September Vorm, von 9 bis 12 und Nachm., und 4. September und den 5 September Vorm, September Nachm, den 6 September und den 7. Sepiember Vorm, 12 September Nachm. von 3 bis 6, den 13,14., 16., 17. und 18. Sept. u. den 19. Sept Vorm., 19. September Nachm. und den 20 Sept. Vorm , 16. Friedersdorf, Meißner Seils und Oberlausitzer Seits September Nachm von 4 bis 6, den 11 Septbr. und den 12. September Vorm., „ Nachm., den 10. Sept. Vorm und Nachm. von 2 bis 3, Während des Nachaichungsgeschäfts hat der Gemeindevorstand oder schreibkundige Person zur Verfügung zu stellen. den Seits 1. Mittelbach l 2. Lichtenberg 3. Kleindittmannsdorf 4. Großnaundorf 5. Reichenau, Meißner Seits und Oberlausitzer Seits, m Guts bezirk 6. Reichenbach, Meißner Seits und und Oberlausitzer Seits 15. Oberlichtenau, Meißner Seits u. Oberlausitzer Seits, m. Guts bezirk den Oberlausitzer Seit, m Guts bezirk Häslich mit Gutsbezirk Bischheim mit Gutsbezirk Gersdorf mit 2 Gutsbezirken Möhrsdorf mit Gutsbezirk 11. Obersteina Nachaichung der Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge betreffend. Nach einer Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschast Bautzen hat im Laufe dieses Jahres im hiesigen Bezirke die Nachaichung der zum Handel verwendeten Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge zu den in der unten ersichtlichen Tabelle D angegebenen Zeiten zu erfolgen. Für die Nachaichung ist als Steinpelzeichen, durch das die Nachaichung der geprüften und richtig befundenen Maaße, Gewichte u. s w. beglaubigt wird, ein 6 gewählt worden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden angewiesen, unter genauester Beobachtung der Bestimmungen der Verordnung vom 8. April 1893 — Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1893, Seite 101 —, vor Allem aber HZ 3, 4, 5, 13 und 14, nunmehr sofort mit den zur Nachaichung nöthigen Vorbereitungen zu beginnen. In die auszustellenden Verzeichnisse der Gewerbetreibenden, welche Aichgegenstände im öffentlichen Verkehre benutzen, sind auch alle LnnbWtrthk aufzunehmen, welche derartige Gegenstände beim Verkaufe ihrer Erzeugnisse oder von Waarcn aller Art verwenden. Ebenso sind die in einem seloständigen Gutsbezirke wohnenden betheiligten Personen in das Verzeichniß mit aufzunehmen. Die Bekanntmachung wegen der Nachaichung hat unter Angabe des Tages, der Tageszeit und des Ortes wenigstens eine Woche vor ihrem Beginn in vorschriftsmäßiger Weise zu erfolgen. Als Expeditionsstunden, während welcher der Aichungsbeamte thätig sein wird, gilt die Zeit Vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr. Die Gewerbtreibenden, Landwirthe rc. sind auf die ihnen nach der obenangezogenen Verordnung obliegenden Verpflichtungen und die Nachtheile besonders aufmerksam zu machen (H 14), denen sie sich aussetzen, wenn sic unterlassen, ihre Aichgegenstände in der vorgeschriebenen Weise (HZ 6, 7, 9) zur Nachaichung vorzulegen. Jede Gemeinde hat für die Tage, an welchen die Nachaichung erfolgt, genügend große, lichthelle, nicht gleichzeitig von anderen Personen benutzte und in der kälteren Jahres zeit geheizte Räume bereit zu halten, in welchen der Beamte ungestört seinen Obliegenheiten nachgehen kann. Räumlichkeiten in Schankwirthschaften, in denen sich Gäste aufhalten, ebenso wie Scheunen, Schuppen. Kegelschube sind ungeeignet und ist von ihrer Verwendung abzusehen. In Orten, in denen die Nachaichung nur einen Tag in Anspruch nimmt, hat der Wechsel des Lokales zu unterbleiben. Dieses ist zur Ablegung und Aufstellung der be- nöthigten Instrumente mit mehreren Tische» und Stühlen auszustatten, mit einer Gelegenheit zum Waschen und dafern nöthig mit zweckdienlicher Beleuchtung zu versehen. 18. Pulsnitz, Meißner Seits 19 Böhmisch-Vollung 20. Ohorn, Meißner Seits u. Ober lausitzer Seits, m. Gutsbezirk 21. Hauswalde 22. Brettnig mit Gutsbezirk 23. Großröhrsdorf 9. 9. 12. 12. April, Vormittags von 9 bis 1, „ Nachm. von 3 bis 6, den 10. u. 1 l April, April Vorm., „ Nachm., den 13. und 15 April, p t m a ll n s ch a f t K a m e tt z , am 28. März 1901. von Erdmauns-orff. „ Vorm 21 , 23. 25. und 27., 28. I., 2., Bekanntmachung, betreffend die Kontrolversammlungen der Mannschaften des Beurlaubtenstandes. Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammlungen im Bezirke des Meldeamtes Kamenz findet wie folgt statt; Mittwoch, den 10. und Donnerstag, den 11. April Vorm. >/,8, V«10 und 11 Uhr in Kamenz, Schützenhaus, Freitag, den 12. April, Vorm 9 Uhr in Schwepnitz, Gasthof, Freitag, den 12. April, Vorm. V,l2 und Nachm. 3 Uhr in Königsbrück, Schützenhaus, Sonnabend, den 13. April Vorm. '/,8, '/«10 und 11 Uhr in Pulsnitz, Schützenhaus, Montag, den 15, April, Vorm '/,8, und '/«IO Uhr in Grotzröhrsdorf, Mittelgasthof, Dienstag, den 16. April Vorm. 9 und 11 Uhr in Erostwitz, Gasthof von Wenke. Zur Frühjahrs-Kontrolversammlung habe» sich sämmlliche Dispositionsurlauber, Reservisten, Landwehrleute 1. Aufgebots und Ersatz-Reservisten, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften und die noch im Militärverhältniß stehenden Halb- und zeitig Ganzinvaliden zu gestellen. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen erfolgt durch öffentliche Aufforderung. Dies geschieht, indem in jeder Ortschaft seitens des Gemeindevorstandes in ortsüb licher Weise bekannt gemacht wird, zu welcher Kontrolversammlung die betreffenden Mannschaften zu erscheinen haben. Die Militärpapiere sind mitzubringen. Nichterscheinen wird bestraft. Kamenz, im April 1901. Königliches Meldeamt.