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siel, in ä vvr- ukws! »riginal- »-I4«- »8 kkä. b, Uot- sit äem elilrat. irtsn, sn sr, r w Schönheide, 141. en Filiale des ist zu ver ein». h sein, für stigere N, ist als die beschaffen? Nnschker. Lntnrrd, >N d68tzlt. ast-Oar»- 0 not. degl. sv8iok. Lr- kf., Voss r'svrnst- lasvüs 90 den bei: In stdmtnei, ü»elrs«lil. i^s nbons rr Welt ngr Lohmann. S. II»»». entzelstr. 4V. immlung lg der Kgk. len Wochentagen. Ms- is- AlizchMstt für den öchrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung ASonnement vierrelj. 1 M. 2b Pf. einschließl. de» „Jllustr. UnterhaltungSbl." u. der Humor. Beilage „Seifen blasen* in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Lrlkgr.-Tldrelsr: Amtsblatt. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Insertionspreis: dir kleinspaltige Zeile l2 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. /rrusprrchrr Nr. 219. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. 5«. Jahrgang. -n Dienstag, den 19. Iavuar Das im Grundbuche für Schönheide, Blatt 4bl, auf den Namen des Bürstenfabri kanten Alsxlnttllsn Hrümvr eingetragene Grundstück soll am 5. März 1909, vormittags 10 Mr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 91,» Ar groß und auf 69 606 Mk. — Pfg. geschätzt. Es liegt in Schönheide am Angerweg und besteht auS Wohnhaus, Fabrikgebäude mit Dampfschornstein, Kessel- und Maschinenhaus und größerem unbebauten Areal. Die Gebäude sind mit bl 160 Mark und die vorhandenen Maschinen nebst Zubehör mit 11 170 Mark bei der Landesbrandversicherungsanstalt versichert. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 22. August 1908 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteiaerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen standes tritt. Eibenstock, den 1b. Januar 1909. Königliches Amtsgericht. Bockbier- und ähulichc Feste betreffend. Die Belohnung unmäßigen Trinkens, die Verwendung von Kellnern, Kellnerinnen und Musikanten in anstößiger Kleidung und das Anbringen unanständiger Bilder in den Schank räumen gelegentlich der Bockbier- und ähnlichen Feste sind verboten. Einen Tag vor etwaiger Dekoration öffentlicher Lokale zur Abhaltung von Bockbier- und ähnlichen Festen ist der Polizeibehörde Mitteilung davon zu machen, damit die Dekora tion auf ihre Feuergefährlichkeit untersucht werden kann. Wirte, die gegen vorstehende Bestimmungen selbst verstoßen oder Zuwiderhandlungen übersehen bez. dulden, werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Stadtrat Eibenstock, am 1b. Januar 1909. Hesse. L— Die Grundstücksbesitzer und Verwalter werden an stete Reinhaltung der Fußwege hiermit erinnert. Stadtrat Eibenstock, am lb. Januar 1909. Hesse. L— Heute ist Kerr Aürgerschuüeyrer 8t6vkav Alartiv LausoL hier als Bezirksvorsteher und Stellvertreter des Gemeindewaisenrates je für den 2. Stadtbezirk verpflichtet und eingewiesen worden. Stadtrat Eibenstock, den 16. Januar 1909. Hess,. M. II Der Geburtstag Sr. Majcstiit des Kaisers Wilhelm II. wird in diesem Jahre in herkömmlicher Weise gefeiert werden, Dienstag, den 2«. Januar 1S9S, abends 6 Uhr: Zapfenstreich, Mittwoch, den 27. Januar 19VS, früh «7, Uhr: Weckruf, auSge- sührt von der hiesigen Stadtkapeüe. Die städtischen Gebäude werden beflaggt. Die hiesige Einwohnerschaft wird ersucht, auch ihrerseits zu einer würdigen Feier des Tages nach Kräften beizutragen. Mittwoch nachmittag- 1/, Uhr findet im oberen Saale des Rathaus Hotels ein Festmahl statt. Preis des Gedeckes 3 Mark. Die Kaiserlichen und Königlichen Behörden, sowie die Bewohner von Eibenstock und Umgegend werden zu diesem Festmahle ergebenst eingeladen. Anmeldungen hierzu sind biS znm 25. dieses MonatS bei Herrn Hotelier Schimmel zu bewirken. Stadtrat Eibenstock, den 18. Januar 1909. Hesse. Müller. Das Fahren mit Ruschelschlitten und das Laufen mit Schlittschuhen auf den Straße«, Wegen, Gasten und Plätzen der Stadt wir hiermit erneut Verbote«, sofern damit eine Störung bez. Gefährdung des Personen- oder Fuhrwerksverkehrs ver bunden ist. Uebertretungen werden mit Geld bis zu 60 Mark event. entsprechender Haft bestraft, auch haben Zuwiderhandelnde Wegnahme der Schlitten bez. Schlittschuhe zu gewärtigen. Stadtrat Eibenstock, am 18. Januar 1909. Hesse. Anmeldung zur Ostelnusnahmc in die Volksschule. Nach Ostern sind der Volksschule diejenigen Kinder zuzuführen, welche bis dahin das sechste Lebensjahr erfüllt haben; auch dürfen auf Wunsch der Eltern oder sonstigen Erzieher noch solche Kinder ausgenommen werden, die bis mit 39. Juni Vs. Js. das gleiche Alter erreichen. Die erforderliche Anmeldung aller hiernach schulpflichtig werdenden hier woh nenden Kinder 'st im Bibliothekszimmer des Schulhauses I (Eingang: untere Tür) zu bewirken wie folgt: Montag, den 25. Januar, 10 — l2 Uhr für hier geborene Knaben, „ 25. , 2-4 , „ , . Mädchen, Dienstag, „ 26. „ io-11 „ , auswärts , Kinder. Bei hier geborenen Kindern ist nur der Impfschein, für auswärts geborene sind außerdem noch die standesamtliche Geburtsurkunde (oder das Familienstammbuch l und das pfarramtliche Taufzeuguis beizubringen. Etwa vorhandene gerichtliche Verträge über die konfessionelle Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen sind vor zulegen. Erwünscht ist auch Mitteilung über mangelhafte körperliche und geistige Entwickelung der Kinder. Zurückgestellte sind erneut anzumelden. Die Wohnung der Kinder ist mittels Hausnummer anzugeben. Anmeldung für die Selekta. Eltern, welche gesonnen sind, Kinder von Ostern ab der hiesigen mit der Volksschule im 4. bis 8. Schuljahr verbundenen Selekta zuzuführen, werden ersucht, die Anmeldung, welche auf ein volles Schuljahr bindend ist, Dienstag, den 26. Januar, vormittags zwischen 11—12 Wr im BibliothekSzimmer des Schulhauses I bewirken zu wollen. Französisch beginnt im b., Englisch im 7. Schuljahr. Kinder, welche fremde Sprachen lernen sollen, sind schon im 4. Schuljahre der VorverettungSklafle zuzuführen. Schönheide, den 11. Januar 1909. Die Schuldirektion. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns ISi-uni» in Eibenstock, Alleininhaber der Firma Oak»,- in Eibenstock, soll mit Genehmigung des Königs. Amtsgerichts Eibenstock die Schlußverteilung stattfinden. Zu berücksichtigen sind 2l7,?i Mk. bevorrechtigte und 16099,«o Mk. nicht bevorrechtigte Forde rungen. Die verfügbare Masse beträgt l552,i< Mk. mit Zinsen. Das Verzeichnis der zu berücksichngenden Forderungen liegt zur Einsicht der Berechtigten auf der GerichtSschreiberei des hiesigen Amtsgerichts aus. Eibenstock, den 14. Januar 1909. Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt tt,-. Hni». ». Der Hag der Weichsgrüudung. Ern ewig denkwürdiger Tag in der Geschichte des deutschen Volkes ist der 18. Januar, der Tag der Reichs gründung, und wohl wert, daß die Erinnerung an ihn immer wieder von neuem aufgefrischt wird: denn er ist ein hoher, weihevoller Gedenktag. Was der Väter hei ßes Sehnen und Suchen war, was oft genug in idealisti schen Träumen und jugendlichen Phantasien eine bloße Nebelgestalt angenommen hatte, endlich wurde es er füllt in schöner, zukunftsfroher Wirklichkeit. Die Kriegs drommete hatte geschmettert, Blut und Eisen war wieder einmal in die Weltgeschichte gefahren. Die alte deut sche Faust schlug drein, und es war eine beredte Spra che. Sie verkündete den Ruhm deutscher Waffen und die Kraft nationalen Ehrgefühls. Und dann die Stunde der Kaiserproklamierung am 18. Januar 1871! Die lange gewölbte Prunkspiegelgalerie des Versailler Schlosses mit ihren allegorischen Bildern zur Verherr lichung des eickstmaligen Sonnenkönigs Ludwig XIV. von Frankreich — just ein stimmungsvoller Ort, in ernster, schlichter Feier die Wiederaufrichtung des Deut schen Reiches auszusprechen. Frommer Sinn hat die Feier in Versailles als einen jener Fingerzeige des Allmächtigen geschaut, wie sie gerade im Gang der Weltgeschichte so manches Mal selbst dem blödesten Auge sich aufdrängte. Kurz vor her hatte der ehrwürdige König Wilhelm geäußert: „Nicht ich habe es ja gemacht, sondern Gott hat es so gefügt", und wer die deutschen Geschicke mit warmem Herzen überschaut, der wird das Walte» einer höheren Vorsehung unschwer erkennen. Der feierliche Gottes dienst, durch den die Kaiserproklamation auf ausdrück lichen Wunsch des Königs Wilhelm ihre besondere Weihe empfing, war unter das Licht des apostolischen Wortes gestellt: „Gott, dem ewigen Könige, dem Unvergäng lichen und Unsichtbaren und allein Weisen, sei Ehre und Preis in Ewigkeit! Amen." Und wahrlich, cs war wie eine Bestätigung des königlichen Wortes vom Tage von Sedan: „Welch eine Wendung durch Gottes Führung!" Wenn das Bild des alten Heldenkaisers Wilhelm I. etwas historisch und persönlich Ergreifendes hat, so darf daneben auch der Getreuen nicht vergessen werden, die so wacker mitgeholfen, des scharfsinnigen Schlachten lenkers Moltke, des erprobten Waffenmeisters Roon, und wie sie alle heißen mögen, vor allem aber des Man nes, der furchtlos und treu am politischen Steuerruder seinen Dienst tat, des deutschen Recken Bismarck. Sein Name ist untrennbar vom deutschen Einheitsglanze. Es war ein jubelndes, geschichtlich tief begründetes Bc kenntnis, als deutsche Studenten dem Achtzigjährigen die Huldigung entgegensangen: Der T»'vn und Reich um'iirdet. Da» Raisrrschwrrt geschmiedet, Stolz trug da» Reichspanier BiSmarck, wir jauchzen dir! Auch darin, daß gerade damals die rechten Männer vorhanden waren, ist die Fügung einer höheren Vor sehung nicht zu verkennen. Jahre und Jahrzehnte sind seit jenen denkwürdigen Jahren 1870 und 1871 dahingegangen. Natürlich hat es im neuen Deutschen Reiche auch manches Unerquick liche gegeben. Es konnte geschehen, daß ein ganzes Heer von Schwarzsehern sich bildete, es tauchte das bittere Wort von der Reichsverdrossenheit auf, die doch eben das Gegenteil von Reichsfreudigkeit ist, und düstre Schatten drohten sich zwischen Kaiser und Volk zu drän gen. Ein neues Geschlecht ist herangewachsen. Aber gerade im Blick auf den 18. Januar 1871 muß ihm zugerufen werden: itnktl mögen kraftvoll walten. Schwer ErrungneS zu erhalten! Aus jedem gut deutschen, gut patriotischen Herzen soll an jedem 18. Januar von neuem das Gelübde erklingen: Treue L'ebe biS znm Grabe Schwör' ich dir mit Herz unv Hand; Wa» ich bin und wa» ich habe, Dani' ich dir, mein Vaterland! Und auch ein anderes bekanntes Dichterwort wird le bendig: „Was du ererbt von deinen Vätern hast, er wirb es, um es zu besitzen!" Freudige, straffe deut sche Tatkraft, das soll unser Vorsatz sein, wenn der warme Herzschlag der Erinnerung uns hinweist auf die Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches.