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Amts- und Änzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung für Eibenstock, Larlsfeld, Oundshübel, Neuheide, (vberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,llnterstützengrün,Mldenthalusm Tel.»Kdr.: Amtsblatt. Dmck»r und Verleg«: Emil Hannebohn, verantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide i ! - ... , .... . 1 — -1. Ickd,-«»«. SS Freitag, den 3. April Erschein» täglich abends mit Kusnahine der Sonn» mrd Feiertage sür den folgenden Tag. linz-ig-npreis: die lleinspaltüie Zeile 12 Pfennige 3m amtlichen Teile die gespaltene Zeile AO Pfennige. Fernsprecher Nr. 210. Eibenstock Gasanstalt. Bei Um« oder Fortzügen wird vielfach unterlassen, der GaSwerttleitung die nach 8 1s Zur Entrichtung der Terminbeträge ist »ine vierwöchige Zahlungsfrist zugelassen. Nach Ablauf dies« Frist ist gegen die säumigen Steuerpflichtigen mit der Zwangsvoll streckung vorzugehen. Vtadtrat Eibenstock, am 1. April 1914. Reklamationen gegen die Einschätzung znr Gcmeindcein- kommenftcuer. Nach z 27 der Gemeindesteuerordnung vom 1. März 1909 steht denjenigen Steuerpflichtige«, welche zur Etaatseiukommeusteuer nicht oder mit andere« Betrögen einzufchätze« waren und daher durch de« städtische« Adschätzu«gsa«s- sch«ß besonders eingeschätzt werde« mutzten, innerhalb S Woche« das Rechts mittel der Reklamatio« t«. Diese Krist ist von der vehä«dig«ng der jetzt zur Anstrag««g gelaugte« Ste«erzettel ab z« berechne«. Da» Reklamationsrecht haben auch die übrigen Steuerpflichtigen. Hierbei ist aber darauf zu verweisen, daß, insoweit die Veranlagung zur Gemeindeeinkommensteuer auf die Einschätzung zur Etaatseiukommeusteuer beruht, die auf Reklamatio« gegen die letztere ergehende« Entscheidungen auch sär die Gemeindeeinkom- menste«er Gültigkeit haben datz also eine besondere Reklamatio« gege« die Gemeindeeinkommensteuer «icht «ölig ist. Diejenigen A«lage»pstichtige«, welchen ein Ete«erzettel «icht behändigt wor den ist, haben sich Wege» Mitteilung der'Ginschätznngsergebnisses nach 8 28 der Gemeindesteuerorduung bei der Stadtsteuereinnahme zu melden. Für diese Personen läuft die Reklamationsfrist vom Lage dieser Bekanntmachung ab. Die Reklamationen sind schriftlich unter Beifügung de» Steuerzettels bei dem Etadtrate einzureichen. Sie können nur gegen das Gesamtergebnis der Ein schätzung gerichtet werden. Ist dies richtig, so ist es ohne Etnstutz, wenn die ein zelne« Erwerbsq«elle« nicht richtig geschätzt sein sollten. Die Reklamationen haben sich auch ««r auf die eige«e Einschätzung z« beziehe«. Sie sind von den Reklaman ten unter Bezeichnung der Beweismittel tatsächlich zu begründe« und müsse« i«sbeso«dere die genaue Angabe desjenigen stenerpsstchttgen Einkommens ent halten, welches die Reklamanten z« habe« beha«pte«. Durch Einwendung der Reklamation wird die Einziehung des Steuersatz«» zu den geordneten Terminen nicht aufgehalten. Eine etwa notwendige Ausgleichung «folgt beim nächsten Termine. der Gasabgabebedingungen geforderte Anzeige zu wichen. ES sind dadurch wiederholt Schädigungen der Gasanstalt eingetreten. Wir werden fernerhin di« Konsumenten für solche Schädigungen haftbar machen. Der Stadtrat. Bekanntmachung. Die Bekanntgabe des Ergebnisses der diesjährigen Gemeludesteurretnfchätzuu- an die Beitragspflichtigen ist erfolgt. Außerdem wird dem Steuerpflichtigen auf Wunsch der eigene Katastereintrag innerhalb der nächsten 14 Tatze während der üblichen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme vorgelegt. Gleichzeitig werden hiermit alle die Personen aufgefordert, die hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, sich sofort bet der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Carlsfeld, am 28. März 1914. Der Gemeindcv o r st a n d. Liebing. Gtmeiadeemkommeufteacr und Braadkasscllbci^ l. Temm bett., sind am 1. April e. fällt- und bi- 15. April «. an dt« hiesige Orisstenereinnahme abzuführen. Nach Frist-Ablauf erfolgt gegen Säumige da» Mahn- oder ZwangsoollftrrckungSverfahren. CarlSfeld, am 28. März 1914. Der Gemeindevorstand. Liebt«-. StteureiM-BtrfteMruug aus Allersberger Staatssorstttvier. Mo«ta-, de« S. April 1014, vor«. 10 Uhr sollen in Abteilung 72 120 im Srreureifig meistbietend unt« vorher bekannt zu gebenden Bedingungen gegen Barzahlung an Ort und Stelle versteigert werden. Aorstrevierverwaltuug Auersberg Eimmi-. zelnen Beamten Anforderungen stellt, denen er aus die Dauer volle Genüge zu leisten nicht vermag und die zum wenigsten für die neben der Bearbeitung großer Projekte und wichtiger sozialer Probleme unbedingt nötige, ein Einleben in die Bedürfnisse des Bezirks erst gewährleistende „Kleinarbeit" keinen Raum lassen. Da angenommen werden muß, daß die Entwicklung des Bezirks Schwarzenberg, insbesondere die Ausdeh nung der Industrie, weiter fortschreiten, der Zeitpunkt also sehr nahe sein dürfte, in dem die Teilung des Be zirks als eine unabweisbare Notwendigkeit sich erwei sen würde, hat die Regierung geglaubt, schon jetzt an eine anderweitige Aufteilung des gesamten, die jetzigen A.-H. Zwickau und Schwarzenberg und auch einige Orte der A.-H. Plauen umfassenden Gebietes heran treten und durch Errichtung zweier neuer A.-H. eine solche Lösung der organisatorischen Fragen herbeiführen zu sollen, die allein als endgültige und der Entwicklung des betreffenden Landesteils vollkom men gerecht werdende bezeichnet werden kann. Als Sitz der zu errichtenden weiteren A H. hat die König!. Staatsregierung die Stadt Aue cn Aus sicht genommen. Ihre geographische Lage und ihre guten Eisenbahnverbindungen, außerdem auch ihre Eigenschaft als Sitz einer vielgestaltigen, aufstrebenden Industrie, lassen es zur Aufnahme der neu zu schaffen den Behörde vor den sonst etwa in Betracht kommen den Orten besonders geeignet erscheinen. Die beiden Stadtverwaltungen Aue und Werdau haben sich verpflichtet, für den Fall der Errichtung ei ner A.-H. sowohl die Grundstücke unentgeltlich und frei von allen Lasten, Reichs- uno Gemeindeabgaben zur Verfügung zu stellen, ferner auch zum Bau der Dienstgebäude und zu ihrer Ausstattung je einen Be trag von 250000 Mark zu gewähren, so daß der Staats kasse hieraus Ausgaben nicht erwachsen würden. Auf Grund alles dessen beabsichtigt die Staatsre gierung: die A.-H. Zwickau und Schwarzenberg zu teilen, zwei neue A.-H. in Werdau und Aue zu errich ten und die Bezirke der vier A H. nne folgt abzu grenzen: I. Amtshauptmaunschaft Werdau. Ihr würden zuzuteilen sein von der Amtshaupt mannschaft Zwickau: der Amtsgerichtsbezirk Werdau mit 43 722 Einwobuern, der Amtsgerichtsbezirk Crim mitschau mit 42332 Einwohnern, die drei Gemeinden Lichtentanne, Schönfels und Thanhof mit zusammen HiLenllock soll zur geplanten Amtsyaupt- Mannschaft Aue Kommen. Bekanntlich ist die Frage der Teilung der Amts hauptmannschaft Zwickau schon längere Zeit Gegen stand regierungsseitiger Erwägungen gewesen. Nun mehr dürfte die Angelegenheit in ein entscheidendes Stadium treten; denn am Dienstag ist bei der 2. Kammer ein Königliches Dekret eingegangen, in dem es u. a. heißt: Die Frage der Teilung der Amtshauptmannschaft Zwickau hat die Stände schon während der letzten Tagung des Landtages beschäftigt, da von der Regie rung damals die Mittel zur Errichtung einer 2. A.-H. in Zwickau erbeten wurden. Die Fmanzdeputation der Zweiten Kammer sowie beide Kammern haben da mals die Notwendigkeit emer Teilung der A.-H. Zwickau anerkannt. Zu einer Teilung ist es deshalb nicht ge kommen, weil eine Einigung der Kammern über den Sitz der neuen A.-H. nicht zu erzielen war. Die Erste Kammer wünschte in Uebereinstimmung mit dem Re- gterungsvorschlage die Errichtung in Zwickau, dle Zweite Kammer in Werdau. Alle, die damals von der Staatsregierung jür tue Teilung der A.-H. Zwickau angeführten Gründe be stehen fort und haben durch die inzwischen erfolgte wei tere Zunahme der Geschäfte noch eine Verstärkung er fahren. Insbesondere tritt die Unzulänglichkeit der Diensträume immer mehr zutage. Da das 'Festhalten an dem Regierungsvorschlage die Erledigung der Frage auf absehbare Zeit unmöglich machen würde, tritt die Regierung dem Wunsche aufErrichtung derA. H. in Werdau nicht weiter entgegen. Eine ausreichende Entlastung der A.-H. Zwickau ist nicht zu erzielen, wenn lediglich die Amtsgerichts bezirke Werdau und Crimmitschau von ihr abgetrönnt würden. Eine weitere Entlastung der A.-H. bietet die Wegnahme der Amtsgerichtsbezirke Hartenstein und Wildenfels. Da aber diese nur der A.-H. Schwarzenberg zugewiesen werden könnten, diese aber eine Vergröße rung ihres Bezirkes nicht verträgt, so ergab sich die Notwendigkeit, auch eine Teilung der A.-H. Schwar zenberg in Erwägung zu ziehen. Die schnelle Ausbreitung der Industrie und die starke Zunahme der Bevölkerung hat auch hier die Geschäfte der A.-H. in einem Maße anwachsen lassen, daß die Leitung der Behörde an die Kräfte eines ein 7293 Einwohnern; von der Amtshauptmannschaft Plauen: die Gemeinden Neumark, Oberneumark, Unter neumark, Schönbach, Altrottmannsdorf und Erlmühle mit 3063 Einwohnern: insgesamt also 96465 Einwohner. Davon entfallen auf die beiden Städte mit Revidierter Städteordnung Crimmitschau und Werdau 49648 Ein wohner, so daß für den übrigen Bezirk 16817 Ein- wohner verbleiben. II. Amtshauptmannschaft Aue. Ihr würden zuzuteilen sein: von der Amtshaupl- schäft Schwarzenberg: der Amtsgerichtsbezirk Aue mir 24 862 Einwohnern, der Amtsgerichtsbezirk Lößnitz mit 12079 Einwohnern, der Amtsgerichtsbezirk Schneeberg mit 27 806 Einwohnern, der.Amtsgerichtsbezirk Eibeu - stock mit 27978Minwohncrn; von der Amtshauptmann schaft Zwickau, der Amtsgerichtsbezirk Harteustei« mit 8901 Einwohnern; der Amtsgerichtsbezirk Wildenfels mit 12 719 Einwohnern; ergibt zusammen 114345 Einwohner. Davon entfallen auf die Städte mit Revidierter Städte ordnung Aue, Lößnitz, Schneeberg, Eibenstock und Neu- städtel 50788 Einwohner, so daß für den übrigen B? zirk 63557 Einwohner verbleiben. Der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg würden verbleiben: der Amtsgerichtsbezirk Schwarzenberg mit 40841 Einwohnern, der Amtsgerichtsbezirk Johannge orgenstadt mit 9770 Einwohnern; zusammen 50251 Ein wohner. Davon entfallen auf die Stadt mit Revidierter Städteordnung Schwarzenberg 6830 Einwohner, so daß für den übrigen Bezirk 43 421 Einwohner verbleiben würden. Der Amtshauptmannschaft Zwickau würden vcr bleiben: der Amtsgerichtsbezirk Zwickau ohne die exemte Stadt Zwickau und ohne die unter I ausgeführ ten drei Gemeinden, das sind zusammen 80897 Ein wohner, der Amtsgerichtsbezirk Kirchberg mit 21621 'Einwohnern. Zusammen 102518 Einwohner. Davon entfallen auf die Stadt mit Revidierter Städteordnung Kirchberg 7227 Einwohner, so daß für den übrigen Bezirk 95291 Einwohner verbleiben würden. Zu dieser Abgrenzung ist noch folgendes zu be merken: Daraus, daß die künftige A.-H. Schwarzenberg kleiner als die von ihr abzutrennende A.-H. Aue sein würde, sind Bedenken nicht abzuleiten. Wohl aber könnte sich die Frage ergeben, ob eine A H. mit nur 43421 Einwohnern lohne die Stadt Schwarzenberg) noch als ein genügend großer, die Arbeitskraft eines Amtshauptmanns ausreichend in Anspruch nehmender